Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.08.2011

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   BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10   

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https://dejure.org/2011,794
BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,794)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2011 - VIII ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,794)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,794)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 BGB, § 543 BGB, § 551 BGB, § 569 Abs 3 BGB, § 812 BGB
    Wohnraummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen; bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für eine überhöhte Kaution

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch wegen Übersteigens der vom Mieter einer Wohnung erbrachten Kaution mehr als drei Monatsmieten verjährt in drei Jahren; Verjährung des Bereicherungsanspruchs im Falle des Übersteigens der vom Mieter einer Wohnung erbrachten Kaution mehr als drei ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung des Mietverhältnisses bei Zahlungsverzug

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung; Zahlungsverzug; Verjährung überhöhter vereinbarter Mietkaution

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen; bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für eine überhöhte Kaution

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Fristlose Vertragskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlungen; bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch für eine überhöhte Kaution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 199, 543, 551, 812

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 199, 543, 551, 812

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH bleibt bei unpüktlicher Mietzahlung konsequent

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verjährung bei zu viel gezahlter Kaution

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsrecht bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf bei ständig verspäteten Mietzahlungen kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlung einer zu hohen Kaution

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Miete notorisch zu spät überwiesen trotz Abmahnung: Das rechtfertigt eine Kündigung des Mietvertrags

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fristlose Kündigung bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung und Verjährung von Rückzahlungsansprüchen des Mieters bei einer zu hohen Kaution

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Fortgesetzt unpünktliche Mietzahlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung und der Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Kaution verjährt drei Jahre nach deren Zahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Wohnungskündigung wegen fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsrecht bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unpünktliche Mietzahlung/Überhöhte Kaution und Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Zuviel Mietkaution gezahlt - Rückzahlungsanspruch

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Zum Beginn der Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch des Mieters bei Zahlung überhöhter Mietkaution

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kautionsgeld muss schnell gefordert werden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mieter müssen pünktlich die Miete zahlen - Haus & Grund Rheinland begrüßt BGH-Urteil

  • blog.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung kündigen

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Verspätete Mietzahlung - Kündigung möglich

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Rückforderung einer überhöhten Mietkaution im laufenden Mietverhältnis möglich

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Mietvertrages bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung - Fachanwalt f. Mietrecht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Irrtum über Rechtslage schützt Mieter nicht vor Kündigung wegen schleppender Mietzahlungen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dauerhaft unpünktliche Mietzahlung ist Kündigungsgrund

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dauerhaft unpünktliche Mietzahlung ist Kündigungsgrund

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei schleppender Mietzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unpünktlicher Mietzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Fristlose Kündigung wegen wiederholter verspäteter Mietzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schleppende Mietzahlung: Kündigung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Unpünktliche Mietzahlungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietezahlungen sollten zwingend pünktlich erfolgen // Fristlose Kündigung wegen wiederholter verspäteter Mietzahlung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist zu einer fristlosen Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen berechtigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist zu einer fristlosen Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen berechtigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist zu einer fristlosen Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen berechtigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Vermieter ist zu einer fristlosen Kündigung bei unpünktlichen Mietzahlungen berechtigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Recht des Vermieters, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen, wenn ein Mieter fortlaufend unpünktlich zahlt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlungen! (IMR 2011, 310)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2570
  • NJW 2011, 32
  • MDR 2011, 909
  • NZM 2011, 625
  • ZMR 2011, 783
  • NJ 2012, 273
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
    Eine zutreffende rechtliche Würdigung setzt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hingegen nicht voraus (BGH, Urteile vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 26; vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574 Rn. 12; Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 Rn. 7).

    Eine Ausnahme wird lediglich für die Fälle in Betracht gezogen, in denen es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, aaO mwN).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
    Zu Recht hat das Berufungsgericht allerdings an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums strenge Maßstäbe angelegt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, NJW 2007, 428 Rn. 25) und einen unvermeidbaren Rechtsirrtum verneint.
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
    Eine zutreffende rechtliche Würdigung setzt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hingegen nicht voraus (BGH, Urteile vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 26; vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574 Rn. 12; Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 Rn. 7).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
    Eine zutreffende rechtliche Würdigung setzt § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hingegen nicht voraus (BGH, Urteile vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 26; vom 15. Juni 2010 - XI ZR 309/09, NJW-RR 2010, 1574 Rn. 12; Beschluss vom 19. März 2008 - III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1237 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
    Durch die Abmahnung erhält der Mieter Gelegenheit, das durch die vorangegangenen unpünktlichen Mietzahlungen gestörte Vertrauen des Vermieters in eine pünktliche Zahlungsweise wieder herzustellen; dem Mieter wird so vor Vertragsbeendigung noch eine Chance zu vertragsgemäßem Verhalten eingeräumt (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NZM 2006, 338 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 10 U 466/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 Rn. 23 m.w.N.; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 35; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172, juris Rn. 86).
  • AG Köln, 19.07.2022 - 203 C 199/21

    Vermieter muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

    Es ist zwar denkbar, dass die Sicherungsabrede ab dem Jahr 2005 wegen Verstoßes gegen § 551 Abs. 1 S1 BGB wegen Übersicherung nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam war, soweit (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2011 - VIII ZR 91/10 -, Rn. 19 f., juris) die Sicherungsabrede eine Sicherheit von damals mehr als drei Monatsmieten vorsah, weil § 551 Abs. 3 S. 4 BGB durch den Abschluss eines neuen Mietvertrages womöglich keine Anwendung mehr gefunden hat.
  • KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Mieträumen

    Zwar kann die nachhaltig unpünktliche Mietzahlung, die ungeachtet einer Abmahnung fortgesetzt wird, dem Vermieter die Vertragsfortsetzung unzumutbar machen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen (s. BGH NJW 2006, 1585 Tz 13 f.; NJW 2011, 2570 Tz 16).

    Eine erhebliche Pflichtverletzung setzt im Gegensatz zu einer nur gelegentlichen Zahlungsunpünktlichkeit voraus, dass der Mieter über einen längeren Zeitraum schleppend zahlt (s. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 13. Aufl., § 543 Rn 173 m.N. in Fußn. 577; den Entscheidungen BGH NJW 2006, 1585 und 2011, 2570 lagen Fälle zugrunde, in denen über mehr als ein Jahr unpünktlich gezahlt und das Verhalten nach Abmahnung fortgesetzt wurde).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2011 - VIII ZR 91/10   

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BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - VIII ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,7127)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was Mieter und Vermieter wissen müssen - Tipps zum Mietrecht, Teil 1

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