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   BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10   

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https://dejure.org/2011,4569
BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 30/10 (https://dejure.org/2011,4569)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 229 § 6 Abs 4 S 1 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 4 S 2 BGBEG, § 195 BGB, § 197 aF BGB, § 199 Abs 2 Nr 2 BGB
    Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung aus den Jahren 2000 und 2001

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; BGB a. F. §§ 197, 198, 201
    Regelverjährung von drei Jahren bei Rückforderungsansprüchen wegen überzahlter Miete seit 1.1.2002

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB bleibt es bei dem Ablauf der Verjährung nach früherem Recht im Falle des Ablaufens der Verjährung nach altem Recht früher als die kürzere Frist nach neuem Recht; Ablauf der Anwendung der Verjährung nach früherem Recht im Falle des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Minderwohnfläche nach altem Recht; Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung aus den Jahren 2000 und 2001

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung aus den Jahren 2000 und 2001

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB bleibt es bei dem Ablauf der Verjährung nach früherem Recht im Falle des Ablaufens der Verjährung nach altem Recht früher als die kürzere Frist nach neuem Recht; Ablauf der Anwendung der Verjährung nach früherem Recht im Falle des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei überzahlter Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist nach altem Recht setzt keine Kenntnis des Gläubigers von anspruchsbegründenden Tatsachen voraus

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen überzahlter Mieten bei Flächenabweichung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohnflächenabweichung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss überzahlte Miete nicht unbegrenzt erstatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung von Ansprüchen wegen überzahlter Miete

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen überzahlter Miete

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters bei überzahlter Miete wegen einer Wohnflächenabweichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3573
  • NZM 2011, 627
  • ZMR 2011, 782
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 4 U 229/88

    Bereicherungsanspruchs des Mieters; Rückzahlung von Mietzinsanteilen;

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nach altem Recht für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 197 BGB aF eine Verjährungsfrist von vier Jahren galt (vgl. OLG Köln, NZM 1999, 73; OLG Düsseldorf, DWW 1995, 84; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 458) und deshalb die Rückforderungsansprüche des Klägers für die im Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht verjährt waren.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Da diese Verjährungsfrist kürzer ist als die bis zum 1. Januar 2002 geltende vierjährige Verjährung des § 197 BGB aF, ist sie gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB vom 1. Januar 2002 an zu berechnen, soweit nicht der Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 2 Nr. 2 BGB hinausgeschoben ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, NJW 2007, 1584 Rn. 18 ff.).
  • OLG Köln, 08.06.1998 - 16 U 92/97

    Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus überzahlter Miete

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
    Insoweit ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nach altem Recht für Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 197 BGB aF eine Verjährungsfrist von vier Jahren galt (vgl. OLG Köln, NZM 1999, 73; OLG Düsseldorf, DWW 1995, 84; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 458) und deshalb die Rückforderungsansprüche des Klägers für die im Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht verjährt waren.
  • BGH, 17.10.2023 - VIII ZR 61/23

    Auslegung des Begriffs der "Wohnfläche" im frei finanzierten Wohnraum

    (1) Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung unterfällt der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 30/10, NJW 2011, 3573 Rn. 8).
  • LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 S 23/12

    Mieter kann Wohnfläche allein durch Nachmessen genau bestimmen!

    Die Problematik stellt sich nicht nur im Rahmen des § 536b BGB, sondern in vergleichbarer Weise bei der Prüfung des Verjährungsbeginns gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; auch für den Verjährungsbeginn ist Kenntnis von der Flächenabweichung notwendig (BGH NZM 2011, 627).
  • AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11

    Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung

    Dies ist bezüglich der Rückforderungsansprüche des Beklagten aus 2001 der Fall, da deren Verjährung nach § 197 a.F. kenntnisunabhängig mit Schluss des Jahres, in dem sie entstanden waren, begann, so dass die Verjährung nach altem Recht Ende 2004 bzw. 2005, mithin früher als nach neuem Recht, abgelaufen war (vgl. BGH NJW 2011, 3573).
  • AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit

    Für die Verjährung von Rückforderungsansprüchen des Mieters wegen Wohnflächenabweichung ist nach dem geltenden Recht auf die Kenntnis des Mieters von der Wohnflächenabweichung abzustellen (BGH WuM 2011, 464, Rn. 8 am Ende, zitiert nach juris).
  • OLG München, 07.05.2012 - 17 U 2787/11

    Mittelverwendungskontrollvertrag: Vorvertragliche Hinweispflichten des

    Die Voraussetzungen für eine verjährungsrechtlich hinreichende Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen vor dem Jahr 2008 im Sinn von § 199 Abs. 1 BGB (also Kenntnis von einer bereits vor dem Beitritt des Zedenten systematisch nicht vertragsgemäßen Mittelverwendungskontrolle) hat die die Beklagte zu 1) mit Blick auf die in dieser Frage sehr restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2011, 3573) bei Weitem nicht hinreichend dargelegt.
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