Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10   

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https://dejure.org/2010,2986
OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10 (https://dejure.org/2010,2986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2010 - 3 W 15/10 (https://dejure.org/2010,2986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2010 - 3 W 15/10 (https://dejure.org/2010,2986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des Verzuges des Kfz-Haftpflichtversicherers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 93; ZPO § 91 a
    Dem Kfz-Haftpflichtversicherer ist selbst bei einfachen Sachverhalten eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Regulierungsfrist Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93
    Beginn des Verzuges des Kfz-Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langsame Regulierung durch die Haftpflichtversicherung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Mindestens 4 Wochen Bearbeitungsfrist des Haftpflichtversicherers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bearbeitungszeit für Unfallregulierung

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Verzug des Haftpflichtversicherers erst nach 4 bis 6 Wochen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schadenregulierung - Wann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Übereifriger Anwalt verursacht Verfahrenskosten: Versicherung hat 4-6 Wochen zur Schadensregulierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallregulierung - Bearbeitungszeit der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallregulierung - Bearbeitungszeit der Kfz-Haftpflichtversicherung

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfzeit für Versicherungen nach Verkehrsunfall - Keine Veranlassung zur Klageerhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1306
  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03

    Ermittlung der Berufungsbeschwer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10
    Die in I. Instanz ergangene gemischte Kostenentscheidung kann isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGHZ 40, 265; BGH NJW-RR 2003, 1504; 2007, 1586).
  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10
    Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ein Prüfungszeitraum des Haftpflichtversicherers von 4 bis 6 Wochen abgewartet werden muss (KG Berlin VersR 2009, 1262, LG Karlsruhe VersR 1969, 865; OLG Hamm, VersR 1971, 187; LG München VersR 1973, 87; LG München VersR 1974, 69; OLG Köln VersR 1974, 268; OLG Schleswig VersR 1974, 271; OLG Nürnberg VersR 1976, 1052; OLG München VersR 1979, 479; OLG Karlsruhe, LG Hannover ZfS 1986, 176, Schaden-Praxis 2003, 391; OLG Düsseldorf DAR 2007, 611; vgl. auch Müller in Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Kap. 6 Rn. 60 f m.w.N. und Himmelreich/Halm-Kuhn, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 2009, A 173).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10
    Die in I. Instanz ergangene gemischte Kostenentscheidung kann isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGHZ 40, 265; BGH NJW-RR 2003, 1504; 2007, 1586).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Solange und soweit ein Haftpflichtversicherer jedoch trotz ordnungsgemäßer Behandlung das Regulierungsbegehren eines Anspruchstellers nicht abschließend beurteilen kann, beruht das Nichtzahlen der Regulierungsleistung auf einem vom Schuldner nicht zu vertretenden Umstand mit der Wirkung, dass kein Verzug besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.4.2010 - 3 W 15/10, bei Juris Rn. 14; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.6.2016 - 13 T 3/16, bei Juris Rn. 9 unter Hinweis auf BGH, VersR 1964, 749).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18

    Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen

    4-6 Wochen: OLG Stuttgart 26.4.10 - 3 W 15/10 - 21.4.10 - 3 U 218/09 - 18.9.13 - 3 W 46/13 - OLG Koblenz 20.4.11 - 12 W 195/11 - LG Köln 23.9.11 - 2 O 203/11 - OLG Köln 31.1.12 - 24 W 69/11 - OLG Frankfurt 2.12.2014 - 7 W 64/14 - LG Koblenz 25.4.2016 - 5 O 72/16 - OLG Rostock OLG-NL 2001, 92; KG VersR 2009, 1262 [KG Berlin 30.03.2009 - 22 W 12/09] ; OLG Dresden, 29.06.2009 - 7 U 499/09; OLG Saarbrücken, 09.02.2010 - 4 W 26/10;.
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer

    Handelt es sich bei dem Beklagten um einen Kraftfahrt-Pflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist ihm allerdings eine Prüfungszeit zuzubilligen, die mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens beginnt und vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306, 1307; Senat NJW-RR 2017, 697, 698 Rn. 13; 2018, 208, 209 Rn. 17; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    aa) Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO ist der Grundsatz des § 93 ZPO anzuwenden, wenn die beklagte Partei während des Rechtsstreits erfüllen, sodass die klagende Partei wegen der folgenden Erledigungserklärung zu keinem Anerkenntnisurteil mehr gelangt (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17

    Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach

    cc) Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer grundsätzlich eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306, 1307; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).
  • LG Saarbrücken, 20.06.2016 - 13 T 3/16

    Sofortiges Anerkenntnis im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Dauer der

    a) Nach vorherrschender Auffassung in der Instanzrechtsprechung beträgt der Prüfungszeitraum des Kfz-Haftpflichtversicherers bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen - selbst bei einfachen Sachverhalten - im Regelfall vier bis sechs Wochen ab Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.02.2010 - 4 W 26/10, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 7 U 499/09, juris; OLG Stuttgart, DAR 2010, 387; OLG Köln, NZV 2013, 42).
  • OLG Köln, 31.01.2012 - 24 W 69/11

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses

    Die Dauer einer solchen, angemessenen Prüfungsfrist beträgt nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung je nach Fallgestaltung 4 bis 6 Wochen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2010, 1306 f. m. zahlr. Nachw.), wobei hier angesichts der besonderen Umstände, insbesondere der Beteiligung eines Mietwagenfahrzeugs auf Beklagtenseite, eine Frist von mindestens fünf Wochen zuzubilligen war.
  • LG Würzburg, 23.07.2014 - 62 O 2323/13

    Verkehrsunfall - angemessene Prüfungsfrist der gegnerischen

    Solange und soweit ein Haftpflichtversicherer trotz ordnungsgemäßer Behandlung das Regulierungsbegehren eines Anspruchstellers nicht abschließend beurteilen kann, beruht das Nichtzahlen der Regulierungsleistung auf einem vom Schuldner nicht zu vertretenden Umstand mit der Wirkung, dass kein Verzug eintritt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 3 W 15/10).

    Die Dauer der Frist, wie bereits ebenfalls dargelegt wurde, ist in der Regel mit 4 - 6 Wochen zu bemessen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001, Az. 1 W 338/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007, Az. I - 1 W 23/07, 1 W 23/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 3 W 15/10).

    Umgekehrt ist es dem Anspruchsteller schon deshalb zuzumuten, mit einer Klageerhebung eine Mindestfrist von 4 Wochen ab konkreter Schadensbezifferung abzuwarten, da in der Regel die Reparaturwerkstätten nicht auf sofortige Bezahlung bestehen, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 3 W 15/10).

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19

    Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen

    cc) Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer grundsätzlich eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist (OLG Stuttgart VersR 2010, 1306, 1307; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR 1. Aufl. § 249 BGB Rn. 276).
  • OLG Bremen, 26.03.2019 - 1 U 1/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Zwar ist ein Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder weitergehend Kredit zur Schadenbehebung aufzunehmen, jedoch steht dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein Prüfungszeitraum für seine Regulierungsentscheidung zu (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 31.01.2012 - I-24 W 69/11, juris Rn. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 338/98, juris Rn. 4; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2018 - 4 W 9/18, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010 - 3 W 15/10, juris Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 30.03.2009 - 22 W 12/09, juris Rn. 7 jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven

  • OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09

    Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die

  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

  • LG Stuttgart, 14.06.2016 - 26 O 23/16

    Unfall: Kfz-Haftpflichtversicherung Verzugsschaden verspätete Zahlung

  • AG Wangen, 23.05.2020 - 4 C 131/20
  • LG Heilbronn, 31.01.2023 - 5 O 84/22

    Unfallregulierung: Werkstattrisiko, Ermittlung der Wertminderung sowie

  • AG Leonberg, 19.03.2021 - 4 C 528/20
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4648
OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120 (https://dejure.org/2010,4648)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.04.2010 - 4 U 425/09 - 120 (https://dejure.org/2010,4648)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. April 2010 - 4 U 425/09 - 120 (https://dejure.org/2010,4648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Fehlende Anwendung des Anscheinsbeweises gegen Fußgänger bei unübersichtlicher Fahrbahn

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StVO § 25 Abs. 3; StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Fußgänger mitten auf der Fahrbahn stehen bleiben ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unachtsames Überqueren einer Landstraße

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall mit Fußgänger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Motorradunfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stärkere Haftung für Fußgänger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Unfall mit Motorrad - Verstoß gegen Sorgfaltsanforderungen des Fußgängers wiegt schwerer als Geschwindigkeitsüberschreitung des Motorradfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2525
  • MDR 2010, 1182
  • NZV 2010, 466
  • AnwBl 2010, 198
  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 64/08

    Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei Haftung des Fahrers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Mit Erfolg wendet sich die Berufung allerdings gegen die Feststellung des Landgerichts, dass dem Kläger bei der Haftungsabwägung nach § 254 Abs. 1 BGB außer der Betriebsgefahr des von ihm gehaltenen und zum Unfallzeitpunkt gefahrenen Motorrads (zur Anrechnung der Betriebsgefahr im Rahmen der deliktischen Haftung: vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 64/08, VersR 2010, 268 ff.)kein Mitverschulden angelastet werden könne: Das Landgericht hat hinsichtlich des Nachweises eines Verstoßes gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO) die Beweisanforderungen des § 286 ZPO überspannt:.
  • BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97

    Programmfehlerbeseitigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 246/81

    Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93

    Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Vielmehr kann der Gegner die auf dem Erfahrungssatz beruhende Schlussfolgerung bereits dann erschüttern, wenn aufgrund erwiesener Tatsachen die Möglichkeit besteht, dass sich der Unfall durch einen atypischen Verlauf ereignet haben kann (BGHZ 6, 169, 170; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724; Urt. v. 3.7.1990 - VI ZR 239/89, NJW 1991, 230, 231; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 Rdnr. 29; MünchKomm(ZPO)/Prütting, 3. Aufl., § 286 Rdnr. 48 ff., 65; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 87 ff., 98; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, § 286 Rdnr. 28).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    Auch die Berufungsbegründung zeigt keine Umstände auf, die geeignet sind, die Widersprüche anders zu gewichten, als dies das Landgericht getan hat: Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist auch der Prozessvortrag in die Beweiswürdigung einzubeziehen, der insbesondere dann Beweisrelevanz besitzt, wenn sich die Partei in Widersprüche verstrickt, die einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht nahelegen (BGH, Urt. v. 12.12.2001 - X ZR 141/00, NJW 2002, 1276; Urt. v. 24.2.2000 - I ZR 141/97, GRUR 2000, 866 - Programmfehlerbeseitigung; Urt. v. 5.7.1995 - KZR 15/94, GRUR 1995, 700, 701).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84

    Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
    aa) Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen den auf der Lebenserfahrung beruhenden Schluss, dass ein Ereignis auf einer bestimmten Ursache oder einem bestimmten Ablauf beruht (st. Rspr. BGHZ 100, 31, 33; vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2447, 2448; Urt. v. 22.9.1982 - VIII ZR 246/81, VersR 1982, 1145).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Dies gilt umso mehr, wenn nicht spätestens bei Erreichen der Fahrbahnmitte oder der Fahrbahnabgrenzung zur Gegenfahrspur erneut nach rechts geblickt, um sich zu vergewissern, dass ein gefahrloses Weitergehen möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Düsseldorf r+s 1987; BGH VersR 1967, 608).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).

    Der Anscheinsbeweis kann vom darlegungs- und beweisbelasteten Fußgänger erschüttert werden, wenn er Umstände darlegt, die für eine atypische Verkehrsunfallsituation sprechen (so z.B. OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

    Umstände, die für einen atypischen Geschehensablauf und damit gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises sprechen, wie z.B. eingeschränkte Sichtverhältnisse an der Unfallstelle (vgl. KLG Saarbrücken NJW 2010, 2525), hat die Beklagte nicht vorgetragen.

    Er ist spätestens ab der Straßenmitte gehalten, erneut in die Fahrtrichtung zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

  • OLG Hamm, 06.04.2017 - 6 U 2/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden,

    Aufgrund dieses Gebotes hätte es der Klägerin oblegen, nicht nur vor dem Betreten der Straße, sondern auch während des Überquerens den Verkehr in beiden Richtungen zu überwachen und spätestens ab der Straßenmitte erneut nach rechts zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010 - 4 U 425/09 - NJW 2010, 2525).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Dabei kann, wenn sich ein Verkehrsunfall im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger ereignet, der Anscheinsbeweis dafür streiten, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn trat (Senat, NJW 2010, 2525).

    Zwar ist das Rechtsinstitut der Wahlfeststellung auch im Bereich des Zivilrechts anwendbar (vgl. nur BGH MDR 1988, 41; siehe auch Senat, NJW 2010, 2525).

  • OLG Koblenz, 21.12.2020 - 12 U 401/20

    Alleinige Haftung für Unfallfolgen eines bei Dunkelheit eine Bundesstraße

    Betritt aber ein Fußgänger die Fahrbahn unter einem groben Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO, spricht gegen diesen regelmäßig der Anscheinsbeweis der schuldhaften alleinigen Unfallverursachung (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 25 StVO Rdnr. 54; Saarländisches Oberlandesgericht 4 U 425/09, Urteil vom 13.04.2010, juris).
  • LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14

    Verkehrsunfallereignis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.04.2010 - 4 U 425/09 -).
  • AG Straubing, 09.04.2014 - 4 C 1154/13

    Verkehrsunfallverletzung eines Fußgängers -Sorgfaltspflichten beim Einbiegen in

    In diesem Fall durfte sich die Klägerin aber - und musste es sogar - alsbald nach dem Betreten der B.-...straße mit ihrer Bückrichtung eher nach rechts orientieren, um sich auf den von dort nahenden Gegenverkehr zu konzentrieren (Sa NJW 2010, 2525).
  • LG Schwerin, 14.12.2012 - 1 O 8/12

    Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung

    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2010, 2525-2527).
  • LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20

    Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

    Der Kläger hätte den Unfall problemlos vermeiden können, wenn er vor dem Erreichen der Mittellinie den (nochmals) erforderlichen Blick nach rechts (vgl.: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 13.04.2010 - 4 U 425/09, juris) getätigt und angesichts des sich erkennbar annähernden Beklagtenfahrzeugs spätestens an der Mittellinie stehen geblieben wäre, um dem Beklagtenfahrzeug die Vorbeifahrt zu ermöglichen.
  • LG Hamburg, 27.07.2018 - 323 O 55/18

    Pflichten von Fußgängern beim Überqueren einer Straße

    Ein die Fahrbahn überquerender Fußgänger darf sich nicht darauf beschränken, den fließenden Verkehr bei Einleitung der Überquerung zu beobachten, sondern muss sich spätestens ab der Straßenmitte durch einen erneuten Blick nach rechts vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17780
LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensermittlung - Großkundenrabatt wird berücksichtigt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung von Großkundenrabatten bei Schadensermittlung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gericht vertraut auf Seriosität der Gutachter - Totalschaden, Gutachterkosten und entgangener Gewinn

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale für An- und Abmeldekosten - Kosten jenseits von 100 Euro müssen nachgewiesen werden

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen.
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74

    Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433).
  • AG Bünde, 03.06.1992 - 6 C 190/92
    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen werden (vgl. BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW 1998, 1633).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433).
  • BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03

    Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

  • KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05

    Beweisführung bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall; Fahrzeugschäden

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

  • LG Hagen, 19.10.2015 - 4 O 267/13

    Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Frontkollision

    Das Gericht hält jedoch entgegen der Auffassung des Klägers für diese Kosten nur eine Pauschale in Höhe von 50, 00 EUR nach § 287 ZPO für angemessen (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 19.05.2010,Az.: 5 O 415/08).
  • AG Ulm, 13.08.2014 - 3 C 440/14
    Bei der Abrechnung über den Wiederbeschaffungsaufwand sind die An- und Abmeldekosten ebenfalls als kausaler Schaden anzusehen (vergleiche LG Marburg, Urteil vom 19.05.2010, Aktenzeichen 5 O 415/08).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10770
OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 U 113/09 (https://dejure.org/2010,10770)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz für Mehrbedarfsaufwendungen nach Verkehrsunfall betreffend Haushaltsführung und Fahrzeugkosten

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - behinderungsbedingte Mehraufwendungen

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Anspruch auf behinderungsbedingte Mehraufwendungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1; ZPO § 287
    Höhe des Schadensersatzes nach Verkehrsunfall betreffend Haushaltsführungsschaden und Fahrzeugmehraufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Erhöhte KFZ-Kosten nach Verkehrsunfall = höherer Haushaltsschaden = mehr Schadensersatz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    47 Die Haushaltstätigkeit einschließlich der Versorgung und Erziehung von Kindern stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (s. nur NJW 1985, 735, zitiert nach Juris, Rn. 11 m.w.N.) insoweit eine Erwerbstätigkeit im Sinne der §§ 842, 843 BGB dar, als sie für den Familienunterhalt erbracht wird und zwar gleichgültig, ob sie absprachegemäß von beiden Ehegatten anteilig oder von der Ehefrau oder dem Ehemann allein ausgeführt wird.

    Anders als in dem vom BGH (NJW 1985, 735) entschiedenen Fall zahlt die Unfallkasse auch keine abstrakte, pauschale Entschädigung für Erwerbseinbußen.

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Der Tatrichter kann sich bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Sch.../ H... (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Aufl.) orientieren (vgl. BGH VersR 2009, 515).

    Für einen solchen ist die Einstufung in die Vergütungsgruppe IX b BAT gerechtfertigt (s. Tabelle 3 bei Sch.../H..., a.a.O., S. 28; vgl. auch BGH VersR 2009, 515, zitiert nach Juris Rn. 9).

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Daneben zahlt die Unfallkasse auch den konkreten, von ihr ermittelten Differenzbetrag zwischen dem ausbezahlten Nettolohn vor dem Unfallereignis und danach (insoweit anders BGH, a.a.O., zitiert nach Juris Rn. 14; NJW 1970, 1685 mit entspr. Unterscheidung).
  • OLG Celle, 23.06.1983 - 5 U 247/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Der Haushaltsführungsschaden war zudem nicht bereits jetzt bis zum Jahre 2036 festzustellen; vielmehr ist mit Erreichen des 75. Lebensjahres im Jahre 2029 erneut zu beurteilen, inwieweit hier ein Haushaltsführungsschaden weiterhin besteht (so auch OLG Celle, ZfS 1983, 291; Küppersbusch, 10. Aufl., Rn. 210).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 17/84

    Beschränkung des Rückgriffs durch den Versorgungsträger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Diese ist mit dem Vortrag der Klägerin auch nicht in Einklang zu bringen, da die Beklagte auch nach dem Auszug des Ehemannes der Klägerin insoweit weiterhin in Anspruch genommen wurde, obwohl dies nach Auffassung der Klägerin und der Unfallkasse nicht der Fall gewesen sein dürfte (s. hierzu auch BGH VersR 1985, 990; VersR 1982, 291).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Maßgeblich ist eine wertende Betrachtung, bei der die Vor- und Nachteile gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein müssen (BGH NJW 1989, 2117, zitiert nach Juris Rn. 13 m.w.N. z. Rspr.).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Diese ist mit dem Vortrag der Klägerin auch nicht in Einklang zu bringen, da die Beklagte auch nach dem Auszug des Ehemannes der Klägerin insoweit weiterhin in Anspruch genommen wurde, obwohl dies nach Auffassung der Klägerin und der Unfallkasse nicht der Fall gewesen sein dürfte (s. hierzu auch BGH VersR 1985, 990; VersR 1982, 291).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09
    Auch die haftungsausfüllende Kausalität kann aber nur festgestellt werden, wenn der Tatrichter vom Ursachenzusammenhang überzeugt ist, wobei nach Maßgabe des § 287 ZPO je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung genügt (BGH NJW 1992, 3298, zitiert nach Juris Rn. 12; VersR 1970, 924, 926 f; VersR 1987, 310).Gleichwohl ist der Klägerin dieser Beweis nicht gelungen.
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 170/89

    Anrechnung einer Abfindung auf Verdienstausfallschaden

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • OLG Celle, 09.11.2011 - 14 U 98/11

    Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens eines selbständig Tätigen

    Insoweit besteht auch ein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines wegen der Behinderung angeschafften Kraftfahrzeugs, bereinigt um den Vorteilsausgleich wegen ersparter Aufwendungen und einen Nutzungsvorteil (vgl. kürzlich OLG Brandenburg, VRR 2010, 242, insb.
  • OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 182/10

    Zum Anspruch auf Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten und zu

    In der Rechtsprechung finden sich zwar Entscheidungen, in denen ein Ersatzanspruch für die Anschaffung eines behindertengerechten Pkw infolge eines Unfalls zuerkannt wird (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 20. Mai 2010 - 12 U 113/09 , VRR 2010, 242 ; OLG Schleswig - 7 U 81/06, ZfS 2009, 159).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Soweit sich das Landgericht hinsichtlich des Umfangs der behinderungsbedingten Einschränkungen an der Tabelle 6 des o. g. Tabellenwerks orientiert hat, begegnet auch dies keinen Bedenken (vgl. zur Tabelle 6a, nach der hier von vergleichbaren Werten auszugehen ist: OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2010, Az. 12 U 113709, VRR 2010, 242, juris Tz. 43; OLGR Köln 2000, 274 f., juris Tz. 11; Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 4. Kap., Rn. 144).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Zahlreiche Oberlandesgerichte und Teile des Schrifttums gehen von einer grundsätzlichen Grenze bei 75 Jahren aus, weil ab diesem Zeitpunkt eine eigenständige Haushaltsführung regelmäßig nicht mehr gegeben sei (vgl. OLG Hamm, 21.02.1994, 6 U 225/92; OLG Brandenburg, 20.05.2010, 12 U 113/09, vgl. auch BGH, VersR 1974, 1016).
  • LG Deggendorf, 26.04.2018 - 33 O 23/15

    Zu den Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall - hier insbesondere zu

    Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtung gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, AZ 12 U 113/09, zitiert nach Beck online).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09   

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https://dejure.org/2010,4873
BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09 (https://dejure.org/2010,4873)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2010 - IV ZR 172/09 (https://dejure.org/2010,4873)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09 (https://dejure.org/2010,4873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der erneuten Vernehmung eines Zeugen bei abweichender Würdigung seiner erstinstanzlichen Aussage durch das Berufungsgericht; Anforderungen an die Substanziierung eines Tatsachenvortrags eines Anspruchstellers

  • rewis.io

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der erneuten Vernehmung eines Zeugen bei abweichender Würdigung seiner erstinstanzlichen Aussage durch das Berufungsgericht; Anforderungen an die Substanziierung eines Tatsachenvortrags eines Anspruchstellers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erneute Zeugenvernehmung in der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 253/05

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGHZ 158, 269, 272 f.; Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2006, 949 unter 1; BGH, Urteile vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a; vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97 - NJW 1998, 385 unter II 1 c; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 - NJW 1993, 64 unter II 2 a).

    Hat das erstinstanzliche Gericht über streitige Äußerungen und die Umstände, unter denen sie gemacht worden sind, Zeugen vernommen und ist es aufgrund einer Würdigung der Aussage zu einem bestimmten Ergebnis gekommen, so kann das Berufungsgericht diese Auslegung nicht ohne weiteres verwerfen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen, ohne zuvor die Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO selbst vernommen zu haben (Senatsurteil vom 5. April 2006 aaO).

  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 152/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzelheiten nicht verlangt werden (Senatsbeschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 152/08 - juris unter II 2; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 Tz. 8; Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01 - BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Darlegungslast 19 (Gründe) unter 2 f).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft (BGH, Urteile vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98 - NJW 1999, 3481 unter II 2; vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 135/87 - NJW 1988, 2597 unter II 2).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft (BGH, Urteile vom 9. Juli 1999 - V ZR 12/98 - NJW 1999, 3481 unter II 2; vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 135/87 - NJW 1988, 2597 unter II 2).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 10/97

    Wiederholung einer Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGHZ 158, 269, 272 f.; Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2006, 949 unter 1; BGH, Urteile vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a; vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97 - NJW 1998, 385 unter II 1 c; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 - NJW 1993, 64 unter II 2 a).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Zwar bedeutet die Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den Kaufmann nach § 245 HGB kein Schuldanerkenntnis zugunsten der in der Bilanz erfassten Gläubiger (BGH, Urteil vom 2. März 2009 - II ZR 264/07 - WM 2009, 986 Tz. 15; Koller/Roth/Morck, HGB 6. Aufl. § 245 Rdn. 4; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB [2001] § 245 Rdn. 1).
  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGHZ 158, 269, 272 f.; Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2006, 949 unter 1; BGH, Urteile vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a; vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97 - NJW 1998, 385 unter II 1 c; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 - NJW 1993, 64 unter II 2 a).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es erforderlich, Zeugen erneut zu vernehmen, wenn das Berufungsgericht protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGHZ 158, 269, 272 f.; Senatsbeschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05 - VersR 2006, 949 unter 1; BGH, Urteile vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 290/01 - BGH-Report 2003, 453 unter II 1 a; vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00 - NJW-RR 2002, 1500 unter II 1; vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97 - NJW 1998, 385 unter II 1 c; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 - NJW 1993, 64 unter II 2 a).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzelheiten nicht verlangt werden (Senatsbeschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 152/08 - juris unter II 2; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 Tz. 8; Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01 - BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Darlegungslast 19 (Gründe) unter 2 f).
  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

    Auszug aus BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen, kann der Vortrag weiterer Einzelheiten nicht verlangt werden (Senatsbeschluss vom 23. September 2009 - IV ZR 152/08 - juris unter II 2; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 - NJW-RR 2007, 1409 Tz. 8; Urteil vom 18. März 2003 - X ZR 19/01 - BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Darlegungslast 19 (Gründe) unter 2 f).
  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

  • OLG Brandenburg, 28.02.2007 - 3 U 127/06

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung: Formeller Beweis durch Erklärungen in

  • BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der

    Da grundsätzlich von der Ernstlichkeit rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen auszugehen ist, trägt für das Vorliegen eines Scheingeschäfts derjenige die Beweislast, der sich darauf beruft (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, juris Rn. 10), für das Vorliegen einer verschleierten Schenkung mithin der Insolvenzverwalter.
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Auch aus den protokollierten Zeugenaussagen erster Instanz, die inhaltlich eindeutig sind und die der Senat ohne weiteres zugrunde legen kann, weil er sie nicht anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IV ZR 253/05, VersR 2006, 949; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242), folgte bereits, dass die Klägerin dem Vermittler der Beklagten diesen - maßgeblichen - Anlass des Krankenhausaufenthaltes nicht mitgeteilt hatte.
  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    Auch wenn die erneute Vernehmung von Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts steht, ist es verpflichtet, einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 Abs. 1 ZPO zu vernehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (Senatsbeschlüsse vom 7. November 2018 - IV ZR 189/17, ZEV 2019, 281 Rn. 8; vom 21. März 2018 - IV ZR 248/17, VersR 2018, 1023 Rn. 10; vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, VersR 2011, 369 Rn. 6; vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem

    Es ist aber verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5; vom 15. September 2005 - I ZR 58/03, NJW-RR 2006, 267 unter II 1 a aa; vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 272 ff.; vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a; vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222 unter II A 1 b; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, NJW 1993, 64 unter II 2 a; jeweils m.w.N.).

    Würdigt das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders als das erstinstanzliche Gericht, ohne den Zeugen erneut selbst zu vernehmen, so verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (Senatsbeschluss vom 21. April 2010 aaO Rn. 4; BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 aaO Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 189/17

    Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich der erneuten Vernehmung von Zeugen zum

    Hat das erstinstanzliche Gericht zu streitigen Äußerungen und den Umständen, unter denen sie abgegeben worden sind, Zeugen vernommen und ist es aufgrund einer Würdigung der Aussagen zu einem bestimmten Ergebnis gekommen, so kann das Berufungsgericht diese Auslegung nicht ohne weiteres verwerfen und zum gegenteiligen Ergebnis kommen, ohne zuvor die Zeugen gemäß § 398 Abs. 1 ZPO selbst vernommen zu haben (Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95, NJW 1996, 663 unter III 3 [juris Rn. 19]).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20

    Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten

    Denn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil gründen sich insoweit allein auf das vom Landgericht eingeholte rechtsmedizinische Gutachten, das diesen Schluss zwar für sich genommen rechtfertigt, was auch der Senat gar nicht anders verstehen oder in Zweifel ziehen will (zur fehlenden Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Sachverständigen in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, VRR 2010, 242); sie sind aber lückenhaft, weil weitere, maßgebliche und durch Beiziehung der Akten der beiden Vorprozesse ordnungsgemäß in den Rechtsstreit eingeführte Umstände ausgeblendet werden, die, weil der Versicherer das Fehlen des Rechtsgrundes voll beweisen muss und bloße Zweifel dafür nicht ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 179/92, BGHZ 123, 217; Schauer, in: Berliner Kommentar zum VVG, § 55 Rn. 47), bei der gebotenen Gesamtwürdigung diesen Schluss nicht rechtfertigen.
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09

    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den

    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 248/17

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels erneuter Anhörung des

    Auch wenn die erneute Vernehmung von Zeugen grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts steht, ist es verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders als der Erstrichter beurteilen oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will (Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291 Rn. 5; BGH, Urteile vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a [juris Rn. 22]; vom 10. März 1998 - VI ZR 30/97, NJW 1998, 2222 unter II A 1 b [juris Rn. 12]; vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, BGHZ 119, 283, 292 unter II 2 [juris Rn. 35]; jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 12.03.2020 - 7 U 53/19

    Schmiergeldzahlung oder Darlehensgewährung - Oberlandesgericht konnte sich von

    Derartige formal bewiesene Erklärungen begründen jedoch nur eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die in der urkundlichen Erklärung bezeugten Tatsachen oder Vorgänge der Wirklichkeit entsprechen (BGH, Beschluss vom 21.04.2010, IV ZR 172/09, juris Rn. 7, m.H.a. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 3 U 127/06 - juris unter II 1).
  • BGH, 15.04.2021 - IX ZR 296/19

    Teilaufhebung einer Entscheidung in einem Erbrechtsverfahren aufgrund der

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2022 - 5 U 47/21

    Weil der Leistungsanspruch aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag auf die

  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 119/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund fehlender nochmaliger

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4596
OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mit Mercedes keine PKH/VKH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulkinder und der PKW als Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Besitz eines Daimlers ist für eine angemessene Lebensführung nicht zwingend notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1511
  • MDR 2010, 1014
  • NZV 2010, 626
  • FamRZ 2010, 1685
  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 13 WF 88/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Ein Pkw im Wert von 13.000.- EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (Abgrenzung zu OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880).

    Aus dem Beschluss des OLG Koblenz vom 16.02.2004 - 13 WF 88/04, FamRZ 2004, 1880 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Mit 13.000,00 EUR übersteigt der Wert des Fahrzeugs bei weitem die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.d.F. des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl I, 3022 [3060f.]) nicht einzusetzenden kleineren Barbeträge und sonstigen Geldwerte von 2.600,00 EUR für den Antragsteller zuzüglich 256, 00 EUR für jede überwiegend vom Antragsteller unterhaltene Person (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 1453 und Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13

    Berücksichtigung des Werts eines Pkw im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Daraus ergibt sich nicht, dass die Beschaffung eines kleineren Ersatzfahrzeugs auch im Wege der Reparatur unwirtschaftlich wäre oder aus anderen Gründen unzumutbar ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 - FamRZ 2010, 1685).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2012 - 3 Ta 144/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Kraftfahrzeug als einzusetzendes

    Selbst wenn der Kläger einen Pkw benötigen sollte, hat das Arbeitsgericht ihn zu Recht darauf verwiesen, dass jedenfalls die Verwertung eines Neuwagens mit einem Verkehrswert in Höhe von 22.000,00 EUR ohne weiteres zumutbar ist und ein günstigeres Fahrzeug angeschafft werden könnte ( vgl. OLG Stuttgart 09. April 2010 - 13 W 17/10 - NJW-RR 2010, 1511; Musielak ZPO 9. Aufl. § 115 Rn. 54 ).
  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 3 Ta 3/23
    Ein PKW im Wert von 13.000,00 EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1511; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11577
OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,11577)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2010 - 1 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,11577)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2010 - 1 AR 12/10 (https://dejure.org/2010,11577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Strausberg - 23 C 17/10
  • LG Frankfurt/Oder - 11 O 362/07
  • OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).

    Einfache Rechtsfehler genügen daher für die Annahme der Willkür nicht (BGH NJW-RR 1992, 902, 903; NJW 1993, 1273 und 2810).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).

    Deshalb kann objektive "Willkür" nicht schon bei jeglichem Rechtsverstoß, sondern nur unter bestimmten - engen - Voraussetzungen bejaht werden, und zwar dann, wenn die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung erfordert (vgl. Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184).

  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).

    Deshalb kann objektive "Willkür" nicht schon bei jeglichem Rechtsverstoß, sondern nur unter bestimmten - engen - Voraussetzungen bejaht werden, und zwar dann, wenn die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung erfordert (vgl. Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184).

  • BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Abweichung von einer (bisher) "herrschenden Meinung" oder einer "(fast) einhelligen Ansicht" rechtfertigt für sich allein die Annahme von objektiver Willkür nicht; entscheidend ist, ob sich die Verweisung im Ergebnis noch als "vertretbar" darstellt (vgl. BGH MDR 2002, 1450, 1451; NJW-RR 2002, 1498 f.).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO entfällt bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder bei objektiver Willkür, die etwa auch dann gegeben sein kann, wenn die Verweisung offenbar gesetzeswidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69, 72; 102, 338, 341; BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634, 3635; BayObLG NJW-RR 2000, 589; Senat NJW 2006, 3444, 3445; MDR 2006, S. 1184 ; Zöller/Greger a. a. O. § 281 Rdnr. 17, 17 a m. w. N.).
  • BGH, 08.04.1992 - XII ARZ 8/92

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Einfache Rechtsfehler genügen daher für die Annahme der Willkür nicht (BGH NJW-RR 1992, 902, 903; NJW 1993, 1273 und 2810).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2010 - 1 AR 12/10
    Dem steht auch nicht eine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Januar 2009 entgegen (vgl. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO), auch wenn § 281 ZPO im Prozesskostenhilfeverfahren analog anzuwenden ist, sofern - wie hier - die Antragsschrift den Antragsgegnern formlos mitgeteilt worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 706).
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