Rechtsprechung
   VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10   

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https://dejure.org/2010,1310
VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
VK Bund, Entscheidung vom 05.03.2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
VK Bund, Entscheidung vom 05. März 2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    VK Bund contra EuGH: Pflicht zur "unverzüglichen” Rüge doch europarechtskonform

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Europarechtskonformität der "unverzüglichen Rüge”?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepräklusion in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht EuGH-Rechtsprechung nicht entgegen! (IBR 2010, 296)

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Welche Zeitspanne noch als unverzüglich gelten kann, ist stets aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII- Verg 56/06, m..w.N.).

    Die erst vier Tage später am 18. Januar 2010 nach Ablauf der Angebotsfrist erhobene Rüge wird der gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gebotenen Unverzüglichkeit nicht gerecht; die ASt hätte ihre Rüge bei dieser Sachverhaltskonstellation spätestens innerhalb von ein bis drei Tagen nach Kenntniserlangung erheben müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. April 2007, Verg 1/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    für bei Gericht einzureichende Schriftsätze durch den BGH bereits entschieden (vgl. Beschluss vom 25. April 2006, IV ZB 20/05).

    Dass für die Kenntnisnahme erst ein Ausdruck erforderlich ist, ist insoweit mit einer Übermittlung per Post vergleichbar, wo der Zugang nicht daran scheitert, dass bei Einwurf in den Briefkasten für eine Kenntnisnahme das Schreiben auch erst aus dem Briefkasten herausgeholt und gegebenenfalls ein Umschlag geöffnet werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006, IV ZB 20/05).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Andernfalls würde es sich um einen der positiven Kenntnis gleichzusetzenden Fall handeln, in dem sich die ASt der ihr möglichen Erkenntnis bewusst verschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009, VII-Verg 12/09).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Des Weiteren wird insoweit auch im Rahmen des Privatrechtsverkehrs (jedenfalls bei Kapitalgesellschaften im geschäftlichen Verkehr) vom Zugang ausgegangen, da das Telefaxschreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er die Möglichkeit hatte, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08; zur Übertragung der Grundsätze des Schriftsatzzugangs auf den Privatrechtsverkehr auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93).
  • OLG Naumburg, 16.10.2007 - 1 Verg 6/07

    BAB A 71/ Brückenbau

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    In Anbetracht des Zugangs der Information nach § 115 Abs. 1 GWB vor Zuschlagserteilung kommt es nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag mit E-Mail vom 1. Februar 2010 auch deshalb nicht wirksam erteilt wurde, weil die "Festlegung der Einzelheiten (Basis Gleisabschluss, Gleisverstärkungen usw.)" offensichtlich noch fehlt und der Auftragsgegenstand möglicherweise noch nicht hinreichend bestimmt ist, so dass ein Zuschlag im Sinne der Annahme eines Vertragsangebots nicht möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 30/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07).
  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07

    Verspätete Rüge

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Die erst vier Tage später am 18. Januar 2010 nach Ablauf der Angebotsfrist erhobene Rüge wird der gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gebotenen Unverzüglichkeit nicht gerecht; die ASt hätte ihre Rüge bei dieser Sachverhaltskonstellation spätestens innerhalb von ein bis drei Tagen nach Kenntniserlangung erheben müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. April 2007, Verg 1/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Die ASt hat sich weder ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt, noch hat sich die Bg aktiv am Verfahren beteiligt, indem sie eigene Sachanträge gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    In Anbetracht des Zugangs der Information nach § 115 Abs. 1 GWB vor Zuschlagserteilung kommt es nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag mit E-Mail vom 1. Februar 2010 auch deshalb nicht wirksam erteilt wurde, weil die "Festlegung der Einzelheiten (Basis Gleisabschluss, Gleisverstärkungen usw.)" offensichtlich noch fehlt und der Auftragsgegenstand möglicherweise noch nicht hinreichend bestimmt ist, so dass ein Zuschlag im Sinne der Annahme eines Vertragsangebots nicht möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 30/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07).
  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Des Weiteren wird insoweit auch im Rahmen des Privatrechtsverkehrs (jedenfalls bei Kapitalgesellschaften im geschäftlichen Verkehr) vom Zugang ausgegangen, da das Telefaxschreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er die Möglichkeit hatte, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08; zur Übertragung der Grundsätze des Schriftsatzzugangs auf den Privatrechtsverkehr auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Zwar hatte dieser eine britische Regelung für nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur zulässig ist, wenn das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Eintreten eines Grundes für die Einleitung des Verfahrens eingeleitet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010, C-406/08).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Die Antragstellerin meint, die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB geregelte Rügefrist sei im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs C- 406/08) mit den Vorgaben des Europäischen Rechts unvereinbar und deshalb nichtig [bejahend VK Hamburg, Beschluss vom 7.4.2010 - VK BSO 2/10; ablehnend VK Bund, Beschluss vom 5.3.2010 - VK1-16/10 - zitiert nach juris].
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Teilweise wird die Übertragung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB indes abgelehnt, weil diese Vorschrift keine Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren enthalte und der Begriff der Unverzüglichkeit im Übrigen im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert sei (VK Bund vom 05.03.2010 - VK 1-16/10).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2010 - 11 Verg 4/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Substanziierung einer Rüge

    Die Antragstellerin meint, die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB geregelte Rügefrist sei im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs C- 406/08 - bei juris) mit den Vorgaben des europäischen Rechts unvereinbar und deshalb nichtig ist [bejahend VK Hamburg, Beschluss vom 7.4.2010 - VK BSO 2/10; ablehnend VK Bund, Beschluss vom 5.3.2010 - VK1-16/10 - zitiert nach juris].
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