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   VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T   

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VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T (https://dejure.org/2014,45113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T (https://dejure.org/2014,45113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T (https://dejure.org/2014,45113)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 BADV, ANLAGE 2 ZU § 7 BADV, 96/67/EG DES RATES VOM 15. OKTOBER 1996 RICHTLINIE
    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt Main

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Orientierung der Ausgestaltung eines Verfahrens zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Transparenzgebot; Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einer erst nach der Öffnung der Bewerbungen erfolgten Festlegung von Unterkriterien zur Bewertung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUSSCHREIBUNG; AUSWAHLVERFAHREN; BODENABFERTIGUNGSLEISTUNGEN; FESTLEGUNG VON KRITERIEN; GEWICHTUNG; MUSTERMENGENKALKULATIONEN; TRANSPARENZGEBOT; UNTERKRITERIEN VERGABE; VERWALTUNGSHELFER; ZUSCHLAGSKRITERIEN

  • rechtsportal.de

    BADV § 7 Abs. 1 S. 3; BADV § 8; BADV § 9
    Orientierung der Ausgestaltung eines Verfahrens zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Transparenzgebot; Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einer erst nach der Öffnung der Bewerbungen erfolgten Festlegung von Unterkriterien zur Bewertung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterkriterien und deren Gewichtung müssen vor Öffnung der Angebote feststehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bista.de (Kurzinformation)

    Ausschreibungskriterien müssen vorab feststehen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Land muss Bodenabfertigung am Flughafen Frankfurt neu ausschreiben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtliche Grundprinzipien gelten auch im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren (VPR 2015, 197)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 390
  • VPR 2015, 197
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Demgemäß ist die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung darauf beschränkt, ob die Behörde gegen die geltenden Verfahrensbestimmungen verstoßen oder den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum überschritten hat, indem sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507 sowie juris Rn. 20 f. mit weiteren Nachweisen).

    Auch ist in einem Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen eine Angabe der Gewichtung der einzelnen Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen nicht erforderlich, da die BADV anders als das allgemeine Vergaberecht (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 48) jedenfalls gegenwärtig eine entsprechende Verpflichtung nicht enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff.).

    Als Unterkriterien oder Hilfskriterien werden Kriterien verstanden, die der Ausfüllung und näheren Bestimmung eines Hauptkriteriums dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 24) und präziser darstellen, worauf es dem Auftraggeber ankommt (vgl. Vergabekammer des Landes Hessen, Beschluss vom 21. März 2013 - 69VK-01/2013 -, juris Rn. 82 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn weder die BADV noch die Richtlinie 96/67/EG oder das Transparenzgebot vorgeben, dass die Zuschlagskriterien bzw. die deren Ausfüllung dienenden Unterkriterien in der Ausschreibung bereits ausdrücklich in ihrem Verhältnis zueinander zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff), betrifft dies nur die Offenlegung der Gewichtung gegenüber den Bewerbern, nicht hingegen die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt diese Festlegungen intern zu erfolgen haben.

    b) Es spricht auch vieles dafür, dass die Klägerin schon unabhängig von dem vom Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Unzulässigkeit der erneuten Berücksichtigung von Eignungskriterien angeführten Gesichtspunkt des "Doppelt ins Gewicht-Fallens" (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 51) der Sache nach zu Recht beanstandet hat, dass der Beklagte die bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüften Kriterien "Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Haftpflichtversicherung" erneut als Auswahlkriterien herangezogen hat, weil es sich hierbei nicht um sachgerechte Auswahlkriterien im Sinne der Nr. 1 Abs. 2 der Anlage 2 zu § 7 BADV sowie des Erwägungsgrundes 11 der Richtlinie 96/67/EG handeln dürfte.

    Bei der Festlegung der der Entscheidung zugrunde zu legenden Kriterien steht der Behörde - wie bereits dargelegt - ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 29).

    Zu diesem Hauptkriterium müssen die Zuschlagskriterien einen hinreichenden Bezug aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 51).

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Auch ist in einem Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen eine Angabe der Gewichtung der einzelnen Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen nicht erforderlich, da die BADV anders als das allgemeine Vergaberecht (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 48) jedenfalls gegenwärtig eine entsprechende Verpflichtung nicht enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff.).

    Dass zur Vermeidung etwaiger Manipulationen Bewertungskriterien und deren Gewichtung daher nach der Öffnung der Bewerbungen nicht mehr festgelegt werden dürfen (vgl. Vergabekammer des Landes Hessen, Beschluss vom 21. März 2013 - 69d VK-01/2013 -, juris Rn. 77) und ein derartiges Vorgehen dem Transparenzgebot nicht genügt, hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Januar 2008 (- C-532/06 -, juris Rn. 44) deutlich zum Ausdruck gebracht.

    aa) Nach der bereits angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 41 ff. und vom 24. November 2005 - C-331/04 -, juris Rn. 26 ff.) ist schon eine den Bewerbern vorab nicht mitgeteilte, aber noch vor der Öffnung der Bewerbungen erfolgende Festlegung von Gewichtungskoeffizienten für vorab festgelegte und veröffentlichte Unterkriterien nur dann zulässig, wenn diese Gewichtungsentscheidung die bekanntgemachten Zuschlagskriterien nicht ändert, sie nicht unter Berücksichtigung von Umständen erlassen worden ist, die einen der Bieter diskriminieren könnten, und sie nichts enthält, was die Vorbereitung der Angebote hätte beeinflussen können, wenn es zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen wäre.

    Kriterien, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen, sind danach als Zuschlagskriterien ausgeschlossen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 26 ff. zu Art. 23 Abs. 1, 32 und 36 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) in der durch die Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 (ABl. L 328, S. 1) geänderten Fassung mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Hamburg, 16.08.2013 - 1 Es 2/13

    Über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Da die Klägerin dem angegriffenen Bescheid des Beklagten zufolge grundsätzlich geeignet ist, die zu vergebenden Bodenabfertigungsdienste zu erbringen, und fristgerecht vollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht hat, kann sie als im Auswahlverfahren unterlegene Bewerberin durch die Vergabe der Dienste an die Beigeladene zu 2) in ihrem aus Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG, Art. 6, 11, 14 und 21 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABl. L 272 vom 25. Oktober 1996, S. 36) - Richtlinie 96/67/EG - sowie §§ 7 und 8 BADV folgenden Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen, fairen Auswahlverfahrens verletzt sein und hat daher einen Anspruch auf Überprüfung der Auswahlentscheidung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris Rn. 12).

    Einer Angabe noch der feinsten Unterkriterien in den Bewerbungsunterlagen bedarf es allerdings nicht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 25).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn wie bei der Beurteilung der Mustermengenkalkulationen komplexe betriebswirtschaftliche und flughafenspezifische Fragestellungen betroffen sind, zumal es der Behörde angesichts dessen, dass sie derartige Entscheidungen nur alle sieben Jahre zu treffen hat (§ 7 Abs. 4 BADV), nur schwer möglich ist, eine entsprechende Routine zu entwickeln (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris Rn. 30).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein, um durch einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, dass ein fairer, unverfälschter Wettbewerb eröffnet wird und überprüft werden kann, ob das Gleichheitsgebot eingehalten worden ist (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 2008 - T-345/03 -, juris Rn. 142 f. und vom 18. Oktober 2001 - C-19/00 -, juris Rn. 41; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 45).

    Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur Offenlegung der Entscheidungskriterien, da nur so eine diskriminierungsfreie Teilnahme aller Interessenten am Auswahlverfahren gewährleistet werden kann, die ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 46).

    Auch ist in einem Verfahren zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen eine Angabe der Gewichtung der einzelnen Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen nicht erforderlich, da die BADV anders als das allgemeine Vergaberecht (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 33 ff.; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 -, juris Rn. 48) jedenfalls gegenwärtig eine entsprechende Verpflichtung nicht enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, juris Rn. 23 ff.).

  • VK Hessen, 21.03.2013 - 69d-VK-01/13

    Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Diese Mitteilungspflicht gilt auch für Unterkriterien (vgl. Vergabekammer des Landes Hessen, Beschluss vom 21. März 2013 - 69d VK-01/2013 -, juris Rn. 77).

    Dass zur Vermeidung etwaiger Manipulationen Bewertungskriterien und deren Gewichtung daher nach der Öffnung der Bewerbungen nicht mehr festgelegt werden dürfen (vgl. Vergabekammer des Landes Hessen, Beschluss vom 21. März 2013 - 69d VK-01/2013 -, juris Rn. 77) und ein derartiges Vorgehen dem Transparenzgebot nicht genügt, hat auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Januar 2008 (- C-532/06 -, juris Rn. 44) deutlich zum Ausdruck gebracht.

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Die Bewerber sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ein unter allen Umständen vergleichbares sowie das ihnen bestmögliche Angebot abzugeben, so dass der Auftraggeber im Stande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob und inwieweit die Angebote die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - C-368/10 -, juris Rn. 109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2008 - VII-Verg 19/08 -, juris Rn. 14).

    Ein öffentlicher Auftraggeber darf zwar von den interessierten Wirtschaftsteilnehmern erwarten, dass sie gebührend informiert sind und mit der üblichen Sorgfalt handeln, eine solche Erwartung setzt jedoch voraus, dass er selbst seine Anforderungen klar formuliert; dabei handelt es sich nicht nur um eine formale Verpflichtung, ein solches Vorgehen ist vielmehr unerlässlich, damit potentielle Anbieter sich auf ein einheitliches und amtliches Dokument stützen können, ohne den Zufälligkeiten einer Informationssuche ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - C-368/10 -, juris Rn. 66 f. zur Verpflichtung, die erwarteten detaillierten Umwelteigenschaften eines zu liefernden Erzeugnisses ausdrücklich anzugeben und nicht nur ein bestimmtes Umweltgütezeichen vorzugeben).

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Die Bewerber sollen dadurch in die Lage versetzt werden, ein unter allen Umständen vergleichbares sowie das ihnen bestmögliche Angebot abzugeben, so dass der Auftraggeber im Stande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob und inwieweit die Angebote die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - C-368/10 -, juris Rn. 109; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2008 - VII-Verg 19/08 -, juris Rn. 14).

    Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang ergänzend auf die Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung vom 15. Oktober 2013 verwiesen hat (Bl. 319 f. GA), nach deren § 4 Abs. 1 Satz 2 in Fällen, in denen "die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personal erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragsausführung haben können", diese Kriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden können, hat die Klägerin zu Recht angemerkt, dass die von dem Beklagten im Auswahlverfahren zugrunde gelegten Eignungskriterien keinen spezifischen Auftragsbezug aufgewiesen haben; daher wären sie auch nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Mai 2008 - VII-Verg 19/08 -, juris Rn. 29) nicht ausnahmsweise zulässig.

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Er hat in dieser vergaberechtlichen Entscheidung zwar unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 24. November 2005 (- C-331/04 -, juris) darauf verwiesen, dass die nachträgliche Festlegung von Gewichtungskoeffizienten für vorab festgelegte und veröffentlichte Unterkriterien unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sei.

    aa) Nach der bereits angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 24. Januar 2008 - C-532/06 -, juris Rn. 41 ff. und vom 24. November 2005 - C-331/04 -, juris Rn. 26 ff.) ist schon eine den Bewerbern vorab nicht mitgeteilte, aber noch vor der Öffnung der Bewerbungen erfolgende Festlegung von Gewichtungskoeffizienten für vorab festgelegte und veröffentlichte Unterkriterien nur dann zulässig, wenn diese Gewichtungsentscheidung die bekanntgemachten Zuschlagskriterien nicht ändert, sie nicht unter Berücksichtigung von Umständen erlassen worden ist, die einen der Bieter diskriminieren könnten, und sie nichts enthält, was die Vorbereitung der Angebote hätte beeinflussen können, wenn es zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 21.07.1999 - 20 AS 99.40032

    Vergaberecht: Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf Flughäfen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Durch die Kriterien wird das Verfahren objektiviert, ihre Anwendung stellt sicher, dass die Behörde bei der Auswahl nicht auf subjektive Präferenzen, sondern allein auf die von den Kriterien erfassten objektiven Gesichtspunkte abstellt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, juris Rn. 24).

    Derart unbestimmte Kriterien sind unter Transparenzgesichtspunkten als problematisch zu erachten, da sie dem Auftraggeber eine nahezu uneingeschränkte Freiheit bei der Auswahl der Bewerber einräumen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13
    Eine Vorgehensweise, die Raum für derartige Einflussnahmen und Risiken lässt, ist nicht als eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung zu erachten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. September 2002 - 1 BvR 819/01, 1 BvR 826/01 -, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - Verg W 17/11

    Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen: Zulässigkeit nachträglicher

  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

    Tragwerksplanung - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Vergaberechtswidrige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 20 D 38/10

    Sachgerechte Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit der Auswahl der Dienstleister

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2009 - Verg 10/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Bekanntgabe von Gewichtungs- und Bewertungsregeln

  • EuGH, 05.12.2013 - C-561/12

    Nordecon und Ramboll Eesti - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren mit

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

  • VGH Hessen, 07.04.2006 - 12 Q 114/06

    Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde für die Auswahl von Anbietern von

  • EuG, 12.03.2008 - T-345/03

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40003

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienst-leistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) - auf das die Kammer hingewiesen habe - betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 20 D 4/16

    Zuständigkeit des OVGs in erster Instanz für Rechtsstreitigkeiten betreffend

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteile vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, ZLW 2017, 179 und vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, juris, und Beschluss vom 7. April 2006 - 12 Q 114/06 -, ZLW 2006, 637; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 20 AS 99.40032 -, NVwZ 1999, 1131; Nds. OVG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 -, NVwZ 1999, 1130.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, NVwZ-RR 1016, 494; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2016 - 20 D 95/13.AK -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.; Hamb. OVG, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 -, juris.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O., m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 8 CS 17.432 -, a. a. O.

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Eine nochmalige Anwendung dieser Kriterien auf der Auswahlebene im Sinne eines "Mehr an Eignung" ist unzulässig (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, juris Rdnr. 85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 20 D 95/13

    Auftraggeber darf von ausgeschriebenem Konzessionszeitraum nicht abweichen!

    vgl. dies inzidenter voraussetzend: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 3 C 32.11 -, NVwZ 2013, 507; OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 2011 - 20 D 38/10.AK -, ZfBR 2011, 495; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2013 - 1 Es 2/13 -, juris; ausdrücklich: Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, VPR 2015, 197.

    - 3 B 16.15 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O., m. w. N.

    - 3 B 16.15 -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O., m. w. N.

    vgl. so ausdrücklich zur insoweit vergleichbaren Auswahlentscheidung des Dienstherrn in beamtenrechtlichen Auswahlverfahren: BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; im Ergebnis zur Auswahlentscheidung nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung ebenso: Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 C 1276/13.T -, a. a. O.; dem nachfolgend jedenfalls der Tendenz nach ebenso zur Auswahlentscheidung nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 -, a. a. O., wonach es von der Art und Reichweite der Rechtsfehler sowie der damit verbundenen Verletzung von subjektiven Rechten der Bewerber abhängt, ob das gesamte Auswahlverfahren einschließlich des Teilnahmewettbewerbs oder lediglich dessen zweite Stufe zu "wiederholen" ist, "also die Auswahl aus den im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerbern im Sinne von Nr. 2.3 der Auswahl-Richtlinie".

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

    Dies ist der Fall, wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat oder sich nicht an den von ihr aufgestellten Beurteilungsmaßstab und an die allgemeinen Grundsätze der Sachgerechtigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung gehalten hat (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 3 C 32/11 - juris Rn. 21, m.w.N.; HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 30).

    Sie stellen die Verbindung her zwischen der Ausschreibung und der Auswahlentscheidung, der sie gemäß Nummer 2.3 Abs. 5 Satz 4 der Auswahl-Richtlinie (Anlage 2 zu § 7) zugrunde gelegt werden müssen (vgl. HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 32 ff., BayVGH, B.v. 25.2.2010 - 8 AS 10.40003 - juris Rn. 18, m.w.N.).

    Aufgrund des weiten Bewertungs- und Beurteilungsspielraums bedurfte es keiner Angabe weiterer Unterkriterien und keiner feineren Differenzierung (vgl. auch HessVGH, U.v. 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 34, m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 16.04.2015 - 5 L 1448/14

    Sportwettenkonzession

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu Bodenabfertigungsdienstleistungen vom 15.10.2014 (Az.: 9 C 1276/13.T) betreffe einen anderen Sachverhalt und ein anderes Rechtsregime, nämlich die Vorschriften der Bodenabfertigungsdienste-Verordnung.

    Es ist nicht Aufgabe der Bewerber, so lange Fragen an die Behörde zu richten, bis deren Anforderungen und Entscheidungskriterien hinreichend deutlich geworden sind (vgl. dazu die Ausführungen des Hess. VGH, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 1276/13.T, juris, Rn. 69, zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    bb) Ein Verwaltungshelfer unterstützt die öffentliche Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, wird aber - im Unterschied zum Beliehenen - nicht selbständig tätig, sondern nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2021 - 12 S 921/21 - juris Rn. 101; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 ME 513/20 - juris Rn. 14; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 - 9 C 2796/16.N - juris Rn. 105 und vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 52; OVG Sachsen, Beschluss vom 27.01.2011 - 5 B 257/10 - juris Rn. 16; Ramsauer a. a. O. § 1 Rn. 64a; Schoch in Schoch/Schneider, VwVfG, 1. EL, § 1 Rn. 170 ff.).

    Unzulässig ist es jedoch, den Verwaltungshelfer mit selbständigen Entscheidungen zu betrauen oder ihm öffentlich-rechtliche Befugnisse zur eigenverantwortlichen Ausübung zu übertragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009 - 1 S 3263/08 - juris Rn. 19; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 und vom 15.10.2014 a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 - juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, jew. juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, jew. juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und

    Ein Verwaltungshelfer unterstützt die öffentliche Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, wird aber - im Unterschied zum Beliehenen - nicht selbständig tätig, sondern nimmt Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2021 - 12 S 921/21 - juris Rn. 101; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.01.2021 - 13 ME 513/20 - juris Rn. 14; HessVGH, Urteile vom 26.05.2020 - 9 C 2796/16.N - juris Rn. 105 und vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T - juris Rn. 52; OVG Sachsen, Beschluss vom 27.01.2011 - 5 B 257/10 - juris Rn. 16; Ramsauer in Koch/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl., § 1 Rn. 64a; Schoch in Schoch/Schneider a. a. O. § 1 VwVfG Rn. 170 ff.).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 8 ZB 17.2076

    Auswahlverfahren für die Bodenabfertigungsdienste - Flughafen München

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

  • VGH Hessen, 26.05.2020 - 9 C 2796/16

    Wasserrechts

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit

  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

  • VG Wiesbaden, 08.06.2015 - 5 L 1433/14

    Sportwetten Konzession

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40045

    Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Streitigkeit über Vergabe einer

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 A 16.40043

    Zuständigkeit über Auswahlentscheidung bei Konzessionsvergabe für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - 20 D 299/20

    Auswahl des Dienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Köln/Bonn

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18

    Anforderungen an das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
  • VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635

    Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen

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