Rechtsprechung
   VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/2006-L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30564
VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/2006-L (https://dejure.org/2006,30564)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2006 - VK-38/2006-L (https://dejure.org/2006,30564)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2006 - VK-38/2006-L (https://dejure.org/2006,30564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nrw.de PDF

    §§ 98 Abs. 1 GWB, 98 Abs. 2 GWB, 100 GWB, 107 Abs. 3 GWB, 69 SGB V, 2 Nr. 3 VgV, 3 Abs. 2 VgV, 25 Nr. 1 VOL/A, 24 VOL/A
    Vergabeverfahren Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Qualitätspartnerschaft zur integrierten Versorgung Diabetisches Fußsyndrom

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Qualitätspartnerschaft zur integrierten Versorgung eines diabetischen Fußsyndroms; Zweck der Gründung von Krankenkassen als juristische Personen des öffentlichen Rechts; Pflicht der Krankenkassen zur ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert: Umgehung bei grundloser Differenzierung mit Blick auf verschiedene Leistungserbringer

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliche (Orts-)Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/06
    Auch durch Rechtsaufsicht kann sehr wohl eine Einflussnahme bis auf die Beschaffungspraxis erfolgen, wenn die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben überprüft wird (so im Ergebnis OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2005, Az.: VII - Verg 22/05, jedoch keine tragende Begründung, da Antragsgegner ein gesetzlicher Unfallversicherer war, der auch der Fachaufsicht unterliegt).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/06
    Die Vergabekammer geht abweichend von der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 24.05.2004, Az.: Verg 06/04, davon aus, dass ebenfalls das Merkmal der Staatsaufsicht vorliegt (§ 87 SGB IV, § 274 SGB V).
  • VK Hamburg, 21.04.2004 - VgK FB 1/04

    Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.08.2006 - VK-38/06
    Die Vergabekammer schließt sich hierbei der Einschätzung der Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg (Beschluss vom 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04) und der Vergabekammer Niedersachsen bei der Bezirksregierung Lüneburg (Beschluss vom 21.09.2004, Az.: 203 ­ VgK- 42/2004) an.
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - Verg 50/06

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31. August 2005 (VK-38/2006-L) wird verlängert.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Sie schließt sich den Überlegungen des OLG Düsseldorf im vollen Umfang an und folgt damit im Ergebnis jenen Vergabekammern, die die Auftraggebereigenschaft ihrerseits bejaht haben (so VK Bund, Beschluss vom 05.09.2001, Az.: VK 1-23/01; Beschluss vom 09.05.2007, Az.: VK 1-26/07; VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000, Az.: VK-10/2000-L; Beschluss vom 31.08.2006, Az.: VK-38/2006-L; VK Hamburg, Beschluss vom 21.04.2004, Az.: VgK FB 1/04; VK Lüneburg, Beschluss vom 21.09.2004, Az.: 203-VgK-42/2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Praxis der Vergabekammern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.11.2001, - Verg 33/01 - 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 5.9.2001, - VK 1 23/01 - Vergabekammer Hamburg, Beschl. v. 21.4.2004, - VgK VFB 1/04 - Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschl. v. 31.8.2006, - VK-38/2006-L - Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9.5.2007, - UK1-26/07 - vgl. auch Kamann/Gey, PharmR 2006, 255,261; Willenbruch/Bischoff, PharmR 2005, 477,479) seien gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 2 GWB.
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