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   BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70   

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BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70 (https://dejure.org/1971,912)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1971 - VIII ZR 61/70 (https://dejure.org/1971,912)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70 (https://dejure.org/1971,912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 837
  • WM 1971, 908
  • DB 1971, 1959
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 21.12.1889 - I 275/89

    Fällt die Aufrechnung einer gegen den Gemeinschuldner unter Kenntnis seiner

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70
    a) Das Reichsgericht hat in zwei frühen Entscheidungen (RGZ 26, 81 und JW 1895, 82) ausgeführt, in Fällen, in denen ein Gläubiger des Gerneinschuldners sich innerhalb der kritischen Zeit Deckung für seine Forderungen dadurch verschaffe, dass er seinerseits vom Gemeinschuldner Waren kaufe und vereinbarungsgemäß seine Forderungen gegen die Kaufpreisforderung verrechne, sei nicht in der Aufrechnungsvereinbarung, sondern in dem Kaufvertrag das anfechtbare Rechtsgeschäft zu sehen; der Konkursverwalter müsse daher, wenn er die Verkürzung der Masse rückgängig machen wolle, den Kaufvertrag mit der Folge anfechten, dass der Gläubiger gemäß § 37 KO zur Rückgewähr der gekauften Ware und gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet sei.

    Insbesondere steht § 55 Nr. 3 KO einer derartigen Aufrechnungsbefugnis nicht entgegen; denn diese Vorschrift schließt nach Wortlaut und Sinnzusammenhang die Aufrechnung nur in Fällen aus, in denen jemand bereits Schuldner des späteren Gemeinschuldners war, als er seinerseits Forderung gegen diesen erwarb, erfasst aber nicht den umgekehrten Fall, in dem jemand - und darum handelt es sich hier - zunächst eine Forderung gegen den Gemeinschuldner erwirbt und dann erst dessen Schuldner wird (Mentzel/Kuhn a. a. O. § 55 Anm. 16; RGZ 26, 81).

  • RG, 02.07.1926 - VI 53/26

    Anfechtung. Zahlungseinstellung. Geschäftsaufsicht

    Auszug aus BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 61/70
    Diese Erwägungen des Berufungsgerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand" Dabei bedarf es keines Eingehens auf die von der Revision in erster Linie aufgeworfene Präge, ob eine isolierte Anfechtung der Aufrechnungsvereinbarung hier schon deswegen ausscheiden würde, weil nach ständiger Rechtsprechung Verträge und Rechtsgeschäfte gemäß §§ 29 ff KO grundsätzlich nur insgesamt angefochten werden können (vgl. Mentzel/Kuhn 7. Aufl. § 29 Anm. 9; RGZ 114, 206 ff) und unter Berücksichtigung der bei der Konkursanfechtung gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise im vorliegenden Fall Kaufvertrag und Aufrechnungsvereinbarung - obwohl formell voneinander getrennt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen - als nur einheitlich anfechtbarer Vorgang anzusehen sind.
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Entsprechendes gilt für das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1971 (VIII ZR 61/70, WM 1971, 908, 909); dessen frühere Zuständigkeit für Konkurssachen ist inzwischen auf den IX. Zivilsenat übergegangen.
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Nach der älteren Rechtsprechung war es allerdings erforderlich, die Rechtshandlung anzufechten, durch welche dem Konkursgläubiger eine Forderung verschafft wurde, mit der er aufrechnen konnte, mit anderen Worten, durch welche die Aufrechnungslage hergestellt wurde (BGH, Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908; v. 12. Dezember 1998 - IX ZR 199/97, ZIP 1998, 2165, 2166).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Zwar kann grundsätzlich ein Rechtsgeschäft nur insgesamt angefochten werden; die Anfechtung einzelner Bestimmungen eines Vertrages ist ausgeschlossen (RGZ 114, 206, 210; RG SeuffA Bd. 44 Nr. 183 S. 300; BGH, Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908, 909; Kilger aaO § 29 Anm. 11).
  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 229/17

    Führen der dem Darlehensnehmer verschafften Kapitalnutzung nur zu einer

    Es ist nicht Zweck der Insolvenzanfechtung, der Insolvenzmasse Vermögensvorteile zu verschaffen, die sie ohne die anfechtbare Rechtshandlung nicht erlangt hätte (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908; vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 254/81, BGHZ 86, 349, 354 f).
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

    a) Die Anfechtung soll der Insolvenzmasse nicht Vorteile verschaffen, die ihr ohne die Rechtshandlung auch nicht zugestanden hätten (BGH 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70 - MDR 1971, 837; 26. Januar 1983 - VIII ZR 254/81 -BGHZ 86, 349).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 257/81

    Bauarbeitsgemeinschaft: Konkursanfechtung

    Dagegen ist es nicht Zweck der Konkursanfechtung, der Konkursmasse Vermögensvorteile zu verschaffen, die sie ohne die anfechtbare Rechtshandlung nicht erlangt hätte (Senatsurteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70 = WM 1971, 908).

    Unter Berücksichtigung der bei der Konkursanfechtung gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Senatsurteil vom 26. Mai 1971 a.a.O.; BGH Urteil vom 11. November 1954 - IV ZR 64/54 = WM 1955, 407; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 13. Aufl. § 37 Anm. 2) haben sich im vorliegenden Falle die Befriedigungsmöglichkeiten der Konkursgläubiger in ihrer Gesamtheit infolge der angefochtenen Rechtshandlung nicht durch eine Verkürzung der Konkursmasse verschlechtert.

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 199/97

    Rechte des Konkursverwalters - Anfechtung eines Schuldnergeschäfts - Aufrechnung

    Das Berufungsgericht hat die Abweisung des in erster Linie geltend gemachten Zahlungsantrags zu Recht insbesondere auf die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908 f, gestützt.

    Ferner wird der ebenfalls bereits in der Entscheidung vom 26. Mai 1971 aaO aufgezeigte Gesichtspunkt nicht genügend gewürdigt, daß die Veräußerung des Kaufgegenstandes (hier: der Geschäftsanteile) bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine Befriedigung der Forderung des Beklagten an Erfüllungs Statt (§ 364 Abs. 1 BGB) zu werten ist, die dem Konkursverwalter ebenfalls nur einen Anspruch auf Rückgewähr oder Wertersatz des Hingegebenen verleiht.

  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Es ist zwar richtig, daß der Konkursverwalter durch die Anfechtung nicht in die Lage versetzt werden soll, der Masse Vorteile zu verschaffen, die sie ohne das anfechtbare Rechtsgeschäft nicht erlangt hätte (BGH Urt. v. 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70, WM 1971, 908, 909).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81

    Konkursanfechtungsfrist

    Dagegen ist es nicht Zweck der Konkursanfechtung, der Konkursmasse Vermögensvorteile zu verschaffen, die diese ohne die anfechtbare Rechtshandlung nicht erlangt hätte (Senatsurteil vom 26. Mai 1971 - VIII ZR 61/70 = LM KO § 29 Nr. 7 = WM 1971, 908).

    Unter Berücksichtigung der bei der Konkursanfechtung gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Senatsurteil vom 26. Mai 1971, a.a.O.; BGH urteil vom 11. November 1954 - IV ZR 64/54 = LM KO § 37 Nr. 3 = WM 1955, 407; Böhle-Stamschräder/Kilger, a.a.O., § 37 Anm. 2) haben sich im vorliegenden Fall die Befriedigungsaussichten der Konkursgläubiger in ihrer Gesamtheit infolge der angefochtenen Rechtshandlung nicht durch eine Verkürzung der Konkursmasse verschlechtert.

  • OLG Köln, 28.10.2009 - 2 U 26/05

    Insolvenzrechtliche Anfechtung der Übertragung eines Hausgrundstücks

    Liegt eine objektive Gläubigerbenachteiligung vor, ist auch insoweit für die Berechnung des Wertersatzes der Wert maßgebend, den das Grundstück zur Zeit der Schlussverhandlung zweiter Instanz hat (vgl. RGZ 106, 163 [167]; BGH WM 1971, 908 [909]; BGH, NJW 1980, 1580).
  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten

  • OLG Rostock, 11.08.2003 - 3 U 55/03

    Umfang des Aufrechnungsverbots; Wahlrecht des Insolvenzverwalters

  • BGH, 20.02.1980 - VIII ZR 48/79
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