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   BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09   

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BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei formularmäßiger Belastung des Mieters mit über die Begriffsdefinition gem. § 28 Abs. 4 S. 3 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. BV) hinausgehenden ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtunwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel; Streichen der Türen und Fenster von außen; Sowieso-Kosten; Innenbereich; Außenbereich; nicht fachgerechte Schönheitsreparaturen

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei formularmäßiger Belastung des Mieters mit über die Begriffsdefinition gem. § 28 Abs. 4 S. 3 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz ( II. BV ) hinausgehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel;

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09
    Die vom Berufungsgericht für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob eine formularmäßige Belastung des Mieters mit Schönheitsreparaturen, die dem Mieter über die Begriffsdefinition gemäß § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV hinausgehende Arbeiten auferlegt, zur Gesamtunwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt, ist durch das Senatsurteil vom 13. Januar 2010 (VIII ZR 48/09, WuM 2010, 85 Rn. 11) beantwortet worden.

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 13. Januar 2010 (VIII ZR 48/09, aaO) die entsprechende Klausel in § 13 Nr. 1 des Mietvertrages für unwirksam gehalten, weil darin hinsichtlich der Türen und Fenster nicht zwischen dem Innen- und Außenbereich unterschieden wird und eine sprachliche Reduktion der Formulierung auf das zulässige Maß als unzulässige geltungserhaltende Reduktion nicht möglich ist.

  • AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 150/22

    Schadensersatz aufgrund des Rückgabezustands einer Mietwohnung; Zahlungsanspruch

    Jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (§ 305 c Abs. 2 BGB) in der Klausel enthaltenes Streichen der Fenster von außen überschreitet den Bereich der wirksam abwälzbaren Schönheitsreparaturen (vgl. zur Unwirksamkeit bei Außenarbeiten AG u. LG Hannover WuM 2014, 19 im Anschluss an BGH WuM 2009, 286 und BGH WuM 2011, 137).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16

    Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

    Die in § 13 des Mietvertrages enthaltene Verpflichtung zum Anstrich der Fenster und Türen ohne Einschränkung und die starre Fristenregelung in § 23 des Mietvertrages sind unwirksam (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09, und BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09).
  • LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12

    Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die gesamte Klausel unwirksam, wenn das Streichen der Wohnungseingangstüren und Fenster von außen nicht ausgenommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 210/08 BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 - ;BGH, Versäumnisurteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 222/09 - BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09 - mit Anm. Eisenschmid in juris-PR-MietR 6/2010 Anm. 1; Schmidt-Futterer, a.a.O., Rn. 163).
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   BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 42/09   

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BGH, Entscheidung vom 17.11.2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,79895)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,79895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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