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   BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12   

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https://dejure.org/2013,4252
BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,4252)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - VIII ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,4252)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,4252)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen für die Dressur geeigneten Wallach bei Vorliegen einer Schädigung des linken hinteren Sprunggelenks (Arthritis)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen für die Dressur geeigneten Wallach bei Vorliegen einer Schädigung des linken hinteren Sprunggelenks (Arthritis)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verwendung als Dressurpferd wegen Arthritis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch "Pferdeliebhaber" darf sich regelmäßig auf die Angaben des Verkäufers zum Gesundheitszustand eines Wallachs verlassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12
    Zwar obliegt die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrads wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 8; vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 24, jeweils mwN).

    Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, aaO).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12
    Zwar obliegt die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrads wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr., z. B. BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 8; vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 24, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 3 U 20/15

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines gebrauchten Pkw wegen

    Einem Käufer kann es im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 in Sachen VIII ZR 40/12).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 17 U 133/19

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Zweitkäufers eines vom Abgasskandal

    Es bedarf eines objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoßes gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12 -, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 3 U 12/15

    Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln eines gebrauchten Pkw

    In diesem Zusammenhang kann es zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt; entschieden worden ist dies in einem Fall, in dem der Verkäufer einen Mangel des verkauften Tieres ausdrücklich in Abrede gestellt und dessen Eignung für einen bestimmten Einsatz bestätigt hatte (BGH BeckRS 2013, 05054).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    Dem Käufer kann es im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12, juris).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

    Unkenntnis meint, dass dem Käufer teilweise oder ganz die Kenntnis des Mangels im Sinne des § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB fehlt (JurisPK BGB/Pammler, aaO, § 442 Rn. 30).Grobe Fahrlässigkeit erfordert einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (BGH, Urteil vom 20.2.2013 - VIII ZR 40/12, bei Juris Rn. 15).

    Insoweit gilt im Ausgangspunkt, dass es einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden kann, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (BGH, Urteil vom 20.2.2013 - VIII ZR 40/12, bei Juris Rn. 15).

  • OLG Rostock, 02.09.2020 - 4 U 160/19

    Rücktritt von einem im Jahre 2017 geschlossenen Kaufvertrag über ein vom sog.

    Dies setzte einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus; insoweit kann es dem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2013, Az.: VIII ZR 40/12, - zitiert nach juris -, Rn. 15 m. w. N).
  • BGH, 12.07.2022 - VIII ZR 347/20

    Erwerb eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten

    Diese Frage lässt sich jedoch nicht losgelöst von dem konkreten Einzelfall beantworten, da gegebenenfalls besondere Umstände im Rahmen der dem Tatrichter im Einzelfall obliegenden Beurteilung des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 442 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12, juris Rn. 12, 14 mwN) zu einer Verneinung eines Gewährleistungsausschlusses im Sinne dieser Bestimmung führen können.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 6 U 16/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe

    Ergibt sich ein Missverhältnis erst daraus, dass eine Partei ihre Leistung nicht mangelfrei erbracht hat, führt das nicht zur Sittenwidrigkeit des Vertrages, sondern zur Anwendung des Gewährleistungsrechts (BGH, Urteil vom 20.02.2013 - VIII ZR 40/12 - BeckRS 2013, 5054, Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 19 U 269/19

    Pferdekauf: Rittigkeitsprobleme keine Mangelerscheinung

    Denn der Kläger leitet das von ihm behauptete auffällige Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung daraus her, dass das Pferd nicht als Turnierpferd für Dressuren auf höchstem internationalen Niveau verwendet werden könne und daher nur einen Bruchteil des vereinbarten Kaufpreises wert sei (BGH Urt. v. 20.2.2013 - VIII ZR 40/12, BeckRS 2013, 5054 Rn. 9, 10, beck-online).
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