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   VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17   

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VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17 (https://dejure.org/2017,51607)
VK Bund, Entscheidung vom 07.12.2017 - VK 1-131/17 (https://dejure.org/2017,51607)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - VK 1-131/17 (https://dejure.org/2017,51607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung mit CPAP-Geräten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewichtung des Preises mit 90% ist zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewichtung des Preises mit 90% ist zulässig! (VPR 2018, 118)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesen daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den o.g. Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Angesichts dessen ist auch nicht weiter darauf einzugehen, ob im vorliegenden Fall die Dokumentation im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden durfte (hierzu: BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14).

    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII- Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; und vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und 103/11), so dass diese selbst belastbare Prognosen anstellen können, die sie ihrer Kalkulation zugrunde legen können.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesen daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den o.g. Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII- Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Auch wenn an die Darlegungslast in Bezug auf das Vorliegen der Antragsbefugnis keine strengen Anforderungen zu stellen sind, muss ein Antragsteller jedenfalls ausführen, dass eine Verletzung seiner eigenen Rechte als möglich erscheint (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 m.w.N.).

    Denn durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern hierüber hinausgehende grundlegende Fragen zum Zusammenspiel von Vergabe- und Sozialrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Denn durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern hierüber hinausgehende grundlegende Fragen zum Zusammenspiel von Vergabe- und Sozialrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 102/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; und vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und 103/11), so dass diese selbst belastbare Prognosen anstellen können, die sie ihrer Kalkulation zugrunde legen können.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII- Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    In diesem Fall wird auch bei der reinen Preiswertung ein wirksamer Wettbewerb sowie eine sachgerechte und überprüfbare Zuschlagserteilung hinreichend gewährleistet (vgl. § 127 Abs. 4 S. 1 GWB, BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017, X ZB 3/17, und vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13).
  • VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Umrüstung

    Auszug aus VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17
    kann (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2015, VK 1-26/14).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - Verg 22/13

    Voraussetzungen einer funktionalen oder teilfunktionalen Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 07.12.2017 (VK 1 - 131/17) wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 07.12.2017 (Az. VK1-131/17) zurückzuweisen.

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

    Auch die darauf gestützte Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (VK 1 - 131/17, Beschluss vom 7. Dezember 2017) sei zu Unrecht ergangen und widerspreche dem gesetzgeberischem Willen.

    Allerdings handelt es sich auch beim neuen § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V lediglich um eine deklaratorische Rechtsgrundverweisung, mit der der Gesetzgeber die vorherige Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs zur richtlinienkonformen Auslegung des § 127 Abs. 1 SGB V im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU - die zum selben Ergebnis der mangelnden Anwendbarkeit führte (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.) - kodifiziert hat (siehe auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17).

    Sofern sich jedoch ein öffentlicher Auftraggeber wie hier für die Durchführung eines Vergabeverfahrens entscheidet, ist daneben für Zweckmäßigkeits- oder sonstige vergaberechtsfremde Erwägungen, die ggf. dazu führen, von einem Vergabeverfahren abzusehen, kein Raum (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17; . OLG Düsseldorf aaO.).

    Um den Wettbewerb nicht einzuschränken, sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs aber jedenfalls diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (VK 1 - 131/17 aaO.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (VK 1 - 131/17 aaO; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    habe die Vergabekammer bereits in einem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren (VK 1- 131/17) zutreffend festgestellt, dass die den Bietern überlassenen Daten weder widersprüchlich noch zu ungenau seien, sondern auf Basis der bereitgestellten Daten eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation möglich gewesen sei.

    Im Übrigen sei auf den Beschluss der Vergabekammer in Sachen VK 1-131/17 zu verweisen.

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesem daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den vorgenannten Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; Beschluss vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12; vgl. zum Ganzen auch VK Bund, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1-131/17).

  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    Dies folgt nicht nur aus den Vorschriften des § 69 Abs. 3 und § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V, sondern im Konfliktfall von unionsrechtlichen Normen und nationalen (sozialrechtlichen) Normen aus der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N., siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. April 2018, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17) und - sofern eine solche ausscheiden sollte - aus dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor.
  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Abgesehen davon hat die Vergabekammer dieselbe Auffassung bereits zu anderen Hilfsmittelausschreibungen vertreten (Beschlüsse vom 7. Dezember 2017, VK 1-131/17; und vom 2. März 2018, VK 1-165/17(bestandskräftig)).
  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 2-14/18

    Hilfsmittelausschreibung; Qualitätskriterien

    Es ist daher nicht ersichtlich, dass dies nicht auch für die speziell für die Beschaffung von Hilfsmitteln geschaffene vergabeverfahrensrechtliche Regelung des § 127 Abs. 1b SGB V gelten soll (vgl. Vergabekammern des Bundes, VK 2 - 5/18, Beschluss vom 13. Februar 2018, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 7. Dezember 2017 und VK 1 - 161/17, Beschluss vom 15. Februar 2018).
  • VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-03/18

    Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung

    vergleichbaren Angebots gehindert zu werden (mangels entsprechend substantiierten Vortrags des dortigen Antragstellers insoweit anders: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - L 9 KR 76/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Ausschreibungsverfahren -

    (2) Nach diesen Grundsätzen war das BVA aus Rechtsgründen nicht gehindert, den Bescheid vom 23. Februar 2018 als Aufsichtsanordnung zu erlassen, auch wenn infolge der Beschwerde einer Bieterin gegen den o.g. Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Dezember 2017 (VK 1 - 131/17) seit dem 19. Dezember 2017 ein gerichtliches Verfahren beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf anhängig war (Az.: Verg 59/17).
  • VK Bund, 14.02.2018 - VK 2-02/18

    Zumutbarkeit einer vertraglichen Vergütungsregelung

    Angesichts der geringen an die Antragsbefugnis zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, sowie BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 m.w.N.) ist es in diesem Rahmen ausreichend, dass sich die ASt darauf beruft, an der Abgabe eines wettbewerblich aussichtsreicheren bzw. eines mit den Angeboten der anderen Bieter vergleichbaren Angebots gehindert zu werden (mangels entsprechend substantiierten Vortrags des dortigen Antragstellers insoweit anders: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17).
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Denn bereits am 7. Dezember 2017 hat die Vergabekammer entschieden, dass die verfahrensgegenständliche Ausschreibung (in allen Losen) auch unter Berücksichtigung des Zweckmäßigkeitsgebots nach § 127 Abs. 1 S. 6 SGB V rechtmäßig ist (Az. VK 1-131/17, nicht bestandskräftig).
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