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   BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05   

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https://dejure.org/2006,313
BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05 (https://dejure.org/2006,313)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - VIII ZR 3/05 (https://dejure.org/2006,313)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05 (https://dejure.org/2006,313)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    AGB: Unwirksamkeit des in einem Staffelmietvertrag vereinbarten Kündigungsverzichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines formularmäßig vereinbarten Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag; Formularmäßiger Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren bei einer Staffelmiete; Anspruch eines Vermieters auf Zahlung von Miete nach Kündigung durch den Mieter; ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Kündigungsausschluss und Staffelmiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Staffelmietvereinbarung bei Kündigungsausschluß für mehr als vier Jahre; Kündigungsverzicht

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bb; ; BGB § 557 Abs. 4; ; BGB § 557 a Abs. 3

  • RA Kotz

    Staffelmietvertrag: formularmäßiger Kündigungsverzicht unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 557a Abs. 3, 4 § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staffelmiete: Mehr als vierjähriger Kündigungsverzicht unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht von Mietern bei überlanger Vertragsdauer

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 557 Abs. 4, 557 a Abs. 3
    Zur Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsverzichts von mehr als vier Jahren in einem Staffelmietvertrag; Mietrecht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Überlange Vertragsdauer

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete: Kündigungsausschluss darf nicht mehr als vier Jahre betragen

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverzicht bei Staffelmiete

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Kündigungsbeschränkung bei Staffelmiete nur für 4 Jahre

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Kündigungsausschluss für 5 Jahre auch mit Staffelmiete unwirksam

  • lw.com PDF, S. 8 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Fünfjährige Kündigungsverzichtsklausel in der Staffelmiete

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Kündigungsverzicht im Staffelmietvertrag

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Formularmäßiger Ausschluss des Kündigungsrechts in der Staffelmiete für fünf Jahre

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Staffelmietvertrag - Kündigungsverzicht für mehr als 4 Jahre

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH entscheidet über Kündigungsverzicht bei Staffelmietverträgen - BGH begrenzt Kündigungsverbot - Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren ist unwirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.2.2006)

    Kündigungsverbot von fünf Jahren in Mietvertrag ist unwirksam // BGH weist Klage gegen Mieter zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    (Un-) Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßiger Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren unwirksam! (IBR 2006, 233)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1059
  • MDR 2006, 920
  • NZM 2006, 254
  • ZMR 2006, 270
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist jedoch wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt (Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, NJW 2005, 1574 unter II 1 m.w.Nachw.).

    Vielmehr benachteiligt ein solcher Kündigungsverzicht den Mieter von Wohnraum entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB insgesamt unwirksam (vgl. Senat, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, aaO unter II 2 d zu einem Mietvertrag ohne Staffelmietvereinbarung).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Sie würde dem Klauselverwender die Möglichkeit eröffnen, bei der Aufstellung seiner Konditionen unbedenklich über die Grenze des Zulässigen hinauszugehen, ohne mehr befürchten zu müssen, als dass die Benachteiligung seines Vertragspartners durch das Gericht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückgeführt wird (Senat, BGHZ 143, 103, 119 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Die Aufrechterhaltung eines zulässigen Teils - ein Kündigungsverzicht von höchstens vier Jahren - ließe sich nur durch eine sprachliche und inhaltliche Umgestaltung der Klausel erreichen, die durch das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Formularklauseln gerade vermieden werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1984 - III ZR 63/83, NJW 1984, 2816 unter II 3).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt nur dann nicht, wenn sich die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (BGHZ 145, 203, 212; 136, 314, 322).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Eine solche Rückführung der Klausel würde gegen das allgemein anerkannte Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Formularklauseln auf einen zulässigen Kern verstoßen (BGHZ 114, 338, 342 f.).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    a) Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, dass auch ein beiderseitiger, zeitlich begrenzter Kündigungsausschluss in einem Formularmietvertrag über Wohnraum grundsätzlich zulässig ist (Senat, Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 379/03, NJW 2004, 3117).
  • BGH, 05.11.1996 - XI ZR 274/95

    Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen;

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    a) Die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45), weil derartige Kündigungsausschlussklauseln bundesweit in Mietverträgen Verwendung finden (vgl. nur LG Duisburg, NZM 2003, 354; AG Charlottenburg, MietRB 2005, 61).
  • BGH, 19.09.1986 - V ZR 72/85

    Formularmäßige Erstreckung der Sicherung und Forderungen aus weiteren Verträgen

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    a) Die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45), weil derartige Kündigungsausschlussklauseln bundesweit in Mietverträgen Verwendung finden (vgl. nur LG Duisburg, NZM 2003, 354; AG Charlottenburg, MietRB 2005, 61).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt nur dann nicht, wenn sich die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (BGHZ 145, 203, 212; 136, 314, 322).
  • LG Duisburg, 16.04.2002 - 13 S 417/01
    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05
    a) Die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BGHZ 98, 256, 258; 134, 42, 45), weil derartige Kündigungsausschlussklauseln bundesweit in Mietverträgen Verwendung finden (vgl. nur LG Duisburg, NZM 2003, 354; AG Charlottenburg, MietRB 2005, 61).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2005 - 209 C 483/04
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 344/04

    Beginn der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 2 S. 6 MHG

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Dagegen kommt eine Aufrechterhaltung des Kündigungsausschlusses mit einer über den 31. Oktober 2007 hinausreichenden verkürzten Dauer wegen des für Allgemeine Geschäftsbedingungen generell zu beachtenden Verbots einer geltungserhaltenden Reduktion nicht in Betracht (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 243/05, WuM 2006, 385, Tz. 20; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, WuM 2006, 152, Tz. 20 ff.; vom 6. April 2005, aaO, unter II 3).
  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt nicht, wenn sich die Klausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (s. etwa Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 63/07, NJW-RR 2008, 134, 136 Rn. 34; BGH, Urteile vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 212 und vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060 Rn. 22).
  • OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13

    Vertrag über die Lieferung von Beton an einen Bauunternehmer: Inhaltskontrolle

    Voraussetzung für die Teilaufrechterhaltung ist, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060).
  • BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 257/04

    Wirksamkeit eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzichts des Mieters den nach § 557a Abs. 3 BGB zulässigen Zeitraum von vier Jahren, so ist der Kündigungsverzicht gemäß § 557a Abs. 4 BGB nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam, als seine Dauer den genannten Zeitraum überschreitet (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059).

    Dem steht das Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05 (NJW 2006, 1059) nicht entgegen.

    Eine Formularklausel dieses Inhalts ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB insgesamt unwirksam; eine teilweise Aufrechterhaltung kommt insoweit schon wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion von Formularklauseln auf einen zulässigen Kern nicht in Betracht (Senatsurteil vom 25. Januar 2006, aaO unter II 3 b).

    Dass bei der hier vorliegenden Individualvereinbarung der Kündigungsverzicht des Mieters dagegen nur insoweit unwirksam ist, als seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt, ergibt sich allerdings - anders als nach § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG (dazu Senatsurteil vom 29. Juni 2005, aaO, unter II 2 m.w.Nachw.; ferner Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, aaO, unter II 3 c) - nicht aus dem Wortlaut des § 557a Abs. 4 BGB.

    Dort ist zwar von der "Übereinstimmung mit dem geltenden Recht" die Rede; diese Übereinstimmung bezieht sich jedoch allein darauf, dass nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift "das (ordentliche) Kündigungsrecht des Mieters höchstens für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden kann" (BT-Drucks. 14/4553 S. 53; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 2006, aaO).

  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer

    b) Aus dem Senatsurteil vom 25. Januar 2006 (VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059) ist, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, keine andere Beurteilung herzuleiten.
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 120/11

    Wohnraummiete: Auslegung eines befristeten Kündigungsverzichts

    Ein solcher Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Staffelmietvertrages vereinbart werden (st. Rspr.; Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, NJW 2006, 1056 Rn. 13; vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 Rn. 19 mwN; vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 243/05, WuM 2006, 385 Rn. 11).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Kündigungsausschlussklauseln in Staffelmietverträgen, die ebenso wie § 557a Abs. 3 BGB nur allgemein vom Kündigungsrecht sprechen, im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung auszulegen sind (Senatsurteile vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, aaO Rn. 8 ff.; vom 25. Januar 2006, aaO Rn. 13 ff.).

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 243/05

    Wohnraummietrecht - Staffelmiete: Klausel mit vereinbartem Kündigungsausschluss

    Zwar können die Parteien eines Wohnraummietvertrags wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung - auch durch formularvertragliche Vereinbarung - wirksam verzichten (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059 unter II 3 a m.w.Nachw.).

    Jedenfalls bei einem formularmäßigen Kündigungsausschluss, der die nach § 557 a Abs. 3 Satz 1 BGB höchstzulässige Frist von vier Jahren übersteigt, ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit der Klausel aus § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Senatsurteil vom 25. Januar 2006, aaO, unter II 3 b m.w.Nachw.).

  • KG, 11.09.2014 - 8 U 77/13

    Gewerberaummiete: Rückforderung der durch Mangel geminderten Miete; Kenntnis der

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Klausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (s. BGH NJW 2006, 1059, 1060 Tz 22).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 63/09

    Zulässigkeit eines Rückgriffs auf die Jahresfrist nach §§ 49 Abs. 3 S. 2 und 48

    Der Grundsatz des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion von Formularklauseln (vgl. hierzu Senat, BGHZ 114, 338, 342 f.) greift nicht ein, wenn die Klausel neben der unwirksamen Bestimmung einen insoweit unbedenklichen, sprachlich und inhaltlich abtrennbaren Teil enthält (vgl. BGHZ 145, 203, 212; BGH, Urt. v. 25. Januar 2006, VIII ZR 3/05, NJW 2006, 1059, 1060).
  • AG Mülheim/Ruhr, 12.03.2014 - 13 C 797/13

    Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts in einem

    Vielmehr ergibt sich schon aus dem Gesetz, nämlich aus § 557a Abs. 3 S. 1 BGB, dass ein vierjähriger Ausschluss des Kündigungsrechts möglich ist (so auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, WuM 2005, S. 346; BGH, NJW 2006, S. 1059).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Kündigungsausschlussklauseln in Staffelmietverträgen, die ebenso wie § 557a Abs. 3 BGB nur allgemein vom Kündigungsrecht sprechen, im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung auszulegen sind (BGH, NJW 2006, S. 1059).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2014 - 2 U 245/12

    Zulässige Wertsicherungsklauseln im Pachtvertrag

  • LG Berlin, 25.10.2011 - 15 O 663/10

    Die zeitliche Befristung von Groupon-Gutscheinen ist zulässig

  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 9 U 77/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG München I, 30.09.2009 - 15 S 6274/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel

  • LG Freiburg, 30.06.2020 - 9 S 4/20

    Auslegung eines Mietvertragsformulars bei Textlücken und unterschiedlichen

  • OLG München, 26.06.2012 - 5 U 2038/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Gewährleistungsausschluss ohne so genannte

  • OLG Köln, 15.06.2010 - 19 U 53/10

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe "unter Ausschluss des

  • LG Köln, 17.03.2011 - 1 S 276/09

    Wirksamkeit einer auch das Recht auf außerordentliche Kündigung ausschließenden

  • OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2009 - 4 U 143/08

    Auslegung eines Projektsteuerungsvertrages hinsichtlich der Pflichten des

  • OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07

    Formularmäßiger Mietwagenvertrag. Haftungsklausel bei vom Mieter verschuldeten

  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

  • AG Hamburg, 16.12.2020 - 49 C 209/20

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Mietzahlung und

  • LG Düsseldorf, 05.06.2015 - 8 T 2/15

    Rückzahlungsbegehren des Darlehensnehmers bzgl. eines vertraglich vereinbarten

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 69/12

    Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wegen falscher Angaben (zum Beispiel über

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 10 U 21/12

    Staub von der Nachbarbaustelle: Vermieter haftet nicht für verschmutzte Ware!

  • LG Düsseldorf, 17.07.2015 - 8 S 20/15

    Rückzahlungsbegehren des Darlehensnehmers bzgl. eines vertraglich vereinbarten

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

  • LG Berlin, 25.07.2017 - 63 S 7/17

    AGB-Klauseln bzgl. der Aufrechnung sowie Fälligkeit der Miete

  • OLG Hamm, 10.01.2014 - 19 U 83/13

    Inhaltskontrolle von Preisbestimmungsabreden in Gaslieferungs-Sonderverträgen

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 21.06.2007 - 20 C 104/07

    Mietverhältnis, Ausschluss, Kündigungsrecht, überraschende Klausel, Lizenzspieler

  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2022 - 27 U 4/21
  • LG Düsseldorf, 15.06.2015 - 8 S 8/15

    Abgrenzung einer allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) von einer Individualabrede

  • OLG Köln, 17.10.2017 - 20 W 31/17

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Einlegung der Berufung gegen die

  • VG Köln, 13.04.2016 - 23 K 3908/14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Mietentschädigung bei doppelter Mietzahlung

  • LG Verden, 16.01.2013 - 2 O 20/12

    - Deutsche Proventus -, Vertragsstrafe, Vertragsstrafenklausel,

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