Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 18.10.1994

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.06.1994 - 6 U 33/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8255
OLG Naumburg, 24.06.1994 - 6 U 33/94 (https://dejure.org/1994,8255)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.06.1994 - 6 U 33/94 (https://dejure.org/1994,8255)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 6 U 33/94 (https://dejure.org/1994,8255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücke aus der Bodenreform ; Bewilligung einer Eigentumseintragung im Grundbuch; Anspruch auf unentgeltliche Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6415
OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94 (https://dejure.org/1994,6415)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.10.1994 - 4 W 581/94 (https://dejure.org/1994,6415)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 4 W 581/94 (https://dejure.org/1994,6415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 894 985; ZPO § 148
    Aussetzung im Verfahren nach Art. 233 § 2b Abs. 3 EGBGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 7 O 6124/93
  • OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 16.08.1993 - 3 W 37/93

    Gebäudegrundbuchblatt, Nutzungsrecht, LPG

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
    Dieser Situation soll Art. 233 § 2 b Abs. 3 EGBGB abhelfen: Die Entscheidung des Präsidenten der Oberfinanzdirektion bildet die Grundlage der vom Grundbuchamt vorzunehmenden Anlegung des Gebäudegrundbuchblattes, OLG Rostock VIZ 1994, 142.
  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
    Die Entscheidung privatrechtlicher Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art, die auf endgültige Rechtsfeststellung gerichtet ist, ist typische Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, BVerfGE 14, 56, 66; 21, 139, 144, an deren Stelle nicht ein Verwaltungsverfahren treten kann, in welchem mit der Anfechtung nur die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde geprüft werden kann, OLG Dresden, VIZ 1994, 488 .
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
    Das Vermögenszuordnungsverfahren schließt einen zivilprozessualen Eigentumsrechtsstreit nicht aus, vgl. für das verfahrensrechtlich ähnliche Verhältnis zwischen der Legitimation durch einen Erbschein und der Feststellung der Erbeneigenschaft BGHZ 86, 41.
  • OLG Dresden, 05.01.1994 - 5 U 166/93

    Rechtswirkungen der Vermögenszuordnung gem. § 4 VZOG

    Auszug aus OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
    Die Entscheidung privatrechtlicher Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art, die auf endgültige Rechtsfeststellung gerichtet ist, ist typische Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, BVerfGE 14, 56, 66; 21, 139, 144, an deren Stelle nicht ein Verwaltungsverfahren treten kann, in welchem mit der Anfechtung nur die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde geprüft werden kann, OLG Dresden, VIZ 1994, 488 .
  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Das in Art. 233 § 2 b Abs. 3 EGBGB geregelte Feststellungsverfahren vor dem Präsidenten der Oberfinanzdirektion beansprucht keinen Vorrang (vgl. auch OLG Dresden, VIZ 1995, 114).
  • OLG Dresden, 24.04.2008 - 10 U 2350/06
    Wenn auch der Bescheid keine Tatbestandswirkung im zivilrechtlichen Verfahren entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 42/07, ZOV 2008, S. 27 ff., S. 28 Rn. 22; OLG Dresden, Beschluss vom 18. Oktober 1994 - 4 W 581/94, VIZ 1995, S. 114; a.A.: OLG Jena, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - LwW 359/99, VIZ 2000, S. 374f) und der Inhalt der öffentlichen Urkunde nicht an der Beweiskraft nach § 415 Abs. 1 ZPO teilnimmt (vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 415 ZPO Rn. 5, S. 1221), so besteht doch zu seinen Gunsten eine Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit, die von der Klägerin nicht erschüttert worden ist.
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