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   VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07   

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https://dejure.org/2007,2069
VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07 (https://dejure.org/2007,2069)
VK Bund, Entscheidung vom 09.05.2007 - VK 1-26/07 (https://dejure.org/2007,2069)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - VK 1-26/07 (https://dejure.org/2007,2069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Markterkundung: Abfrage von Preisen für Leistungen, die nicht Gegenstand der Einkaufsleistung sind (informatorische Zwecke)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krankenkassen müssen das Vergaberecht einhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • loh.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Krankenkassen müssen das Vergaberecht einhalten! (IBR 2007, 396)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein ungewöhnliches Wagnis vor? (IBR 2007, 1337)

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Hierdurch wird für die erforderliche Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens gesorgt und eine Rechtsbeeinträchtigung der ASt verhindert (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 26.9.2006, X ZB 14/06).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Lediglich für den Fall, dass der Staat für seine finanziellen Zuwendungen eine spezifische Gegenleistung erhält, verneint der EuGH das Vorliegen einer öffentlichen Finanzierung (vgl. EuGH, Urteil v. 3.10.2000, Rs. C-380/98, "University of Cambridge").
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06

    Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (siehe hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2006, Verg 39/06, wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2001 - 11 Verg 1/01

    Pflichten des Auftraggebers bei funktionaler Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Aus der unterbliebenen Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9a VOL/A folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe andere Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 3.7.2002, Verg 13/02, und Beschl. v. 12.9.2000, http://www.ibr-online.de/interna/js.htmlVerg 4/00; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.4.2001, 11 Verg 1/01).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    v. 24.5.2004, Verg 6/04 mwN).
  • BayObLG, 03.07.2002 - Verg 13/02

    Unzureichende Begründung der Vorabinformation - Zuschlagsverbot für Unterangebot

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Aus der unterbliebenen Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9a VOL/A folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe andere Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist (vgl. BayObLG, Beschl. v. 3.7.2002, Verg 13/02, und Beschl. v. 12.9.2000, http://www.ibr-online.de/interna/js.htmlVerg 4/00; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 10.4.2001, 11 Verg 1/01).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Inhaltlich müssen die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2004, Verg 1/04 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06

    Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07
    Die Ag verfügt gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnte (vgl hierzu nur OlG Düsseldorf, Beschl. v. 21.7.2006 - Verg 13/06 zur der mittelbaren Finanzierung von Landesrundfunkanstalten nwN; aA BayObLG, Beschl. v. 24.5.2004 sowie Heßhaus in VergabeR 2a/2007, S. 333 ff. mwN).
  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding,.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-123/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-114/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Die Ag wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; mit weiteren Ausführungen: 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07).

    Die Ag verfügen damit gegenüber anderen privaten Auftraggebern aufgrund ihrer staatlich garantierten Finanzierung über eine Sonderstellung im Wettbewerb, die dazu führt, dass sie bei ihren Beschaffungen durch andere als vergabekonforme Zwecke geleitet sein könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v. 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07; Kaeding, PharmR 2007, 239, 243; aA.

    Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung zwischen dem Prüfungsmaßstab der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen einerseits und den Zivilgerichten andererseits sind vergaberechtlich alle Regelungen eines auf einem öffentlichen Auftrag basierenden Leistungsverhältnisses hinzunehmen, soweit diese dem Bieter noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises ermöglichen (OLG Düsseldorf aaO., wonach dem Auftragnehmer die Schätzung einer im vorhinein nicht feststehenden Teilnehmerzahl einer Berufsbildungsmaßnahme zuzumuten ist; vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 9. Mai 2007, VK 1-26/07).

  • VK Bund, 14.09.2007 - VK 1-101/07

    Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Sie ist eine juristische Person des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen und wird aufgrund ihrer überwiegend staatlichen Finanzierung, die hier mittelbar über eine gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder erfolgt, durch den Bund beherrscht (siehe hierzu VK-Bund, Beschl. v. 9.5.2007 und 31.8.2007, VK 1-26/07 und VK1 92/07 sowie OLG Düsseldorf, Vorlagebeschl. v. 23.5.2007, VII-Verg 50/06).

    Diese Erwägungen der Ag sind sachgerecht, da die einzelnen Rahmenverträge von der Ag abzuwickeln sind sowie von ihr verwaltet werden müssen und damit in nicht unerheblichem Maße Ressourcen der Ag in Anspruch nehmen (so auch bereits VK-Bund, Beschl. v. 31.8.2007 aaO).

    Ein ungewöhnliches Wagnis im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A liegt hierin jedenfalls nicht (so auch bereits Beschl. VK Bund v. 9.5.2007, VK 1 - 26/07).

  • FG Baden-Württemberg, 20.08.2007 - 8 V 1/07

    Kraftfahrzeugsteuer - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

    Zwar ist im Zeitpunkt der Entscheidung des erkennenden Senats über den Antrag auf AdV zu der Frage, ob die vorgenannte rückwirkende Änderung des KraftStG als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu werten ist, ein Revisionsverfahren beim BFH unter dem Az. IX R 26/07 anhängig.

    Das zu der Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 3344 f.) mit Wirkung ab 1. Mai 2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot zu werten ist, unter dem Az. IX R 26/07 beim BFH anhängige Revisionsverfahren erfordert die Zulassung der Beschwerde im Streitfall nicht.

  • VK Bund, 07.02.2008 - VK 3-169/07

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

    Sie ist juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2, SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3 -124/07; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII- Verg 50/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06.).
  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

    Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08

    "Verdeckte Bietergemeinschaft": Ausschluss!

  • VK Sachsen, 05.05.2009 - 1/SVK/009-09

    Keine nachträgliche Festlegung von Unterkriterien und Bewertungsmatrix

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 31.08.2007 - VK 1-92/07

    Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

  • VK Sachsen, 24.04.2008 - 1/SVK/015-08

    Aufklärung der Vermutung einer Mischkalkulation

  • VK Bund, 06.02.2008 - VK 3-11/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • VK Brandenburg, 23.07.2007 - 1 VK 26/07

    Gesetzliche Krankenkassen sind keine öffentlichen Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - Verg 15/08

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag zur Verlängerung der aufschiebenden

  • VK Sachsen, 25.09.2008 - 1/SVK/045-08

    Lieferung eines mandantenfähigen VolP-Telekommunikationssystems

  • VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09

    Öffentliche Ausschreibung

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • VK Bund, 09.01.2008 - VK 3-145/07

    Vergabe einer Beschaffung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

  • VK Bund, 10.11.2009 - VK 1-191/09

    Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 1 VK 51/08

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VK Südbayern, 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05/10

    Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens

  • VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-76/09

    Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen im Bereich unterstützter Beschäftigung

  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 2-156/07

    Beschaffung der ambulanten Versorgung von Versicherten der Krankenkasse, die

  • VK Bund, 14.11.2007 - VK 3-124/07

    Rabattvereinbarungen für die Belieferung der Vertragsarztpraxen gemäß § 130 a

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2007 - 1 VK 8/07

    Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

  • VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

  • VK Brandenburg, 28.01.2008 - VK 59/07

    die Umsatzsteuer ist ein typisches Risiko eines Unternehmers

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2007 - 1 VK 7/07

    Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

  • VK Bund, 08.02.2008 - VK 3-29/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • VK Bund, 05.02.2008 - VK 3-08/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2007 - 1 VK 6/07

    Vergabe von Leistungen zur medizinischen Versorgung

  • VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
  • VK Bund, 05.02.2008 - VK 3-23/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • EGMR, 07.06.2016 - 71525/01

    DUMITRU POPESCU CONTRE LA ROUMANIE (N° 2)

  • VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-122/08

    Nichtoffenes Verfahren

  • VK Bund, 05.02.2008 - VK 3-17/08

    Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

  • VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für

  • VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08

    Nichtoffenes Verfahren

  • VK Bund, 27.08.2008 - VK 1-102/08

    Vertrag über die Versorgung mit Inkontinenzartikeln gemäß § 127 Abs.1 SGB V

  • VK Bund, 10.04.2008 - VK 2-37/08

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) für die

  • EGMR, 07.06.2016 - 9718/03

    GEORGEL ET GEORGETA STOICESCU CONTRE LA ROUMANIE

  • VK Bund, 21.12.2009 - VK 1-212/09

    Abschluss von Verträgen nach § 127 SGB V zur Versorgung der Versicherten mit

  • VK Bund, 18.12.2009 - VK 1-218/09

    Abschluss von Verträgen nach § 127 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln

  • EGMR, 07.06.2018 - 68066/12

    ADAM AGAINST SLOVAKIA

  • EGMR, 14.06.2017 - 25782/11

    KARDOS CONTRE LA CROATIE

  • EGMR, 06.06.2012 - 23241/04

    ARMA CONTRE LA FRANCE

  • EGMR, 26.04.2005 - 77403/01

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