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   BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00   

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https://dejure.org/2001,3453
BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00 (https://dejure.org/2001,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 8 C 5.00 (https://dejure.org/2001,3453)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 8 C 5.00 (https://dejure.org/2001,3453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Beiladung - Beteiligung von Unternehmensträgern am Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Teilbescheid - Verfügungsberechtigter - Berechtigung des Anmelders

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen Teilbescheid über die Berechtigung des Anmelders

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 82 (Ls.)
  • VIZ 2001, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    Dem Verfügungsberechtigten steht die Klagebefugnis gegen einen Teilbescheid zu, in dem die Berechtigung des Anmelders festgestellt wird, da er dadurch in seinen Rechten nachteilig betroffen ist (wie Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 ff.).

    Die mit einem derartigen Bescheid getroffene Feststellung, dass der beanspruchte Vermögenswert von einer Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen ist, entfaltet mithin auch ihm gegenüber Rechtswirkungen, die er nur durch Anfechtung beseitigen kann (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 , = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26, Urteile vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (bisher unveröffentlicht) und BVerwG 7 C 6.00 - VIZ 2000, 715).

    Davon ist auszugehen, wenn mit der Feststellung der Berechtigung zugleich der Rückübertragungsanspruch abgelehnt worden ist und darum nachteilige Wirkungen für den Verfügungsberechtigten nicht erkennbar sind, weil die in der Berechtigtenfeststellung enthaltene Beschwer durch den gleichzeitigen Ausspruch des Restitutionsausschlusses der Sache nach überholt wird (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - a.a.O.; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 6.00 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann im vermögensrechtlichen Verfahren die Berechtigung des Anmelders durch Teilentscheidung festgestellt werden (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 6.00

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Aufhebungsbescheids; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    Die mit einem derartigen Bescheid getroffene Feststellung, dass der beanspruchte Vermögenswert von einer Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen ist, entfaltet mithin auch ihm gegenüber Rechtswirkungen, die er nur durch Anfechtung beseitigen kann (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 , = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26, Urteile vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (bisher unveröffentlicht) und BVerwG 7 C 6.00 - VIZ 2000, 715).

    Davon ist auszugehen, wenn mit der Feststellung der Berechtigung zugleich der Rückübertragungsanspruch abgelehnt worden ist und darum nachteilige Wirkungen für den Verfügungsberechtigten nicht erkennbar sind, weil die in der Berechtigtenfeststellung enthaltene Beschwer durch den gleichzeitigen Ausspruch des Restitutionsausschlusses der Sache nach überholt wird (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - a.a.O.; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 6.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 5.00

    Rückübertragung eines Unternehmens nebst mehreren Flurstücken - Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    Die mit einem derartigen Bescheid getroffene Feststellung, dass der beanspruchte Vermögenswert von einer Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffen ist, entfaltet mithin auch ihm gegenüber Rechtswirkungen, die er nur durch Anfechtung beseitigen kann (Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 , = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26, Urteile vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 - (bisher unveröffentlicht) und BVerwG 7 C 6.00 - VIZ 2000, 715).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    Diese mögliche Verletzung eigener Rechte ist nur dann auszuschließen, wenn die von Klägerseite behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihr nicht zustehen können (Urteile vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 und vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 8.94 - BVerwGE 98, 118 ).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    Diese mögliche Verletzung eigener Rechte ist nur dann auszuschließen, wenn die von Klägerseite behaupteten Rechte offensichtlich nicht bestehen oder ihr nicht zustehen können (Urteile vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - BVerwGE 82, 246 und vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 8.94 - BVerwGE 98, 118 ).
  • VG Magdeburg, 23.06.1999 - A 9 K 436/98
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 8 C 5.00
    BVerwG 8 C 5.00 VG A 9 K 436/98.
  • BVerwG, 11.11.2020 - 8 C 22.19

    Erfordernis der Einhaltung der Klagefrist bei klageändernder Einbeziehung eines

    Die Berechtigtenfeststellung (§ 2 Abs. 1 VermG) ist eine der Bestandskraft fähige behördliche Feststellung einer Voraussetzung des Restitutionsanspruchs und damit auch des Anspruchs auf Erlösauskehr (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, stRspr vgl. nur BVerwG, Urteile vom 13. April 2000 - 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 Rn. 11 und vom 25. April 2000 - 8 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32 S. 25 sowie Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 8 B 38.18 - ZOV 2020, 66 Rn. 5).
  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Zur Revisionszulassung führt danach nicht schon, dass der Verfügungsberechtigte des streitigen Grundstücks vom Verwaltungsgericht nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendig hätte beigeladen werden müssen, weil die Feststellung der Berechtigung eine der Bestandskraft fähige Teilentscheidung zu seinen Lasten darstellt und sein Rechtsschutzbedürfnis auch nicht ausnahmsweise wegen gleichzeitiger Ablehnung der Rückübertragung oder wegen der Feststellung von Restitutionsausschlussgründen entfiel (vgl. Urteile vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 und vom 25. April 2001 - BVerwG 8 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32 S. 26).
  • BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 40.01

    Rückübertragung nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungsanspruch nach § 6

    erlassen (vgl. Urteil vom 29. September 1993 BVerwG 7 C 39.92 Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3), wenn im Rahmen eines dreipoligen Rechtsverhältnisses ein "selbständig regelbares Element" des Rückübertragungsanspruchs festgestellt wird und somit für den Berechtigten "mehrere rechtliche und verfahrensmäßig unterschiedliche Wege", nämlich Restitution, Entschädigung oder Erlösauskehr eröffnet werden (vgl. Urteil vom 25. April 2001 BVerwG 8 C 5.00 Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32 = VIZ 2001, 612, 613).
  • BVerwG, 22.03.2000 - 8 B 297.99

    Aufhebung der Nichtzulassung der Revision

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 5.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Gera, 21.05.2002 - 6 K 2205/98

    Berechtigte im Sinne des § 2 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG);

    Es ist nicht von Vornherein und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass die Klägerin durch den hier streitgegenständlichen Bescheid, in dem die Berechtigung der Beigeladenen nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen - VermG - festgestellt wird, in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 8 C 5.00 -, Urteil vom 13. April 2000 - 7 C 84.99, BVerwGE 111, 129).
  • VG Cottbus, 15.05.2014 - 1 K 526/12

    Rückübertragungsrecht

    Anders verhält es sich nur, wenn dem Verfügungsberechtigten ausnahmsweise für die Anfechtung der Berechtigtenfeststellung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn mit der Feststellung der Berechtigung zugleich der Rückübertragungsanspruch abgelehnt worden ist und daher nachteilige Wirkungen für den Verfügungsberechtigten nicht erkennbar sind, weil die in der Berechtigtenfeststellung enthaltene Beschwer durch den gleichzeitigen Ausspruch des Restitutionsausschlusses der Sache nach überholt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 -, BVerwGE 111, 129, juris Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28, juris Rn. 9 f.; BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 8 C 5.00 -, Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32, juris Rn. 21 f.).
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