Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.06.1992

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91   

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https://dejure.org/1992,1597
BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - V ZR 265/91 (https://dejure.org/1992,1597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss einer Vertrages über die Veräußerung eines Grundstücks zu dem Zweck des Erhalts einer Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR - Ausschluss der Anfechtung wegen rechtswidriger Drohung staatlicher Stellen durch das Vermögensgesetz - Unentgeltlichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR: ZGB § 70; VermG §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2
    Ausschluß der zivilrechtlichen Anfechtung eines auf Druck staatlicher Stellen der ehemaligen DDR zustande gekommenen Grundstückskaufvertrags durch das Vermögensgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2158
  • ZIP 1992, 954
  • MDR 1992, 773
  • NJ 1992, 409
  • WM 1992, 1378
  • BB 1992, 1384
  • DB 1992, 1628
  • JR 1993, 68
  • VIZ 1992, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senatsvom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten ist hier zwar, anders als im Urteil des Senatsvom 3. April 1992, V ZR 83/91 [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt], nicht zu prüfen, da das Berufungsgericht in der Hauptsache entschieden hat (§ 17 a Abs. 5 GVG).

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Soweit der Kläger auch den Anspruch auf Schadenswiedergutmachung i.V.m. § 127 StGB-DDR verfolgt, steht der Gewährung von Prozeßkostenhilfe bereits entgegen, daß eine solche Klageerweiterung im Revisionsrechtszug unzulässig ist (BGHZ 28, 131, 136) [BGH 18.09.1958 - II Zr 332/56].
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 31/86

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - V ZR 265/91
    Die Revision ist indessen unzulässig, wenn der Revisionskläger andere prozessuale Ansprüche verfolgen will als diejenigen, die Gegenstand des Berufungsverfahrens waren und gleichzeitig zu erkennen gibt, daß er an dem ursprünglichen Streitgegenstand nicht festhält (BGH, Urt. v. 25. September 1986, II ZR 31/86, BGHR ZPO § 511 - Klageerweiterung 1).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1992 - 7 B 28.92   

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https://dejure.org/1992,3028
BVerwG, 23.06.1992 - 7 B 28.92 (https://dejure.org/1992,3028)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1992 - 7 B 28.92 (https://dejure.org/1992,3028)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 7 B 28.92 (https://dejure.org/1992,3028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgesetz - Zuständigkeit - Rückgabe von Grundstücken - Ergänzungszuständigkeit

  • rechtsportal.de

    DDR: VermG § 24 § 25 § 35
    C. »Für die Rückgabe von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz sind die unteren Landesbehörden (Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen) sachlich zuständig. Ob sich eine Eingangszuständigkeit der oberen Landesbehörden (Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen) ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1028
  • NJ 1992, 422
  • DVBl 1992, 1300
  • DÖV 1992, 972
  • VIZ 1992, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1992 - 7 B 28.92
    Die Beschwerde verweist insoweit auf den Entwurf des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (BT-Drs. 12/2480, S. 11), der die Vorschrift des § 25 VermG u.a. durch die Regelung ergänzen will, daß das Landesamt bei bestehendem Sachzusammenhang Verfahren, die bei einem ihm nachgeordneten Amt zur Regelung offener Vermögensfragen anhängig sind, an sich ziehen kann.
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Vielmehr ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Vorschriften, daß sachlich zuständige Behörde für die nach dem Vermögensgesetz zu treffenden Entscheidungen grundsätzlich die jeweilige untere Landesbehörde (Amt zur Regelung offener Vermögensfragen) ist, während eine erstinstanzliche Zuständigkeit der oberen Landesbehörde (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) nur gegeben ist, wenn das Vermögensgesetz, wie etwa in § 25 Abs. 1 VermG für die Unternehmensrestitution, eine entsprechende Aufgabenzuweisung enthält (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 7 B 28.92 - Buchholz 428 § 24 VermG Nr. 1 = VIZ 1992, 359).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 7 B 15.93

    Vermögensfragen - Rückerstattung - Unternehmen - Unternehmensrückgabe -

    Liegt diese oder eine andere der in § 25 Satz 2 VermG aufgeführten Zuständigkeitsvoraussetzungen nicht vor, verbleibt es bei der sachlichen Zuständigkeit der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen (vgl. auch BVerwG, Beschluß v. 23. Juni 1992 - BVerwG 7 B 28.92 - VIZ 1992, 359 ).
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