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   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97   

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BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 1.97 (https://dejure.org/1997,2372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erbausschlagung - Ausschlagung der Erbschaft - Unbekannte Erben - (Gesetzliche) Prozeßführungsbefugnis eines Miterben - Überschuldung - Erbe dritter Ordnung - Nachlaßpfleger - Kettenerbausschlagung - Fiskuserbrecht - Staatliches Erbrecht - Volkseigentum nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1941
  • NVwZ 1997, 986
  • NJ 1998, 100
  • VIZ 1998, 33
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Zur vermögensrechtlichen Bewertung sog. unvollkommener Kettenerbausschlagungen (Parallelverfahren zu BVerwG 7 C 70.96).

    Nicht grundlegend anders verhält es sich im übrigen bei Erbausschlagungen unter der Geltung des ZGB (s. dazu auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 70.96).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Dies bedeutet zunächst, daß vor anderen nachrangig berufenen Erben, die ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen haben, der erstberufene Erbe wiedergutmachungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106 ff.).

    Folgerichtig verhält es sich nur dann anders, wenn der Erstberufene keine vermögensrechtlichen Ansprüche erhebt und es damit in der Sache bei seiner Erbausschlagung beläßt; in diesem Fall ist der nächstberufene Ausschlagende wiedergutmachungsberechtigt (vgl. BVerwGE 95, 106 (107)).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Solange noch unbekannte Erben ernsthaft in Erwägung zu ziehen waren, bestand kein Anlaß für den Nachlaßpfleger, hinsichtlich seiner die Voraussetzungen des § 2038 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB erfüllenden Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 21, 91; BGHZ 108, 21 (30 f.) [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88]) auf jede Ermittlung eines bislang unbekannten Erben prozessual zu reagieren.
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Solange noch unbekannte Erben ernsthaft in Erwägung zu ziehen waren, bestand kein Anlaß für den Nachlaßpfleger, hinsichtlich seiner die Voraussetzungen des § 2038 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB erfüllenden Anfechtungsklage (vgl. BVerwGE 21, 91; BGHZ 108, 21 (30 f.) [BGH 12.06.1989 - II ZR 246/88]) auf jede Ermittlung eines bislang unbekannten Erben prozessual zu reagieren.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Das Verwaltungsgericht hat diese Prüfung anhand der in der Rechtsprechung des erkennenden Senats dazu entwickelten Maßstäbe (vgl. BVerwGE 98, 87) vorgenommen und ist zu einem verneinenden Ergebnis gekommen.
  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof - Großer Senat für Zivilsachen - für das alliierte Rückerstattungsrecht den Standpunkt vertreten, daß Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 (354 f.) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54]; vgl. auch BGHZ 10, 340).
  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof - Großer Senat für Zivilsachen - für das alliierte Rückerstattungsrecht den Standpunkt vertreten, daß Wiedergutmachungsansprüche ungeachtet einer etwaigen Nichtigkeit der vermögensentziehenden Maßnahme bereits bei einem tatsächlichen, während des Bestehens der nationalsozialistischen Herrschaft unangreifbaren Vermögensverlust entstanden sind (BGHZ 16, 350 (354 f.) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54]; vgl. auch BGHZ 10, 340).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Wie das Vermögensrecht allgemein als eine auf eigenen Wertungen beruhende Sonderrechtsordnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, ZOV 1997, 26) sowohl parallele wie kollidierende zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 97, 286 (294 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; BGHZ 130, 231 (235 f.) [BGH 07.07.1995 - V ZR 243/94]), so schließt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG auf erbrechtliche Grundlagen gestützte Ansprüche nachberufener Erben aus.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat die zum alliierten Rückerstattungsrecht entwickelte Rechtsprechung zum tatsächlich unangreifbaren Vermögensverlust auch für den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes übernommen (vgl. zuletzt m.w.N. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348 = ZOV 1997, 202, zum Abdruck in BVerwGE bestimmt).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97
    Wie das Vermögensrecht allgemein als eine auf eigenen Wertungen beruhende Sonderrechtsordnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, ZOV 1997, 26) sowohl parallele wie kollidierende zivilrechtliche Ansprüche verdrängt (vgl. BVerwGE 97, 286 (294 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; BGHZ 130, 231 (235 f.) [BGH 07.07.1995 - V ZR 243/94]), so schließt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VermG auf erbrechtliche Grundlagen gestützte Ansprüche nachberufener Erben aus.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 70.96

    Vorrang des Vermögensrechts vor dem Erbrecht bei der Rückgabe überschuldeter

    Nicht anders als im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB - (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 1.97) beruhte das im Streitfall anwendbare Erbrecht des Zivilgesetzbuchs der DDR vom 19. Juni 1975 (GBI I S. 465) - ZGB - auf dem Prinzip des sogenannten "Anfallserwerbs".
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 1.97 -,.

    Die dagegen eingelegte Revision der Beschwerdeführer zu 1 hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (vgl. VIZ 1998, S. 33): .

  • BGH, 11.04.2008 - V ZR 117/07

    Aufwendungsersatzansprüche des Bucheigentümers zu Unrecht eingetragenen

    Obwohl es zur Begründnung von Volkseigentum nicht gekommen ist, findet das Vermögensgesetz auch in diesen Fällen Anwendung, weil das Unrecht, das in der manipulativen Verdrängung eines vorrangig berufenen Erben liegt, nicht dadurch seine Bedeutung verliert, dass der beabsichtigte Anfall der Erbschaft an den Staat der DDR ausgeblieben ist (unvollständige Kettenausschlagung, vgl. BVerwGE 105, 172, 176; BVerwG VIZ 1998, 33, 35).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    a) Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass beim Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG in Fällen der Kettenerbausschlagung Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich der erstausschlagende Erbe ist, während nachfolgende Erben nur dann von der Schädigungsmaßnahme betroffen und damit Berechtigte sind, "wenn es die vor ihnen berufenen Erben bei der Rechtswirkung ihrer Ausschlagung belassen, indem sie keinen Antrag nach § 3 Abs. 1 Satz 1, § 30 VermG stellen" (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 3 und 8.93 - BVerwGE 95, 106 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 13 S. 2 ; vgl. auch Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120 S. 374 und - BVerwG 7 C 1.97 - VIZ 1998, 33 ).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 8.03

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Sie konnte von den Beigeladenen zu 2 als unbekannte Erben nach ..., vertreten durch den Nachlasspfleger, eingelegt werden (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 1.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 120; vgl. auch BGH, LM § 325 ZPO Nr. 10).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 7 KSt 3.98

    Rechtsmittel

    Die Gegenvorstellung des Klägerbevollmächtigten gegen die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluß des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 1.97 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97

    Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes

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  • BVerwG, 17.03.2000 - 7 B 208.99
    Hierzu hat der Senat in seinen beiden Urteilen vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 70.96 und 1.97 - BVerwGE 105, 172 = Buchholz 428 § 1 Nr. 120 und VIZ 1998, 33 rechtsgrundsätzliche Ausführungen gemacht.
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