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   BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98   

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BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98 (https://dejure.org/1999,1398)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1999 - 7 C 31.98 (https://dejure.org/1999,1398)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 (https://dejure.org/1999,1398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Investiver Verkauf - Erlösauskehr - Rückgabeausschlußgrund - grundstücksübergreifende Bebauung - Nutzungsänderung - Öffentliches Interesse i. S. d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG - Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit - Erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Natur der Sache; grundstücksübergreifende Bebauung; Funktionseinheit

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § ... 5 Abs. 1 Buchst. a; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 5 Abs. 2; ; BGB § 93; ; BGB § 94; ; BGB § 95 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 912; ; BGB § 913; ; BGB § 915; ; BGB § 946; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund; grundstücksübergreifende Bebauung; Nutzungsänderung; öffentliches Interesse i. S. d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG; Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit; erhebliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. a u. d, Abs. 2 VermG; §§ 93, 94, 95 Abs. 1 Satz 2, 912, 913, 915, 946 BGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG
    Restitution/Erlösauskehr/grundstücksübergreifende Bebauung/Unmöglichkeit der Rückgabe »von der Sache her«/Stammgrundstück

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Buchst. a u. d, Abs. 2 VermG; §§ 93, 94, 95 Abs. 1 Satz 2, 912, 913, 915, 946 BGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG
    Restitution/Erlösauskehr/grundstücksübergreifende Bebauung/Unmöglichkeit der Rückgabe »von der Sache her«/Stammgrundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 51
  • VIZ 2000, 88
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    Es sind aber auch rechtliche Hindernisse denkbar, die nicht die rechtliche Existenz des Vermögenswerts in Frage stellen, sondern nur seine Rückgabe, beispielsweise weil sie zu Beeinträchtigungen Dritter führt, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt (BVerwG, Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47), oder einen Zustand zur Folge hat, welcher der Rechtsordnung widerspricht (BVerwG, Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 35).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Notweg-Fall (Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - a.a.O.) handelt es sich aber bei dem Eigentümer des Stammgrundstücks nicht um einen Unbeteiligten, der eine solche Belastung nicht ohne weiteres hinzunehmen braucht.

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 B 279.96

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    Es sind aber auch rechtliche Hindernisse denkbar, die nicht die rechtliche Existenz des Vermögenswerts in Frage stellen, sondern nur seine Rückgabe, beispielsweise weil sie zu Beeinträchtigungen Dritter führt, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt (BVerwG, Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47), oder einen Zustand zur Folge hat, welcher der Rechtsordnung widerspricht (BVerwG, Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 35).
  • BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96

    Offene Vermögensfragen: Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    Das heißt, daß im Zeitpunkt des investiven Verkaufs die Rückübertragung nicht schon aus anderen Gründen ausgeschlossen sein darf, weil dann kein Anlaß besteht, dem Berechtigten den Erlös als Surrogat für den untergegangenen Restitutionsanspruch zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    Der Gesetzgeber will damit erreichen, daß eine Rückgabe generell nicht stattfindet, wenn dies im Hinblick auf die dadurch eintretenden Folgen, insbesondere wegen dadurch hervorgerufener schwerwiegender Konfliktsituationen, unvernünftig wäre; denn damit würde ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist (vgl. Abs. 2 der Einleitung der erwähnten Gemeinsamen Erklärung, a.a.O.), von vornherein verfehlt (zur Notwendigkeit konfliktverhindernder Handhabung von Restitutionsvorschriften vgl. auch das Urteil des Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    Nach einhelliger Meinung gelten die §§ 912 ff. BGB aber entsprechend für den sogenannten Eigengrenzüberbau und entfalten dann ihre Wirkung, wenn in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen (BGHZ 110, 298 m.w.N.; Staudinger/Roth, BGB, 13. Aufl., Rn. 54 ff. zu § 912 BGB).
  • VG Meiningen, 26.01.1998 - 5 K 687/95
    Auszug aus BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98
    BVerwG 7 C 31.98 VG 5 K 687/95.Me .
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 199/12

    Überbaurente bei Durchschneiden eines Gebäudes durch eine Grundstücksteilung

    Danach ist hier die Grenzüberschreitung nicht schon bei Errichtung des Gebäudes erfolgt (zu einem solchen Fall vgl. BVerwG, VIZ 2000, 88, 90), sondern erst zu dem in § 34 VermG bestimmten Zeitpunkt; denn das Grundstück wird erst durch die Restitution geteilt und die Teilung zu diesem Zeitpunkt wirksam.

    Einer Restitution nach dem Vermögensgesetz steht zwar nicht in jedem Fall entgegen, dass das zu restituierende Grundstück von einem Stammgrundstück aus mit einem Gebäude überbaut worden ist (BVerwG, VIZ 2000, 88, 90).

  • BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Nach dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2 ist eine Unmöglichkeit der Rückübertragung "von der Natur der Sache her" nicht nur in den Fällen tatsächlicher und rechtlicher Unmöglichkeit, sondern auch dann anzunehmen, wenn eine Rückgabe vernünftigerweise nicht in Betracht kommen kann.

    Das Verwaltungsgericht ist von den in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Rechtsgrundsätzen ausgegangen.

    Das Verwaltungsgericht hat das rechtliche Gehör dadurch verletzt, dass es den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag des Bevollmächtigten des Klägers auf Schriftsatznachlass abgelehnt und ihm damit die Möglichkeit verwehrt hat, vor der Verkündung eines Urteils zu den in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen und zu ihrer Anwendung auf den in Rede stehenden Fall schriftsätzlich Stellung zu nehmen, um mit entsprechendem Vorbringen die Entscheidungsfindung des Gerichts zu beeinflussen oder sogar eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO) zu erreichen.

    Die in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Grundsätze zur restitutionsrechtlichen Bedeutung eines zu DDR-Zeiten vorgenommenen Eigengrenz-Überbaus waren in dem bisherigen Verfahren auch nicht andeutungsweise erörtert worden.

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück einen schwerwiegenden nachbarrechtlichen Nutzungskonflikt verursachen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2 S. 4 ) oder zu einem mit den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften unvereinbaren Zustand führen würde (Beschluss vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35 S. 83 ).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der

    Eine Rückgabe hätte daher zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten geführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).

    Denn damit würde ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist, von vornherein verfehlt (BVerwG, Urteil 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 4.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Das ist dann der Fall, wenn die Rückübertragung eine zwischenzeitlich geänderte Nutzung des Vermögenswerts gefährdet und schwerwiegende Konflikte hervorruft, welche dem Grundsatz eines sozialverträglichen Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen zuwiderlaufen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2; Beschluss vom 1. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4).

    Danach steht zwar eine grundstücksübergreifende Bebauung regelmäßig nicht der Rückübertragung entgegen, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist; denn in diesem Fall führt eine Rückgabe nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten, weil das gesamte Gebäude gemäß § 912 Abs. 1 BGB dem Eigentümer des Stammgrundstücks gehört und auch bei einer Rückgabe des zurückbegehrten Grundstücks vollständig in seiner Hand bleibt (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Rückgabe eines Grundstücks von der Natur der Sache her unmöglich, falls sie zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde (Beschluß vom 24. September 1996 - BVerwG 7 B 279.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 35; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - ZOV 1999, 455).

    Dabei ist es im Sinne der gebotenen konfliktverhindernden Handhabung von Restitutionsvorschriften (vgl. Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - a.a.O.) angezeigt, den Übergang dieser mit dem zurückzugebenden Eigentum verbundenen Berechtigung im Restitutionsbescheid ausdrücklich auszusprechen.

  • VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 445/97

    Rückübertragung von Eigentum nach dem Vermögensgesetz; Ausschluss der

    Dies ist anzunehmen, wenn es das entzogene Recht in seiner damaligen Ausgestaltung wegen einer Änderung der Rechtsordnung nicht mehr gibt, die Rückgabe zu Beeinträchtigungen Dritter führen würde, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt, oder einen Zustand zur Folge hat, welcher der Rechtsordnung widerspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1999, ZOV 1999, 455).

    Dies ist anzunehmen, wenn im Falle einer Rückübertragung auf Dauer mit schwerwiegenden Konfliktsituationen zu rechnen wäre, die mit den gegebenen rechtlichen Mitteln nicht ohne weiteres im Sinne eines sozialverträglichen Interessenausgleichs beherrscht werden könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1999, a.a.O.).

    Demzufolge gehört das gesamte Wochenendhaus einschließlich Terrasse ungeachtet seiner Belegenheit auf mehreren rechtlich selbständigen Grundstücken gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 i.V.m §§ 93, 94 Abs. 2 BGB als wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstücks den Klägern als dessen Eigentümern (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.7.1999, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Neben rechtlichen Hindernissen, welche die rechtliche Existenz des Vermögenswertes betreffen, sind solche denkbar, welche nur seine Rückübertragung infrage stellen, etwa weil eine Rückgabe zu Beeinträchtigungen Dritter führt, für die es keine gesetzliche Ermächtigung gibt, oder weil sie einen Zustand zur Folge hat, welcher der Rechtsordnung widerspricht (BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 -, juris [Rn. 15], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).

    Eine Rückgabe soll ausscheiden, wenn sie, insbesondere wegen dadurch hervorgerufener schwerwiegender Konfliktsituationen, unvernünftig wäre, weil damit ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist, von vornherein verfehlt wird (BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2; BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2001 - 7 C 11.00 -, juris [Rn. 24], Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5; BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 2005 - 7 C 23.04 -, juris [Rn. 15]).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 8 C 13.06

    Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück;

    An einen solchen Fall rechtlicher Unmöglichkeit knüpft beispielsweise § 3 Abs. 1a Satz 4 VermG an, wonach ein Recht, das es wegen der Änderung der Rechtsordnung seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr gibt, als möglichst ähnliches Recht wiederbegründet werden muss (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 23.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Unmöglichkeit der

    Denn damit würde ein sozialverträglicher Ausgleich der unterschiedlichen Interessen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist, von vornherein verfehlt (Urteil vom 29. Juli 1999 BVerwG 7 C 31.98 Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 21.09.2007 - 8 B 34.07

    Zulassung der Revision bei Stützung der Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere

  • VG Meiningen, 14.03.2007 - 5 K 12/99

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Rückübertragung; Berechtigung;

  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08

    Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution;

  • BVerwG, 11.04.2001 - 8 B 277.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen des

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

  • VG Gera, 25.11.2003 - 6 K 2208/98

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Berlin, 19.06.2001 - 9 A 63.97

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
  • AG Brandenburg, 19.05.2009 - 34 C 77/08

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem überbauten Teil des Grundstücks;

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

  • BVerwG, 25.06.2009 - 8 B 40.09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 01.11.2006 - 7 B 43.06

    Beschwerde der Beigeladenen zu 1 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der

  • BVerwG, 16.01.2004 - 7 B 1.04

    Ausschluss der Rückübertragung eines Grundstücks auf Grund dessen Verwendung im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 B 93.02

    Rechtliche Unmöglichkeit der Restitution im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 des

  • BVerwG, 01.09.2003 - 7 B 32.03

    Hinreichende Bestimmung von Teilflächen im Restitutionsbescheid; Grundsätzliche

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 312.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 313.16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Behördenkenntnis vom Restitutionsantrag -

  • VG Leipzig, 18.07.2000 - 7 K 311/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem in Volkseigentum überführten

  • BVerwG, 01.11.2000 - 8 B 229.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10

    Erösauskehr; Veräußerung von assets durch hundertprozentige

  • BVerwG, 08.11.2004 - 7 B 44.04
  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97

    Auskehr des Erlöses aus investiver Veräußerung eines Grundstücks; Unmöglichkeit

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • VG Berlin, 30.01.2012 - 29 K 262.11

    Widerspruch gegen Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • VG Berlin, 25.08.2010 - 29 K 92.09

    Rechtsschutz gegen Rückübertragung

  • VG Berlin, 25.01.2007 - 4 A 26.07

    Kein Restitutionsausschluss; Wiederbegründung eines Grundpfandrechts

  • VG Gera, 06.11.2001 - 6 K 1521/98

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken nach dem Gesetz zur Regelung

  • VG Leipzig, 25.01.2000 - 7 K 1331/97

    Auskehr des Erlöses der investiven Veräußerung eines Grundstückes; Inhaberschaft

  • VG Berlin, 05.06.2014 - 29 K 327.11

    Naturalrestitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

  • VG Berlin, 24.06.2004 - 29 A 71.98

    Ausschluss der Restitution wegen der Entstehung eines Notwegerechts bei bereits

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