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   VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01   

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https://dejure.org/2001,5546
VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01 (https://dejure.org/2001,5546)
VK Bund, Entscheidung vom 05.09.2001 - VK 1-23/01 (https://dejure.org/2001,5546)
VK Bund, Entscheidung vom 05. September 2001 - VK 1-23/01 (https://dejure.org/2001,5546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Aufgaben einer Vergabestelle ; Begriff "öffentlicher Auftraggeber"; Fehlen von Wettbewerb als Abgrenzungskriterium ; Geltendmachung eines Ausschlusses von der Wertung wegen eines Verfahrensfehlers trotz Erfüllung der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Bindung der ausschreibenden Stelle an die veröffentlichen Vergabekriterien

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Ressourcen Dritter bei der Eignungsprüfung eines Bieters? (IBR 2001, 693)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber? (IBR 2001, 685)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Rüge eine Originalvollmacht des Anwalts beigefügt werden? (IBR 2002, 216)

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
    Zur Ermittlung der Fachkunde kann die VSt Referenzen über bereits ausgeführte Leistungen, die den zu vergebenden Leistungen gleich und/oder ähnlich sind, einfordern (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 106, 108; Müller, in: Daub/Eberstein, § 2 VOL/A, Rdnr. 30).

    Bei einer Referenz geht es inhaltlich aber allgemein um den Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen eines Bewerbers, die sich nur über die Durchführung entsprechender Vorhaben oder ihrer weitgehenden Durchführung gewinnen lassen (OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 106, 108).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
    Bei der Wertung der Angebote darf aber ein "Mehr an Eignung" keine Berücksichtigung finden (BGH, NJW 1998, 3644 ff.; Kulartz, in: Daub/Eberstein, 5. Aufl., § 25 VOL/A, Rdnr. 45).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
    Unabhängig von der Frage, ob der VSt hinsichtlich der Eignungsprüfung ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. hierzu BGH, BauR 1999, 736, 740; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl., 132 ff. m.w.Nachw.; bejahend z.B. Kulartz, in: Daub/Eberstein, 5. Aufl., § 25 VOL/A, Rdnr. 32), trifft die Kammer im vorliegenden Fall die Entscheidung über die Eignung der ASt nicht selbst.
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
    Zwar ist grundsätzlich fraglich, ob und gegebenenfalls inwieweit Umstände in der Person des Bieters, die erst nach Angebotsabgabe, möglicherweise sogar erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingetreten sind, im Rahmen der Prüfung durch die VSt berücksichtigt werden können (vgl. hierzu BGH, NZBau 2000, 35 ff.).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01
    Den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an die zulässige Berufung eines Bieters auf die Ressourcen Dritter (EuGH, NZBau 2000, 149, 150) ist damit entsprochen.
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Zwar nimmt Art. 1b Abs. 3 der Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) ausdrücklich auf diese Liste Bezug, der Eintrag in die Liste hat aber keine konstitutive, sondern allenfalls Indizwirkung (vgl. Beck´scher VOB-Kommentar/Marx § 98 Rn.8; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz/Eschenbruch § 98 Rn. 69; Dreher DB 1998, 2579/2583; Boesen § 98 Rn. 31; Ingenstau/Korbion/Müller-Wrede § 98 Rn. 10; VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1-23/01; und wohl auch VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04).
  • VK Sachsen, 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

    Bindung an Wertungsmatrix

    Den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an die zulässige Berufung eines Bewerbers auf die Ressourcen Dritter ist damit entsprochen (1. VK Bund, B. v. 5.9.2001 - Az.: VK 1-23/01; im Ergebnis ebenso VK Lüneburg, B. v. 14.2.2003 - Az.: 203-VgK- 35/2002).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - VK-SH 4/07

    Feststellung der Eignung

    Verfehlt dürfte daher schon der Ansatz sein, für die Frage der (personellen) Leistungsfähigkeit auf die Anzahl der Mitarbeiter bei Angebotsabgabe abzustellen; entscheidend käme es folglich ­ wenn überhaupt ­ darauf an, ob der betreffende Bieter die Fähigkeit besitzt, Personal einzustellen, um dann bei Leistungsbeginn die erforderliche Anzahl an qualifiziertem Personal bieten zu können (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 05.09.2001, VK 1-23/01).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Sie schließt sich den Überlegungen des OLG Düsseldorf im vollen Umfang an und folgt damit im Ergebnis jenen Vergabekammern, die die Auftraggebereigenschaft ihrerseits bejaht haben (so VK Bund, Beschluss vom 05.09.2001, Az.: VK 1-23/01; Beschluss vom 09.05.2007, Az.: VK 1-26/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000, Az.: VK-10/2000-L; Beschluss vom 31.08.2006, Az.: VK-38/2006-L; VK Hamburg, Beschluss vom 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK Lüneburg, Beschluss vom 21.09.2004, Az.: 203-VgK-42/2004).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    2003 ­ VK 2- 26/2003 ­; VK Bund, Beschluss vom 5. Sept. 2001 ­ VK 1-23/01 ­; Eschenbruch, in: Niebuhr/Kulartz/Kus/ Portz, Kommentar zum Vergaberecht, 2000, § 98 GWB, Rn. 69; Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, § 98 GWB, Rn. 31; Ingenstau/Korbion, Kommentar, § 98 GWB, Rn. 10).
  • VK Saarland, 09.03.2007 - 3 VK 01/07

    Keine schrittweise Konfrontation mit neuen Auftragskriterien!

    Dies ist für den Nachweis einer Bevollmächtigung nicht der Fall, da im Verwaltungsrecht die Interessen an einer Sicherheit und Klarheit über die Bevollmächtigung hinreichend durch § 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gewahrt werden (VK Baden-Württemberg, B. v. 21.12.2004 ­ Az.: 1 VK 83/04; 1. VK Bund v. 05.09.2001 ­ Az.: VK 1-23/01).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2005 - 1 VK 3/05

    Beschränkte Ausschreibung öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten für die Vergabe

    Nach der wohl herrschenden Meinung kann für Personen des öffentlichen Rechts wie der Antragsgegnerin eine Anwendung des § 98 Nr. 2 GWB nur verneint werden, wenn eindeutig ausschließlich private oder eigene Interessen verfolgt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 05. Sept. 2001 - VK 1-23/01 - m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 48/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2005 - 1 VK 3/05

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Vergaberecht; Öffentlich-rechtliche

  • VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02

    Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses; Voraussetzungen

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 49/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

  • VK Sachsen, 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

    Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

  • VK Niedersachsen, 14.05.2004 - 203-VgK-13/04

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen; Nachprüfungsantrag im Rahmen eines

  • VK Baden-Württemberg, 28.10.2003 - 1 VK 60/03

    Wissensvorsprung eines Bieters durch vorangegangenen Auftrag

  • VK Hamburg, 21.04.2004 - VgK FB 1/04

    Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

  • VK Niedersachsen, 21.09.2004 - 203-VgK-42/04

    Kostenmindernde Berücksichtigung der vom Bieter angebotenen vorzeitigen

  • VK Niedersachsen, 29.04.2004 - 203-VgK-11/04

    Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens;

  • VK Niedersachsen, 26.04.2004 - 203-VgK-10/04

    Referenzen für verbundenes Unternehmen anführbar

  • VK Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 1 VK 19/06

    Schutz vor unauskömmlichen Angeboten

  • VK Niedersachsen, 21.04.2004 - 203 VgK 10/04

    Europaweite Ausschreibung von verschiedenen Entsorgungsdienstleistungen im

  • VK Bund, 12.11.2004 - VK 3-197/04

    Ausschreibung von EDV-Verbrauchsmaterial

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