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   VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08   

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VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08 (https://dejure.org/2008,21288)
VK Bund, Entscheidung vom 26.06.2008 - VK 3-71/08 (https://dejure.org/2008,21288)
VK Bund, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - VK 3-71/08 (https://dejure.org/2008,21288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung der Vergabe eines Auftrages im Gewerk Raumlufttechnik/Klimatechnik als Teilleistung der Sanierung von Gebäuden; Vergaberechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Begründetheit des Nachprüfungsantrags; Anforderungen an ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Da es sich bei Eignungsnachweisen nicht um geforderte ,,Erklärungen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A handelt, ist ihr Angebot nicht gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), sondern gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 S. 2 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen (std. Rspr. des OLG Düsseldorf, s. nur Beschlüsse vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 7. März 2006, VII-Verg 98/05).

    Im Gegenteil war die Ag gar nicht berechtigt, ohne die angeforderten Nachweise die Eignung der ASt zu bejahen ­ dies käme einem Verzicht auf die verlangten Nachweise gleich, zu dem ein öffentlicher Auftraggeber aus Gründen der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter nicht berechtigt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).

    Aus den gleichen Gründen durfte die Ag die Eignung der ASt auch nicht etwa deshalb ohne Prüfung der verlangten Nachweise bejahen, weil die ASt zu einem großen Konzern gehört, dessen Leistungsfähigkeit allgemein bekannt ist, oder weil die Eignung der ASt z.B. aus früheren Aufträgen bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001, X ZR 100/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 21. Dezember 2005, VII- Verg 69/05).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Sollte die ASt dies beabsichtigt haben, wäre dieser Eignungsnachweis dennoch nicht vollständig erbracht, weil ihm entgegen der ausdrücklichen Anforderungen der Ag in Ziff. 7 der Bewerbungsbedingungen nicht die Verfügbarkeitserklärung beigefügt war, dass der ASt diese finanziellen und personellen Mittel auch zur Verfügung stehen (vgl. zum zwingenden Ausschluss eines Angebots in einem solchen Fall OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04 m.w.N.; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).

    Der von der ASt betonte Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum, der der Ag im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung der Bieter zukommt, besteht nicht auf der hier entscheidenden rein formalen Ebene, ob ein Angebot sämtliche der geforderten Eignungsnachweise enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Mai 2003, VII-Verg 20/03; vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04; und vom 9. Juni 2006, VII-Verg 11/04).

    Im Gegenteil war die Ag gar nicht berechtigt, ohne die angeforderten Nachweise die Eignung der ASt zu bejahen ­ dies käme einem Verzicht auf die verlangten Nachweise gleich, zu dem ein öffentlicher Auftraggeber aus Gründen der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter nicht berechtigt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Zum zweiten könnten diesen Preisangaben ohnehin lediglich Aussagen zum wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Wert der Nachunternehmerleistungen entnommen werden, jedoch nicht ­ wie gefordert - zu deren Inhalt im Einzelnen (vgl. zum zwingenden Angebotsausschluss bei fehlenden Ordnungsziffern OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, VII-Verg 32/03; OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 1 Verg 5/05).

    Da ein Angebot, dem geforderte Erklärungen fehlen, die wie hier mit dem Angebot vorzulegen waren, zwingend auszuschließen ist (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02), ist die Ag weder berechtigt, auf die von ihr geforderte konkrete Benennung der Nachunternehmerleistungen anhand der betreffenden Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses zu verzichten noch darf sie diese Vorgabe sonst modifizieren oder die fehlenden Angaben bei der ASt nachfordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, aaO.; und vom 5. April 2006, VII-Verg 3/06).

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Anderenfalls wäre ein transparentes und alle Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren, in dem in jeder Hinsicht miteinander vergleichbare Angebote auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen vorliegen, nicht gewährleistet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; Urteile vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02; und vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02).

    Da ein Angebot, dem geforderte Erklärungen fehlen, die wie hier mit dem Angebot vorzulegen waren, zwingend auszuschließen ist (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02), ist die Ag weder berechtigt, auf die von ihr geforderte konkrete Benennung der Nachunternehmerleistungen anhand der betreffenden Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses zu verzichten noch darf sie diese Vorgabe sonst modifizieren oder die fehlenden Angaben bei der ASt nachfordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juli 2003, aaO.; und vom 5. April 2006, VII-Verg 3/06).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Anderenfalls wäre ein transparentes und alle Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren, in dem in jeder Hinsicht miteinander vergleichbare Angebote auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen vorliegen, nicht gewährleistet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; Urteile vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02; und vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02).

    Auch hier kommt es auf die Wettbewerbsrelevanz der geforderten Erklärung nicht an, weil sonst eine Vergleichbarkeit der Angebote in einem transparenten Vergabeverfahren nicht gewährleistet wäre (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; und Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Anderenfalls wäre ein transparentes und alle Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren, in dem in jeder Hinsicht miteinander vergleichbare Angebote auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen vorliegen, nicht gewährleistet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; Urteile vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02; und vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02).

    Auch hier kommt es auf die Wettbewerbsrelevanz der geforderten Erklärung nicht an, weil sonst eine Vergleichbarkeit der Angebote in einem transparenten Vergabeverfahren nicht gewährleistet wäre (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; und Urteil vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Demgegenüber ist das Angebot der Bg vollständig, so dass die ASt durch etwaige Vergaberechtsverstöße der Ag auch nicht deshalb in ihren Rechten verletzt sein kann, weil die Ag auf gar kein Angebot den Zuschlag erteilen dürfte (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle anderen Angebote zwingend auszuschließen wären, so dass die Ag auf kein Angebot den Zuschlag erteilten dürfte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Sollte die ASt dies beabsichtigt haben, wäre dieser Eignungsnachweis dennoch nicht vollständig erbracht, weil ihm entgegen der ausdrücklichen Anforderungen der Ag in Ziff. 7 der Bewerbungsbedingungen nicht die Verfügbarkeitserklärung beigefügt war, dass der ASt diese finanziellen und personellen Mittel auch zur Verfügung stehen (vgl. zum zwingenden Ausschluss eines Angebots in einem solchen Fall OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04 m.w.N.; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).

    Schließlich hat die ASt unstreitig nur die Zahl der Mitarbeiter für ein einziges Jahr (2007) angegeben, wohingegen § 8 Nr. 3 Abs. 1 c) VOB/A die Angabe der Zahl der durchschnittlichen Arbeitskräfte für die letzten drei Jahre verlangt; diese Angabe ist daher auch aus diesem Grund unvollständig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. Januar 2006, VII-Verg 83/05; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - Verg 20/03

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Der von der ASt betonte Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum, der der Ag im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung der Bieter zukommt, besteht nicht auf der hier entscheidenden rein formalen Ebene, ob ein Angebot sämtliche der geforderten Eignungsnachweise enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Mai 2003, VII-Verg 20/03; vom 26. Januar 2005, VII-Verg 45/04; und vom 9. Juni 2006, VII-Verg 11/04).

    Weil diese Beurteilung anhand unbestimmter Rechtsbegriffe (Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde) stattfindet und die wertende Prognose beinhaltet, ob vom künftigen Auftragnehmer eine vertragsgemäße Ausführung der Leistung erwartet werden kann, ist einem öffentlichen Auftraggeber hierbei ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden darf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Mai 2003, VII-Verg 20/03; und vom 5. Oktober 2005, VII- Verg 55/05).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 26.06.2008 - VK 3-71/08
    Aus den gleichen Gründen durfte die Ag die Eignung der ASt auch nicht etwa deshalb ohne Prüfung der verlangten Nachweise bejahen, weil die ASt zu einem großen Konzern gehört, dessen Leistungsfähigkeit allgemein bekannt ist, oder weil die Eignung der ASt z.B. aus früheren Aufträgen bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001, X ZR 100/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, VII-Verg 40/05; und vom 21. Dezember 2005, VII- Verg 69/05).

    Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich die vom Bieter vorzulegenden Angaben selbst zusammenzusuchen oder sogar selbst nach den verlangten Auskünften zu recherchieren (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2005, VII-Verg 69/05; und vom 16. Januar 2006, VII-Verg 92/05).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 3/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen fehlender Preisangabe nach § 21 Abs. 1 Satz

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - Verg 5/07

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - Verg 92/05

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde:

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - Verg 83/05

    Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2005 - Verg 55/05

    Voraussetzungen und Zulässigkeit hoher Eignungsanforderungen

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

  • VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08

    Ausschlussmöglichkeit eines Angebots bei fehlenden Nachweisen

    29.10.07 - VK 1-110/07; Beschl. vom 21.5.07 - VK 1-32/07; VK Düsseldorf, Beschl. vom 19.4.07 - VK-10/2007-B; 1. VK Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 17.04.2007 - 1 VK LVwA 4/07; 3. VK Bund, Beschl. vom 26.6.08 - VK 3-71/08; Beschl. vom 3.5.07 - VK 3-31/07).
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    Die Problematik liegt vorliegend aber darin, dass die Antragsgegnerin im Leistungsverzeichnis auf Seite 13 ganz klar ,,drei nach dem gewählten und ausgeschriebenen System gebauten Referenzanlagen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre in der Größenordnung der ausgeschriebenen Anlage im EU Raum" gefordert hat und der Auftraggeberin im Hinblick auf die Beurteilung der Eignung der Bieter deshalb kein Ermessen dahingehend zugestanden werden kann, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen anzunehmen (3. VK Bund, B. v. 26.06.2008 - Az.: VK 3-71/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 18.12.2007 - Az.: VK-SH 25/07; 2. VK Bund, B. v. 13.06.2007 - Az.: VK 2- 51/07).
  • VK Bund, 19.07.2011 - VK 2-64/11

    Vergabe eines Ausbaus

    Ein öffentlicher Auftraggeber ist vor diesem Hintergrund nicht verpflichtet, sich die vom Bieter vorzulegenden Angaben aus unterschiedlichen Angeboten selbst zusammenzusuchen oder etwa selbst nach den verlangten Auskünften zu recherchieren (so auch Vergabekammer des Bundes, 26.06.2008, VK3-71/08 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 21.12.2005, VII-Verg 69/05; vgl. auch OLG Düsseldorf, 16.01.2006, VII-Verg 92/05).
  • VK Brandenburg, 23.06.2009 - VK 26/09

    Fehlen geforderte Nachweise: Ausschluss!

    Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen (3. VK Bund, Beschluss vom 26. Juni 2008 ­ VK 3-71/08 m.w.N.).
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