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   BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94   

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BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94 (https://dejure.org/1995,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 7 C 48.94 (https://dejure.org/1995,1833)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 7 C 48.94 (https://dejure.org/1995,1833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende Überschuldung - Grundstückswert - Beleihungsgrenze - Ertragswertberechnung - Preisverfügung Nr. 3/82 - Bewertungsrichtlinie 1960 - Mittelwertverfahren - Vorhandene Verbindlichkeiten - Eigenmittel ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Instandsetzungsbedarf; Reparaturstau; Instandsetzungsstau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 958
  • BB 1995, 2377
  • VIZ 1995, 348
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94
    Dringt infolge einer schadhaften Dacheindeckung ständig Wasser in den Dachboden ein, so ist in aller Regel auch dann von einem unaufschiebbar notwendigen Instandsetzungsbedarf (vgl. BVerwGE 94, 16) auszugehen, wenn die Bewohnbarkeit des Hauses noch nicht akut gefährdet ist.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 (19 f.) [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 27/92] dargelegt hat, ist dieser Restitutionstatbestand gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

    Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Juni 1993 a.a.O, S. 22 unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum 2. VermRÄndG, BTDrucks 12/2480, S. 38).

    Aus dem oben Gesagten folgt schließlich, daß Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung, die vom Eigentümer selbst (sog. Eigenleistungen) oder im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfe durchgeführt wurden, bei der Feststellung einer Überschuldung nicht berücksichtigt werden können (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 (21) [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 27/92]).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 24. Juni 1993, a.a.O., S. 22 f.), genügt der schlechte Allgemeinzustand eines Gebäudes und seiner Einrichtungen nicht, um Reparaturen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG als unmittelbar notwendig anzusehen.

    Diese Vermutung wird im Regelfall nicht durch abweichende Angaben des Eigentümers in der Verzichtserklärung widerlegt, weil es nicht tunlich war, dieses Motiv offenzulegen; denn die angestrebte Übernahme des Grundstücks in Volkseigentum konnte dadurch nur erschwert werden (vgl. auch Urteil des Senats vom 24. Juni 1993 a.a.O., S. 19).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94
    Zur Feststellung der Überschuldung eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - näher dargelegt hat, ist für den hier in Betracht kommenden Zeitraum grundsätzlich die - nicht veröffentlichte - Bewertungsrichtlinie vom 4. Mai 1960 (Horn, RWS-Dok. 1, Nr. 3.18.3) zum Gesetz vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz (GBl I S. 257) bzw. deren Nachfolgeregelung, die Bewertungsrichtlinie vom 20. Juni 1984, maßgebend.

    Allerdings ist unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Wertfeststellung auf der Grundlage des Einheitswerts zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -).

    Sollte sich aber bei der erneuten Verhandlung der Sache ergeben, daß die Höhe der zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten nicht deutlich vom Einheitswert abweicht, müßte erforderlichenfalls der Zeitwert nach Maßgabe der im Urteil des Senats vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - entwickelten Grundsätze festgestellt werden.

    Richtig ist allerdings, daß die dem Grundstück zuzuordnenden Verbindlichkeiten ausgehend von der Zielrichtung des Gesetzes zeitlich und sachlich begrenzt werden müssen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -).

    So wie es verfehlt wäre, die Dringlichkeit eines geltend gemachten Reparaturbedarfs schon aus der Tatsache des Eigentumsverzichts abzuleiten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwwG 7 C 39.93 -), besteht umgekehrt keine Vermutung, sondern allenfalls ein Indiz für die fehlende Dringlichkeit, wenn ein Haus noch Jahre nach dem Eigentumsverzicht bewohnt wurde, ohne daß die nunmehr zuständigen staatlichen Stellen größere Reparaturen durchgeführt haben.

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94
    Dabei muß der frühere Eigentümer bzw. sein Rechtsnachfolger sowohl die durchgeführten großen Instandsetzungsmaßnahmen als auch die Verwendung eigener Geldmittel substantiiert darlegen; die Unerweislichkeit von Tatsachen geht nach den allgemeinen Grundsätzen zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94
    Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Juni 1993 a.a.O, S. 22 unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum 2. VermRÄndG, BTDrucks 12/2480, S. 38).
  • VG Gera, 25.07.2000 - 6 K 977/95

    Rückübertragung eines Erbanteils an einem Grundstück nach dem Gesetz zur Regelung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn für das bebaute Grundstück oder das Gebäude in dem Zeitraum vor dem Eigentumsverlust nicht kostendeckende Mieten erzielt worden sind, diese Kostenunterdeckung eine bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung des Grundstücks verursacht hat und diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen ist, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 - VIZ 1995, 348 [349]).

    Ein Grundstück oder Gebäude bzw. ein Erbanteil war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn die vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil v. 16.03.1997 - 7 C 48/94 -, VIZ 1995, S. 348 (349)).

    Es darf dann in diesem Fall angenommen werden, daß keine Überschuldung des Vermögenswertes bestand, es sei denn, der bauliche Zustand des Grundstücks war derart schlecht, daß der Zeitwert wesentlich unter dem Einheitswert lag (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1995, a.a.O.).

    Zu solchen Verbindlichkeiten gehören die Kosten der zum Zeitpunkt des Eigentumsverlustes anstehenden Instandsetzungsarbeiten, soweit deren Unterlassung sich bei der Grundstückswertberechnung nicht schon wertmindernd ausgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1995, a.a.O.).

    Die Unerweislichkeit von Tatsachen geht nach den allgemeinen Grundsätzen zu seinen Lasten (BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 -).

    Nicht zu berücksichtigen sind zunächst auch die Eigenleistungen, die durch die Familie der ... und die Mieter des Hauses durchgeführt wurden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 7 C 48/94 -).

  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

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  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 624/96

    Restitution und unzutreffendes Staatserbrecht

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  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94

    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung

    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Kredite wurden daher üblicher-weise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt (vgl. BVerwG, a.a.o. VIZ 1995, S. 348; BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, VIZ 1996, S. 516).

    Denn bei dauerhafter Überschuldung spricht eine Vermutung dafür, daß diese Überschuldung bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für die Eigentumsaufgabe war (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, S. 348-, BVerwG, aaO, Urt. v. 31.8.1995, ZOV 1995, S. 475).

  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

    Drittens muß diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 7 C 27.92 -, VIZ 1993, 448; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 39.93 -, VIZ 1995, 344, 345 f.; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, VIZ 1995, 348, 349; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, VIZ 1996, 514; BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 -, VIZ 1997, 475, 476; BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - 8 C 4.00 -, ZOV 2001, 262, 263).

    Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, a.a.O., S. 515; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 -, VIZ 1996, 516).

  • VG Leipzig, 11.05.2000 - 3 K 732/96

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks; Übernahme in Volkseigentum; Erzielung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurden Kredite in Höhe des Zeitwerts bzw. höchstens bis zum Einheitswert bewilligt, der meist etwas unter dem Zeitwert lag (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, 344; Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, 348, Urt. v. 22.8.1996, VIZ 1996, 704, Urt. v. 11.2.1999, VIZ 1999, 407 f.).

    Dies heißt aber nicht, dass die Instandsetzungsmaßnahmen aus Sicht eines verständigen Hauseigentümers nicht notwendig waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1995, VIZ 1995, 348 f.).

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Drittens muß die Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 -, BVerwGE 94, 16 [19 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 -, BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 -).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95

    Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - (BVerwGE 94, 16 [19 f.]), vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und BVerwG 7 C 48.94 - (BVerwGE 98, 87 [89 f.] bzw. Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) sowie vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993, aaO., S. 19 f., sowie in seinen Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (VIZ 1995, 344) und - BVerwG 7 C 48.94 - (VIZ 1995, 348) dargelegt hat, ist der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gegeben, wenn drei Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

  • BVerwG, 31.03.2008 - 8 B 114.07

    Abstellen einzig und allein auf das streitbefangene Grundstück bei einer

  • BVerwG, 23.01.2004 - 7 B 31.03

    Hauszinssteuerabgeltungsbetrag als Verbindlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 Gesetz zur

  • BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 20.01.2000 - 7 B 163.99
  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

  • BVerwG, 08.01.1996 - 7 B 434.95

    Rückübertragung eines Mietwohngrundstückes nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

  • BVerwG, 26.02.1997 - 7 B 59.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schwerin, 31.05.2000 - 3 A 294/96

    Drittwiderspruch gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten

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