Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,364
BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02 (https://dejure.org/2003,364)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2003 - VIII ZR 335/02 (https://dejure.org/2003,364)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 (https://dejure.org/2003,364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zwei Klauseln zur Renovierung in einem Mietvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularvertragliche Abwälzung der Renovierungspflicht auf den Wohnraummieter; Koppelung einer Endrenovierungsklausel mit einer Klausel über die turnusmäßige Durchführung von Schönheitsreparaturen ; Übermaß an auferlegten Renovierungspflichten auf Grund des ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Schönheitsreparaturen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag (Summierungseffekt), § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bb Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit von Renovierungspflicht-Klauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Endrenovierungsklausel kann unwirksam sein!

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Tapeten müssen nicht entfernt werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Auch bei Geschäftsräume ist die Endrenovierungsklausel in Kombination mit einer turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen Klausel unwirksam

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine doppelte Renovierungsvereinbarung!

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.8.2003)

    Schutz der Mieter vor Renovierungsansprüchen gestärkt // Übermaß an Pflichten unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung "infiziert" Bestimmung über turnusmäßige Schönheitsreparaturen! (IBR 2003, 642)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3192
  • ZIP 2003, 1848
  • MDR 2003, 1349
  • NZM 2003, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 unter III 2 a; und vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, z.Veröff.best.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG unwirksam.

    Zwar kann sich nach der Senatsentscheidung vom 3. Juni 1998 (aaO unter III 2 b) eine solche Klausel, die bei isolierter Betrachtungsweise den Mieter im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen benachteiligt, bei einer Gesamtbetrachtung der Vereinbarung über die Renovierungspflichten gleichwohl als wirksam erweisen.

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 unter III 2 a; und vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, z.Veröff.best.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG unwirksam.

    Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier für sich gesehen wirksamer Klauseln ergeben, davon abgesehen aber auch dann, wenn eine dieser Klauseln, wie hier, schon für sich betrachtet unwirksam ist (BGHZ 127, 245, 253 f.; Senat, Urteil v. 14. Mai 2003, aaO).

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
    Wie das Berufungsgericht richtig angenommen hat, führen beide Regelungen bei einer Gesamtbetrachtung dazu, daß der Mieter durch ein Übermaß ihm auferlegter Renovierungspflichten im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen benachteiligt wird (vgl. BGHZ 101, 253, 264).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
    Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier für sich gesehen wirksamer Klauseln ergeben, davon abgesehen aber auch dann, wenn eine dieser Klauseln, wie hier, schon für sich betrachtet unwirksam ist (BGHZ 127, 245, 253 f.; Senat, Urteil v. 14. Mai 2003, aaO).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
    Inhaltlich beruht die Entscheidung allerdings nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes (BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten

    Näher liegt aus der Sicht eines durchschnittlichen Mieters jedoch ein Verständnis dahin, dass die Wohnung bei Auszug in jedem Fall frisch renoviert sein muss (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594, unter II 1, und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 = NZM 2003, 755, unter III 2) oder jedenfalls seit der letzten Renovierung keine Abnutzungsspuren aufweisen darf.

    a) Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 = NZM 1998, 710, unter III 2 a; Urteil vom 14. Mai 2003, aaO; Urteil vom 25. Juni 2003, aaO; Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NZM 2004, 497 = NJW 2004, 2087, unter III b; Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05, WuM 2006, 310, unter II 1 a, und VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115, unter II 1 a; ebenso schon OLG Hamm NJW 1981, 1049, und OLG Frankfurt WuM 1981, 272), benachteiligt eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, diesen unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

    Auf einen Summierungseffekt, der bei der Kombination der Endrenovierungsklausel mit einer - für sich genommen unbedenklichen - Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen wegen eines Übermaßes an Renovierungspflichten zur Unwirksamkeit auch der letztgenannten führen kann (Senatsurteile vom 14. Mai 2003, aaO, unter II 2, und vom 25. Juni 2003, aaO, unter III 3), kommt es dafür nicht an.

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    In dem von der Revision angeführten Urteil vom 25. Juni 2003 (VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192) hat der Senat nicht entschieden, ob eine mit der vorliegenden Klausel vergleichbare Schönheitsreparaturklausel für sich genommen wirksam war, da sich ihre Unwirksamkeit bei einer Gesamtbetrachtung bereits aufgrund eines Summierungseffekts im Zusammenhang mit einer Endrenovierungsklausel ergab (aaO, unter III 3).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB (§ 9 AGBG) unwirksam (Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, unter II 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192, unter III 2).
  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Ist eine von mehreren Bestimmungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen schon für sich gesehen unwirksam und steht sie mit einer anderen, bei isolierter Betrachtung unbedenklichen Klausel in einem inneren Zusammenhang, kann sich die Unwirksamkeit der Gesamtregelung ergeben (BGH, Urteile vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 f; vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, 2235 und vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f; siehe auch Urteil vom 12. September 2007 - VIII ZR 316/06, WM 2007, 2336 Rn. 15).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 109/05

    Formularmäßige Überwälzung der Beseitigung sämtlicher Tapeten durch den Mieter

    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB (§ 9 AGBG) unwirksam (Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, unter II 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192, unter III 2).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Macht der Vermieter die Überlassung der Wohnungsschlüssel gleichwohl von der vorzeitigen Zahlung der Kaution abhängig, kann der Mieter seinen Anspruch auf Gebrauchsüberlassung notfalls gerichtlich durchsetzen (Senatsurteil vom 25. Juni 2003, aaO) und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Senats zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jeweils für sich genommen unbedenkliche Klauseln einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen; dies kann auch der Fall sein, wenn eine Klausel schon für sich gesehen unwirksam ist (Senat, Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 unter II 2 m.w.Nachw.; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 unter III 3).

    Danach benachteiligt eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet, den Mieter unangemessen und ist daher gemäß § 9 AGBG (§ 307 BGB) unwirksam, wenn er zugleich zur Renovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparatur verpflichtet ist (Senatsurteile vom 14. Mai und 25. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluß an BGH, Urteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235; und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755).

    Er hält in solchen Fällen sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Klausel, die die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter regelt, für unwirksam (Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755).

    Eine so weit gehende Abweichung vom gesetzlichen Leitbild hat der VIII. Zivilsenat nicht mehr mit § 307 BGB vereinbar angesehen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2003 aaO; Urteil vom 25. Juni 2003 aaO).

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Dies hat zur Folge, dass sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Klausel, die die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter regelt, unwirksam sind (vgl. BGH Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234, 2235 und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02 - NZM 2003, 755; Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006, 2007).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei

    b) Das Berufungsgericht hat daher die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht berücksichtigt, wonach die belastende Wirkung einer für sich allein gesehen noch hinnehmbaren Klausel durch eine oder mehrere weitere Vertragsbestimmungen derart verstärkt werden kann, dass der Vertragspartner des Verwenders im Ergebnis unangemessen benachteiligt wird (BGH, Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192; vgl. auch Urteil vom 25. März 2004 - VIII ZR 453/02, BauR 2004, 1143 = NZBau 2004, 322 = ZfBR 2004, 550; vgl. auch Staudinger/Coester [2000], § 307 BGB Rn. 138 f.).

    Dies kann sogar für den Fall gelten, dass die weitere Klausel für sich genommen bereits unwirksam ist (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - VIII ARZ 3/94, BGHZ 127, 245, 253 f.; Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192; Roloff in: Erman, BGB, 11. Aufl., § 307 Rn. 11).

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 230/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Daraus folgt unmißverständlich, daß der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses nicht unbedingt und ohne Rücksicht auf die seit Mietbeginn oder der letzten Renovierung verstrichenen Fristen eine vollständige Endrenovierung der Wohnung vorzunehmen hat; eine solche formularmäßige Bestimmung wäre, wie der Senat wiederholt entschieden hat (zuletzt Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 unter II 1 und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 unter III 2), wegen der aus dem "Summierungseffekt" folgenden unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam.
  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im

  • AG Berlin-Spandau, 26.10.2007 - 3b C 715/06

    Wohnraummiete: Schadenersatzanspruch gegen den Mieter wegen des Anbohrens von

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 24 U 113/06

    Schönheitsreparaturen: Rechtsprechung gilt auch für Gewerberäume

  • LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer

  • LG Berlin, 27.01.2017 - 65 S 338/16

    Wohnraummiete: Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage des Mieters bei

  • LG Hagen, 11.02.2008 - 10 S 224/07

    Erlöschen eines Kautionsrückzahlungsanspruchs und eines Anspruchs auf Auszahlung

  • OLG Celle, 18.11.2021 - 14 U 119/21

    Ansprüche aus einer Bürgschaft; Unwirksamkeit der einer Bürgschaft

  • KG, 13.10.2006 - 3 U 3/06

    Hausverwaltervertrag: Verwendung von Mietvertragsformularen mit unwirksamen

  • OLG Celle, 10.10.2022 - 14 U 28/22

    Zurückweisung einer Berufung wegen fehlenden neuen Vortrags

  • AG Gießen, 07.03.2011 - 48 C 130/10

    Mehrere Mieter können den Anspruch auf Rückforderung der Kaution in einer Hand

  • AG Dortmund, 16.12.2003 - 125 C 9962/03

    Anspruch auf Rückzahlung der bei Mietvertragsabschluss bezahlten Kaution;

  • AG Hanau, 23.10.2020 - 32 C 227/19

    Ersatz von Mietausfallschaden, Unwirksamkeit einer Endrenovierungsklausel und

  • OLG Köln, 07.03.2006 - 22 U 184/05

    Durchsetzung einer Erstattung von geltend gemachten Renovierungskosten im Falle

  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 207/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht