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   BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13   

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https://dejure.org/2013,27582
BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13 (https://dejure.org/2013,27582)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - VIII ZR 57/13 (https://dejure.org/2013,27582)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13 (https://dejure.org/2013,27582)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 3 BGB
    Wohnraummiete: Erhöhter Bestandsschutz für den Mieter durch eine vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines erhöhten Bestandsschutzes für einen Mieter durch eine mietvertragliche Bestimmung hinsichtlich Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters für eine Kündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Kündigungsbeschränkung im Mietvertrag verschärft die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung auch über die berechtigten Interessen des Vermieters hinaus; § 573 Abs. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordentliche Kündigung nur bei wichtigen berechtigten Interessen des Vermieters in besonderen Ausnahmefällen; Härteeinwand

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Erhöhter Bestandsschutz für den Mieter durch eine vertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Anforderungen an die Kündigung eines Mietverhältnisses bei vertraglich vereinbartem besonderen Kündigungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung eines erhöhten Bestandsschutzes für einen Mieter durch eine mietvertragliche Bestimmung hinsichtlich Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters für eine Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 573a BGB bei mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung anwendbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietvertragliche Kündigungsbeschränkung für die verkaufte Wohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung im Mietvertrag gilt auch für neuen Vermieter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters - Vertragliche Beschränkung gilt auch für Käufer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Kündigungsbeschränkung und § 573a BGB

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht wirksam ausgeschlossen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs (1)

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Kündigungsbeschränkungen gelten auch für den Käufer vermieteter Wohnungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhter Bestandsschutz durch mietvertragliche Regelung möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsbeschränkung gilt auch nach Wohnungsverkauf

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erleichterte Kündigung des Vermieters in einem selbst bewohnten Gebäude

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kündigungsbeschränkung und erleichterte Kündigung nach § 573a BGB

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigungsschutz eines Mieters nach Verkauf des Hauses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhter Bestandsschutz durch mietvertragliche Regelung möglich

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Mieter und Vermieter, alle unter einem Dach - Erleichterte Kündigung bei Wohnungszusammenlegung?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterschutz-Klausel auch nach Verkauf wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterschutz-Klausel auch nach Verkauf wirksam

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Die mietvertragliche Kündigungsbeschränkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Ausschluss im Mietvertrag

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Kündigung: Vereinbarte Kündigungsbeschränkung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz im Wohnungsmietvertrag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnung einer Genossenschaft

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Übergang einer vertraglichen Kündigungsbeschränkung nach Veräußerung?

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsbeschränkungen gegenüber dem neuen Eigentümer der Mietwohnung

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine mietvertraglich vereinbarte Kündigungsbeschränkung gilt auch für den Käufer einer Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Kündigungswiderspruch ist konkrete Interessenabwägung erforderlich! (IMR 2013, 495)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 573a BGB bei mietvertraglicher Kündigungsbeschränkung anwendbar? (IMR 2013, 494)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 78
  • MDR 2013, 1391
  • NZM 2013, 824
  • ZMR 2014, 195
  • NJ 2014, 74
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
    a) Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Beklagte sich krankheitsbedingt besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt sieht, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben und deshalb als Härtegrund in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
    Mit einer solchen Klausel wird dem Mieter ein gegenüber üblichen Mietverhältnissen erhöhter Bestandsschutz zugebilligt (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rn. 27; OLG Karlsruhe, aaO S. 90).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84

    Kündigungsrecht; Wohnungsbaugesellschaft; Vertragliche Beschränkung;

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13
    Eine solche Bestimmung schließt nach dem Wortlaut sowie ihrem Sinn und Zweck die erleichterte Kündigung gemäß § 573a Abs. 1 Satz 1 BGB, die kein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des § 573 BGB voraussetzt, aus (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 89 f.; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., § 573a BGB Rn. 6).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    b) Das Berufungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Konsequenzen, die für die Beklagten mit einem Umzug verbunden wären, sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben müssen, um als tauglicher Härtegrund in Betracht zu kommen (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NZM 2013, 824 Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Wenn der gesundheitliche Zustand des Mieters einen Umzug nicht zulässt oder im Falle eines Wohnungswechsels zumindest die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, kann sogar allein dies einen Härtegrund darstellen (Bestätigung von Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 20).

    aa) Das Berufungsgericht ist trotz seiner etwas missverständlichen Ausführungen zum Vorliegen einer Härte nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur solche für die Beklagten mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe in Betracht kommen, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 25; vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12, NJW 2013, 1596 Rn. 15).

    In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mieters einen Umzug nicht zulässt oder im Falle eines Wohnungswechsels zumindest die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, kann sogar allein dies einen Härtegrund darstellen (zu letzterem Gesichtspunkt vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 20; vgl. ferner BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464).

    (1) Werden  von dem Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend gemacht, haben sich die Tatsacheninstanzen beim Fehlen eigener Sachkunde regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (Senatsurteil vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 29; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, aaO Rn. 17 ff.).

    In dem letztgenannten Urteil hat der Senat dem Berufungsgericht aufgegeben, für die Beurteilung des Vorliegens einer unzumutbaren Härte den Inhalt eines dort eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachtens nebst mündlicher Erläuterung zu den gravierenden Auswirkungen der Krankheit der dortigen Mieterin umfassend und eingehend zu würdigen (Urteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, aaO Rn. 17 ff.).

    Dabei sind nicht nur Feststellungen zu der Art und dem Ausmaß der Erkrankungen sowie den damit konkret einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch zu den konkret feststellbaren oder zumindest zu befürchtenden Auswirkungen eines erzwungenen Wohnungswechsels zu treffen, wobei im letzteren Fall auch die Schwere und der Grad der Wahrscheinlichkeit der zu befürchtenden gesundheitlichen Einschränkungen zu klären ist (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, aaO Rn. 18, 20; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 29).

  • LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18

    Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit

    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 20; Kammer, a.a.O.; Blank, a.a.O.).

    Ein solches muss in seiner Bedeutung für den Vermieter über ein gewöhnliches "berechtigtes Interesse" noch hinausgehen und an die Gründe heranreichen, die die Beendigung des Mietverhältnisses aus seiner Sicht berechtigterweise als geradezu notwendig erscheinen lassen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 15).

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommen nur solche für den Mieter mit einem Umzug verbundenen Nachteile als Härtegründe im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht, die sich von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 180/18, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II 3 b aa; Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 17; jeweils mwN).

    (1) Werden von dem Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels ihm drohende, schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend gemacht, haben sich die Tatsacheninstanzen beim Fehlen eigener Sachkunde mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 180/18, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, unter II 3 c bb (1); vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 29; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, aaO Rn. 17 ff.).

    Dabei sind nicht nur Feststellungen zu der Art und dem Ausmaß der Erkrankungen sowie den damit konkret einhergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch zu den konkret feststellbaren oder zumindest zu befürchtenden Auswirkungen eines erzwungenen Wohnungswechsels zu treffen, wobei im letzteren Fall auch die Schwere und der Grad der Wahrscheinlichkeit der zu befürchtenden gesundheitlichen Einschränkungen zu klären ist (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, aaO Rn. 18, 20; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, aaO Rn. 29).

  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 S 272/17

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen die Kündigung: Härtegrund der

    Dabei hat es allerdings verkannt, dass für die Bejahung des § 574 Abs. 1 BGB die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen müssen, sondern insbesondere bei den hier in Frage stehenden gesundheitlichen Nachteilen des Mieters bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts ausreichen kann, um eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu gebieten (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78, juris Tz. 20; Kammer, Urt. v. 7. Mai 2015 - 67 S 117/14, NZM 2015, 929, juris Tz. 24).
  • BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20

    BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts

    Während der nach § 566 BGB infolge einer Veräußerung in das Mietverhältnis eintretende Erwerber kündigungseinschränkende Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem vormaligen Eigentümer grundsätzlich gegen sich gelten lassen muss (vgl. Senatsurteile vom 4. April 2007 - VIII ZR 223/06, NJW 2007, 1742 Rn. 12 ff.; vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 13), gilt dies somit für den Ersteher, dessen Eintritt in das Mietverhältnis mit der Zubilligung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts einhergeht, nicht.
  • LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei hohem Alter des

    Dabei müssen die dem Mieter entstehenden Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen; insbesondere bei gesundheitlichen Nachteilen genügt bereits die ernsthafte Gefahr ihres Eintritts (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78; Kammer, a.a.O.; Blank, a.a.O.).
  • LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Erhebliche Gefahr

    Die mit einem Umzug unvermeidlichen Unannehmlichkeiten stellen keine Härtegründe dar (vgl. BGH Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, in: NJW 2013, 1596 = Grundeigentum 2013, 674).

    Unabhängig davon sind nach den höchstrichterlich entwickelten Maßstäben nicht nur sichere Folgen einer Räumung zu berücksichtigen, sondern kann bereits die ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung die Annahme einer unzumutbaren Härte rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O.; vgl auch: BGH Beschl. v. 13. August 2009 - 1 ZB 11/09 Rn. 8ff, in: NZM 2009, 816).

  • BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar

    Das Vorliegen einer Härte setzt voraus, dass sich die für die Beklagte drohenden Nachteile von den mit einem Wohnungswechsel typischerweise verbundenen Unannehmlichkeiten deutlich abheben (vgl. Senatsurteile vom 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461 Rn. 28; vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 17).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12

    Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

    .Auf die Revision der Beklagten hob der Bundesgerichtshof sodann mit Urteil vom 16.10.- (VIII ZR 57/13) die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof in dem zwischen den Parteien zunächst geführten Rechtsstreit (Urteil vom 16. Oktober - - VIII ZR 57/13) Folgendes ausgeführt:.

    Der Räumungsanspruch kann insoweit nicht mit der pauschalen Erwägung begründet werden, dass ein Wohnungswechsel des Betroffenen nicht schlechterdings ausgeschlossen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober - - VIII ZR 57/13).

  • AG Berlin-Mitte, 07.06.2016 - 116 C 190/15

    Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wohnungssuche begründet besondere Härte!

  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

  • LG Berlin, 09.05.2018 - 64 S 176/17

    Erwerb von 2 Wohnungen im Niedrigpreissegment zum Zwecke der Zusammenlegung und

  • LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23

    Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter

  • AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21

    Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus rechtfertigt hier die Kündigung

  • LG Berlin, 28.03.2019 - 67 S 22/19

    Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung im Wege einer Zusicherung

  • LG Heidelberg, 20.10.2014 - 5 S 12/14

    Wohnraummietvertragsrecht: Kündigungsmöglichkeit bei mietvertraglich vereinbartem

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 11 S 46/17

    Droht bei Wohnungsverlust Lebensgefahr, genügt geringe

  • AG Köln, 23.06.2020 - 210 C 224/17

    Schwere psychische Beeinträchtigungen stehen Räumung wegen Eigenbedarfes entgegen

  • LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21

    Wohnraummiete: Vertragsklausel über erhöhte Anforderungen an eine Kündigung durch

  • LG Berlin, 18.12.2019 - 64 S 91/18

    Ausschluss von Härtegründen nach grundloser Ablehnung des Vermieterangebots auf

  • LG Itzehoe, 20.12.2013 - 9 S 31/13

    Wohnraummiete: Weiterverfolgung einer vom Veräußerer ausgesprochenen

  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

  • AG Berlin-Schöneberg, 01.07.2020 - 104 C 317/19
  • LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17

    Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis

  • AG Berlin-Mitte, 10.06.2021 - 21 C 158/20

    Keine Eigenbedarfskündigung "während des Bindungszeitraums"

  • LG Berlin, 18.04.2019 - 64 S 220/18

    Wohnraummiete: Verzicht des Käufers eines Grundstücks auf gesetzliche

  • LG Berlin, 06.12.2017 - 65 S 175/17

    Wohnraummietvertrag - Unklarheitenregel bei Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 180/15

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands im Revisionsverfahren für die

  • LG Berlin, 18.06.2019 - 64 S 220/18

    Wohnraummiete: Verzicht des Käufers eines Grundstücks auf gesetzliche

  • BGH, 14.01.2016 - V ZR 92/15

    Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Neuer Vortrag zur

  • LG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 S 36/19

    Eigenbedarfskündigung - Härtegründe im Zusammenhang mit Widerspruch

  • BGH, 07.05.2015 - V ZR 159/14

    Wertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Klage gegen den

  • LG Berlin, 15.12.2022 - 67 S 221/22

    Eigenbedarfskündigung bei einem DDR-Formularmietvertrag mit einer

  • OLG Celle, 15.07.2014 - 2 U 83/14

    Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme

  • LG Berlin, 28.07.2015 - 63 S 86/14

    Wohnraummiete: Erhöhter Bestandsschutz für den Mieter durch eine vertraglich

  • LG Berlin, 08.01.2020 - 65 S 165/19

    Eigenbedarfsausschluss in einer Anlage und Schriftformerfordernis

  • BGH, 15.05.2014 - V ZR 245/13

    Streitwertermittlung bei Streit über die Beseitigung einer Störung eines

  • LG Berlin, 08.02.2022 - 63 S 146/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Grundstückserwerber bei

  • LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung bei mietvertraglicher

  • LG Berlin, 08.06.2017 - 65 S 112/17

    Jobcenter zahlt an Vorvermieter: Kündigung zulässig?

  • AG Neunkirchen, 04.12.2023 - 4 C 307/23

    Ausschluss der Eigenbedarfskündigung: Nur Vertragsverletzungen des Mieters sind

  • LG Berlin, 17.12.2021 - 63 S 133/20

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der erschwerten Eigenbedarfskündigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22

    Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach

  • LG Berlin, 22.08.2019 - 67 S 51/19

    Wohnraummiete in Berlin: Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im

  • LG Itzehoe, 18.02.2022 - 9 S 33/21

    Vermieter darf sich bei Kündigung auf vorangegangene Kündigungen oder Abmahnungen

  • LG Berlin, 13.06.2019 - 67 S 51/19
  • LG Berlin, 09.03.2018 - 63 S 67/16

    Wohnraummiete: Zustimmungserfordernis des Darlehensgebers bei öffentlich

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