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   BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09   

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https://dejure.org/2009,1672
BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2009 - VIII ZR 69/09 (https://dejure.org/2009,1672)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler gemessenen Verbrauchs der Gewerbeeinheit; Anspruch auf Ermittlung des Anteils eines Nutzers am Gesamtwasserverbrauch durch einen gesonderten Zähler

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abrechnung der Wasserkosten für Wohnungseinheiten mittels Differenzmethode nach Abzug des per Zwischenzählers ermittelten Verbrauchs für Gewerbeeinheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Benutzergruppen

  • ra.de
  • RA Kotz

    Wasserkostenabrechnung - unterschiedliche Nutzergruppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung von Wasserkosten im Wege der Differenzmethode nach Vorwegabzug des durch einen Zwischenzähler gemessenen Verbrauchs der Gewerbeeinheit; Anspruch auf Ermittlung des Anteils eines Nutzers am Gesamtwasserverbrauch durch einen gesonderten Zähler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Wasserkosten bei verschiedenen Nutzergruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gibt es Umlagegerechtigkeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umlage der Wasserkosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ein Zwischenwasserzähler reicht für zwei Mietparteien

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wasserverbrauch - für jede Nutzergruppe Zwischenzähler einbauen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wasserkostenabrechnung bei gemischter Nutzung mittels Zwischenzähler

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Abrechnung von Wasserkosten

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Nutzergruppen bei verbrauchsabhängiger Abrechnung der Wasserkosten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wasserverbrauch

  • blog.de (Kurzinformation)

    Die Abrechnung von Wasserkosten mit Hilfe der Differenzmethode ist zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss nicht für jede Nutzergruppe Wasser-Zwischenzähler einbauen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wasserzähler: Wie Sie den Verbrauch Ihrer Mieter ermitteln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage der Wasserkosten bei gemischt genutztem Gebäude ("Differenzberechnung") (IMR 2010, 48)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 515
  • MDR 2010, 199
  • NZM 2010, 195
  • NJ 2011, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 188/07

    Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche, wenn nicht alle

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    § 556a Abs. 1 BGB sieht auch für verbrauchsabhängige Kosten eine Abrechnung nach der Wohnfläche vor, sofern nicht die Parteien eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben oder tatsächlich eine Verbrauchserfassung für alle Mieter erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 188/07, NZM 2008, 444, Tz. 12).

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ergibt sich aus der fehlenden Vorerfassung der Wohneinheiten auch keine "krasse Unbilligkeit", die gegebenenfalls einen Abänderungsanspruch des Mieters begründen könnte (vgl. Senatsurteil vom 12. März 2008, aaO, Tz. 14).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 57/07

    Anforderungen an die Vorerfassung des Verbrauchs bei zwei Benutzergruppen

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    Zwar ist im Geltungsbereich des § 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV eine Vorerfassung von Nutzergruppen in der Weise erforderlich, dass der Anteil jeder Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch einen gesonderten Zähler erfasst wird (Senatsurteil vom 16. Juli 2008 - VIII ZR 57/07, NZM 2008, 767, Tz. 24).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 69/09
    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus der (behaupteten) Abrechnungspraxis des Voreigentümers bei den Abrechnungen 2000/2001 und 2001/2002 kein Anhaltspunkt für eine stillschweigende vertragliche Abänderung des Umlageschlüssels (zur Frage einer stillschweigenden Vertragsänderung bei unbeanstandeten Betriebskostenabrechnungen vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81, Tz. 17 ff.).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der

    Deshalb sind gewisse Ungenauigkeiten und damit auch Ungerechtigkeiten durch eine generalisierende Betrachtungsweise im Interesse der Vereinfachung von Betriebskostenabrechnungen hinzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 20. September 2006 - VIII ZR 103/06, NJW 2006, 3557 = WuM 2006, 613 Rn. 20; vom 25. November 2009 - VIII ZR 69/09, WuM 2010, 35 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 08.11.2010 - 34 C 16/10

    Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

    Ein Vermieter ist in der Regel auch nicht zu einer Umlage der Wasser- und Abwasserkosten nach Verbrauch verpflichtet, solange nicht alle Mietwohnungen eines Gebäudes mit Wasserzählern ausgestattet sind ( BGH , Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 69/09, u. a. in: WuM 2010, Seiten 35 f. = Das Grundeigentum 2010, Seiten 117 f. = NZM 2010, Seiten 195 f. = NJW-RR 2010, Seiten 515 f. = MDR 2010, Seite 199; BGH , Urteil vom 12.03.2008, Az.: VIII ZR 188/07, u. a. in: WuM 2008, Seiten 288 f. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 661 f. = NZM 2008, Seite 444 = NJW 2008, Seite 1876 = MDR 2008, Seiten 735 f. = BGH-Report 2008, Seiten 730 f. ).
  • LG Heidelberg, 28.05.2020 - 5 S 42/19

    Wohnraummiete: Kürzungsrecht des Mieters hinsichtlich der Heiz- und

    Wenn der Bundesgerichtshof umgekehrt ausgesprochen hat, dass die im Wege der Differenzberechnung erfolgte Vorerfassung von Nutzergruppen ein Kürzungsrecht begründet (BGH, WuM 2010, 35; BGH, NJW-RR 2016, 585; WuM 2008, 556), so unterscheidet sich das darin von der vorliegenden Konstellation, dass § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizKV Hilfsverfahren nicht kennt, während § 9 Abs. 2 HeizKV sie - wenn auch unter bestimmten, im Streitfall nicht vorliegenden Voraussetzungen - an sich ausdrücklich vorsieht.
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