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   OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05   

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OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05 (https://dejure.org/2005,11382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2005 - 2 Ss 381/05 (https://dejure.org/2005,11382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 2 Ss 381/05 (https://dejure.org/2005,11382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an tatsächliche Feststellung von konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs; Beurteilung konkreter Gefahr anhand objektiver Kriterien; Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr

  • Judicialis

    StGB § 315c; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c; StPO § 267
    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos; Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2006, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    In dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH NJW 1995, 3131 mit weiteren Nachweisen; so genannter "Beinaheunfall").

    b) Auch wenn man mit dem BGH (vgl. BGH NJW 1995, 3131, 3132) wertende Umschreibungen der Gefahrensituation für die tatsächlichen Feststellungen einer Verurteilung nach § 315c StGB zulässt, genügt das angegriffene Urteil den an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellenden Anforderungen nicht.

    Erforderlich, aber auch ausreichend, sei vielmehr eine besonders sorgfältige, die Gefahren ungenauer Beschreibungen und ihren geringeren Beweiswert berücksichtigende richterliche Beweiswürdigung (BGH NJW 1995, 3131, 3132; vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366; LK/König, StGB, 11. Aufl. 2001, § 315 Rn. 65).

  • OLG Hamm, 11.10.1990 - 1 Ss 1077/90
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Nicht ausreichend sind nach dieses Rechtsprechung nur wertende Umschreibungen wie etwa ein "scharfes" Abbremsen oder Ausweichen (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober 1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

    Eine konkrete Gefährdung liegt danach nicht vor, wenn es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegenden Brems- oder Ausweichmanöver zu reagieren und so den Unfall abzuwenden (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober.1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss 510/04, OLG Hamm NStZ-RR 2005, 245 = VRR 2005, 114; s. dazu auch Burhoff ZAP 2005, 287; vgl. schließlich noch zuletzt Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 11.8.2005 in 4 Ss 308/05).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Nicht ausreichend sind nach dieses Rechtsprechung nur wertende Umschreibungen wie etwa ein "scharfes" Abbremsen oder Ausweichen (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober 1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

    Die zugespitzte Gefahrenlage ohne weiteres nachvollziehbar beschreiben sollen Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers oder wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrtypischen Geschehensablaufs, wobei beispielhaft quietschende Reifen oder ein Schlingern/Schleudern in einer näher beschriebenen Art und Weise genannt werden (OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1999 - 2b Ss 87/99

    Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses falsches Überholen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Das Tatgericht muss sich gegebenenfalls mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen (OLG Düsseldorf NZV 2000, 337, 338).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss 510/04

    Keine konkrete Straßenverkehrsgefährdung bei gelungenem Ausweichmanöver des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Eine konkrete Gefährdung liegt danach nicht vor, wenn es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegenden Brems- oder Ausweichmanöver zu reagieren und so den Unfall abzuwenden (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober.1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss 510/04, OLG Hamm NStZ-RR 2005, 245 = VRR 2005, 114; s. dazu auch Burhoff ZAP 2005, 287; vgl. schließlich noch zuletzt Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 11.8.2005 in 4 Ss 308/05).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Vorsätzlich rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinwegsetzt, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, lediglich den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (Beschluss des hiesigen 3. Senats für Strafsachen vom 20. November.1997 in 3 Ss 1114/97 mit weiteren Nachweisen; Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Erforderlich, aber auch ausreichend, sei vielmehr eine besonders sorgfältige, die Gefahren ungenauer Beschreibungen und ihren geringeren Beweiswert berücksichtigende richterliche Beweiswürdigung (BGH NJW 1995, 3131, 3132; vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366; LK/König, StGB, 11. Aufl. 2001, § 315 Rn. 65).
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 4 Ss 308/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Vorsatz; rücksichtlos

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Eine konkrete Gefährdung liegt danach nicht vor, wenn es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegenden Brems- oder Ausweichmanöver zu reagieren und so den Unfall abzuwenden (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober.1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss 510/04, OLG Hamm NStZ-RR 2005, 245 = VRR 2005, 114; s. dazu auch Burhoff ZAP 2005, 287; vgl. schließlich noch zuletzt Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 11.8.2005 in 4 Ss 308/05).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Immerhin entbehrt der Angeklagten seine Fahrerlaubnis bereits seit dem 21. Januar 2005 (vgl. Senat in VRS 102, 56 = zfs 2002, 199 = NPA StPO 111 a Blatt 21 = NZV 2002, 380).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05
    Eine konkrete Gefährdung liegt danach nicht vor, wenn es einem entgegenkommenden Fahrer noch möglich ist, auf das verkehrswidrige Überholen des Fahrers durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegenden Brems- oder Ausweichmanöver zu reagieren und so den Unfall abzuwenden (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober.1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss 510/04, OLG Hamm NStZ-RR 2005, 245 = VRR 2005, 114; s. dazu auch Burhoff ZAP 2005, 287; vgl. schließlich noch zuletzt Beschluss des hiesigen 4. Senats für Strafsachen vom 11.8.2005 in 4 Ss 308/05).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2005 - 2 Ss 381/05 - m.w.N.; zitiert nach Burhoff online).
  • OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06

    Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall

    Das lässt sich nach den derzeit vom Landgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen aber nicht annehmen, Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 315c Rn. 15 mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat in zfs 2006, 49 = VRR 2006, 34) liegt eine konkrete Gefahr i.S. des § 315c StGB vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt hat.
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 2 Ss 61/06

    gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Einsatz des Pkw als Waffe;

    bestehender Ausweichmöglichkeiten zu ermitteln (vgl. OLG Hamm - 1. Strafsenat - in NZV 1991, 158; OLG Hamm - 4. Strafsenat - in NStZ-RR 2005, 245; OLG Hamm - 2. Strafsenat - in ZfS 2006, 49).
  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
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