Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09   

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https://dejure.org/2010,1893
BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09 (https://dejure.org/2010,1893)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1, 2 StPO
    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (substantiiert dargelegte methodische Mängel des vorbereitenden Erstgutachtens; erforderliche eigene Sachkunde; Bedeutungslosigkeit)

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 4 Satz 1, 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 S 1 StPO, § 244 Abs 4 S 2 StPO, § 267 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen Mängeln eines Erstgutachtens unter Verweis auf eigene tatrichterliche Sachkunde; Zugrundelegung eines von der Verteidigung substantiiert als fehlerhaft ...

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Beweisantrag auf Einholung eines zweiten Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 S. 1, 2
    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens wegen Mängeln eines Erstgutachtens unter Verweis auf eigene tatrichterliche Sachkunde; Zugrundelegung eines von der Verteidigung substantiiert als fehlerhaft ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweitgutachten oder die eigene Sachkunde des Gerichts?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 5
  • NJW 2010, 1214
  • NStZ 2010, 405
  • NStZ 2010, 586 (Ls.)
  • StV 2011, 713
  • AnwBl 2010, 137
  • VRR 2010, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09
    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Wenn die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens mit eigener, auch durch den ersten Sachverständigen vermittelter Sachkunde begründet worden ist, ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, sich mit den im Antrag erhobenen Beanstandungen gegen das Erstgutachten im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5, 8 f.).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 119/22

    Revisionsbegründung (Unzulässigkeit: Angriffsrichtung nicht eindeutig erkennbar);

    Das Verständnis des Rügevorbringens wird weiter dadurch erschwert, dass die von der Revision zur Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5) eine andere Konstellation betraf.
  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Deswegen war es für sie angezeigt, sich in ihrem auf § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützten Ablehnungsbeschluss mit den von der Verteidigung behaupteten Mängeln des Gutachtens auseinanderzusetzen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 2 StR 535/09, BGHSt 55, 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2010 - III-1 RVs 25/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6416
OLG Köln, 05.02.2010 - III-1 RVs 25/10 (https://dejure.org/2010,6416)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2010 - III-1 RVs 25/10 (https://dejure.org/2010,6416)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - III-1 RVs 25/10 (https://dejure.org/2010,6416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Tatrichters zur Festzustellung von den Schuldumfang näher bestimmenden Umständen bei Verurteilung wegen Vollrausches anstelle der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 333
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Im Falle der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (mit Verkehrsunfall oder auch folgenlos, vgl. SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/08 -) ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, auch Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/09 -).

    Bedeutsam kann ferner sein, ob der Angeklagte aus eigenem Antrieb handelte oder von Dritten verleitet wurde (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/09 - vgl. auch SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355).

    In einem solchen Fall ist für die Strafzumessung ein entsprechend geringer Schuldumfang ohne wesentliche Besonderheiten zugrunde zu legen (SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/09 -).

  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 1 Ss 247/98
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Dazu zählen neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration insbesondere die Umstände der Alkoholaufnahme (Trinken in Fahrbereitschaft) sowie der Anlass und die Gegebenheiten der Fahrt (BayObLG VRS 97, 359 [360] = NZV 1999, 483; SenE v. 27.10.2006 - 82 Ss 123/06 -).
  • OLG Köln, 27.10.2006 - 82 Ss 123/06
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Dazu zählen neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration insbesondere die Umstände der Alkoholaufnahme (Trinken in Fahrbereitschaft) sowie der Anlass und die Gegebenheiten der Fahrt (BayObLG VRS 97, 359 [360] = NZV 1999, 483; SenE v. 27.10.2006 - 82 Ss 123/06 -).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Im Falle der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (mit Verkehrsunfall oder auch folgenlos, vgl. SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/08 -) ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, auch Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/09 -).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Im Falle der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (mit Verkehrsunfall oder auch folgenlos, vgl. SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/08 -) ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, auch Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 03.04.2009 - 83 Ss 20/09 -).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Nach BGHSt 16, 124 ist es für die innere Tatseite des § 323a StGB nicht erforderlich, dass für den Täter vorhersehbar ist, dass er im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen wird.
  • BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99

    Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2010 - 1 RVs 25/10
    Dazu zählen neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration insbesondere die Umstände der Alkoholaufnahme (Trinken in Fahrbereitschaft) sowie der Anlass und die Gegebenheiten der Fahrt (BayObLG VRS 97, 359 [360] = NZV 1999, 483; SenE v. 27.10.2006 - 82 Ss 123/06 -).
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Vorsätzlich handelt nur, wer es zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich durch den Konsum des Rauschmittels in einen besonders schweren, die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich vermindernden Rausch versetzt (BGH, Beschluss vom 28.06.2000, 3 StR 156/00; juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2010, III 1 RVs 25/10; juris, Rn. 24; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich das Verschulden des Angeklagten hingegen nicht - wie die Revision und die Generalstaatsanwaltschaft meinen - auch auf die im Rausch begangene Tat bezogen haben muss (OLG Braunschweig NJW 1966, 679, 681; OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2013, III - 1 RVs 88/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2010 - III - 1 RVs 25/10 - juris, OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, jew. m.w.N.; wohl ebenso: OLG Celle.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4484
OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09 (https://dejure.org/2010,4484)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09 (https://dejure.org/2010,4484)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 322 SsBs 315/09 (https://dejure.org/2010,4484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch eine Ermittlungsperson

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten Blutentnahme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten Blutentnahme

  • blutalkohol PDF, S. 340
  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2
    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten Blutentnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 362
  • NZV 2010, 6
  • VRR 2010, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09
    Denn die Verletzung des Richtervorbehalts des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit möglicherweise verbundene Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten missachtet worden ist (ebenso bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09, juris; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. = Blutalkohol 46, 282 ff. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1345 und 2008, 2053; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, juris).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09
    Denn die Verletzung des Richtervorbehalts des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit möglicherweise verbundene Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten missachtet worden ist (ebenso bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09, juris; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. = Blutalkohol 46, 282 ff. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1345 und 2008, 2053; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, juris).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09
    Denn die Verletzung des Richtervorbehalts des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit möglicherweise verbundene Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten missachtet worden ist (ebenso bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09, juris; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. = Blutalkohol 46, 282 ff. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1345 und 2008, 2053; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09
    Denn die Verletzung des Richtervorbehalts des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit möglicherweise verbundene Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten missachtet worden ist (ebenso bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09, juris; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. = Blutalkohol 46, 282 ff. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1345 und 2008, 2053; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, juris).
  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass auch die fehlende Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot nicht begründen kann (Beschluss vom 12.01.2010 a. a. O; Beschluss vom 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09 -, Nds.Rpfl. 2010, 131; Beschluss vom 15.06.2010 - 32 Ss 70/10; ebenso OLG Hamm NStZ-RR 2009, 386 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ss 310/09).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Deswegen führt es auch zu weit, allgemein und unterschiedslos schon im unterlassenen Versuch, eine fernmündliche Anordnung des Richters zu erholen, die Grundlage für ein Beweisverwertungsverbot erblicken zu wollen (OLG Celle StV 2010, 14; anders wiederum OLG Celle, VRS 118, S. 204 f.; OLG Dresden StraFo 2009, 330/331 = StV 2009, 518; OLG Celle VRS 119, 40/41 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

    In dieselbe Richtung gehen auch die Entscheidungen des OLG Oldenburg vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10- und des OLG Celle vom 25. Januar 2010 - 322 SsBs 315/09 sowie des OLG Köln vom 15.01.2010, 83 Ss 100/09.
  • OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen

    Der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG Celle hat mit Beschluss vom 25.01.2010 (322 SsBs 315/09) (juris) im Zusammenhang mit einer zur Nachtzeit entnommenen Blutprobe ausgeführt, dass er bislang im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes davon ausgegangen sei, dass es der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes während der Nachtzeit in der Regel nicht bedürfe.
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Für die Fragen der Verletzung des Richtervorbehalts und des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz (Fallgestaltung der Entscheidung des BVerfG a.a.O.) kommt diesem Rangverhältnis keine Bedeutung zu (OLG Celle BeckRs 2010, 048833 = VRS 118, 204 = DAR 2010, 392 m. w. Nachw.).
  • VG Schwerin, 20.10.2016 - 4 B 2195/16

    Verwertbarkeit von unter Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensbestimmungen

    OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 13 ff. OLG Celle, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 322 SsBs 315/09 -, juris LS und Rn. 5 mwN.
  • OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die

    In der Sache merkt der Senat zu den behaupteten Verstößen gegen § 81 a StPO an, dass es nach der bisherigen Rechtsprechung des 2. Straf- und Bußgeldsenats der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit in der Regel nicht bedarf (Beschluss vom 12.01.2010, 322 SsBs 334/09; Beschluss vom 19.02.2010, 322 SsBs 65/10) und dass der Umstand, dass nicht versucht worden ist, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, von vornherein nicht geeignet ist, die Verletzung des Richtervorbehalts und ein Beweisverwertungsverbot zu begründen (Senatsbeschluss vom 25.01.2010, 322 SsBs 315/09; ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09 , [...]; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. [OLG Hamm 24.03.2009 - 3 Ss 53/09] und OLG Brandenburg, Beschluss vorn 16.12.2008, 2 Ss 69/08, [...] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.2009 - I-2 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13732
OLG Hamm, 16.11.2009 - I-2 U 141/09 (https://dejure.org/2009,13732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2009 - I-2 U 141/09 (https://dejure.org/2009,13732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2009 - I-2 U 141/09 (https://dejure.org/2009,13732)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2009 - 2 U 141/09
    Insofern gelten dieselben Grundsätze wie in den Fällen, in denen der Verkäufer die beanstandete Ware vorbehaltlos zurückgenommen hat, vorbehaltlos die Nachbesserung zugesagt oder die Fehlerhaftigkeit der Ware vorbehaltlos anerkannt hat (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2007 - 10 U 246/06).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 2 U 193/13

    Neuwagenkauf: "Sägezahnbildung" bei frontangetriebenen Kraftfahrzeugen als

    Von einem Mangel könnte in diesem Fall nur dann ausgegangen werden, wenn herstellerübergreifend, also gemessen am Entwicklungsstand der gesamten Automobilindustrie, festgestellt werden könnte, dass der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Stand der Technik entspricht (Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rdnr. 430 ff/ 439 ff, m.w.N.; BGH, NJW 2009, 2056; OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2009, 2 U 141/09- juris; siehe auch Pammler in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 434, Rdnr. 236).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 23 U 55/10

    Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen

    Man wird ohne Weiteres davon ausgehen können, dass eine Offenlegungspflicht aus einem Beratungsvertrag, wenn sie denn bei der beabsichtigten Investition in einen Fonds besteht, auch bei der Beratung über den Kauf eines Zertifikates bestehen muss (Zingel/Rieck, BKR 2009, 353, 355, LG Heidelberg, Urteil vom 15.2.2009, 2 U 141/09, bei Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24040
KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30.12.2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
KG, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 2 Ss 312/09, 3 Ws (B) 543/09 (https://dejure.org/2009,24040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Endgültigkeit einer wegen sonst drohender Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung nach § 81a Abs.2 Strafprozessordnung (StPO) getroffenen Anordnung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 468
  • NZV 2010, 480 (Ls.)
  • VRR 2010, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Dies stand zwar in Widerspruch zu einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung, einzelne Gerichte vertraten jedoch auch seinerzeit noch die Ansicht, dass bei Verdacht einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss die Entnahme einer Blutprobe besonders dringend sei, weil jede zeitliche Verzögerung zu einem Verlust des Beweismittels führen könnte [vgl. LG Hamburg NZV 2008, 213; so auch AG Tiergarten in Berlin Blutalkohol 45, 322].
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 01.07.2009 - 1 Ss 204/09

    Anordnung einer Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalts

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Die der nichtrichterlichen Anordnung zugrunde liegende Gefährdungslage muss sich vielmehr auf konkrete, den Einzelfall betreffende Tatsachen stützen, es sei denn, der Beweismittelverlust liegt auf der Hand [vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ss OWi 92/09 (129/09) - bei juris; OLG Hamm NJW 2009, 242].
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Denn die Einschätzung der Gefahrenlage unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung [vgl. OLG Hamm StRR 2009, 262; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 1 Ss 90/09 - bei juris].
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Abgesehen davon, dass ein dahingehender allgemeiner Grundsatz dem Strafprozessrecht fremd ist, kommt es hierfür nicht nur auf die Art des verletzten Gebotes, das Gewicht des Verstoßes und die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, sondern entscheidend ist, ob der Polizeibeamte die Voraussetzungen von Gefahr im Verzuge willkürlich angenommen und den Richtervorbehalt bewusst missachtet oder umgangen hat [vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054) m.w.N.; BGH NJW 2007, 2269; OLG Hamburg NZV 2008, 362; OLG Köln DAR 2008, 710; Senat NJW 2009, 3527 bei juris].
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
    Ohne Rechtsfehler hat der Tatrichter die Aussage des Zeugen L., er könne sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern, übernehme aber die volle Verantwortung für den Inhalt der von ihm gefertigten Anzeige, als Beweismittel verwertet und gewürdigt [vgl. KG, Beschlüsse vom 16. Juni 1999 -3 Ws (B) 288/99- und 12. April 2001 -3 Ws (B) 92/01- beide bei juris].
  • KG, 16.06.1999 - 3 Ws (B) 288/99
  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Darüber hinaus ist gerade bei Straßenverkehrsdelikten, die unter Einfluss von Alkohol begangen werden, eine möglichst tatzeitnahe Blutentnahme von großer Bedeutung, da Rückrechnungen über einen längeren Zeitraum in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (vgl. KG NStZ 2010, 468 ff.).
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