Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,795
BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80 (https://dejure.org/1983,795)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1983 - VIII ZR 320/80 (https://dejure.org/1983,795)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80 (https://dejure.org/1983,795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer Aufrechnung als unzulässig und hilfsweise als unbegründet - Häufung formeller und sachlicher Entscheidungsgründe - Rechtliche Wirksamkeit eines vereinbarten Aufrechnungsausschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen eines vereinbarten Aufrechnungsverbots bei Bezeichnung als Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 128
  • ZIP 1983, 738
  • MDR 1983, 1018
  • WM 1983, 688
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
    Anders als in den Fällen, in denen die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Erwägung offengelassen wird, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch sei jedenfalls unbegründet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = LM ZPO § 322 Nr. 33 = MDR 1961, 932 = JR 1961, 499 = DB 1961, 1582 = NJW 1961, 1862; RGZ 132, 305, 306), führt die Entscheidung des Berufungsgerichts im konkreten Falle nicht zu Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft.

    Sie ist rechtlich möglich und zumindest naheliegend, da die "Zurückbehaltung" einer fälligen Geldforderung wegen einer gleichfalls fälligen Gegenforderung auf Geld in Wahrheit nichts anderes als Aufrechnung ist (vgl. RGZ 132, 305, 306).

  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
    Da das Berufungsgericht in seinen Gründen nicht etwa nur Bedenken gegenüber der formellen Seite der Aufrechnung angedeutet, sondern deren Zulässigkeit bestimmt verneint und hierauf die Entscheidung in erster Linie gestützt hat, sind die zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung als unverbindlich zu betrachten und im Revisionsrechtszug so zu behandeln, als wären sie überhaupt nicht vorhanden (so auch für den vergleichbaren Fall, daß die Zulässigkeit der Klage verneint wird und zusätzliche Erwägungen zur Begründetheit angestellt werden: BGH, Urteil vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 48/53 = BGHZ 11, 222, 224 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; RGZ 158, 145, 155 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
    Anders als in den Fällen, in denen die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Erwägung offengelassen wird, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch sei jedenfalls unbegründet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = LM ZPO § 322 Nr. 33 = MDR 1961, 932 = JR 1961, 499 = DB 1961, 1582 = NJW 1961, 1862; RGZ 132, 305, 306), führt die Entscheidung des Berufungsgerichts im konkreten Falle nicht zu Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft.
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80
    Da das Berufungsgericht in seinen Gründen nicht etwa nur Bedenken gegenüber der formellen Seite der Aufrechnung angedeutet, sondern deren Zulässigkeit bestimmt verneint und hierauf die Entscheidung in erster Linie gestützt hat, sind die zusätzlichen Ausführungen über die Begründetheit der Aufrechnung als unverbindlich zu betrachten und im Revisionsrechtszug so zu behandeln, als wären sie überhaupt nicht vorhanden (so auch für den vergleichbaren Fall, daß die Zulässigkeit der Klage verneint wird und zusätzliche Erwägungen zur Begründetheit angestellt werden: BGH, Urteil vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 48/53 = BGHZ 11, 222, 224 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; RGZ 158, 145, 155 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2022 - 17 U 823/20

    Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden wegen angeblich nicht autorisierter

    Der Inhalt einer vorgelegten Urkunde kann dabei auch insoweit berücksichtigt werden, als sich die Partei nicht darauf bezogen hat (BGH, Urteil vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80 -, juris Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16

    Urkundenprozess: Geltendmachung einer Werklohnforderung aus einem

    Das Gleiche gilt in Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. April 1983 (BGH, Urteil vom 13. April 1983 - VIII ZR 320/80, juris Rn. 19), wonach der Inhalt einer im Prozess vorgelegten Urkunde insgesamt, also auch hinsichtlich einer darin enthaltenen Klausel, die für die vorlegende Partei nachteilig ist, als verwertbarer Streitstoff in den Prozess eingeführt ist.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 3 U 145/17

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: missverständliche

    So ist bei bereits fälligen Geldforderungen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als Aufrechnungserklärung zu verstehen (st. Rechtsprechung, vgl. nur RGZ 123, 6 (8); 132, 305 (306); BGHZ 37, 233 (244); BGH WM 1962, 605 (606); NJW 1984, 128 (129) [BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80] ; NJW-RR 1986, 543 [BGH 18.10.1985 - V ZR 82/84] ; JZ 1986, 799 (800)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht