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   VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15   

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https://dejure.org/2016,5948
VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15 (https://dejure.org/2016,5948)
VK Bund, Entscheidung vom 09.02.2016 - VK 1-130/15 (https://dejure.org/2016,5948)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - VK 1-130/15 (https://dejure.org/2016,5948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberechtliche Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Leistungsbestimmung durch öffentlichen Auftraggeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers: Wo verlaufen die vergaberechtlichen Grenzen? (VPR 2016, 105)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers: Wo verlaufen die vergaberechtlichen Grenzen? (IBR 2016, 302)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 711
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15
    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines

    Auszug aus VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15
    Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15
    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nur insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

    Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15
    Die Bg hat eigene Sachanträge gestellt und sich aktiv mit Sachvortrag am Nachprüfungsverfahren beteiligt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16

    Vergaberecht: Überprüfung von Mindesanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV

    Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstandes unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 9.2.2016 - VK 1 -130/15).
  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

    Dementsprechend unterliegt die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands insoweit der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen, als diese überprüfen, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten sind (VK Bund, Beschluss vom 09.02.2016 - VK 1-130/15 m. Verw. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai -, VII-Verg 16/12).

    Die angegebenen Gründe müssen tatsächlich vorhanden sein und die Bestimmung des Produktes darf andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminieren (siehe VK Bund, B. v. 09.02.2016 - VK 1-130/15 m. Verw. a. OLG Düsseldorf, B. v. 22.5.-, VII-Verg 16/12).

  • VK Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 VK 18/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an eine produktspezifische

    Denn die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind nur dann eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (VK Bund, Beschluss vom 09.02.2016, VK 1-130/15).
  • VK Bund, 27.01.2017 - VK 2-145/16

    Leistungsbeschreibung ist keine "technische Spezifikation"

    Der Begriff der technischen Spezifikation werde von der Rechtsprechung des EuGH (etwa Urt. v. 22.10.2015, C-552/13) und derjenigen der nationalen Nachprüfungsinstanzen (etwa Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9.2.2016, VK 1-130/15) denkbar weit ausgelegt.
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Denn der öffentliche Auftraggeber ist bei der eigentlichen Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung im rechtlichen Ansatz grundsätzlich ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstandes und der erforderlichen Eignungskriterien unterliegt im allgemeinen seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem förmlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. September 2016, 11 Verg 6/16 zitiert nach juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 9.2.2016 - VK 1 -130/15).
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