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   BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94   

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BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94 (https://dejure.org/1995,1372)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1995 - IX ZB 80/94 (https://dejure.org/1995,1372)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1995 - IX ZB 80/94 (https://dejure.org/1995,1372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückerstattungsanspruch - Beitrittsgebiet - Rechtsweg

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückerstattungsanspruch; Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1451
  • MDR 1995, 1176
  • VIZ 1995, 644
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
    Die Klausel ist jedoch nach ihrem Sinn und Zweck gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, daß sie weitergehende Ansprüche nur insoweit ausschließt, als sie nach dem Gesetzesstand im Zeitpunkt des Vergleichsschlusses unter das Bundesrückerstattungsgesetz fallen konnten (vgl. in diesem Zusammenhang BGHZ 123, 76, 82).

    Zur Geltendmachung solcher neuen Ansprüche bedarf es nicht der Heranziehung der Rechtsfigur des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; sie stehen dem Antragsteller unabhängig von dem Vergleich zu (vgl. BGHZ 123, 76, 82).

  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
    Schon deshalb ist im Streitfall von einer Verweisung an das zuständige Verwaltungsgericht abzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 19. November 1992 - V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333).
  • Drs-Bund, 01.03.1957 - BT-Drs II/3247
    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
    Dies wird dadurch bestätigt, daß das Anliegen, ganz allgemein Entziehungstatbestände in das Bundesrückerstattungsgesetz einzubeziehen, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes im Gebiet des Deutschen Reichs in seinen Grenzen am 31. Dezember 1937 eingetreten waren, im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich zurückgewiesen wurde (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages 2. Wahlperiode, Stenografische Berichte Bd. 36 S. 11489, 11499; BT-Drucks. II/3247 S. 1; Blessin/Wilden aaO. Einl. Rdn. 49).
  • Drs-Bund, 07.09.1956 - BT-Drs II/2677
    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - IX ZB 80/94
    Vielmehr hängt auch der materielle Bestand rückerstattungsrechtlicher Ansprüche - von besonderen, gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - davon ab, daß ein bestimmter Vermögensgegenstand entweder im Geltungsbereich des Bundesrückerstattungsgesetzes oder zwar außerhalb dieses Bereichs entzogen, aber danach in den Geltungsbereich gelangt ist (sogenanntes objektivsachliches Territorialitätsprinzip - vgl. BT-Drucks. II/2677 S. 19; Blessin/Wilden aaO. Einl. Rdn. 67; Kemper/Burkhardt, BRüG 2. Aufl. § 2 Anm. 6 c, aa; dieselben, BRüG in: Feaux de la Croix, Kriegsfolgenschlußgesetz Bd. 2 § 2 Anm. 6 c, aa; Heinrich RzW 1959, 443, 444; auch KG RzW 1963, 396; Schwarz RzW 1961, 153, 154).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Weil die alliierten Rückerstattungsgesetze nicht auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt wurden und das Bundesrückerstattungsgesetz trotz seiner Erstreckung auf das Beitrittsgebiet durch Art. 8 des Einigungsvertrages wegen der nicht wieder eröffneten Antragsfristen (§ 27 Abs. 2 BRüG: 31. Dezember 1958 bzw. 1. April 1959) dort praktisch wirkungslos bleiben musste (BGH, VIZ 1995, 644 m.w.N.), übernahm § 1 Abs. 6 VermG die Aufgabe der Rückerstattung im Beitrittsgebiet.
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Die Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde gegen den unter Verletzung des § 17a Abs. 5 GVG erlassenen Beschluss über die Zulässigkeit des Rechtsweges hat dahin zu ergehen, dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird und die weitergehende Rechtsbeschwerde und der Verweisungsantrag zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94 - veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    § 1 Abs. 6 und § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG zielen auf eine wirtschaftliche Gleichstellung der im Beitrittsgebiet Geschädigten mit denjenigen, denen Vermögenswerte im Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungsrechts entzogen worden waren und die deshalb ihre Ansprüche bereits nach den Vorschriften des alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsrechts geltend machen konnten (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rn. 13 a.E. und vom 9. Dezember 2004 - 7 C 2.04 - BVerwGE 122, 286 ; vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - VIZ 1995, 644 f. = juris Rn. 14).

    1 VermG soll durch die Anknüpfung an das Ergebnis der damaligen Wiedergutmachungsverfahren gerade keine Überprüfung bereits bestands- oder rechtskräftiger Wiedergutmachungsentscheidungen eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - VIZ 1995, 644 f. = juris Rn. 16).

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 141/05

    Rechtsweg gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde

    Auf die in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 19. November 1992 - V ZB 37/92, WM 1993, 77; v. 3. August 1995 - IX ZB 80/94, ZIP 1995, 1451) kann sich die Klägerin nicht berufen.
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung des Rechtsstreits vom Zivilgericht an das Verwaltungsgericht nicht in Betracht kommt, wenn es offenkundig an den Voraussetzungen für eine gerichtliche Überprüfung fehlt, weil nach dem eigenen Vortrag des Klägers ein vor Klageerhebung gesetzlich vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 19. November 1992 - V ZB 37/92 - NJW 1993, 332, 333; vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541, 2542; vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZIP 1995, 1451, 1453; BFH, Beschluss vom 19. März 1998 - VII B 20/98 - [...] Rn. 15), steht - anders als das Oberlandesgericht meint - einer Verweisung hier nicht entgegen.
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Zwar hat er - aus welchen Gründen auch immer - etwaige Ansprüche auf Rückgewähr nach dem Thüringer Wiedergutmachungsgesetz nicht weiterverfolgt; darin liegt aber kein rechtlich bedeutsames Verhalten im Blick auf zukünftige Ansprüche, insbesondere auf solche, die sich nach einer Wiedervereinigung Deutschlands ergeben könnten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. August 1995 - IX ZB 80/94 - ZOV 1995, 460 = VIZ 1995, 644).
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

    Das gilt namentlich, wenn über den Rückübertragungsanspruch nach dem Vermögensgesetz in dem dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren noch nicht entschieden ist und daher eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn ergibt (vgl. Senat, Beschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, NJW 1993, 332, 333; Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, VIZ 1998, 96, 97 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 3. August 1995, IX ZB 80/94, VIZ 1995, 644, 645).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 2.04

    Gebietsaustausch; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Normprogramm; analoge

    Da das Bundesrückerstattungsgesetz trotz seiner Erstreckung auf das Beitrittsgebiet durch Art. 8 des Einigungsvertrages wegen der nicht wieder eröffneten Antragsfristen (§ 27 Abs. 2 BRüG: 31. Dezember 1958 bzw. 1. April 1959) dort praktisch wirkungslos bleiben musste (BGH, VIZ 1995, 644 m.w.N.), ist die Bundesrepublik Deutschland der von ihr eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtung durch die Einbeziehung von Wiedergutmachungsansprüchen NS-Verfolgter in das Vermögensgesetz nachgekommen (vgl. Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Band II, B 100 VermG Einführung Rn. 797).
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    1992 beantragte der Vater mit der Begründung, Vermögensgegenstände aus dem Warenbestand seien 1940 in das Gebiet der späteren Deutschen Demokratischen Republik verbracht worden, die Fortsetzung dieses Verfahrens; er hatte damit keinen Erfolg (vgl. BGH, VIZ 1995, S. 644).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 187/05

    Rechtsweg für eine Klage gegen einen Duldungsbescheid der Finanzbehörde

    Auf die in diesem Zusammenhang von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 19. November 1992 - V ZB 37/92, WM 1993, 77; v. 3. August 1995 - IX ZB 80/94, ZIP 1995, 1451) kann sich die Klägerin nicht berufen.
  • BGH, 30.10.1997 - V ZB 8/96

    Besatzungshoheitliche Enteignung aufgrund SMAD-Befehl Nr. 124

  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Entziehung von Vermögen durch

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 24/98 R

    Entscheidung in der Hauptsache iS des § 17a Abs 5 GVG - Entscheidung eines

  • LSG Bayern, 31.10.2002 - L 4 KR 21/00

    Kostenerstattung für die Zahnsanierung im Ober- und Unterkiefer; Spielraum

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZB 19/99

    Anmeldefristen nach dem Rückerstattungsgesetz für die Britische Zone und nach §

  • VG Frankfurt/Oder, 04.10.2007 - 4 K 2615/02

    Vermögensgesetz: Übernahme eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks als

  • VG Gera, 24.04.2001 - 3 K 265/98

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

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