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   BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98   

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BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98 (https://dejure.org/1998,2546)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1998 - BLw 19/98 (https://dejure.org/1998,2546)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1998 - BLw 19/98 (https://dejure.org/1998,2546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • WM 1999, 494
  • BB 1999, 1058
  • VIZ 1999, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).

    Denn die gesetzlichen Abfindungsansprüche können zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt der LPG-Vollversammlung, wohl aber durch individuelle Vereinbarung beschränkt oder erweitert werden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 110/93 aaO).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Vielmehr hat derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden, Berechnungsgrundlage eine Abfindungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, das Risiko, daß seine Kalkulation zutrifft, selbst zu tragen (st. Rspr., u.a. BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Vielmehr hat derjenige, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden, Berechnungsgrundlage eine Abfindungsforderung ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt, das Risiko, daß seine Kalkulation zutrifft, selbst zu tragen (st. Rspr., u.a. BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Denn selbst wesentliche Änderungen der Verhältnisse begründen kein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn sich durch die Störung nur ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 373; 101, 143, 152).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Denn selbst wesentliche Änderungen der Verhältnisse begründen kein Recht auf Anpassung des Vertrages, wenn sich durch die Störung nur ein Risiko verwirklicht, das eine Partei zu tragen hat (vgl. BGHZ 74, 370, 373; 101, 143, 152).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Abgesehen davon, daß das abfindungsrelevante Eigenkapital weder durch den Wert des Unternehmens noch durch das ausgewiesene Bilanzkapital bestimmt wird (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die Abfindung in Abweichung von § 44 Abs. 6 LwAnpG nicht auf der Grundlage des Eigenkapitals, sondern auf der des Bilanzkapitals bemessen worden.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Genauso wie Mitglieder auf Ansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG wirksam durch Vertrag verzichten können (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267), dürfen die Beteiligten untereinander auch die Zahlung einer anderen Abfindung vereinbaren, als sie nach dem Gesetz geschuldet wäre.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 14/04

    Mitwirkung eines ausgeschiedenen Richters an einem nach der mündlichen

    Die angebotene und von den Eltern des Antragstellers angenommene Abfindung bemißt sich nach diesem Bilanzkapital (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56, 57).

    Dies hat das Beschwerdegericht aber gerade nicht festgestellt, vielmehr gemeint, der von der Mitgliederversammlung gefaßte Beschluß, der auf der Umwandlungsbilanz und der daraus ermittelten Personifizierungsquote beruhte, sei Grundlage der angebotenen Abfindungen, und damit auch der getroffenen Vereinbarungen gewesen (so wie im Fall des Senatsbeschlusses vom 23. Oktober 1998, aaO).

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Daß der Betrag möglicherweise zu niedrig ermittelt worden ist, berührt die Kalkulationsgrundlage und begründet damit allenfalls einen (einseitigen) Kalkulationsirrtum, der als Motivirrtum weder zur Anfechtung berechtigt, noch die Geschäftsgrundlage berührt (st. Rspr. u.a. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56; BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; Urt. v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

    Das widerspräche auch nicht der von der Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 16.12.2003 (Seite 3 = Bl. 349 d.A.) zitierten Entscheidung des BGH vom 23.10.1998 (BLw 19/98 - VIZ 1999, 123 f.).
  • BGH, 18.03.2004 - BLw 39/03

    Darlegung eines Divergenzfalls

    Die Antragsgegnerin meint, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 19/98, AgrarR 1999, 56 f.) und von der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 9. Januar 2002 (LwU 1087/01, AgraR 2002, 260 ff.) abgewichen, indem es eine Vereinbarung zwischen den Parteien nicht als Verzicht des Antragstellers auf Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG ausgelegt hat.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 5 W (Lw) 26/06

    Ausgleichsanspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem LPG-Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (BGH WM 1994, 260, 261; WM 1994, 1766, 1767; VIZ 1999, 123ff; VIZ 2001, 52).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 21/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

    Abgesehen davon, daß das abfindungsrelevante Eigenkapital weder durch den Wert des Unternehmens noch durch das ausgewiesene Bilanzkapital bestimmt wird (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die Abfindung in Abweichung von § 44 Abs. 6 LwAnpG nicht auf der Grundlage des Eigenkapitals, sondern auf der des Bilanzkapitals bemessen worden.
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

    Abgesehen davon, daß das abfindungsrelevante Eigenkapital weder durch den Wert des Unternehmens noch durch das ausgewiesene Bilanzkapital bestimmt wird (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 18/97, AgrarR 1998, 249 = WM 1998, 1643 m. Anm. Lohlein, EWiR 1998, 659; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die Abfindung in Abweichung von § 44 Abs. 6 LwAnpG nicht auf der Grundlage des Eigenkapitals, sondern auf der des Bilanzkapitals bemessen worden.
  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
    Eine solche Vereinbarung stellt einen schuldrechtlichen Vertrag eigener Art dar, an den die Beteiligten gebunden sind, soweit er nicht nach dem Gesetz nichtig ist (BGH, Beschluss vom 23.10.1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56, 57).
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