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   OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16275
OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08 (https://dejure.org/2008,16275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.04.2008 - 1 Ss 51/08 (https://dejure.org/2008,16275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. April 2008 - 1 Ss 51/08 (https://dejure.org/2008,16275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vollständigen Begründung der Rechtbeschwerdeschrift; Zweifelsfrei als Verteidiger auftretender Rechtsanwalt als automatisch zustellungsbevollmächtigte Person; Tatsächliches Auftreten eines Rechtsanwaltes als entscheidendes Kriterium für die ...

  • Judicialis

    StVG § 24 a; ; StVG § 25 Abs. 2 a; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zustellungsvollmacht des Verteidigers

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollmacht - Verjährungsfalle bei Zustellung an Anwalt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollmacht - Verjährungsfalle bei Zustellung an Anwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2008, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08
    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (BGH NStZ-RR 1998, 18).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 2 Ss 647/03

    Verjährungsunterbrechung; Zustellung; Verteidigervollmacht; außergerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof entsprechend § 121 Abs. 2 GVG in Verbindung mit § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG wegen Abweichung von den seitens der Verteidigung als für den Betroffenen günstig ins Feld geführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2003 (VRS 106, 126 = DAR 2004, 105) und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. Mai 2005 (ZfS 2005, 571) ist nicht veranlasst, weil sich der vorliegende Fall, in dem sich die Verteidigerbestellung ohne Zweifel schon aus den Meldeschriftsätzen des Rechtsanwalts im behördlichen Verfahren ergibt, von den dort entschiedenen Fallgestaltungen deutlich unterscheidet.
  • OLG Brandenburg, 04.10.2007 - 2 Ss OWi 142 B/07

    Bußgeldverfahren: Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08
    Denn für den Betroffenen, dem ausschließlich eine Fahrt unter Alkoholeinwirkung ohne Beteiligung Dritter, etwa infolge eines Unfalls, zur Last lag, bestand von vornherein kein Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu anderen Zwecken als zu seiner Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde als Beistand im Sinne der § 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OLG Jena VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Brandenburg VRS 113, 434, jeweils veröffentlicht auch in juris).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08
    Denn für den Betroffenen, dem ausschließlich eine Fahrt unter Alkoholeinwirkung ohne Beteiligung Dritter, etwa infolge eines Unfalls, zur Last lag, bestand von vornherein kein Anlass für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu anderen Zwecken als zu seiner Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde als Beistand im Sinne der § 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG (vgl. in diesem Zusammenhang ferner OLG Jena VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007, Nr. 63; OLG Brandenburg VRS 113, 434, jeweils veröffentlicht auch in juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2008 - 2 Ss 71/08

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger bei als

    Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Diese Anträge stellen eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343), wobei die Bezeichnung der - ausdrücklich in einem Verfahren wegen einer Straßenverkehrsordnungswidrigkeit erteilten - Vollmacht als außergerichtlich schon deshalb unschädlich war, weil sie gegenüber der Verwaltungsbehörde und nicht gegenüber dem Gericht vorgelegt wurde (OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; a.A. offensichtlich OLG Hamm DAR 2004, 105; KG VRS 112, 475; OLG Brandenburg ZfSch 2005, 571).

    Dass er erst in der Hauptverhandlung am 18.1.2008 eine vom Vortag datierende weitergehende Vollmacht vorgelegt und gleichzeitig die Einrede der Verjährung erhoben hat, legt vielmehr den Schluss nahe, dass der Verteidiger die "außergerichtliche Vollmacht" vom 14.6.2007 in der Erwartung eingereicht hat, die Verwaltungsbehörde könne die Einschränkung übersehen und die Sache im Hinblick auf eine unwirksame Zustellung der Verjährung anheimfallen (vgl. OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Doch ist die Frage, ob tatsächlich die Bevollmächtigung eines Verteidigers erfolgt ist, anhand einer Gesamtschau der im Einzelfall vorliegenden Tatsachen zu entscheiden, wobei das zu bewertende Gesamtverhalten des Rechtsanwalts vorliegend eindeutig auf seine Bevollmächtigung als Verteidiger schließen lässt (vgl. OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS).

  • AG Nürtingen, 23.04.2009 - 16 OWi 73 Js 13396/09

    Wirksamkeit der Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger:

    Deshalb ist im Einzelfall zu prüfen, ob aus der Gesamtheit der - auch äußeren - Umstände auf das Vorliegen einer Verteidigungsvollmacht geschlossen werden kann (Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

    Dies alles stellt eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen dar (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2008, Az. 2 Ss 71/08 ; Thüringer OLG VRS 112, 360; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS, vgl. auch OLG Brandenburg VRS 113, 343).

    Sich dann auf eine fehlende schriftliche Vollmacht und auf die Verfolgungsverjährung zu berufen, erscheint rechtsmissbräuchlich, da man von Anfang an durchgehend den Anschein erweckt hat, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt (sog. "Verjährungsfalle" ; vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.2008, Az. 2 Ss 71/08 ; OLG Dresden VerkMitt 2007 Nr. 63; OLG Zweibrücken, 8.4.2008, 1 Ss 51/08 bei JURIS; OLG Düsseldorf, 17.4.2008, IV-2 Ss (OWi), bei JURIS).

  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Schließlich kommt dies im anwaltlichen Einspruchsschreiben vom 30.07.2007 zum Ausdruck, in dem es heißt, "gegen den Bußgeldbescheid...lege ich Einspruch ein" , womit der beauftragte Rechtsanwalt eindeutig eine Erklärung für den Betroffenen abgegeben hat und zweifelsfrei ersichtlich ist, dass er mit der Verteidigung beauftragt ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht VRS 112, 360; OLG Karlsruhe VRR 2008, 435; OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332; OLG Zweibrücken VRR 2008, 356; Brandenburgisches OLG VRS 113, 434; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.12.2008, 3 Ss OWi 1530/07).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 1 RBs 65/15

    Verjährungshemmung durch Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger

    Es ist auch obergerichtlich anerkannt, dass in bestimmten Konstellationen, in denen in den Akten zwar eine Vollmacht (ohne Zustellvollmacht) vorhanden ist, sich aber erst aus der Hinzuziehung weiterer Umstände zweifelsfrei ergibt, dass es sich um eine Verteidigervollmacht handelt, eine Zustellung an diesen Verteidiger wirksam sein kann (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2009, 295; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 08.04.2008 - 1 Ss 51/08 = BeckRS 2008, 09911).
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