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   BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22   

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https://dejure.org/2023,9123
BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 2, 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz; Unzulässigkeit der Nichtzulässigkeitsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz; Unzulässigkeit der Nichtzulässigkeitsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 369/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichung der

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Ohnehin kann jedoch hinsichtlich des abgewiesenen Feststellungsantrags zu 3 als Beschwer nur ein nomineller Betrag angesetzt werden, der unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % 800 EUR beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 369/19, juris Rn. 12 ff.; Beschluss vom 30. März 2021 - VIII ZR 345/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.03.2022 - VIII ZR 99/21

    Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze zu ermöglichen, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschluss vom 29. März 2022 - VIII ZR 99/21, NJW-RR 2022, 782 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das kann bei der Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nicht außer Betracht bleiben (§§ 2, 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 255/20, NJW 2022, 194 Rn. 22).
  • BGH, 07.04.2016 - V ZR 145/15

    Beurteilung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das ist der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 31.01.2022 - VIa ZR 17/21

    Maßgeblichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das ist der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZR 345/19

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichung des

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Ohnehin kann jedoch hinsichtlich des abgewiesenen Feststellungsantrags zu 3 als Beschwer nur ein nomineller Betrag angesetzt werden, der unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % 800 EUR beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 369/19, juris Rn. 12 ff.; Beschluss vom 30. März 2021 - VIII ZR 345/19, juris Rn. 5).
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