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   VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02   

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https://dejure.org/2002,17319
VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02 (https://dejure.org/2002,17319)
VK Bund, Entscheidung vom 02.07.2002 - VK 1-31/02 (https://dejure.org/2002,17319)
VK Bund, Entscheidung vom 02. Juli 2002 - VK 1-31/02 (https://dejure.org/2002,17319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung von besonders günstigen Angeboten; Detailprüfung vor Aufforderung zur Angebotsabgabe; Leistungsfähigkeit trotz Lieferverzügen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungskriterien: sind keine Wertungskriterien genannt, ist ausschließlich auf den Preis abzustellen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von 20.050 Paar (...-)Schuhe als Heißwetterbekleidung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 23.05.2002 - VK 2-16/02

    Lieferung von Schuhen

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    In der Sache stützte sie sich auf die Wahl des falschen Vergabeverfahrens; auf die Abänderung der ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen infolge Veränderung der Lieferfristen; darauf, dass die Leistungsfähigkeit eines Bieters im Verhandlungsverfahren vor Aufforderung zur Angebotsabgabe feststehen müsse, sich hier aber aus dem soeben entschiedenen Nachprüfungsverfahren ... GmbH ./. ... (Az: VK 2 - 16/02) ergäbe, dass sich die VSt frühestens mit Einsendung des Musterschuhs im dortigen Verfahren mit der Eignung beschäftigt habe, was nach Aufforderung zur Angebotsabgabe der Fall gewesen sei; schnelle Lieferung sei maßgebliches Zuschlagskriterium gewesen und die Beigeladene sei nicht in der Lage, vergleichbare Liefertermine wie von der ASt angeboten einzuhalten, jedenfalls sei dies nicht in einem Maße nachgewiesen, wie dies für die Bejahung der Eignung erforderlich sei.
  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    Die Regelung dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor einer qualitativ schlechten Leistung oder einer finanziellen Nachforderung des Auftragnehmers (so BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Mai 2000, 17 W 3/00).
  • VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01

    Neubau eines schlüsselfertigen Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    Bereits aus diesem Grund ist der Eintritt eines Schadens fraglich (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. April 2001, VK 1 - 07/01).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    Es entspricht daher der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO analog, vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 165 (166) m. w. Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    Für das Vorliegen eines möglicherweise anders zu beurteilenden Ausnahmefalls, in dem aufgrund einer zielgerichteten Marktverdrängungsabsicht in Bezug auf einen bestimmten Konkurrenten auszugehen wäre (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00), sind vorliegend keine Anhaltspunkte gegeben, zumal die Beigeladene nicht wusste, welche weiteren Unternehmen durch die VSt zur Angebotsabgabe aufgefordert worden waren; allein aus der Tatsache, dass ihr Angebot einen im Vergleich zum Konkurrenten deutlich niedrigeren Preis hat, kann nicht geschlussfolgert werden, dies sei in Marktverdrängungsabsicht abgegeben worden.
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2002 - VK 1-31/02
    Die Regelung dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor einer qualitativ schlechten Leistung oder einer finanziellen Nachforderung des Auftragnehmers (so BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Mai 2000, 17 W 3/00).
  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

    Der Ausschluss unauskömmlicher Preise dient aber gerade nicht der Bauwirtschaft allgemein bzw. verfolgt nicht den Schutz der Anbieter in ihrer Gesamtheit vor den ruinösen Folgen von Niedrigangeboten (vgl. Brinker / Ohler, a.a.O., Rn. 59 zu § 25 VOB/A), so dass § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zukommt (vgl. Kratzenberg, a.a.O., Rn. 66 zu § 25 VOB/A; VK FB Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002, VgK FB 3/02 [Ls.]; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2002, 1 VK 63/02 [Ls.]; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.11.2002, VK2- 86/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 02.07.2002, VK1-31/02; wohl auch OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2004, 1 U 56/04; OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000, 17 W 3/00; BayObLG, jedenfalls noch mit Beschluss vom 12.09.2000, Verg 4/00, IBR 2001, 40; offen gelassen VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2005, 2 VK 64/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2009 - VK-SH 18/08

    Rüge der Wahl der Verfahrensart

    Denn zum jetzigen Zeitpunkt kann die ASt nicht substantiiert darlegen, durch welche Maßnahme oder durch welche Tatsache ihr künftig ein Schaden drohen wird, Ein sich aus der Wahl des Verhandlungsverfahrens ergebender grundsätzlicher Nachteil ist für den Regelfall nicht anzunehmen; ganz imGegenteil eröffnen sich durch die größere Flexibilität des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren größere Möglichkeiten der Angebotsgestaltung, die sich für am Verfahren beteiligte Unternehmen als vorteilhaft erweisen können (so auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Juli 2002 - VK 1-31/02).
  • VK Hamburg, 17.12.2002 - VgK FB 3/02

    Ordnungsgemäße Rüge

    Nach ganz überwiegender Meinung kommt dieser Vorschrift keine bieterschützende Wirkung im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB dergestalt zu, dass sich ein Bieter im Nachprüfungsverfahren auf deren Verletzung berufen könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002, Verg 37/02; Beschluss vom 17.06.2002, VergabeR 2002, 471 ff.; Beschluss vom 9.12.2000, WuW/E Verg 427 f.; BayObLG, Beschluss vom 10.05.2000, 17 W 3/00; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 02.07.2002, VK 1 - 31/02; Beschluss vom 12.11.2002, VK 2 - 86/02).
  • VK Bund, 12.11.2002 - VK 2-86/02

    Harmonisierung der Systemplattform

    Nach überwiegender Meinung in der Rechtsprechung kommt dieser Vorschrift grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB dergestalt zu, dass sich ein Mitbieter im Nachprüfungsverfahren auf deren Verletzung berufen könnte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. September 2002, Verg 37/02; Beschluss vom 17. Juni 2002, VergabeR 2002, 471 ff; Beschluss vom 19. Dezember 2000, Verg 28/00; Bay ObLG, Beschluss vom 12. September 2000, Verg 4/00; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Mai 2000, 17 W 3/00; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Juli 2002, VK 1- 31/02).
  • VK Rheinland-Pfalz, 09.10.2002 - VK 24/02

    Antragsbefugnis

    Es ist nicht ersichtlich, inwieweit sie durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens in ihren Zuschlagschancen beeinträchtigt sein könnte (vgl. auch VK Bund, Beschl. v. 02.07.2002, VK 1-31/02, und Beschl. v. 09.04.2001, VK 1 - 07/01).
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.10.2002 - VK 24/02
    Es ist nicht ersichtlich, inwieweit sie durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens in ihren Zuschlagschancen beeinträchtigt sein könnte (vgl. auch VK Bund, Beschl. v. 02.07.2002, VK 1-31/02, und Beschl. v. 09.04.2001, VK 1 - 07/01).
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