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   BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93   

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https://dejure.org/1994,1734
BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93 (https://dejure.org/1994,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 7 B 145.93 (https://dejure.org/1994,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 7 B 145.93 (https://dejure.org/1994,1734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsanspruch; Rückübertragunsanspruch erst nach Aufhebung der Vermögenseinziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafrechtliche Rehabilitierung - Rückgabe von Vermögenswerten - Aufhebung der Vermögenseinziehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1563
  • NJ 1994, 541
  • DÖV 1995, 207
  • VIZ 1994, 473
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93
    Wie der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - näher ausgeführt hat, ist mit dem Vorbringen, die Sowjetunion habe im Verlauf der zur Wiedervereinigung führenden Verhandlungen lediglich die Anerkennung der Rechtmäßigkeit oder Legitimität der unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Enteignungen gefordert, nicht hingegen auf der Unumkehrbarkeit oder Unantastbarkeit der Enteignungen bestanden, keine neue Tatsache dargetan, die geeignet wäre, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - (BVerfGE 84, 90 ) zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 lit. a VermG zu erschüttern.

    Nach den Ausführungen des beschließenden Senats in seinem gleichfalls bereits genannten Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - besteht kein Anlaß, diese Frage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vorzulegen.

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93
    Ein solcher Beweisantrag bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keiner gesonderten Bescheidung gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwGE 30, 57 [58 f.]; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93
    Wie der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - näher ausgeführt hat, ist mit dem Vorbringen, die Sowjetunion habe im Verlauf der zur Wiedervereinigung führenden Verhandlungen lediglich die Anerkennung der Rechtmäßigkeit oder Legitimität der unter ihrer Oberhoheit als Besatzungsmacht durchgeführten Enteignungen gefordert, nicht hingegen auf der Unumkehrbarkeit oder Unantastbarkeit der Enteignungen bestanden, keine neue Tatsache dargetan, die geeignet wäre, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 - (BVerfGE 84, 90 ) zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses in § 1 Abs. 8 lit. a VermG zu erschüttern.
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1994 - 7 B 145.93
    Ein solcher Beweisantrag bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keiner gesonderten Bescheidung gemäß § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwGE 30, 57 [58 f.]; Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 9.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, handelt es sich bei § 1 Abs. 7 VermG um eine sog. Rechtsfolgenverweisung (Beschluß vom 9. Juni 1994 BVerwG 7 B 145.93 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 23 = VIZ 1994, 473; Urteil vom 26. September 1996 BVerwG 7 C 61.94 BVerwGE 102, 89 ).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß § 1 Abs. 7 VermG von einem zweistufigen Verfahrensablauf ausgeht (Beschluß vom 9. Juni 1994 BVerwG 7 B 145.93 a.a.O.; Urteil vom 26. September 1996 BVerwG 7 C 61.94 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    In der Sache macht der Kläger damit einen Anspruch aus § 1 Abs. 7 VermG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) vom 29. Oktober 1992 (BGBl I S. 1814) geltend (vgl. zum Verfahrensablauf: Beschluß des Senats vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, handelt es sich bei § 1 Abs. 7 VermG um eine sog. Rechtsfolgenverweisung (Beschluß vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 23 = VIZ 1994, 473; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 ).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß § 1 Abs. 7 VermG von einem zweistufigen Verfahrensablauf ausgeht (Beschluß vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - a.a.O.; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 3.07

    Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung;

    Bei § 1 Abs. 7 VermG handelt es sich um eine Rechtsfolgenverweisung (Beschluss vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 23; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 89).

    Dementsprechend geht § 1 Abs. 7 VermG von einem zweistufigen Verfahrensablauf aus (Beschluss vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - a.a.O.; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 6.11

    Früher Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; isolierte

    § 1 Abs. 7 VermG geht dementsprechend von einem zweistufigen Verfahrensablauf aus (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 23; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 89 und vom 25. Februar 1999 a.a.O. Rn. 11).

    In diesem Sinne ist § 1 Abs. 7 VermG eine Rechtsfolgenverweisung (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 23 = VIZ 1994, 473; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 89).

  • VG Gera, 02.12.2004 - 5 K 420/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; strafrechtliche Rehabilitierung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei der Bestimmung des § 1 Abs. 7 VermG um eine sog. Rechtsfolgenverweisung (Beschluss vom 9. Juni 1994 - 7 B 145.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 23 = VIZ 1994, 473; Urteil vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89/92f.).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass § 1 Abs. 7 VermG von einem zweistufigen Verfahrensablauf ausgeht (Beschluss vom 9. Juni 1994 - 7 B 145.93 - a.a.O.; Urteil vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - a.a.O.).

    Dementsprechend eröffnet eine nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) ergangene Rehabilitationsentscheidung zu Gunsten eines Gesellschafters auch den Weg für eine Wiedergutmachung der Unternehmensschädigung nach Maßgabe es § 1 Abs. 7 VermG (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 12/97 - zitiert nach juris; Beschluss BVerwG, vom 9. Juni 1994 - 7 B 145.93 - VIZ 1994, S. 473).

  • BVerwG, 16.10.2002 - 8 B 35.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn bei dieser Regelung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um eine Rechtsfolgenverweisung (Beschluss vom 9. Juni 1994 BVerwG 7 B 145.93 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 23; Urteil vom 26. September 1996 BVerwG 7 C 61.94 BVerwGE 102, 89 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 89).
  • FG Sachsen, 12.08.2008 - 3 K 2037/05

    Kein Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO nach Aufhebung eines mit

    Insoweit handelt es sich bei § 1 Abs. 7 VermG um eine Rechtsfolgenverweisung (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 9. Juni 1994, BVerwG 7 B 145.93, VIZ 1994, 473 ).
  • OVG Brandenburg, 10.09.2001 - 4 B 42/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine sofort

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  • BVerwG, 20.05.2003 - 7 B 68.02

    Rückübertragung eines Grundstücks aus abgetretenem Recht - Bindungswirkung bei

    b) Der Kläger rügt ferner eine Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 9. Juni 1994 - BVerwG 7 B 145.93 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 23).
  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
  • BVerwG, 20.06.1996 - 7 B 188.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 2564/03

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Sttrafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Chemnitz, 22.07.1996 - 5 K 1534/95
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94   

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https://dejure.org/1994,3801
BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes - Investitionsvorrangbescheid - Berechtigung nach Vermögensgesetz - Glaubhaft

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Investitionsberechtigung des Anmelders

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Rückübertragungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1994, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ) ist hier nicht ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

    Die Rügen des Beschwerdeführers richten sich insoweit gegen das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung und vermögen deshalb einen verfassungsrechtlich erheblichen Mangel an Prüfungsintensität nicht darzutun (vgl. BVerfGE 89, 113 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    In einem solchen Fall kann in der Behauptung einer Verletzung eigener Rechte durch den Investitionsvorrangbescheid die Ausnutzung einer lediglich formalen Rechtsstellung ohne sachlichen Grund gesehen werden, die von der Rechtsordnung nicht zugelassen werden muß (vgl. BVerfGE 86, 133 zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG).

    Eine solche Hinweispflicht ergibt sich insbesondere nicht aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    Dabei kann offenbleiben, welche Anforderungen hier an die Prüfung der Berechtigung des Anmelders im Hinblick darauf zu stellen sind, daß die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Investitionsvorrangbescheid nach Maßgabe von § 12 Abs. 3 InVorG das Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 88, 76 ).

    Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ) ist hier nicht ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    § 1 Abs. 2 VermG setzt jedoch eine infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung voraus (vgl. im einzelnen BVerwG, NJW 1993, S. 2822).
  • BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91

    Verfassungsrechtliche Übeprüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes -

    Auch unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten bei der Aufklärung eines Restitutionstatbestandes, zumal dann, wenn Altakten nicht oder nicht sofort greifbar sind, war das Gericht von Verfassungs wegen nicht gehalten, den Beschwerdeführern weitere Gelegenheit zu geben, nach Unterlagen über das schädigende Ereignis zu "forschen", oder selbst in eine Sachverhaltsermittlung einzutreten, deren Notwendigkeit sich ihm nicht aufgedrängt hat (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], VIZ 1994, S. 473 ).
  • VG Berlin, 20.10.1994 - 29 A 731.93

    Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens bei offensichtlicher Unbegründetheit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1994 - 7 B 207.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14752
BVerwG, 16.03.1994 - 7 B 207.93 (https://dejure.org/1994,14752)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 7 B 207.93 (https://dejure.org/1994,14752)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 7 B 207.93 (https://dejure.org/1994,14752)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik - Voraussetzungen des Bestehens einer Rechtsverletzung - Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Restitutionsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1563
  • NJ 1994, 541
  • VIZ 1994, 473
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