Rechtsprechung
   VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10   

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https://dejure.org/2011,7343
VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10 (https://dejure.org/2011,7343)
VK Bund, Entscheidung vom 01.02.2011 - VK 3-126/10 (https://dejure.org/2011,7343)
VK Bund, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - VK 3-126/10 (https://dejure.org/2011,7343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen: VK Bund verschärft Anforderungen an Preisprüfungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 4.12.2004 - C-448/01, Rn. 66 ff) dürften sich Zuschlagskriterien ausschließlich auf solche Liefermengen beziehen, deren Abforderung durch den Auftraggeber während der Auftragsdurchführung tatsächlich zu erwarten sei.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Grundvoraussetzung für eine Beteiligung der Bg zu 2) und zu 12) wäre, dass sich die ASt mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zu den Beigeladenen begeben hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2005 - Verg 61/03; Beschluss vom 12. Januar 2006 - Verg 86/05; Beschluss vom 9. Dezember 2009, Verg 37/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.02.2008, L 5 KR 507/08 ER-B) hat dazu ausgeführt, dass dem.
  • VK Bund, 24.01.2008 - VK 3-151/07

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    so hat der Auftraggeber das hiermit verbundene Risiko grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich zu übernehmen (zu einer ähnlich gelagerten Thematik der Ausschreibung trotz ungeklärter Eigentumsverhältnisse vgl. Beschlüsse der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. und 28. Januar 2008, VK 3-151/07 und 154/07).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 86/05

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Grundvoraussetzung für eine Beteiligung der Bg zu 2) und zu 12) wäre, dass sich die ASt mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zu den Beigeladenen begeben hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2005 - Verg 61/03; Beschluss vom 12. Januar 2006 - Verg 86/05; Beschluss vom 9. Dezember 2009, Verg 37/09).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - Verg 61/03

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Grundvoraussetzung für eine Beteiligung der Bg zu 2) und zu 12) wäre, dass sich die ASt mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich in einen bewussten und gewollten Interessengegensatz zu den Beigeladenen begeben hätte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2005 - Verg 61/03; Beschluss vom 12. Januar 2006 - Verg 86/05; Beschluss vom 9. Dezember 2009, Verg 37/09).
  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10
    Dies impliziert keine Bewertung, sondern ist eine reine Feststellung(zu dieser Problematik vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, VK 3-135/10).
  • VK Bund, 09.05.2011 - VK 3-47/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    In diesen beiden Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10 (abrufbar unter http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Vergabe/Vergabe11/VK3.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 (a.a.O. S. 38 - 51) sowie VK 3 - 135/10 (a.a.O. S. 37 - 48) verwiesen.

    Ein Anspruch der ASt darauf, dass das von den Ag angewandte System der Preisprüfung vergaberechtskonform ist, besteht im vorliegenden Verfahren insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Preisprüfung angesichts der Staffelproblematik der streitgegenständlichen Ausschreibung eine besonders tragende Rolle zukommt (vgl. die Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10, a.a.O.).

    Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.

    Im Verfahren VK 3 - 126/10 (dort S. 32) etwa hatte die dortige Antragstellerin unwidersprochen vorgetragen, dass die Verpackungskosten bis zu 56 % der gesamten Herstellungskosten je abgegebener.

    In dem Verfahren VK 3 -126/10 ist vorgetragen worden, dass die Rabattangebote der pharmazeutischen Unternehmen üblicherweise sehr dicht beieinander liegen, häufig im Centbereich, mitunter sogar darunter.

    In den beiden unmittelbar gegen die Verdingungsunterlagen gerichteten Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10) den Ag untersagt, einen Zuschlag auf die streitgegenständlichen Fach- und Gebietslose zu erteilen und angeordnet, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 vom 1. Februar 2011 verwiesen.

    Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.

    Im Verfahren VK 3 - 126/10 (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Vergabe/Vergabe11/VK3.

    80 % der gesamten Herstellungskosten ausmachen; lediglich 20 % der gesamten Herstellungskosten entfallen nach Angaben der ASt auf sonstige Kosten für Verpackung, Transport etc. Wie in dem Verfahren VK 3 -126/10 aber vorgetragen worden ist, liegen die Rabattangebote der pharmazeutischen Unternehmen üblicherweise sehr dicht beieinander, häufig im Centbereich, mitunter sogar darunter.

  • VK Bund, 26.04.2011 - VK 3-50/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Die Antragstellerin (ASt) des vorliegenden Verfahrens war ebenfalls Antragstellerin im Verfahren VK 3-126/10.

    Der vorliegende Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die erkennende Vergabekammer sich bereits in einer Reihe von Verfahren mit der Ausschreibung auseinander gesetzt hat, insbesondere auch in dem von der ASt selbst angestrengten Verfahren VK 3-126/10.

    Welche Aufgreifkriterien für diese Identifikation herangezogen werden wurden, hatten die Ag in Umsetzung des Beschlusses VK 3-126/10 im Anschreiben vom 9. Februar 2011 sowie den geänderten Bewerbungsbedingungen ausführlich dargelegt.

    Wenn ungewöhnlich niedrige Angebote nach Auffassung der ASt aber nur unter Einbezug der jeweils kalkulierten Mengen identifizierbar sein sollen, so wären die Aufgreifkriterien von Anfang an lückenhaft gewesen und die ASt, die aufgrund des Vorverfahrens VK 3-126/10, dessen Antragstellerin sie war, sehr vertraut mit der Thematik der Auskömmlichkeitsprüfung ist, hätte dies nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB vor Ablauf der Angebotsfrist beanstanden müssen.

    Die ASt hätte sich ohne Befürchtung negativer Kostenfolgen in der mündlichen Verhandlung einbringen können; aus der Rechtsprechung der Vergabekammer im Verfahren VK 3- 126/10 war ihr sehr wohl bekannt, dass sie bereits in Ermangelung eines Interessengegensatzes keine Kostenfolge zu befürchten hatte, ganz abgesehen davon, dass eine Wortmeldung in der mündlichen Verhandlung ohne Antragstellung keine wesentliche Förderung des Verfahrens im Sinne des Kostenrechts darstellt.

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 45/11

    Verlängerung eines Zuschlagsverbots wegen unangemessen niedrigen Preisangebots

    Durch Beschluss vom 1.2.2011 (VK 3-126/10) gab die zuständige Vergabekammer des Bundes den Antragsgegnerinnen auf, das Vergabeverfahren teilweise zu wiederholen.

    Dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin schon allein deswegen keinen Erfolg haben kann, ist von der Vergabekammer nicht gesehen und im vorangegangenen Beschluss vom 1.2.2011 (VK 3-126/10) unrichtig entschieden worden.

    Zwar ist die Vergabekammer und ist der Senat möglicherweise an die Entscheidung der Vergabekammer vom 1.2.2011 (VK 3-126/10) und an die fehlerhafte Begründung rechtlich gebunden.

  • VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-25/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs der 5. Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung das Vergabeverfahren in das Stadium vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

    Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.

    Die Ag haben klargestellt, dass die Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.

    Die Antragstellerin im Verfahren VK 3-126/10 war beispielsweise der Auffassung, dass ein Ausschreibungsbeginn Anfang ... ausreichend wäre, um den Vertragsbeginn zum ... sicherzustellen.

  • VK Bund, 07.04.2011 - VK 3-28/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    Relevant im vorliegenden Nachprüfungsverfahren sind insbesondere die Beschlüsse VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10, beide vom 1. Februar 2011, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen wurden.

    Hinsichtlich aller anderen Wirkstoffe teilten die Ag mit Schreiben vom 9. Februar 2011 allen Bietern mit, im Hinblick auf die Beschlüsse der erkennenden Vergabekammer vom 1. Februar 2011 (VK 3 -126/10 und VK 3 - 135/10) sowie des am 31. Januar 2011 zur Anhörung versandten BMG-Entwurfs.

    Die Ag hätten die Vorgaben der Vergabekammer des Bundes aus den Beschlüssen VK 3-126/10 und VK 3-135/10 nicht in vergaberechtskonformer Weise umgesetzt.

    Angebote in jeder Umsetzungsquotenstaffel auskömmlich zu sein haben, auch dies ein Petitum der Beschlüsse VK 3-126/10 und VK 3-135/10.

    Die Antragstellerin im Verfahren VK 3-126/10 war beispielsweise der Auffassung, dass ein Ausschreibungsbeginn Anfang Februar 2011 ausreichend wäre, um den Vertragsbeginn zum ... sicherzustellen.

  • VK Bund, 28.04.2011 - VK 3-47/11
    In den beiden unmittelbar gegen die Verdingungsunterlagen gerichteten Nachprüfungsverfahren hatte die erkennende Vergabekammer mit Beschlüssen jeweils vom 1. Februar 2011 (Az.: VK 3 - 126/10 sowie VK 3 - 135/10) den Ag untersagt, einen Zuschlag auf die streitgegenständlichen Fach- und Gebietslose zu erteilen und angeordnet, das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Beschlüsse VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 vom 1. Februar 2011 verwiesen.

    Die Ag haben die Vorgaben der Vergabekammer aus den Verfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10 hinsichtlich der Auskömmlichkeitsprüfung vergaberechtskonform umgesetzt.

    Im Verfahren VK 3 - 126/10 etwa hatte die Antragstellerin unwidersprochen vorgetragen, dass die Verpackungskosten bis zu 56 % der gesamten Herstellungskosten je abgegebener Packung ausmachen können.

    80 % der gesamten Herstellungskosten ausmachen; lediglich 20 % der gesamten Herstellungskosten entfallen nach Angaben der ASt auf sonstige Kosten für Verpackung, Transport etc. Wie in dem Verfahren VK 3 -126/10 aber vorgetragen worden ist, liegen die Rabattangebote der pharmazeutischen Unternehmen üblicherweise sehr dicht beieinander, häufig im Centbereich, mitunter sogar darunter.

  • VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-38/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

    In den beiden Parallelverfahren VK 3 - 126/10 und VK 3 - 135/10, mit denen die Grundlagen der Ausschreibung angegriffen worden waren (insbesondere die Rabattstaffelproblematik sowie die zum ursprünglichen Ausschreibungsbeginn unklare, aber kalkulationsrelevante Neuregelung der Packungsgrößen), hat die erkennende Vergabekammer jeweils mit Beschlüssen vom 1. Februar 2011 den Ag aufgegeben, den Bietern unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe zu geben.

    Die ... (Antragstellerin, ASt) war bereits auf der Basis dieser ersten Wertung für den Zuschlag auf das Fachlos ... vorgesehen und im Verfahren VK 3-126/10, in welchem u.a. das Fachlos ... Streitgegenstand war, als Beigeladene ... verfahrensbeteiligt.

  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

    Deswegen ist es aber nicht etwa mit Inkrafttreten der VOL/A 2009 ersatzlos weggefallen (so auch VK Bund, 24.5.2011, VK1-45/11 und VK1-48/11; VK Bund, 01.02.2011, VK3-126/10 und VK3-135/10).

    (3) Das Verbot der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse wird zudem von dem im Wortlaut des gem. § 4 Abs. 4 VgV auch für die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen geltenden § 8 EG Abs. 1 VOL/A enthaltenen - und bieterschützenden - Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung und der Sicherstellung des Eingangs miteinander vergleichbarer Angebote mit umfasst (so auch VK Bund, 25.07.2011, VK3- 92/11; VK Bund, 24.05.2011, VK1-48/11; VK Bund, 01.02.2011, VK3- 126/10; VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011, VK-SH-07/11).

  • VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11

    Keine Pauschalierung von Erdarbeiten!

    Die Konturierung bleibt demzufolge der späteren juristischen Auseinandersetzung vorbehalten, was wiederum der Vergleichbarkeit der Angebote entgegensteht, wenn nämlich "im Nachhinein -... nach Vertragsschluss auf der schuldrechtlichen Ebene andere Preise, Nachträge etc. eingefordert werden, die sich dem Wettbewerb nicht mehr stellen müssen" (BKartA, Beschl. v. 1.2. 2011 - VK 3-126/10).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 18/11

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Beigeladenen im

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 10. wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 01. Februar 2011 (VK 3-126/10) zu 3. und 4. teilweise aufgehoben.
  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für

  • VK Bund, 24.05.2011 - VK 1-45/11

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gemäß §§ 61, 61a SGB III/2011

  • VK Bund, 20.12.2012 - VK 3-132/12

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Werbe- und

  • VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-56/11

    Offene Ausschreibung zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen

  • VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-41/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-91/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen

  • VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-44/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 24.05.2011 - VK 1-48/11

    Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gemäß §§ 61, 61a SGB III/2011

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