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   OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05   

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https://dejure.org/2005,1079
OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05 (https://dejure.org/2005,1079)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2005 - 1 Ss 81/05 (https://dejure.org/2005,1079)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2005 - 1 Ss 81/05 (https://dejure.org/2005,1079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen Wiederholungstäters in einer notstandsähnlichen Situation aufgrund erforderlicher Hilfeleistung für sein verunfalltes Kind

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen einer notstandsähnlichen Situation im Fall der Geschwindigkeitsüberschreitung im Fall einer zwingend erfolderlichen Hilfsmaßnahme; Grundlagen für die Verhängung eines Fahrverbots im Fall einer notstandsähnlichen Situation; Voraussetzung der Berücksichtigung ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 24; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 274.1; BKatV § 4 Abs.
    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Sorge um ein verunfalltes Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in notstandsähnlicher Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Doch Fahrverbot für besorgten Vater?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Voreintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil des Betroffenen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Voreintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3158
  • NZV 2005, 542
  • VersR 2006, 89
  • VRR 2006, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Eine das Absehen der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigende notstandsähnliche Situation liegt vor, wenn ein Vater aus Sorge um sein verunfalltes Kind die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet und die sofortige Hilfeleistung durch ihn zwingend erforderlich gewesen war und/oder er vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (Fortführung von Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff. = NZV 2005, 54 ff.).

    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige Hilfeleistung durch den Vater zwingend erforderlich gewesen war und/oder dieser vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.: Notfalleinsatz eines Arztes; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: herzkranke Ehefrau).

    Der Umstand, dass die Tat im April 2004 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 16 Monate zurückliegt, würde jedoch bei zeitnaher Durchführung der Hauptverhandlung der Verhängung eines Fahrverbots nicht entgegenstehen (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.; BayObLG NZV 2002, 280 f.).

  • OLG Rostock, 16.08.2001 - 2 Ss OWi 158/01

    Wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch trotz fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff.: Augenblicksversagen; OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVG, § 25 Rn. 26).

    Das Urteil war daher - wie aus dem Tenor ersichtlich - aufzuheben und an das Amtsgericht Z. zur neuen Verhandlung, in welcher ergänzende Feststellungen getroffen werden können (OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.), und Entscheidung zurückzugeben (§ 349 Abs. 4 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, 80 a Abs. 1 OWiG).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1996 - 5 Ss OWi 251/96

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Allerdings vermag nicht jeder Hilferuf eine solche Beurteilung zu rechtfertigen, vielmehr ist dies nur dann der Fall, wenn eine sofortige Hilfeleistung durch den Vater zwingend erforderlich gewesen war und/oder dieser vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.: Notfalleinsatz eines Arztes; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: herzkranke Ehefrau).

    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff.: Augenblicksversagen; OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVG, § 25 Rn. 26).

  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Der Umstand, dass die Tat im April 2004 begangen wurde und damit nunmehr mehr als 16 Monate zurückliegt, würde jedoch bei zeitnaher Durchführung der Hauptverhandlung der Verhängung eines Fahrverbots nicht entgegenstehen (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff.= NZV 2005, 54 ff.; BayObLG NZV 2002, 280 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1995 - 5 Ss OWi 338/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Dies ist jedoch erheblich, da sich der den Betroffenen treffende gesteigerte Vorwurf darauf gründen würde, die von den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet zu haben, etwa weil ihm - trotz fehlender Rechtskraft - bereits eine Anhörung durch die Bußgeldbehörde zugegangen ist oder er von der Polizei wegen des Verstoßes angehalten worden war (vgl. für das Merkmal der Beharrlichkeit in § 25 StVG: BayObLG VRS 98, 33; OLG Hamm VRS 98, 44; Hentschel, a.a.O., StVG § 25 Rn.15; vgl. für die Erhöhung der Regelbuße aufgrund von Voreintragungen: OLG Köln DAR 2001, 179; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65 f.; KK-OWiG/Boujong, 2. Aufl. 2000, OWiG, § 17 Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Ein Vater, der zu seinem verunfallten Kind eilt und dabei Straßenverkehrsregeln überschreitet, handelt nicht aus grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit (vgl. ausführlich hierzu OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff.), sondern aus Sorge um dessen Leben oder Gesundheit.
  • BayObLG, 22.11.1999 - 2 ObOWi 518/99

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Zurecht hat das Amtsgericht eine nach § 34 StGB zu beurteilende Notstandslage schon deshalb verneint, weil aufgrund der getroffenen Feststellungen - das Vorliegen von schweren Verletzungen des Kindes insoweit einmal unterstellt - auch ein Notarzt durch den Betroffenen hätte verständigt werden und durch diesen eine rasche und zudem aus medizinischer Sicht wirksamere Hilfe hätte erbracht werden können (vgl. BayObLG NJW 2000, 888 f.).
  • BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99

    Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Dies ist jedoch erheblich, da sich der den Betroffenen treffende gesteigerte Vorwurf darauf gründen würde, die von den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet zu haben, etwa weil ihm - trotz fehlender Rechtskraft - bereits eine Anhörung durch die Bußgeldbehörde zugegangen ist oder er von der Polizei wegen des Verstoßes angehalten worden war (vgl. für das Merkmal der Beharrlichkeit in § 25 StVG: BayObLG VRS 98, 33; OLG Hamm VRS 98, 44; Hentschel, a.a.O., StVG § 25 Rn.15; vgl. für die Erhöhung der Regelbuße aufgrund von Voreintragungen: OLG Köln DAR 2001, 179; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65 f.; KK-OWiG/Boujong, 2. Aufl. 2000, OWiG, § 17 Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Allerdings teilt der Senat im Grundsatz den Ansatz des Tatrichters, dass auch bei Vorliegen einer im obigen Sinne relevanten notstandsähnlichen Situation die Verhängung eines Fahrverbots gleichwohl geboten ist, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden muss (vgl. Senat NZV 2004, 316 f. = DAR 2004, 467 ff. = VRS 1006, 393 f. = SVR 2004, 473 f. = NStZ-RR 2004, 313 ff: Vorliegen einer außerordentlichen Härte bei einem Taxifahrer).
  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99

    Verhängung eines Fahrverbots)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05
    Dies ist jedoch erheblich, da sich der den Betroffenen treffende gesteigerte Vorwurf darauf gründen würde, die von den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet zu haben, etwa weil ihm - trotz fehlender Rechtskraft - bereits eine Anhörung durch die Bußgeldbehörde zugegangen ist oder er von der Polizei wegen des Verstoßes angehalten worden war (vgl. für das Merkmal der Beharrlichkeit in § 25 StVG: BayObLG VRS 98, 33; OLG Hamm VRS 98, 44; Hentschel, a.a.O., StVG § 25 Rn.15; vgl. für die Erhöhung der Regelbuße aufgrund von Voreintragungen: OLG Köln DAR 2001, 179; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65 f.; KK-OWiG/Boujong, 2. Aufl. 2000, OWiG, § 17 Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Unabhängig hiervon wäre die Verhängung eines auch zeitlich nachdrücklichen Fahrverbots gleichwohl deshalb angezeigt gewesen, weil es sich beim Betroffenen ersichtlich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer und gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den nur durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden kann (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 f. = DAR 2005, 644 f. = VRS 109, 284 ff.).

    Einer besonders eingehenden und kritischen Bewertung bedarf es aber - anders als beim Absehen vom Regelfahrverbot wegen Vorliegens einer besonderen Härte (vgl. hierzu Senat NJW 2005, 3158 ff.; OLG Rostock NZV 2002, 137 ff.) - nur dann, wenn Anhaltspunkte eine nähere Sachaufklärung gebieten.

  • OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 1 OWi 2 SsBs 154/20

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblickversagen infolge der Sorge um die

    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der im Einzelnen darzulegen ist, welche (besonderen) Umstände es gerechtfertigt erscheinen lassen, von dem Regelfahrverbot abzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2005, Az. 1 Ss 81/05 m.w.N.).

    Mag in diesem Fall auch keine notstandsähnliche Situation im Sinne der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgericht Karlsruhe vorgelegen haben (Beschluss vom 8.8.2005 - 1 Ss 81/05 mit Verweis auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 Ss 6/01, Eilen eines Elternteils zum verunfallten Kind bei Notwendigkeit der sofortigen Hilfeleistung oder Annahme einer solchen), so war dennoch zu berücksichtigen, dass sich das Kind des Betroffenen zwar zu diesem Zeitpunkt bereits in ärztlicher Behandlung befand, die Ärzte sich aber nach der Aussage der Ehefrau nicht in der Lage sahen, die akute Blutung des Kindes zu stoppen und sich zudem über die weitere Behandlung stritten.

  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 3 Ss OWi 865/05

    Fahrverbot; beharrlicher Vesrtoß; Feststellungen

    Als beharrliche Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers sind solche Verkehrsverstöße anzusehen, die nach ihrer Art und den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, durch deren wiederholte Begehung der Fahrer jedoch erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (vgl. BGHSt 38, 231; OLG Hamm NZV 2000, 53; BayObLG NZV 1996, 370; OLG Karlsruhe NZV 2005, 542, jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.12.2021 - 2 OWi 32 SsBs 260/21

    Berücksichtigung zeitlich nachrangiger Geschwindigkeitsüberschreitung bei

    Die Berücksichtigung von Voreintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil des Betroffenen setzt daher grundsätzlich voraus, dass die dort eingetragenen Verstöße vor der neu zu ahnenden Tat begangen wurden und dem Betroffenen die gegen den deshalb anhängigen Bußgeldverfahren auch bekannt waren (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 08.08.2005- 1 Ss 81/05).
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