Rechtsprechung
BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Zusicherung der Laufleistung eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler - "soweit bekannt"
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zusicherung - Gebrauchtwagenhandel - Gesamtfahrleistung - Formularvertrag
- Judicialis
AGBG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 5
Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 5
Zusicherung einer Km-Leistung eines Gebrauchtwagens "soweit bekannt": Widersprüchlichkeit zu Lasten des Klauselanwenders - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vorsicht bei ADAC-Kaufvertrag
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Formularmäßige Zusicherung der Gesamtfahrleistung eines Gebrauchtwagens trotz Zusatzes "soweit bekannt"
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2207
- ZIP 1998, 1153
- MDR 1998, 900
- NZV 1998, 322
- NJ 1998, 430
- WM 1998, 1590
- BB 1998, 1389
- DB 1998, 2056
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.09.1992 - VII ZR 36/92
Unwirksame Formularklauseln in Sprachreisevertrag
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Die objektive Auslegung der Klausel anhand ihres Wortlautes und Regelungszusammenhanges am Maßstab der Verständnismöglichkeiten der typischerweise von ihr angesprochenen Durchschnittskunden (vgl. z.B. BGHZ 96, 182, 191; 104, 82, 88; 108, 52, 60; BGH, Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 36/92 = NJW 1993, 263 unter II 2 a) ergibt einen widersprüchlichen und damit unklaren Inhalt. - BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96
BGH
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Dies Verständnis der Klausel wird dadurch verstärkt, daß der normale Gebrauchtwagenkäufer den Angaben des - üblicherweise erfahrenen und sachkundigen - Händlers über die Laufleistung des Wagens besonderes Vertrauen entgegenbringt und diese dahin auffaßt, der Händler wolle sich für die Kilometer- Angabe "stark machen" (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 243/96 = NJW 1997, 2318 unter II 2 b m.w.Nachw.). - BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84
Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem …
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Die objektive Auslegung der Klausel anhand ihres Wortlautes und Regelungszusammenhanges am Maßstab der Verständnismöglichkeiten der typischerweise von ihr angesprochenen Durchschnittskunden (vgl. z.B. BGHZ 96, 182, 191; 104, 82, 88; 108, 52, 60; BGH, Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 36/92 = NJW 1993, 263 unter II 2 a) ergibt einen widersprüchlichen und damit unklaren Inhalt. - BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87
Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Die objektive Auslegung der Klausel anhand ihres Wortlautes und Regelungszusammenhanges am Maßstab der Verständnismöglichkeiten der typischerweise von ihr angesprochenen Durchschnittskunden (vgl. z.B. BGHZ 96, 182, 191; 104, 82, 88; 108, 52, 60; BGH, Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 36/92 = NJW 1993, 263 unter II 2 a) ergibt einen widersprüchlichen und damit unklaren Inhalt. - BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88
Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Die objektive Auslegung der Klausel anhand ihres Wortlautes und Regelungszusammenhanges am Maßstab der Verständnismöglichkeiten der typischerweise von ihr angesprochenen Durchschnittskunden (vgl. z.B. BGHZ 96, 182, 191; 104, 82, 88; 108, 52, 60; BGH, Urteil vom 24. September 1992 - VII ZR 36/92 = NJW 1993, 263 unter II 2 a) ergibt einen widersprüchlichen und damit unklaren Inhalt.
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Diese Einstandspflicht erstreckt sich bei der Garantieübernahme - ebenso wie ehemals bei der Eigenschaftszusicherung (Senat, Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II; Urteil vom 20. März 1996 - VIII ZR 109/95, WM 1996, 1592, unter II 1 b) - auf die Verpflichtung zum Schadensersatz, wobei Schadensersatz selbst dann zu leisten ist, wenn den Verkäufer hinsichtlich des Fehlens der garantierten Beschaffenheit kein Verschulden trifft (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder dem Käufer der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).Der Senat hat deshalb zum alten, bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Kaufrecht in ständiger Rechtsprechung entschieden, der Kaufinteressent könne und dürfe den Angaben des Gebrauchtwagenhändlers über die Laufleistung des Fahrzeugs besonderes Vertrauen entgegenbringen und davon ausgehen, der Händler wolle sich für die Kilometerangabe "stark machen", mithin zusichern - in heutiger Terminologie: garantieren -, dass die bisherige Laufleistung nicht wesentlich höher liege als die angegebene (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1975 - VIII ZR 244/73, WM 1975, 895, unter III 2 und 3; Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II; Urteil vom 15. Februar 1984 - VIII ZR 327/82, WM 1984, 534, unter II 1; Urteil vom 18. Februar 1981 - VIII ZR 72/80, WM 1981, 380, unter II 1 b aa).
Wolle der Händler für die von ihm angegebene Laufleistung nicht einstehen, müsse er dies gegenüber dem Käufer hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, indem er etwa darauf hinweise, dass er die Laufleistung nicht überprüft habe (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II).
- OLG Oldenburg, 18.05.2017 - 1 U 65/16
Der manipulierte Tachostand
Eine Zusicherung bzw. Garantie könnte allerdings wohl nur verneint werden, wenn der Beklagte bei Abschluss des Kaufvertrages deutlich gemacht hat, dass er - entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Vertragsurkunde - für die im Vertrag genannte Laufleistung nicht einstehen wolle (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.05.1998 - VIII ZR 292/97, NJW 1998, 2207 [unter II]). - BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08
Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von …
Die Einstandspflicht des Verkäufers erstreckt sich hierbei gemäß § 463 Satz 1 BGB aF auch auf die Verpflichtung zum Schadensersatz, wobei Schadensersatz selbst dann zu leisten ist, wenn den Verkäufer hinsichtlich des Fehlens der zugesicherten Eigenschaft kein Verschulden trifft (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB), während dem Käufer gemäß § 464 BGB aF nur positive Kenntnis des Mangels schadet (Senatsurteile vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II; vom 20. März 1996 - VIII ZR 109/95, WM 1996, 1592, unter II 1 b).
- BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98
Umfang einer Bürgschaftserklärung
Gleichwohl bleibt es bei einer objektiven Auslegung der Klausel anhand ihres Wortlauts und Regelungszusammenhangs am Maßstab der Verständnismöglichkeiten der typischerweise von der Klausel angesprochenen Durchschnittskunden (vgl. BGH, Urt. v. 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590) unklar, ob eine solche Vereinbarung unter den Begriff der Stundung fällt. - BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06
Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift …
Diese Einstandspflicht erstreckt sich bei der Garantieübernahme - ebenso wie ehemals bei der Eigenschaftszusicherung (Senat, Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II; Urteil vom 20. März 1996 - VIII ZR 109/95, WM 1996, 1592, unter II 1 b) - auf die Verpflichtung zum Schadensersatz, wobei Schadensersatz selbst dann zu leisten ist, wenn den Verkäufer hinsichtlich des Fehlens der garantierten Beschaffenheit kein Verschulden trifft (§ 276 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder dem Käufer der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).Der Senat hat deshalb zum alten, bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Kaufrecht in ständiger Rechtsprechung entschieden, der Kaufinteressent könne und dürfe den Angaben des Gebrauchtwagenhändlers über die Laufleistung des Fahrzeugs besonderes Vertrauen entgegenbringen und davon ausgehen, der Händler wolle sich für die Kilometerangabe "stark machen", mithin zusichern - in heutiger Terminologie: garantieren -, dass die bisherige Laufleistung nicht wesentlich höher liege als die angegebene (vgl. Senat, Urteil vom 25. Juni 1975 - VIII ZR 244/73, WM 1975, 895, unter III 2 und 3; Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II; Urteil vom 15. Februar 1984 - VIII ZR 327/82, WM 1984, 534, unter II 1; Urteil vom 18. Februar 1981 - VIII ZR 72/80, WM 1981, 380, unter II 1 b aa).
Wolle der Händler für die von ihm angegebene Laufleistung nicht einstehen, müsse er dies gegenüber dem Käufer hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, indem er etwa darauf hinweise, dass er die Laufleistung nicht überprüft habe (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590, unter II).
- BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 90/02
Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien
Da bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Verständnismöglichkeit der typischerweise von ihr angesprochenen Durchschnittskunden auszugehen ist (siehe auch Senatsurteil vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97, WM 1998, 1590 = NJW 1998, 2207 unter II m.w.Nachw.), hätte es der Darlegung bedurft, daß der durchschnittliche Industriekunde den Begriff "Abgaben irgendwelcher Art" in diesem weiten Sinne verstanden hat; übergangenen Vortrag der Klägerin hierzu wird jedoch von der Revision nicht aufgezeigt. - OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98
Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten …
km aufweist", führt beim privaten Direktverkauf aus mindestens zweiter Hand ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht zur Anwendung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (Abgrenzung zu BGH v. 13.05.1998 - VII ZR 292/97 - , NJW 1998, 2207 = MDR 1998, 900 = DAR 1998, 308 m. Anm. Eggert).Die nach Verkündung jenes Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97 - (NJW 1998, 2207 = DAR 1998, 308 m. Anm. Eggert), auf die sich die Rechtsmittelbegründung hauptsächlich stützt, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
Anders als in dem der Entscheidung des BGH vom 13. Mai 1998 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall ist das streitgegenständliche, auf dem P.er Automarkt abgewickelte Gebrauchtwagengeschäft aus der Sicht des Klägers als Privatverkauf zu beurteilen, da der Beklagte und sein Sohn keine Fachhändler sind und sich auch nicht als solche ausgegeben haben.
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf …
Das Kaufvertragsformular unterscheidet nämlich anders als der vom BGH NJW 1998, 2207 f. zu beurteilende Formularvertrag zwischen der eigenen Besitzzeit des Verkäufers und dem vorangehenden Zeitraum, in dem sich das Fahrzeug bei einem Vorbesitzer befunden hat. - OLG Köln, 20.11.1998 - 19 U 53/98
Einsatz eines Fahrzeugs als Fahrschulwagen ist ein Mangel
Vorbesitzer" spricht gegen eine Zusicherung (Abgrenzung zu BGH, NJW 1998, 2207).Der vom Kläger in der Berufungserwiderung ins Feld geführten BGH-Entscheidung NJW 1998, 2207 lag ein Fall zugrunde, in dem das vom Verkäufer benutzte Formular widersprüchlich war, nämlich einerseits ausdrücklich von Zusicherung sprach, andererseits aber auf die Angaben des Vorbesitzers Bezug nahm.
- OLG Köln, 27.03.2012 - 9 U 141/11
Beschreibungen im Ausstellungskatalog für eine Kunstauktion als Grundlage für …
Die Annahme einer Garantie setzt - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (vgl. BGH NJW 2007, 1346; WM 1998, 1590). - LG Coburg, 11.04.2006 - 23 O 596/05
Falscher Kilometerstand: Autohändler dürfen sich nicht auf die Angaben des …
- BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 310/02
Zur Abwälzung erhöhter Kosten durch staatliche Förderung erneuerbarer Energien
- LG Berlin, 18.07.2014 - 8 O 19/14
Angabe des Kilometerstands als Wissensmitteilung
- LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98
- OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01
Formularmäßige Zusicherung einer Gesamtfahrleistung; Abtretung von …
- LG Krefeld, 24.08.2007 - 1 S 44/07
Rückabwicklung eines über das Internetauktionshaus "eBay" abgewickelten Kaufs …
- LG Köln, 15.06.2011 - 91 O 87/07
Wirksamkeit des Ausschlusses von Katalogangaben als Bestandteil der vertraglich …
- KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99
Gebrauchtwagenkauf - Eigenschaftszusicherungen beim privaten Direktgeschäft nur …
- LG Heilbronn, 03.12.1998 - 6 S 358/98
Gewährleistungshaftung wegen Unrichtigkeit der vertraglich erklärten …
- LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03