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   BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14   

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https://dejure.org/2014,34387
BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14 (https://dejure.org/2014,34387)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14 (https://dejure.org/2014,34387)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 (https://dejure.org/2014,34387)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 280 BGB, § 433 Abs 1 BGB
    Wirksamkeit eines via eBay geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrages bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • webshoprecht.de

    Zum Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einer Versteigerung auf eBay

  • IWW
  • JurPC

    Schnäppchenpreis bei eBay

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages bei Bestehen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines per Internetauktion geschlossenen Kaufvertrags trotz grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ("eBay")

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gefährlicher Auktionsabbruch für E-Bay-Verkäufer; §§ 138, 242, 433 Abs. 1 BGB

  • Betriebs-Berater

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

  • rabüro.de

    Über ebay geschlossener Vertrag wirksam bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung?

  • rewis.io

    Wirksamkeit eines via eBay geschlossenen Gebrauchtwagenkaufvertrages bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 433 Abs. 1
    Wirksamer Kauf eines Gebrauchtwagens für 1 Euro im Rahmen einer Internetauktion

  • recht.help

    Bei einer eBay-Auktion muss der Verkäufer den Artikel gegebenfalls weit unter Wert verkaufen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (61)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Schnäpchenjagd bei eBay nicht sittenwidrig - Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Warenwert führt nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit des Kaufvertrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion - Keine Sittenwidrigkeit und Bösgläubigkeit

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei einer Versteigerung auf eBay

  • beck-blog (Kurzinformation)

    EBay-Auktion abgeblasen = Schadensersatz

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    EBay-Auktion darf bei Erstgebot nicht ohne Weiteres abgebrochen werden / Schadensersatzpflicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schnäppchenpreis bei eBay - Verkäufer muss bei vorzeitigem unberechtigten Abbruch Schadensersatz zahlen - Grobes Missverhältnis zwischen Wert und Kaufpreis führt nicht zur Sittenwidrigkeit

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Abbruch einer eBay-Auktion führt nicht zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EBay-Auktion darf nicht einfach abgebrochen werden

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Schnäppchenpreise bei ebay

  • heise.de (Pressebericht, 12.11.2014)

    Urteil zu abgebrochener Ebay-Versteigerung: Ein Auto für einen Euro

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Gebrauchwagen zum eBay-Schnäppchenpreis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eBay-Auktion - und das grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Fahrzeug für 1 Euro - Schnäppchenpreis bei einer eBay-Auktion

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schnäppchenpreis bei einer eBay-Auktion - eBay-Recht

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 138
    Internetauktion

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion ist weder verwerflich noch rechtsmissbräuchlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Schnäppchenpreis" von 1 Euro bei einer eBay-Auktion über einen Gebrauchtwagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auto für 1 Euro! - Bieter erwirbt bei eBay-Auktion Gebrauchtwagen zum Schnäppchenpreis

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    "Schnäppchenpreis” bei einer eBay-Auktion

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Aktion: VW Passat zum Schnäppchenpreis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schnäppchenpreis bei eBay-Auktion

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Schnäppchenpreis" von 1 Euro bei einer eBay-Auktion über einen Gebrauchtwagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abgebrochene eBay-Auktion führt zu Schadensersatzforderung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zu Ebay-Verkauf unter Wert

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der unberechtigte Abbruch einer eBay-Auktion kann für den Anbieter teuer werden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Ebay-Auktion abgebrochen: Schadensersatz für Bieter?

  • koelner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der Zuschlag bei Ebay für einen Schnäppchenpreis von 1 verstößt nicht gegen gute Sitten

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Schnäppchen soll Schnäppchen bleiben - Autokauf über eBay zum Preis von 1,00 wirksam

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Ebay-Auktion vorzeitig abgebrochen - was nun?

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Abbruch von ebay-Auktion -(Schnäppchenpreis)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Händler muss Schadenersatz zahlen, wenn er eine eBay-Auktion abbricht

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    EBay-Händler bricht Auto-Versteigerung ab - und muss über 5000 Euro Schadensersatz zahlen...

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bindender Kaufvertrag trotz Abbruch einer Ebay-Auktion

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    EBay: Autokauf für einen Euro

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz nach Auktionsabbruch - "Schnäppchenpreis" als Reiz einer Internetauktion

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Ebay Auktion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Abbruch einer Ebay-Auktion nach Gebotseingang

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abbruch einer ebay-Internetauktion führt zu Schadensersatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rückzugsrecht bei Ebay-Auktionen - Schadensersatz.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Rückzugsrecht bei Ebay-Auktionen - Schadensersatz

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Ein Auto für 1 Euro? Abbruch einer eBay-Auktion

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay Auktion?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ebay! 1 Euro geboten - 5.250,00 Euro erhalten.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgebrochene eBay Auktion führt zu hohen Schadensersatzforderungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EBay, vorzeitiger Auktions-Abbruch: 8500 Euro Schadensersatz!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbruch einer eBay-Internetauktion führt zu Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug auf dem Online-Automarkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Abbruch der eBay-Auktion Auto für 1 Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokauf zum Schnäppchenpreis - vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbruch der eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay: 1 Euro geboten - 5.250,00 Euro erhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay-Verkäufer muss ca. 5.000 Schadensersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Schnäppchenpreis bei eBay-Auktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz im Fall des Rückzugs bei eBay-Auktionen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Schlechte Geschäfte für Verkäufer bei eBay: Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Kfz zum Preis von 1 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbruch eBay-Auktion - kann eine eBay-Auktion grundlos abgebrochen werden?

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schnäppchenkauf bei eBay nicht sittenwidrig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schnäppchenpreis bei einer eBay-Auktion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ebay: Schnäppchenpreis und Schadenersatz dank beendeter Auktion

Besprechungen u.ä. (16)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wucherähnliche Geschäfte bei Versteigerungen (Priv.-Doz. Dr. Bernhard Kreße; NJ 2016, 60-63)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abgebrochene Auktion bei eBay

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion über einen Gebrauchtwagen

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorzeitige unberechtigte Beendigung einer eBay-Auktion führt zu Schadensersatz in unbegrenzter Höhe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    EBay-»Schnäppchen« - sittenwidrig und rechtsmissbräuchlich?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abbruck von ebay-Auktion - VW Passat für 1 EUR?

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht eBay-Verkäufer: Schadensersatz bei Abbruch einer Auktion?

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    "Schnäppchenpreis" bei einer eBay-Auktion

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    EBay-Autokauf für 1 € nicht sittenwidrig

  • das-gesellschaftsrecht-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    3…2…1… -ohne den BGH kein "Meins"!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betrug auf dem Online-Automarkt

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    (Unzulässiger) Abbruch einer Internetauktion führt zu Schadensersatz

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch der Ebay-Auktion

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 78 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abbruch einer eBay- Auktion und wucherähnliches Geschäft

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Vorzeitiger Abbruch einer Internetauktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 548
  • ZIP 2014, 91
  • ZIP 2015, 41
  • MDR 2015, 11
  • NJ 2015, 294
  • VersR 2015, 246
  • WM 2015, 402
  • MMR 2015, 103
  • MIR 2014, Dok. 125
  • BB 2015, 145
  • K&R 2015, 121
  • JR 2015, 591
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion ("eBay") abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. März 2012, VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher - zu einem etwaigen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hinzutretender - Umstände, aus denen bei einem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 20 f.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, macht es gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umkehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, durch den Mechanismus des Überbietens einen für ihn vorteilhaften Preis zu erzielen (Senatsurteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO).

  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Auch ein Rechtsmissbrauch sei entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (MMR 2009, 630), wonach ein "Schnäppchen" nur ein solches sei, welches innerhalb einer realistischen Preisspanne liege, nicht gegeben.

    Die von der Revision angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2009 - 5 U 429/09, MMR 2009, 630; ebenso bereits die Vorinstanz: LG Koblenz, NJW 2010, 159, 160 f.; siehe auch AG Dieburg, Urteil vom 4. Juli 2011 - 20 C 65/11, juris Rn. 28 ff.), der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er von dem nicht zu erwartenden vorzeitigen Abbruch der Auktion profitieren wolle und nicht damit rechnen könne, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, ist im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93).

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Denn es ist der Verkäufer, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises eingegangen ist (zutreffend OLG Köln, MMR 2007, 446, 448 f., zum Fall einer regulär beendeten Internetauktion).
  • LG Koblenz, 18.03.2009 - 10 O 250/08

    Ansprüche aus Ersteigerung eines Porsche im Internet für 5,50 Euro nicht

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Die von der Revision angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2009 - 5 U 429/09, MMR 2009, 630; ebenso bereits die Vorinstanz: LG Koblenz, NJW 2010, 159, 160 f.; siehe auch AG Dieburg, Urteil vom 4. Juli 2011 - 20 C 65/11, juris Rn. 28 ff.), der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er von dem nicht zu erwartenden vorzeitigen Abbruch der Auktion profitieren wolle und nicht damit rechnen könne, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, ist im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93).
  • OLG Jena, 15.01.2014 - 7 U 399/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung aufgrund des Abbruchs der Versteigerung durch

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Das Berufungsgericht (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Januar 2014 - 7 U 399/13, juris) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, wegen dessen Nichterfüllung der Beklagte Schadensersatz zu leisten habe.
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte hat in ähnlichen Fallgestaltungen keine unzulässige Rechtsausübung durch den Käufer angenommen (LG Detmold, Urteil vom 22. Februar 2012 - 10 S 163/11, juris Rn. 11 ff.; LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2012 - 52 S 140/11, juris Rn. 30 f.; AG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 23 C 0317/12, juris Rn. 14 ff.; AG Gummersbach, NJW-RR 2011, 133, 134).
  • LG Detmold, 22.02.2012 - 10 S 163/11

    Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages bei Abbruch einer Internetauktion

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte hat in ähnlichen Fallgestaltungen keine unzulässige Rechtsausübung durch den Käufer angenommen (LG Detmold, Urteil vom 22. Februar 2012 - 10 S 163/11, juris Rn. 11 ff.; LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2012 - 52 S 140/11, juris Rn. 30 f.; AG Bremen, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 23 C 0317/12, juris Rn. 14 ff.; AG Gummersbach, NJW-RR 2011, 133, 134).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteile vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304; vom 7. Januar 1971 - II ZR 23/70, BGHZ 55, 274, 279 f.).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteile vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304; vom 7. Januar 1971 - II ZR 23/70, BGHZ 55, 274, 279 f.).
  • AG Dieburg, 04.07.2011 - 20 C 65/11
    Auszug aus BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 42/14
    Die von der Revision angeführte Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Hinweisbeschluss vom 3. Juni 2009 - 5 U 429/09, MMR 2009, 630; ebenso bereits die Vorinstanz: LG Koblenz, NJW 2010, 159, 160 f.; siehe auch AG Dieburg, Urteil vom 4. Juli 2011 - 20 C 65/11, juris Rn. 28 ff.), der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er von dem nicht zu erwartenden vorzeitigen Abbruch der Auktion profitieren wolle und nicht damit rechnen könne, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, ist im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93).
  • AG Gummersbach, 28.06.2010 - 10 C 25/10

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

  • AG Bremen, 05.12.2012 - 23 C 317/12

    Schadensersatzpflicht des Händlers bei Abbruch einer eBay-Auktion

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Umstände, aus denen auf eine verwerfliche Gesinnung des Klägers - in Bezug auf die Höhe der abgegebenen Gebote - geschlossen werden könnte, hat das Berufungsgericht - unbeanstandet - nicht festgestellt (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO Rn. 21; vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, WM 2015, 402 Rn. 9).

    Denn abgesehen davon, dass gerade bei einer eBay-Auktion ein Bieter nicht gehalten ist, sein Maximalgebot am mutmaßlichen Marktwert auszurichten, weil es gerade den Reiz einer Internetauktion ausmacht, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben (Senatsurteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, aaO Rn. 10), kann dem Kläger im Streitfall allein schon angesichts seines letzten Gebots von 17.000 EUR von vornherein nicht angelastet werden, nur zur Zahlung eines Preises weit unterhalb des Marktpreises bereit gewesen zu sein.

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 182/17

    Indizien für ein Vorgehen als "Abbruchjäger" bei eBay-Internetauktionen

    a) Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, NJW 2015, 548 Rn. 11; vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304).

    Denn es macht gerade den Reiz einer solchen Internetauktion aus, dass der Bieter die Chance hat, den Auktionsgegenstand zu einem Schnäppchenpreis zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, durch den Mechanismus des Überbietens einen für ihn vorteilhaften Preis zu erzielen (vgl. Senatsurteile vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 20 f.; vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, aaO Rn. 10).

    Im Übrigen ist es der Verkäufer, der in solchen Fällen von sich aus durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs eingegangen ist (Senatsurteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, aaO Rn. 12 mwN).

  • KG, 26.07.2018 - 4 U 31/16

    Internet-Versteigerung eines Technikpakets via eBay: Zustandekommen des

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher - zu einem etwaigen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hinzutretender - Umstände, aus denen bei einem Vertragsschluss im Rahmen einer Internetauktion auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters geschlossen werden kann (BGH, Urteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 -, Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 20 f. jeweils nach juris).

    Wie der BGH bereits entschieden hat, macht es gerade den Reiz einer Internetauktion aus, den Auktionsgegenstand zu einem "Schnäppchenpreis" zu erwerben, während umkehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, durch den Mechanismus des Überbietens einen für ihn vorteilhaften Preis zu erzielen (BGH Urteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 -, Rn. 10 nach juris; vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, aaO).

    a) Wie der BGH bereits in seinem Urteil vom 12. November 2014 (VIII ZR 42/14) ausführt, ist die Auffassung des Beklagten, der Käufer sei nicht schutzwürdig, weil er lediglich am Schadenersatz interessiert gewesen sei und nicht damit habe rechnen können, den Kaufgegenstand bei Fortgang der Auktion tatsächlich zu dem geringen Gebot zu erwerben, "im Schrifttum zu Recht auf Ablehnung gestoßen (Oechsler, Jura 2012, 497, 500; Härting, Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 546; Wenn, jurisPR-ITR 16/2009 Anm. 4; Höhne, jurisPR-ITR 9/2009 Anm. 5; siehe auch BeckOK BGB/Sutschet, Stand: 1. August 2014, § 242 Rn. 93).

    Zudem hat der Beklagte in der hier gegebenen Fallgestaltung durch seinen freien Entschluss zum nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht" (BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 - Rn. 12, nach juris).

    Der Beklagte hat in der hier gegebenen Fallgestaltung durch seinen freien Entschluss zum nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 - Rn. 12 nach juris) und ist nicht in eine vom Kläger "ausgelegte Falle geraten", sondern vielmehr selbst Opfer seines auf die Schädigung anderer angelegten Verhaltens geworden.

    Die für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen sind nach den zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hinreichend geklärt (vgl. BGH Urteile vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 - vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14).

  • LG Görlitz, 29.07.2015 - 2 S 213/14

    EBay-Auktion - Schadensersatzanspruch eines Abbruchjägers

    Als Anspruchsgrundlage, auf die die Klägerin ihr Schadensersatzbegehren vermeintlich stützen kann, kommt nicht § 275 BGB in Betracht, sondern ist auf § 437Nr. 3, § 280Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2014, Az. VIII ZR 42/14, juris Rn. 7), bzw. auf § 275 Abs. 4 BGB i.V.m. §§ 280, 283 BGB (vgl. BGH NJW 2011, 2643, Rn. 14) abzustellen.

    "Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (...)" (BGH, Urt. v. 12. November 2014, Az. VIII ZR 42/14, juris Rn. 11; vgl. dazu auch LG Hamburg, Urt. v. 21. November 2014, Az. 317 S 21/14; Bl. 299 (310) d.A.).

  • LG Düsseldorf, 08.04.2016 - 8 O 258/15

    Erklärung des Widerrufs des Darlehensvertrages hinsichtlich Belehrung über das

    Ferner ist der in keinem Rechtsbereich ausgeschlossene Einwand des Rechtsmissbrauchs in Betracht zu ziehen, wenn die gesetzlichen Vorschriften einen im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht hinreichen zu erfassen vermögen und für einen der Beteiligten ein unzumutbar unbilliges Ergebnis zur Folge hätten (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, NJW 1977, 1234 [unter 2]), was eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles erfordert und auf besondere Ausnahmefälle beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 [unter II 2]).
  • BGH, 20.07.2021 - VIII ZR 91/19

    Haftung bei vorzeitigem Abbruch einer Internet-Auktion: Rechtsmissbräuchliches

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Verhaltens ist aber einer allgemeinen Klärung regelmäßig nicht zugänglich, da es hierfür stets auf eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ankommt, wobei die Annahme eines Rechtsmissbrauchs auf besondere Einzelfälle beschränkt bleiben muss (BGH, Urteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, NJW 2015, 548 Rn. 11; vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304).

    Darüber hinaus hat der Senat in dem genannten Urteil die Vorgehensweise eines bloßen "Schnäppchenjägers", der lediglich gezielt die Chance wahrnimmt, Waren zu einem deutlich unter ihrem Marktwert liegenden Preis zu erwerben (vgl. auch Senatsurteile vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 20 f.; vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, NJW 2015, 548 Rn. 10; vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 43), von dem zu missbilligenden Verhalten eines "Abbruchjägers" abgegrenzt und ausgeführt, die Annahme eines Rechtsmissbrauchs komme etwa dann in Betracht, wenn die Absicht eines Bieters von vornherein auf das Scheitern des Vertrags (durch Abbruch der Auktion) gerichtet ist, um daraufhin Schadensersatzansprüche geltend machen zu können (Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17, aaO Rn. 24).

    a) Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteile vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14, NJW 2015, 548 Rn. 11; vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, BGHZ 68, 299, 304).

  • LG München II, 23.07.2020 - 14 O 3411/19

    Auswirkungen einer Kaufpreismanipulation durch den Verkäufer bei einer

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14; BGH, Urteil vom 27.04.1977 - IV ZR 143/76).

    Denn es macht gerade den Reiz einer solchen Internetauktion aus, dass der Bieter die Chance hat, den Auktionsgegenstand zu einem Schnäppchenpreis zu erwerben, während umgekehrt der Veräußerer die Chance wahrnimmt, durch den Mechanismus des Überbietens einen für ihn vorteilhaften Preis zu erzielen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2012 - VIII ZR 244/10 BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14).

    Im Übrigen ist es der Verkäufer, der in solchen Fällen von sich aus durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs eingegangen ist (BGH, Urteil vom 12.11.2014 - VIII ZR 42/14).

  • LG Düsseldorf, 06.05.2016 - 8 O 179/15

    Rückzahlungsanspruch der Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund Widerrufs der

    Ferner ist der in keinem Rechtsbereich ausgeschlossene Einwand des Rechtsmissbrauchs in Betracht zu ziehen, wenn die gesetzlichen Vorschriften einen im Einzelfall bestehenden Interessenkonflikt nicht hinreichen zu erfassen vermögen und für einen der Beteiligten ein unzumutbar unbilliges Ergebnis zur Folge hätten (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1977 - IV ZR 143/76, NJW 1977, 1234 [unter 2]), was eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles erfordert und auf besondere Ausnahmefälle beschränkt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 [unter II 2]).
  • LG Berlin, 30.08.2022 - 55 S 7/22

    Beschlussklage: Inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftsplanbeschlüssen nach der

    Dabei kommt es bei der gebotenen objektiven Auslegung maßgebend darauf an, wie der Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (BGH v. 10.9.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292; BGH v. 28.9.2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22; BGH v. 10.10.2014 - V ZR 315/13, NJW 2015, 548, - juris Tz. 8).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige und umfassende Prüfung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und muss auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 -, juris, Rn. 11; BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17 -, juris, Rn. 22).

    Denn es ist der Verkäufer, der in solchen Fällen von sich aus durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwerts ohne Einrichtung eines Mindestpreises das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs eingegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2014 - VIII ZR 42/14 -, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 182/17 -, juris, Rn. 23).

  • AG Dieburg, 15.04.2015 - 20 C 945/14

    Angebote und Gebote einer ebay-Auktion dürfen nur geändert werden, wenn Anbieter

  • AG Rheda-Wiedenbrück, 10.10.2019 - 3 C 54/19
  • LG Düsseldorf, 07.04.2017 - 8 O 573/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

  • LG Darmstadt, 21.11.2014 - 24 S 53/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - Schadensersatzanspruch

  • AG Hagen, 08.08.2019 - 19 C 66/19
  • OLG Hamm, 30.07.2020 - 34 U 125/19

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

  • AG Waiblingen, 02.06.2016 - 123 C 418/15
  • LG Essen, 04.09.2018 - 2 O 128/17

    Kein Schadensersatz für sog. Abbruchjäger bei Internet-Auktionen

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