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   BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07   

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https://dejure.org/2008,1094
BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07 (https://dejure.org/2008,1094)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2008 - VIII ZR 57/07 (https://dejure.org/2008,1094)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07 (https://dejure.org/2008,1094)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bei fehlendem Verteilschlüssel und fehlender Angabe des Vorwegabzugs für eine abgerechnete Betriebskostenart; Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung einer Revision allein in den Gründen des Urteils; Formelle ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erforderlichkeit der Vorerfassung von Wärmeverbrauchsanteilen durch Wärmezähler bei verschiedenen Nutzergruppen (Wohnungs- und Gewerbemieter)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorerfassung der Heizkosten verschiedener Nutzergruppen durch gesonderte Messeinrichtung; Betriebskostenabrechnung; Heizkostenabrechnung; Kürzungsrecht

  • Judicialis

    HeizkostenVO § 5 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeizkostenVO § 5 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorerfassung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Vorerfassung bei der Heizkostenabrechnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Wärmeverbrauch von zwei Nutzergruppen kann nicht durch Messung von lediglich einer Gruppe und Subtraktion des gemessenen Wertes vom Gesamtverbrauch ermittelt werden

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Heizkostenabrechnung: Verbrauchsermittlung bei unterschiedlichen Nutzergruppen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heizkostenabrechnung: Korrekte Vorerfassung bei Nutzergruppen (IMR 2008, 298)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1542
  • MDR 2008, 1147
  • NZM 2008, 767
  • ZMR 2008, 885
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass eine Betriebskostenabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats formell mangelhaft und daher unwirksam ist, wenn der Verteilerschlüssel und der Vorwegabzug für eine abgerechnete Betriebskostenart nicht angegeben werden (Urteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, Tz. 8 ff.; Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 15 f., jeweils m.w.N.).

    Ihnen waren jedoch die detaillierten Heizkostenabrechnungen der Firma t. beigefügt, denen der durchschnittlich gebildete, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulte Mieter, auf dessen Verständnis es insoweit ankommt (Senatsurteil vom 9. April 2008, aaO, m.w.N.), alle erforderlichen Angaben, namentlich die Verteilung der Gesamtkosten auf die Gewerbeeinheit und die vier Wohnungen des Hauses, ohne Schwierigkeiten entnehmen kann.

    Dass dieser Verteilerschlüssel in mehrfacher Hinsicht unzutreffend ist (vgl. dazu sogleich im Folgenden), stellt, da hierdurch die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt wird, keinen formellen Mangel, sondern nur einen inhaltlichen Fehler der Abrechnungen dar, der ihre Wirksamkeit unberührt lässt (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a und b; Senatsurteil vom 9. April 2008, aaO, Tz. 16).

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
    Dass dieser Verteilerschlüssel in mehrfacher Hinsicht unzutreffend ist (vgl. dazu sogleich im Folgenden), stellt, da hierdurch die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt wird, keinen formellen Mangel, sondern nur einen inhaltlichen Fehler der Abrechnungen dar, der ihre Wirksamkeit unberührt lässt (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 a und b; Senatsurteil vom 9. April 2008, aaO, Tz. 16).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Tenor, wohl aber, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig ist (BGHZ 153, 358, 360 f. m.w.N.), aus den Gründen des Urteils.
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
    Diese Beschränkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam, weil sie einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes betrifft, auf den die Revisionsklägerin in Gestalt der Beklagten selbst ihre Revision hätte beschränken können (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, WuM 2006, 513, Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07
    Ohne Erfolg beruft sich die Revision darauf, dass eine Betriebskostenabrechnung nach der Rechtsprechung des Senats formell mangelhaft und daher unwirksam ist, wenn der Verteilerschlüssel und der Vorwegabzug für eine abgerechnete Betriebskostenart nicht angegeben werden (Urteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, Tz. 8 ff.; Urteil vom 9. April 2008 - VIII ZR 84/07, WuM 2008, 351, Tz. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Ob der jeweils angesetzte Schlüssel den vertraglichen Absprachen entspricht, ist für die Erfüllung des Anspruchs aus § 259 Abs. 1 BGB ohne Bedeutung, weil hierdurch die Verständlichkeit der Abrechnung nicht berührt wird; eine etwaige Divergenz stellt lediglich einen im Leistungsprozess zu korrigierenden inhaltlichen Fehler dar, der die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 17.11.2004 aaO. und v. 16.7.2008, VIII ZR 57/07, Rn. 17, Senat, Urt. v. 15.12.2005, I-10 U 80/05; Langenberg, NZM 2011, 677, 680; Palandt-Weidenkaff, aaO.).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 329/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Abrechnungsgrundlage und

    Für eine ordnungsgemäße Abrechnung hätte deshalb nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV zunächst der Verbrauchsanteil der jeweiligen Nutzergruppe vorerfasst und anschließend dieser Verbrauch auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, NJW-RR 2008, 1542 Rn. 21).

    Diese Beurteilung widerspricht - was das Berufungsgericht auch gesehen hat - dem Urteil des Senats vom 16. Juli 2008 (VIII ZR 57/07, aaO Rn. 27 ff.), dem ein dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag.

    Die aufgrund dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Verbrauchsermittlung auftretenden Messungenauigkeiten gehen zwar einseitig zu Lasten der nicht vorerfassten Nutzergruppe (vgl. eingehend dazu: Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07 aaO Rn. 24).

    Die Kürzung ist damit von dem (gesamten) Kostenanteil zu berechnen, der nach der verordnungswidrigen Verteilung auf den Nutzer entfallen soll (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, aaO Rn. 27 ff.; siehe auch Schmid, aaO; Lammel, HeizkV, aaO § 12 Rn. 25).

  • BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 166/08

    Unwirksame Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

    Entgegen der Auffassung der Revision ist diese Beschränkung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam, weil sie einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes betrifft, auf den die Revisionskläger selbst ihre Revision hätten beschränken können (Senatsurteile vom 16. Juli 2007 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556, Tz. 14 sowie vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, WuM 2006, 513, Tz. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Ob der jeweils angesetzte Verteilerschlüssel den vertraglichen Absprachen entspricht, ist für die Erfüllung des Anspruchs aus § 259 Abs. 1 BGB ohne Bedeutung, weil hierdurch die Verständlichkeit der Abrechnung nicht berührt wird; eine etwaige Divergenz stellt lediglich einen im Leistungsprozess zu korrigierenden inhaltlichen Fehler dar, der die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 17.11.2004 aaO. und vom 16.7.2008 - VIII ZR 57/07 - Rn. 17, Senat , Urteil vom 15.12.2005 - 10 U 80/05; Langenberg, NZM 2011, 677, 680; Palandt-Weidenkaff, aaO.).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer

    Diese Beschränkung auf einzelne Betriebskosten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirksam, weil sie einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes betrifft, auf den der Revisionskläger selbst seine Revision wirksam hätte beschränken können (Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556, Tz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 115/08

    Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug des Mieters

    Hierin liegt keine wirksame Beschränkung der Zulassung der Revision, weil die Frage keinen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs betrifft, auf den die Revisionsklägerin selbst ihre Revision hätte beschränken können (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 2007 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556, Tz. 14; und vom 28. Juli 2006 - VIII ZR 124/05, WuM 2006, 513, Tz. 9).
  • LG Berlin, 16.01.2018 - 63 S 91/17

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich Heizkosten bei fehlendem

    Er hat dem Mieter das Kürzungsrecht zugesprochen, wenn diese Verpflichtung nicht eingehalten wurde (BGH, Urt. v. 20.01.2016 - VIII ZR 329/14 - WuM 2016, 174; BGH, Urt. v. 16.07.2008 - VIII ZR 57/07 - WuM 2008, 556 - alle juris).
  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 92/08

    Umlagefähigkeit der durch den Betrieb einer zentralen Heizungsanlage entstehenden

    Vielmehr würde die Berücksichtigung rein fiktiver Bedienungskosten dem Zweck der Vorschrift widersprechen, die - wie die Heizkostenverordnung insgesamt - dazu dient, Heizenergie dadurch einzusparen, dass dem Verbraucher mit der Abrechnung nicht nur sein Energieverbrauch, sondern auch die von seinem Verbrauch verursachten Kosten vor Augen geführt werden ( Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 = NZM 2008, 767, Tz. 24 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des

    Zwar ist im Geltungsbereich des § 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV eine Vorerfassung von Nutzergruppen in der Weise erforderlich, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird (Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, NZM 2008, 767, Tz. 24).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21

    WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach

    Dabei kann - anders als die Prozessbevollmächtigte der Beklagten in der Revisionsverhandlung angedeutet hat - nach dem Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF eine Gruppe von Nutzern aus nur einer Einheit bestehen (vgl. im Ergebnis ebenso BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 Rn. 21); denn auch dann, wenn nur eine Einheit anders ausgestattet ist, können Wärmeverluste zwischen dem Eingangszähler und den Erfassungsvorrichtungen in dieser Einheit entstehen, die ohne Vorerfassung nicht ermittelbar sind.

    Nicht genügend ist dabei insbesondere eine Verbrauchsermittlung durch Differenzberechnung, bei der der Anteil einer Nutzergruppe am Gesamtverbrauch erfasst und der Anteil der anderen Nutzergruppe durch Abzug des gemessenen Anteils vom Gesamtverbrauch errechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 Rn. 24; Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 329/14, WuM 2016, 174 Rn. 10).

    Ebenso stellt eine Addition der in den in einzelnen Wohneinheiten mit Wärmemengenzählern ermittelten Verbrauchsmengen keine Vorerfassung des Gesamtverbrauchs dieser Nutzergruppe im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 Rn. 24).

    Wegen Zeitablaufs kann sie auch nicht nachgeholt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 Rn. 27), weswegen der Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF nicht heilbar ist.

    Bei dieser Vorgehensweise ist zwar nicht auszuschließen, dass sich wegen nicht erfasster Wärmeverluste etwaige Verteilungsfehler vergrößern und einseitig zu Lasten einer Nutzergruppe auswirken können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, WuM 2008, 556 Rn. 24; Wall, jurisPR-MietR 5/2016 Anm. 3).

  • LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich der Heiz- und

  • KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der

  • LG Hamburg, 13.11.2013 - 318 S 54/13

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Trennung des Anschlusses einer Fußbodenheizung von

  • LG Itzehoe, 22.03.2019 - 9 S 26/18

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters nach der HeizkostenV bei pflichtwidrig

  • OLG Brandenburg, 29.08.2018 - 4 U 106/15

    Betriebskostenkostennachforderung bei Gewerberaummiete: Prozessführungsbefugnis

  • LG Berlin, 20.03.2013 - 67 S 414/12
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 334/08

    Anwendung der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler

  • LG Itzehoe, 12.07.2013 - 11 S 39/12

    Fehlerhafte Jahresabrechnung, unzulässige Führung eines Treuhandkontos und

  • LG Berlin, 02.06.2017 - 63 S 304/16

    Umlage der Warmwasserkosten bei nur teilweiser Erfassung durch Wärmezähler?

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 27/09

    Abrechnung der Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des

  • KG, 13.07.2009 - 8 U 36/09

    Anforderungen an die Heizkostenabrechnung bei Vorerfassung

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 345/08

    Anwendung der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 08.02.2019 - 23 C 288/17
  • LG Berlin, 22.03.2013 - 63 S 568/12

    Heiz- und Betriebskostenabrechnung muss nachvollziehbar sein!

  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/19
  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/23
  • AG München, 07.05.2015 - 412 C 12790/14

    Bezahlung von Nachzahlungsbeträgen aus Heizkostenabrechnung im Mietverhältnis

  • AG Dresden, 28.03.2014 - 140 C 1183/13

    Mietvertrag - formelle Anforderungen an Heizkostenabrechnung

  • AG Itzehoe, 22.07.2016 - 97 C 2/16

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Zulässigkeit der Abrechnung

  • LG Berlin, 09.01.2009 - 65 S 216/08
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