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   BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08   

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https://dejure.org/2009,292
BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08 (https://dejure.org/2009,292)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2009 - VIII ZR 344/08 (https://dejure.org/2009,292)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08 (https://dejure.org/2009,292)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 1, 535
    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zum "Weißen" der Wände unwirksam

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Für Schönheitsreparaturen muss der Mieter keine weiße Farbe verwenden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen in weißer Farbe während des laufenden Mietverhältnisses; Auslegung und allgemeines Verständnis des Begriffs "weißen"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Weißen" während der Mietzeit kann klauselmäßig nicht vereinbart werden, §§ 307 Abs. 1 Satz 1; § 305c Abs. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Pflicht zum Weißen der Oberwände/Decken

  • rabüro.de

    AGB-Klausel zum Weißen von Decken und Wände unwirksam

  • Judicialis

    BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen in weißer Farbe während des laufenden Mietverhältnisses; Auslegung und allgemeines Verständnis des Begriffs "weißen"

  • rechtsportal.de

    BGB § 305c Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen in weißer Farbe während des laufenden Mietverhältnisses; Auslegung und allgemeines Verständnis des Begriffs "weißen"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter darf Wände während der Mietzeit beliebig anmalen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ("Weißen der Decken und Oberwände")

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Weiß müssen die Decken sein! - Nein!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Weißen der Decken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    "Weißen der Decken und Oberwände" unzulässige Klausel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Verpflichtung zum "Weißen"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Weißen der Decken" - Unwirksame Mietvertragsklausel zu den Schönheitsreparaturen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Unwirksame Klausel zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nach Vorgabe des Vermieters

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnungsrenovierung nur in neutralen Farben?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    "Weißen" während der Mietzeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparatur: Pflicht zum Weißen der Decken ist unzulässige Farbwahlklausel

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Weißen nur mit Weiß - Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Weißen der Decken und Oberwände als Farbwahlklausel

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - Klausel mit Farbwahleinschränkung ist unwirksam

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mieter kann bei Schönheitsreparaturen Farbe der Wände frei wählen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel: Vorschrift zum "Weißen" der Decken ist unwirksam

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Grenzen der formularvertraglichen Gestaltungsvorgaben in Mietverträgen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und kein Ende: BGH erklärt erneut eine Farbwahlklausel für unwirksam

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Pflicht zum Weißen von Decken und Wänden stellt unangemessene Benachteiligung des Mieters dar

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    BGH kippt erneut "Farbwahl-Klausel" in Wohnraummietvertrag

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Formularmäßige Verpflichtung zum "Weißen" der Decken ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Farbwahl-Klausel im Mietvertrag ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ("Weißen der Decken und Oberwände")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und Farbwahlklauseln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unzulässige Farbwahlklausel im Mietvertrag

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, ist unwirksam

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen im Mietrecht // Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, ist unwirksam.

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Umgangssprache: Risiko für Renovierungsklauseln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Farbklauseln, die den Mieter während der Mietzeit binden sollen, sind unwirksam! (IMR 2009, 414)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3716
  • MDR 2010, 20
  • NZM 2009, 903
  • ZMR 2010, 106
  • WM 2009, 680
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
    Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu "weißen", ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff "weißen" bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).

    Eine derartige Klausel benachteiligt den Mieter regelmäßig deshalb unangemessen, weil sie ihn auch während des laufenden Mietverhältnisses zu einer Dekoration in der vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in seiner persönlichen Lebensgestaltung einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht (Senatsurteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NJW 2008, 2499, Tz. 15 ff.).

    Eine teilweise Aufrechterhaltung oder Umgestaltung der Klausel kommt nicht in Betracht (Senatsurteil vom 18. Juni 2008, aaO, Tz. 20).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, z.B. Senatsurteil vom 23. November 2005 - VIII ZR 154/04, NJW 2006, 1056, Tz. 9).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Denn nach neuerer Rechtsprechung ist für die Inhaltskontrolle einer mehrdeutigen Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht nur im Verbandsprozess, sondern auch im - hier gegebenen - Individualprozess von mehreren möglichen Deutungen die kundenfeindlichste Auslegung, also diejenige maßgebend, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 mwN; vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 246/16

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die

    Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, ist diese Auslegung nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung zugrunde zu legen, weil die Klausel in dieser Auslegung mit einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden (hier der Klägerin) verbunden ist und deshalb zu ihrer Unwirksamkeit führt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 mwN; vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8; vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14, BGHZ 204, 302 Rn. 22).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Stellt sich diese Verpflichtung aufgrund unzulässiger Ausgestaltung - sei es hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs - in ihrer Gesamtheit als übermäßig dar, hat dies die Unwirksamkeit der Vornahmeklausel insgesamt zur Folge, und zwar unabhängig davon, ob die Verpflichtung als solche und ihre unzulässige inhaltliche Ausgestaltung in einer oder - wie hier - in zwei sprachlich voneinander unabhängigen Klauseln enthalten sind (Senatsurteil vom 18. Februar 2009, aaO, Tz. 14 f. m.w.N.; ferner Senatsurteile 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, WuM 2008, 472, Tz. 20; vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, WuM 2009, 655, Tz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 10 U 60/10

    Übergang des Mietzahlungsanspruchs in der Zwangsversteigerung

    Entsprechend § 667 BGB hat der Zwangsverwalter das von diesem Zeitpunkt an bis zur Aufhebung der Zwangsverwaltung Erlangte an den Ersteher herauszugeben (BGH, Urt. v. 24.9.2009, WM 2009, 680 = ZMR 2010, 106 - IX ZR 149/08).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2019 - 10 U 152/18

    VOB-Vertrag: Geltendmachung von Abschlags- und Vorauszahlungsforderungen und

    Nur wenn keine der möglichen Auslegungsalternativen der Inhaltskontrolle zum Opfer fällt, wenn das Gericht also zwischen mehreren wirksamen Auslegungsmöglichkeiten zu wählen hat, setzt sich danach diejenige Alternative durch, die den Kunden am meisten begünstigt (BGH, NJW 2017, 1596, Rn. 39; BGHZ 175, 76, Rn. 9 = NJW 2008, 987; BGHZ 176, 244, Rn. 19 = NJW 2008, 2172; NJW 2009, 3716, Rn. 8; Basedow, in: MüKo-BGB, a. a. O., Rn. 51 m. w. N.).
  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 285/12

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel zu Schönheitsreparaturen

    Denn nach neuerer Rechtsprechung ist für die Inhaltskontrolle einer mehrdeutigen Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht nur im Verbandsprozess, sondern auch im - hier gegebenen - Individualprozess von mehreren möglichen Deutungen die kundenfeindlichste Auslegung, also diejenige maßgebend, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 mwN; Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).
  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag:

    Bei § 3 Abs. 2 des Mietvertrages handelt es sich - was von den Parteien auch gar nicht in Frage gestellt wird - um eine vom Kläger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, denn er hatte nicht nur mit dem Vormieter Y... einen identischen Vertrag abgeschlossen, sondern die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen ergibt sich auch aus verschiedenen Klauseln, die nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt sind (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.2009 - VIII ZR 344/08 - NJW 2009, 3717, Tz. 42), namentlich in § 6 Ziffer 2 (zu sonstigen Betriebskosten), § 7 (zu Heizkostenvorauszahlungen) und § 16 (zu einem Werbeschild an anderer Adresse).
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 47/11

    Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen:

    Nach der - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung auch im Individualprozess gebotenen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19) - kundenfeindlichsten Auslegung der Formularklausel (§ 305c Abs. 2 BGB) ist die Pflicht des Mieters zum "Weißen" von Decken und Wänden dahin zu verstehen, dass ein Anstrich mit weißer Farbe vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).

    In dieser Auslegung liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor, weil er auch während des laufenden Mietverhältnisses in der vorgegebenen Farbwahl dekorieren muss und dadurch in seiner persönlichen Lebensgestaltung eingeschränkt wird, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, aaO Rn. 9 f.; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 175/09, WuM 2010, 184 Rn. 3).

  • BGH, 04.11.2015 - VII ZR 282/14

    VOB-Einheitspreisvertrag: Inhaltskontrolle für formularmäßigen Ausschluss einer

    Denn mit ihr wird bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 m.w.N.; Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8) nicht nur - wie bei der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 8. Juli 1993 - VII ZR 79/92, BauR 1993, 723 beurteilten Klausel - eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nach § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen, sondern darüber hinaus auch eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 21. September 1994 - 3 U 258/93, zitiert nach Baurechts-Report (BR) 11/94, S. 2; Markus in Markus/Kaiser/Kapellmann, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, 4. Aufl., Rn. 279; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 2201; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juni 1997 - VII ZR 54/96, BauR 1997, 1036 unter I. 1.).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 245/16

    Kaufvertrag über eine Futtermittellieferung: Verschuldensunabhängige

    Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, ist diese Auslegung nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung zugrunde zu legen, weil die Klausel in dieser Auslegung mit einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden (hier der Klägerin) verbunden ist und deshalb zu ihrer Unwirksamkeit führt (vgl. BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 mwN; vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8; vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14, BGHZ 204, 302 Rn. 22).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 2/17

    Ansprüche eines Futtermittelwerkbetreibers gegenüber einem Insolvenzverwalter auf

  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 175/09

    Wirksamkeit der Abwälzung einer Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen

  • LG Berlin, 20.07.2010 - 63 S 632/09
  • LAG Hessen, 31.03.2010 - 8 Sa 2074/09

    Auslegung, Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsplan

  • LG Bonn, 22.02.2010 - 6 S 75/08

    Kostenerstattung nach der Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag bei einer

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 03.04.2013 - 100 C 347/12

    Aufwendungsersatz des Mieters gegen Vermieter wegen Eigenbeseitigung eines

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