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Rechtsprechung
   VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09   

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VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,21300)
VK Münster, Entscheidung vom 07.10.2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,21300)
VK Münster, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,21300)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von Höranlagen und Sprechanlagen für bestimmte Förderschulen; Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung i.R.d. Neufassung des § 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Beurteilungsspielraum einer ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Denn der Auftraggeber bestimmt nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen den Gegenstand der Beschaffung, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04.

    Dieser Beurteilungsspielraum ist ­ so wie bereits zu der bisherigen Mittelstandsklausel entschieden - von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 22.9.2005, Verg 49/05 und 50/05; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04.

    Demgegenüber, so meinte das OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04, sei jedenfalls der Hinweis auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden, nicht ausreichend.

  • OLG Koblenz, 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

    Vergabeverfahren: Auslegung der Leistungsbeschreibung und Transparenz der

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Da sich die Ausschreibung an einen im Voraus kaum überschaubaren Empfängerkreis richtet und personenbezogene Besonderheiten folglich außer Betracht bleiben müssen, kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben, OLG Koblenz, 5.12.2007, 1 Verg 7/07.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Dieser Beurteilungsspielraum ist ­ so wie bereits zu der bisherigen Mittelstandsklausel entschieden - von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 22.9.2005, Verg 49/05 und 50/05; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04.
  • VK Saarland, 07.09.2009 - 3 VK 01/09

    Aufteilung in Fachlose: Nur, wenn dies marktüblich ist!

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Korrespondierend dazu steht dem Bieter kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat insoweit lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreie Weise Gebrauch macht, so zutreffend die VK Saarland, 7.9.2009, 3 VK 01/2009.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Bei der hier vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Risikoverlagerung dürfen auch andere für den Auftragnehmer kalkulationserhebliche Faktoren nicht außer Betracht bleiben, OLG Düsseldorf, 19.10.2006, Verg 39/06.
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08

    Beschränkung der Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen wegen

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Insofern lässt die Kammer es dahingestellt, ob dies ­ so wie im Falle vom OLG Brandenburg, 27.11.2008, Verg W 15/08 angenommen - ebenfalls ein angemessenes Instrument zur Berücksichtigung von mittelständischen Interessen sein kann.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00

    Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

    Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
    Denn Sinn und Zweck von funktionalen Leistungsbeschreibungen ist es, die konstruktive Lösung der Aufgabe weitgehend den Bietern zu überlassen, Noch, in Müller-Wrede, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, § 8 Rn. 150. Die Planung und Konzeptionierung der Leistung soll mit der Vergabe der Ausführung der Leistung verbunden werden, OLG Düsseldorf, 5.10.2000, Verg 14/00.
  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Einen Anspruch auf Losaufteilung hat die Antragstellerin aber auch nach der Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB nicht, vgl. VK Münster, 7.10.2009, VK 18/09.
  • VK Baden-Württemberg, 18.02.2011 - 1 VK 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berufung eines Großunternehmens auf eine Verletzung

    Auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 07.10.2009, VK 18/09) sowie der Vergabekammer Bund (Beschluss vom 29.09.2009, VK 2 -162/09) wird hingewiesen.

    Insoweit der Antragsgegner unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der VK Münster (vom 07.10.2009, VK 18/09) darauf verweist, dass die Vergabestellen auch nach der Gesetzesänderung des § 97 Abs. 3 GWB weiterhin einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage hätten, ob eine Losaufteilung erfolgen solle, ist dem nicht zu folgen.

  • VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16

    Gebot der Losaufteilung schützt nicht nur kleine Unternehmen!

    § 97 Abs. 3 GWB a. F. gewährt keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).

    Der Auftraggeber hat zwar den Grundsatz des Mittelstandes zu beachten, aber nur "vornehmlich", d.h. nicht um jeden Preis, denn als öffentlicher Auftraggeber unterliegt er ebenso den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 97 Abs. 5 GWB a. F.) (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 43/09

    Verpflichtung des Auftraggebers zur Bildung von Teillosen

    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 07. Oktober 2009 (VK 18/09) wird zurückgewiesen.
  • VK Niedersachsen, 07.03.2011 - VgK-73/10

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

    Auch aus der Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB gibt es keinen Anspruch eines mittelständischen Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung seiner mittelständischen Interessen bzw. auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (3. VK Bund, B. v. 04.11.2009 - Az.: VK 3 - 190/09; VK Münster, B. v. 07.10.2009 - Az.: VK 18/09; 3. VK Saarland, B. v. 07.09.2009 - Az.: 3 VK 01/2009) Vgl. Rudolf Weyand, Vergaberecht 2009, 1BR-Online, § 97 Rd. 347/1).
  • VK Niedersachsen, 18.02.2011 - VgK-73/10

    Verpflichtung zur Gebäudewertermittlung aller Objekte auf eigene Kosten und zur

    Auch aus der Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB gibt es keinen Anspruch eines mittelständischen Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung , sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung seiner mittelständischen Interessen bzw. auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (3. VK Bund, B. v. 04.11.2009 - Az.: VK 3 - 190/09; VK Münster, B. v. 07.10.2009 - Az.: VK 18/09 ; 3. VK Saarland, B. v. 07.09.2009 - Az.: 3 VK 01/2009 ) Vgl. Rudolf Weyand, Vergaberecht 2009, 1BR-Online, § 97 Rd. 347/1).
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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09   

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https://dejure.org/2009,37705
VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,37705)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 13.08.2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,37705)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 13. August 2009 - VK 18/09 (https://dejure.org/2009,37705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
    Die Entscheidung des BGH vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 steht dieser Auffassung nicht entgegen.

    Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschluss v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24. Mai 2004, VK 2 ­ 22/04).

  • BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01

    Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss

    Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
    Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (BayObLG, Beschluss v. 2.8.2001, Verg 8/01).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2007 - Verg 16/07

    DBE ist öffentlicher Auftraggeber!

    Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
    Im Kern wird diese Rechtsauffassung für die alte Rechtslage auch vom OLG Düsseldorf getragen, das eine Billigkeitsentscheidung für zulässig hält (OLG Düsseldorf vom 13.8.2007 VII Verg 16/07 VergabeR 6/2007 S. 761 ff).2.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
    Würde man dies anders entscheiden, hätte es die Antragsgegnerin in der Hand, ihrer Kostentragungspflicht zu entgehen, indem sie mit einer Abhilfeentscheidung einem entsprechenden Beschluss der Vergabekammer zuvorkommt (vgl. auch BVerwGE 101, 64ff. zu § 80 VwVfG).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04

    Keine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber

    Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 VwGO analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.5.2006 (Verg 79/04); BGH v.9.2.2004, Az.: X ZB 44//03).
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