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   KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96 REHA   

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KG, 11.04.1997 - 5 Ws 568/96 REHA (https://dejure.org/1997,17985)
KG, Entscheidung vom 11.04.1997 - 5 Ws 568/96 REHA (https://dejure.org/1997,17985)
KG, Entscheidung vom 11. April 1997 - 5 Ws 568/96 REHA (https://dejure.org/1997,17985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 1997, 663
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Deshalb müsse sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein und sachfremden Erwägungen folgen, die nicht durch den üblichen rechtskonformen Zweck der Einweisung - hier: fürsorgerische Erwägungen - gedeckt seien (vgl. auch KG, ZOV 2011, 166; ZOV 2011, 211; VIZ 1997, 663).
  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Vielmehr sei sie als nur mittelbare Folge der politischen Verfolgung der Eltern der Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sie ihrerseits kein gegen den Betroffenen gerichtetes eigenständiges politisch begründetes Unrecht darstelle (vgl. Senat VIZ 1997, 663).

    Denn diese Rechtsansicht, die in der veröffentlichen Rechtsprechung bislang unbestritten war, ergab sich bereits aus dem veröffentlichen Senatsbeschluß vom 11. April 1997 - 5 Ws 568/96 - (VIZ 1997, 663).

  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    Nicht entscheidungserheblich ist demnach die Rechtsfrage, ob für die Rehabilitierung eine mittelbare politische Verfolgung dahingehend ausreicht, dass die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern des Antragstellers ihrerseits Opfer politischer Verfolgung waren, aus diesem Grunde inhaftiert wurden und dadurch für die Betreuung ihres Kindes nicht mehr zur Verfügung standen (so OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 7. Mai 2013 - 1 W Reha 3/13 - [= ZOV 2013, 124]; ZOV 2012, 274; ZOV 2012, 134; Beschluss vom 23. Mai 2011 - 1 Ws Reha 3/11 - juris; OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; Mützel ZOV 2011, 106, 107 f.), oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden eigenen (unmittelbaren) politischen Verfolgung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen oder weiterer Umstände bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ZOV 2011, 166 und 211; VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 443/11 REHA - und 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - vgl. vorstehend zu (1)).
  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

    Denn mit der Einweisung in einen Jugendwerkhof ist eine Freiheitsentziehung im weiteren Sinne angeordnet worden (vgl. OLG Naumburg OLG-NL 1996, 70-71 = NJ 1996, 157 = VIZ 1996, 303; Senat ZOV 2005, 289 = NJ 2005, 469; VIZ 1997, 663; Beschluß vom 27. Mai 2003 - 5 Ws 102/03 REHA -).

    c) Es ist anerkannten Rechts, daß die Unterbringung eines Jugendlichen in einem Jugendwerkhof der ehemaligen DDR in der Regel keine rehabilitierungsfähige Freiheitsentziehung im Sinne der StrRehaG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 2 Abs. 1 S. 2 darstellt, wenn nicht erkennbar ist, daß die Einweisung im Einzelfall sachfremden Zwecken gedient hat (vgl. OLG Naumburg aaO; Senat VIZ 1997, 663).

  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem

    Auch die vom Kammergericht im Beschluss vom 11.4.1997 (VIZ 1997, S. 663) vertretene Auffassung rechtfertigt die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht.
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    Deshalb muß sie, um der Rehabilitierung zugänglich zu sein, ihrerseits politisch begründetes Unrecht sein (vgl. Senat, ZOV 2011, 166; VIZ 1997, 663; Beschluss vom 1. November 2011 - 2 Ws 80/11 REHA - und 09. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA mit weit.
  • OLG Jena, 19.01.2012 - 1 Ws Reha 54/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Mittelbare politische Verfolgung von Kindern

    Auch die vom Kammergericht im Beschluss vom 11.4.1997 (VIZ 1997, S. 663) vertretene Auffassung rechtfertigt die Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht, weil das Kammergericht an der darin geäußerten Rechtsauffassung in der vorerwähnten Entscheidung der Sache nach insoweit nicht mehr festgehalten hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2012, 1 Ws Reha 50/11).
  • OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Ws (Reh) 96/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Politische Verfolgung in der ehemaligen DDR bei

    In solchen Fällen hat das Kammergericht bisher entschieden, dass derart mittelbare Auswirkungen nicht zur Rehabilitierung der Kinder wegen des erlittenen Heimaufenthalts führen könnten und das Kind selbst keiner politischen Verfolgung, sondern einer nicht sachfremden staatlichen Fürsorgemaßnahme ausgesetzt gewesen sei (KG VIZ 1997, 663; Beschluss vom 9. September 2010, 2 Ws 351/09 REHA).
  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen

    Sie stellte sich somit - auch wenn der Einsatz der Betroffenen als "billige Arbeitskraft" sicher kritikwürdig ist (zum Einsatz insbesondere von Mädchen als billige Arbeitskräfte und der bereits in der DDR hieran geübten Kritik vgl. Zimmermann, a.a.O., S. 293 ff., 301) - als sinnvolle Fortführung der vorherigen Unterbringung im Jugendwerkhof Crimmitschau dar, die nach § 1 Abs. 2 der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vom 11. Dezember 1956 (GBl. DDR 1, 1336) ebenfalls das Ziel hatte, "die Jugendlichen zu qualifizierten Arbeitern zu entwickeln" (vgl. Senat VIZ 1997, 663; Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 19. Juli 2011 - 2 Ws 309/11 REHA - und vom 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA - Zimmermann, a.a.O., S. 291 ff.).
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