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   BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07   

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https://dejure.org/2008,134
BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07 (https://dejure.org/2008,134)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2008 - VIII ZR 283/07 (https://dejure.org/2008,134)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07 (https://dejure.org/2008,134)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksame Holzfarbwahlklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Mietvertragsklausel über die Übernahme von Schönheitsreparaturen in Wohnräumen und diesbezüglichen Fristenregelungen; Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen; Interesse des Vermieters am ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen - Formularmietvertragklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Übliche" Renovierungsfristen sind starr und somit unwirksam, "üblicherweise" vereinbarte Fristen sind flexibel und wirksam §§ 307, 280, 281, 535 BGB !!!

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Farbwahlklausel zum Ende des Mietverhältnisses; Holzklausel

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel von Holzteilen

  • Judicialis

    BGB § 307 Bb; ; BGB § 307 Cl; ; BGB § 535

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 § 535
    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Farbwahlklausel in Mietverträgen wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Bei der Mietvertragsklausel steckt der Teufel im Detail

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hamburger Holzklausel zulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel bei Auszug wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Holzfarbe bei Wohnungsrückgabe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Klausel über Farbgebung von Holzteilen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietsache: Farbe für Holz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame "Holzklausel"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Farbwahlklausel im Mietvertrag - Bei Rückgabe der Wohnung muss sich der Mieter an festgelegte Farbtöne von Holzteilen halten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Hamburger Holzklausel zur Farbwahl zulässig

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Bei der Mietvertragsklausel steckt der Teufel im Detail

  • ra-heinicke.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen an einer Mietwohnung: Ist eine Klausel, die die farbliche Gestaltung vorgibt, wirksam?

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Grenzen der formularvertraglichen Gestaltungsvorgaben in Mietverträgen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    "Holzteil-Klausel"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel im Formularmietvertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • der-rechthaber.de (Kurzanmerkung)

    Sprachliche Feinheiten im Mietrecht - Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Wirksame Farbwahlklausel (IMR 2009, 2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 62
  • MDR 2009, 75
  • NZM 2008, 926
  • NJ 2009, 114
  • JR 2009, 512
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 106/05

    Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach einem

    Auszug aus BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
    Zwar führt eine formularvertragliche Bezugnahme auf "die üblichen Fristen" zu einem starren Fristenplan und damit zur Unwirksamkeit einer Renovierungsklausel gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 106/05, WuM 2006, 377 = NJW 2006, 2113: "Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen.").
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Auszug aus BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
    Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, weil das Berufungsgericht dies unterlassen hat und weitere Feststellungen dazu nicht zu erwarten sind (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, WuM 2008, 219 = NJW 2008, 1218, Tz. 18 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 09.10.2007 - 316 S 35/07

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zu

    Auszug aus BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
    Das Berufungsgericht (Landgericht Hamburg, NZM 2008, 40) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB ist dann gegeben, wenn der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (st. Rspr., z.B. BGHZ 90, 280, 284).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
    (1) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils bereits bei der Beurteilung einer Farbwahlklausel für die laufenden Schönheitsreparaturen entschieden hat, ist dem Vermieter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Weitervermietung ein Interesse daran nicht abzusprechen, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses mit einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird (Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert

    So hat auch der Senat bereits ausgesprochen, dass dem Vermieter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Weitervermietung ein Interesse daran, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses mit einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird, nicht abzusprechen ist und der Mieter nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehalten ist, eine von ihm angebrachte ungewöhnliche Dekoration bei Rückgabe der Wohnung wieder zu beseitigen (Senatsurteile vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 48/09, NJW 2010, 674 Rn. 16; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17; vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, aaO).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 198/10

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur

    Danach benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).
  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

    Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

    Eine Formularklausel, die den Mieter auch während der Mietzeit generell zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und ihn dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht, benachteiligt den Mieter unangemessen (Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 17, vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NZM 2008, 926, Tz. 15).
  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel

    Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008, VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008, VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, WuM 2011, 96 Rn. 1 sowie VIII ZR 218/10, WuM 2011, 212 Rn. 1).

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

    Auch insoweit kann der Senat die Erklärungen der Klägerin selbst auslegen, weil das Berufungsgericht den Erklärungsgehalt des Schreibens rechtsfehlerhaft nicht ausgeschöpft hat und weitere tatsächliche Feststellungen dazu nicht zu erwarten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62, Tz. 11; Senatsurteil vom 25. September 1996 - VIII ZR 76/95, WM 1997, 13, unter III 1 a).
  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB ist dann gegeben, wenn der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62, 63 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 244/08

    Auslegung des verwendeten Begriffs der "Mietraumfläche" in einem formularmäßigen

    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil hierzu weitere tatrichterliche Feststellungen nicht zu erwarten sind (Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62, Tz. 11 m.w.N.).
  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (BGH NJW 2012, 1280 = WuM 2012, 194 = NZM 2012, 338; BGH NJW 2011, 514 = WuM 2011, 96 = NZM 2011, 150 = ZMR 2011, 369; BGH NZM 2008, 605; BGH NJW 2009, 62).
  • LG Berlin, 20.12.2013 - 63 S 216/13

    Schönheitsreparaturklausel - Malerarbeiten mit ölhaltigen Farben

    Entgegen der Auffassung der Beklagten  bezieht sich die Einschränkung in der Klausel bei der Lackwahl nicht allein auf bestimmte Holzteile, bei denen - aufgrund einer vorhandenen transparenten Lackierung oder Lasur - eine Veränderung des Farbtons durch die Verwendung von Acrylanstrichen entweder überhaupt nicht mehr oder nur mit einem Eingriff in die Substanz der lackierten/lasierten Holzteile (Abschleifen) rückgängig gemacht werden kann (BGH v. 22.10.2008 - VIII ZR 283/07, WuM 2008, 722 = GE 2008, 1621).
  • LG Berlin, 16.03.2012 - 65 S 219/10

    Sind Wände vor Rückgabe/Übergabe neutral zu streichen?

    Soweit die Beklagte der Ansicht ist, sie habe den Klägern - entgegen den üblichen Gepflogenheiten (vgl. zum normalen Geschmack bei der Farbgestaltung etwa KG, Teilurteil vom 9. Juni 2005 - 8 U 211/04, NJW 2005, 3150; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NZM 2008, 926, 927 m.w.N.) und auch ihrer eigenen regelmäßigen Geschäftspraxis (dazu sogleich) - die Wohnung vertragsgemäß nicht in einem neutral gestrichenen Zustand zu übergeben gehabt, ist dies bereits durch die glaubhaften Angaben der von ihr selbst benannten Zeugin xxxx widerlegt.
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12

    Internationales Kaufrecht: Anwendung auf Rückkaufverpflichtung; Auslegung eines

  • OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Bürgschaft für die Vergütung des

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 218/10

    Revision im Mietrechtsstreit: Inhaltskontrolle für eine

  • LG Berlin, 06.07.2010 - 63 S 379/09
  • LG Berlin, 11.03.2011 - 63 S 277/10

    "Vorleistungen" an den Mieter für eventuelle Schönheitsreparaturen sind nicht

  • AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21

    Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen; Abgrenzung des

  • AG Neuruppin, 06.05.2009 - 42 C 329/07

    Wohnraummiete: Pflicht des Mieters zum Neuanstrich in unauffälligen Farben bei

  • LG Hamburg, 21.04.2011 - 333 S 28/10

    Schadensersatzanspruch des Vermieters bei unterlassenem Wiedereinbau der alten

  • AG Neustadt/Weinstraße, 29.04.2010 - 3 C 203/09
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