Rechtsprechung
BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 82/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Tatsächliche Bewohnerzahl maßgeblich bei Verteilerschlüssel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinzuziehung des amtlichen Einwohnermelderegisters als Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus zwecks Umlegung der Betriebskosten nach Kopfzahl; Verpflichtung einers Vermieters zur Feststellung der tatsächlichen Belegung einzelner ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Betriebskostenumlegung per Kopfzahl
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Betriebskostenumlegung nach Kopfzahl - Feststellung nach Melderechtsrahmengesetz
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Umlegung von Betriebskosten nach Kopfzahl; Melderechtsregister keine hinreichende Grundlage; Erfassung der wechselnden Personenzahl
- Judicialis
BGB § 556a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 556a
Feststellung der Personenzahl bei Umlegung der Betriebskosten nach Kopfzahl - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht einfach auf Einwohnermelderegister zurückgreifen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht auf Einwohnermelderegister zurückgreifen
- beck-blog (Kurzinformation)
- rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Betriebskostenumlage nach Personenzahl
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung nach Personenanzahl
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ermittlung der Kopfzahl nicht über Melderegister
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Umlage der Betriebskosten "nach Personenzahl" - Vermieterin darf sich nicht an Daten des Einwohnermelderegisters orientieren
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Der Vermieter muss seine Mieter zählen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Tatsächliche Mieterzahl
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
- kanzlei-richter.com (Kurzinformation)
Umlage der Nebenkosten nach tatsächlicher Personenzahl
- streifler.de (Kurzinformation)
Betriebskosten: Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht einfach auf Einwohnermelderegister zurückgreifen
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung nach Kopfteilen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vermieter dürfen für Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen, wenn bestimmte Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet werden
- blog.de (Kurzinformation)
Bei einer Betriebskostenverteilung nach "Köpfen" kommt es auf die tatsächliche Belegung der Wohnung an
- juraforum.de (Kurzinformation)
Umlage der Betriebskosten nach Kopfzahl - Tatsächliche Belegung ist festzustellen
Besprechungen u.ä. (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Betriebskostenumlage nach Personenzahl
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlage von Wasserkosten nach Kopfteilen: Wie wird Zahl der Wohnungsnutzer ermittelt? (IMR 2008, 111)
Verfahrensgang
- AG Fürstenfeldbruck, 12.10.2006 - 3 C 414/06
- LG München II, 13.03.2007 - 12 S 6477/06
- BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 82/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1521 (Ls.)
- NJW-RR 2008, 606
- MDR 2008, 498
- NZM 2008, 242
Wird zitiert von ...
- AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18
Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?
Desweiteren bedarf es der Bestimmung, auf welchem Wege die maßgebliche Anzahl der Personen ermittelt werden soll, wobei eine Ermittlungsmethode festgelegt werden muss, die zumindest einem erforderlichen Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit gerecht wird (denkbar dürfte insofern insbesondere sein, dass an einer bestimmten Anzahl an Stichtagen die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen (sei es durch die Verwaltung oder die jeweiligen Wohnungseigentümer) festgestellt wird; vgl. zum Mietrecht: BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 82/07 -, Rn. 8, juris).