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   BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98   

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BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98 (https://dejure.org/1999,5467)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 8 C 20.98 (https://dejure.org/1999,5467)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 8 C 20.98 (https://dejure.org/1999,5467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist; Ansprüche aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA

  • Judicialis

    VermG § 30 a Abs. 1 Sätz 1; ; VermG § ... 30 a Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 30 Abs. 1; ; VermBerG Art. 9; ; Abkommen vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl II 1992, S. 1222)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1999, 664
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98
    Denn der gemäß Art. 3 Abs. 9 des Abkommens vom 13. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Regelung bestimmter Vermögensansprüche (BGBl. II 1992, 1222) im folgenden: US-Abkommen mit der Feststellung des endgültigen Überweisungsbetrages am 29. April 1997 übergegangene etwaige Anspruch der auf der Grundlage des US-Abkommens entschädigten Frau Cyrel R. ist falls er gemäß § 1 Abs. 6 VermG bestanden haben sollte nicht innerhalb der materiellen Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG bis zum 31. Dezember 1992 angemeldet worden und deshalb untergegangen (vgl. Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 ).

    Die angestrebte Gewißheit kann aber nur erreicht werden, wenn eine nicht fristgerechte Anmeldung zum endgültigen Verlust der vermögensrechtlichen Anspruchsberechtigung führt (Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 BVerwGE 101, 39 m.w.N. zur Entstehungsgeschichte des § 30 a VermG).

    Eine Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist scheidet aus (Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., S. 44).

    Die Versäumung der Antragsfrist ist auch nicht ausnahmsweise aufgrund außergewöhnlicher Umstände unbeachtlich (vgl. Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., S. 40 und 45).

    Die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung würde überdies hier zur Rückabwicklung bzw. wirtschaftlichen Entwertung einer bereits vollzogenen Restitution zugunsten eines pünktlichen Anspruchskonkurrenten führen und damit die von § 30 a VermG beabsichtigte, bereits eingetretene Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wieder beseitigen (vgl. Urteil vom 28. März 1996, a.a.O., S. 46).

  • BVerwG, 22.04.1999 - 8 B 81.99

    Revision - Zulässigkeit - Zulassung - Darlegungsgebot - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98
    Das Antragserfordernis gemäß § 30 VermG setzt unbeschadet der gemäß § 31 Abs. 1 b VermG bestehenden Möglichkeit, auf Aufforderung Unklarheiten bezüglich des Gegenstandes des Antrags nachträglich zu beseitigen zumindest voraus, daß innerhalb der Frist des § 30 a VermG hinreichend individualisierte Angaben zur Person des Berechtigten und zum Gegenstand des Anspruchs gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 BVerwG 7 B 39.97 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9 und vom 22. April 1999 BVerwG 8 B 81.99 zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98
    Das Antragserfordernis gemäß § 30 VermG setzt unbeschadet der gemäß § 31 Abs. 1 b VermG bestehenden Möglichkeit, auf Aufforderung Unklarheiten bezüglich des Gegenstandes des Antrags nachträglich zu beseitigen zumindest voraus, daß innerhalb der Frist des § 30 a VermG hinreichend individualisierte Angaben zur Person des Berechtigten und zum Gegenstand des Anspruchs gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 10. März 1997 BVerwG 7 B 39.97 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9 und vom 22. April 1999 BVerwG 8 B 81.99 zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • VG Berlin, 06.07.1998 - 25 A 16.96

    Restitution eines Grundstücks; Vermögensrechtliche Berechtigung als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 20.98
    BVerwG 8 C 20.98 VG 25 A 16.96.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Das Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl II S. 1222), mit dem das US-Abkommen vom 13. Mai 1992 in innerdeutsches Recht umgesetzt wurde, begründete im Hinblick auf § 30 a Abs. 1 VermG keine Sonderregelung (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9 S. 8).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39/43 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.) handelt es sich bei der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG um eine materielle Ausschlussfrist, so dass die auf § 1 Abs. 6 VermG gestützten Ansprüche der Rechtsnachfolgerin der primär Geschädigten mit Ablauf des 31. Dezember 1992 zunächst erloschen waren.

    Eine Gleichbehandlung mit Anspruchskonkurrenten, die zum Zeitpunkt des Wiederauflebens der zunächst nach § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG erloschenen Ansprüche bereits Eigentum an den zurückbegehrten Grundstücken erlangt hatten (s. dazu Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.), ist nicht geboten.

    Auch die Tatsache, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen mit dem US-Abkommen befassen musste (vgl. nur Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O., vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 7.01 - BVerwGE 115, 50, vom 29. November 2001 - BVerwG 7 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 63 und vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 33.01 - BVerwGE 115, 367 = Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 8), zeigt, dass die Rechtslage unklar war.

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 8.06

    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung;

    Maßgebend ist danach, wie die Behörde den Rückübertragungsantrag nach seinem gesamten Inhalt unter Berücksichtigung aller ihr bis zum Ablauf der Anmeldefrist bekannt gewordenen und erkennbaren Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben zu verstehen hatte (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 9 S. 9 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - a.a.O. S. 32).
  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 22.99

    Ersatzgrundstück; Ausübung des Wahlrechts; Ausschlußfrist; Fristwahrung;

    Diese materielle Ausschlußfrist (vgl. hierzu Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9) erfaßt die Geltendmachung des Wahlrechts auf ein Ersatzgrundstück als die Unterform der Entschädigung dann nicht, wenn rechtzeitig Rückgabe bzw. Entschädigung beantragt worden ist.

    Der Verfügungsberechtigte soll Gewißheit erhalten, daß sein Grundstück nach Ablauf des 31. Dezember 1992 nicht mehr den Einschränkungen des § 3 Abs. 3 VermG unterliegt oder daß jedenfalls neben den bis dahin angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O. S. 43 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

    Maßgeblich für den Inhalt eines Restitutionsantrags ist nämlich, wie die Behörde ihn unter Berücksichtigung aller ihr erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben zu verstehen hatte (vgl. u.a. Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9, S. 9).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Beide setzen voraus, daß das Begehren des vermeintlich Berechtigten - schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 21.97 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 8 S. 12) - unmißverständlich auf die Restitution des entzogenen Vermögensgegenstandes nach den Regeln des Vermögensgesetzes gerichtet ist und bei der zuständigen Stelle geltend gemacht wird (vgl. zu den Anforderungen an die nötige Individualisierung: Beschlüsse vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 3 S. 9 und vom 22. April 1999 - BVerwG 8 B 81.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 8 sowie Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - VIZ 1999, 664 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 30 a VermG vorgesehen).
  • BVerwG, 13.11.2000 - 8 B 228.00

    Abkommen mit den USA über Vermögensansprüche; Pauschalentschädigungsabkommen vom

    Dafür gingen gemäß Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des Abkommens die Rechtstitel der auf diese Weise entschädigten US-Bürger mit der Feststellung des endgültigen Überweisungsbetrags auf die Bundesrepublik Deutschland über (vgl. hierzu auch Urteil vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9 S. 2).
  • BVerwG, 14.08.2001 - 8 B 124.01

    Rechtsmittel

    Die angefochtene Entscheidung weicht zwar nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), der Rechtssache kommt jedoch grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
  • BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 133.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 20.98 - (Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9) ab.
  • VG Leipzig, 20.04.2001 - 1 K 1118/96

    Feststellung der Rückübertragungsberechtigung an einem Grundstück; Abfindungen

    Dafür gingen gemäß Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des Abkommens die Rechtstitel der auf diese Weise entschädigten US-Bürger mit der Feststellung des endgültigen Überweisungsbetrags auf die Bundesrepublik Deutschland über (vgl. hierzu auch Urteil des BVerwG vom 26. Mai 1999 - Az.: 8 C 20.98 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 9 S. 2).
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