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   VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09   

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VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09 (https://dejure.org/2009,32919)
VK Bund, Entscheidung vom 15.05.2009 - VK 3-127/09 (https://dejure.org/2009,32919)
VK Bund, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - VK 3-127/09 (https://dejure.org/2009,32919)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 18/04

    Unzulässige Wagnisüberbürdung

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Dennoch ist vom Grundsatz her festzuhalten, dass die Auslastungsfrage verschuldensunabhängig als ,,ungewöhnliches Risiko" i.S. von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A in die Risikosphäre der Ag fällt: Würde sie die Maßnahme nicht durch Dritte erbringen lassen, sondern in Eigenleistung abwickeln, so läge das Risiko, Ressourcen vorzuhalten, ohne dass diese durch ausreichend Teilnehmer auch tatsächlich genutzt werden, bei ihr (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04; und vom 23. März 2005, VII-Verg 77/04).

    Genau diese Gefahr will § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vermeiden (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer ähnlichen 70:30-Regelung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch der ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • VK Bund, 20.04.2006 - VK 1-19/06

    Rahmenvertrag über die Lieferung von ...schuhen

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Dass darin nach wie vor der Charakter eines Rahmenvertrags läge, stünde der Vergaberechtskonformität nicht entgegen; anders als der ASt meint, verhält es sich nicht so, dass der Rahmenvertrag außerhalb des Anwendungsbereichs der a-Bestimmungen der VOL/A nur deswegen nicht zulässig wäre, weil er in den Basisvorschriften nicht explizit genannt ist (ebenso 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07; und vom 20. April 2006, VK 1-19/06).
  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Dass darin nach wie vor der Charakter eines Rahmenvertrags läge, stünde der Vergaberechtskonformität nicht entgegen; anders als der ASt meint, verhält es sich nicht so, dass der Rahmenvertrag außerhalb des Anwendungsbereichs der a-Bestimmungen der VOL/A nur deswegen nicht zulässig wäre, weil er in den Basisvorschriften nicht explizit genannt ist (ebenso 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07; und vom 20. April 2006, VK 1-19/06).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Dennoch ist vom Grundsatz her festzuhalten, dass die Auslastungsfrage verschuldensunabhängig als ,,ungewöhnliches Risiko" i.S. von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A in die Risikosphäre der Ag fällt: Würde sie die Maßnahme nicht durch Dritte erbringen lassen, sondern in Eigenleistung abwickeln, so läge das Risiko, Ressourcen vorzuhalten, ohne dass diese durch ausreichend Teilnehmer auch tatsächlich genutzt werden, bei ihr (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04; und vom 23. März 2005, VII-Verg 77/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Sie sind daher nicht als unterliegende Partei anzusehen und nicht an den Kosten des Verfahrens oder den Aufwendungen der ASt zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, VII-Verg 1/02 und vom 17. Mai 2004, VII- Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Hat der Bieter kein Angebot abgegeben, hat er darzulegen, dass er gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß daran gehindert worden ist, ein ernstzunehmendes Angebot abzugeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. August 2007, Verg 7/07).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 15.05.2009 - VK 3-127/09
    Sie sind daher nicht als unterliegende Partei anzusehen und nicht an den Kosten des Verfahrens oder den Aufwendungen der ASt zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, VII-Verg 1/02 und vom 17. Mai 2004, VII- Verg 12/03 m.w.N.).
  • VK Bund, 29.07.2009 - VK 2-87/09

    Öffentliche Ausschreibung

    Denn die Rahmenvereinbarung ist über die seit jeher geltende Vorschrift des § 4 SKR hinaus als eine allen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung stehende Vertragsform anerkannt und gilt damit auch für Rahmenvereinbarungen, auf die die spezielle Bestimmung des § 3a Nr. 4 VOL/A nicht anwendbar ist (vgl. insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 9. Mai 2007, VK 1 - 26/07, und vom 20. April 2006, VK 1 - 19/06, jüngst auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sowohl das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 9. Juni 2004, VII-Verg 18/04) als auch die 3. Vergabekammer des Bundes (Beschlüsse vom 15. Mai 2009, VK 3 - 127/09, und vom 29. April 2009, VK 3 - 76/09) entschieden haben, dass selbst die Garantie einer Vergütung in Höhe von 70 % das dem Bieter aufgrund bestimmter Vorhaltungspflichten entstehende ungewöhnliche Wagnis in den jeweils zu beurteilenden Fällen nicht auf ein nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A akzeptables Niveau zu reduzieren vermochte.

  • VK Niedersachsen, 28.05.2014 - VgK-13/14

    VOL/A 2009: Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse ist (weiterhin) verboten!

    Die Verlagerung von Wagnissen, die auf Umständen und Ereignissen beruhen, auf die der Auftragnehmer Einfluss hat, und/oder deren Einwirkungen auf die Preise er schätzen kann, ist vergaberechtlich nicht unzulässig" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009, VII - Verg 19/09; a.A. noch VK Bund, Beschluss vom 15.05.2009, VK 3-127/09).
  • VK Bund, 12.10.2011 - VK 2-115/11

    Maßnahmenkombination Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz nach

    Schon eine Risikoverteilung von 70% zu 30 % kann im Einzelfall - insbesondere in Kombination mit weiteren relevanten Faktoren - im Hinblick auf ungewöhnliche Wagnisse problematisch sein (so in den Fällen OLG Düsseldorf, 09.06.2004, VII-Verg 18/04; VK Bund, 29.07.2009, VK2-87/09; VK Bund, 15.05.2009, VK3-127/09; VK Bund, 29.04.2009, VK3- 76/09).
  • VK Niedersachsen, 23.05.2014 - VgK-13/14

    Europaweite Ausschreibung der Beförderung von körperlich, geistig, seelisch oder

    Die Verlagerung von Wagnissen, die auf Umständen und Ereignissen beruhen, auf die der Auftragnehmer Einfluss hat, und/oder deren Einwirkungen auf die Preise er schätzen kann, ist vergaberechtlich nicht unzulässig" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009, VII - Verg 19 / 09; a.A. noch VK Bund, Beschluss vom 15.05.2009, VK 3 - 127 / 09).
  • VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-76/09

    Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen im Bereich unterstützter Beschäftigung

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 23. April 2009 beide Verfahren getrennt; soweit die ASt die Rechte der Bietergemeinschaft geltend macht, werden diese unter dem vorliegenden Aktenzeichen, im Übrigen unter dem Aktenzeichen VK 3-127/09 weitergeführt.
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