Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 14.05.2010

Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08   

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https://dejure.org/2010,17780
LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 O 415/08 (https://dejure.org/2010,17780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit des Wiederbeschaffungsaufwands eines KFZ anstatt der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Ersatz von Kosten eines Gutachtens über einen verkehrsunfallbedingten KFZ Schaden bei objektiver Mangelhaftigkeit oder gar Unbrauchbarkeit des Gutachtens; ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 49

    § 115 VVG, § 7 StVG, § 18 StVG, § 249 Abs 2 BGB, § 252 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schadensermittlung - Großkundenrabatt wird berücksichtigt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung von Großkundenrabatten bei Schadensermittlung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gericht vertraut auf Seriosität der Gutachter - Totalschaden, Gutachterkosten und entgangener Gewinn

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale für An- und Abmeldekosten - Kosten jenseits von 100 Euro müssen nachgewiesen werden

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen.
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74

    Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • KG, 15.11.2004 - 12 U 18/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433).
  • AG Bünde, 03.06.1992 - 6 C 190/92
    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen werden (vgl. BGH, NJW 2004, 1945; BGH, NJW 1998, 1633).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Die Kosten eines Gutachtens sind nämlich grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten objektiv mangelhaft oder gar unbrauchbar ist (OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324; KG, MDR 2005, 443; OLG Hamm, NZV 2001, 433).
  • BGH, 24.10.2006 - X ZR 124/03

    Rechtsfolgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Dabei dürfen jedoch keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 325; BGH, NJW 2000, 3287).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
    Ungeachtet der von der Klägerin vorgetragenen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, MDR 2006, 148; BGH, MDR 2005, 330) ist auch aus aufgrund der von der Beklagten vorgelegten Restwertangeboten von einem Restwert von 11.700,00 ? netto auszugehen.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

  • KG, 22.01.2007 - 12 U 207/05

    Beweisführung bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall; Fahrzeugschäden

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

  • LG Hagen, 19.10.2015 - 4 O 267/13

    Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Frontkollision

    Das Gericht hält jedoch entgegen der Auffassung des Klägers für diese Kosten nur eine Pauschale in Höhe von 50, 00 EUR nach § 287 ZPO für angemessen (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 19.05.2010,Az.: 5 O 415/08).
  • AG Ulm, 13.08.2014 - 3 C 440/14
    Bei der Abrechnung über den Wiederbeschaffungsaufwand sind die An- und Abmeldekosten ebenfalls als kausaler Schaden anzusehen (vergleiche LG Marburg, Urteil vom 19.05.2010, Aktenzeichen 5 O 415/08).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25437
LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09 (https://dejure.org/2010,25437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem Schwacke Mietpreisspiegel ergebenden "Mittelwert" i.R.d. Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Zuschlages für Winterreifen als gesetzlich zu erbringende ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 346
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Fallgestaltungen zu übertragen, bei denen dem Geschädigten - wie im vorliegenden Fall - kein Unfallersatztarif, sondern ein einheitlicher Tarif angeboten worden ist ( BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07 ).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Diesen als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis schätzt die Kammer abweichend von ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwertes zwischen dem Wert des Schwacke-Mietpreisspiegels (modus) und dem Mittelwert des Marktpreisspiegels des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (nachfolgend Fraunhofer Liste) (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, 4 U 294/09; LG Bielefeld, Urteil vom 09.1.2009, 21 S 27/09).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Frage, ob ein Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Normaltarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadenminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, NJW 2008, 2910).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Diesen als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis schätzt die Kammer abweichend von ihrer bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des arithmetischen Mittelwertes zwischen dem Wert des Schwacke-Mietpreisspiegels (modus) und dem Mittelwert des Marktpreisspiegels des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (nachfolgend Fraunhofer Liste) (OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, 4 U 294/09; LG Bielefeld, Urteil vom 09.1.2009, 21 S 27/09).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09
    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat ( BGH VersR 2005, 850 ; VersR 2006, 669 [BGH 14.02.2006 - VI ZR 126/05] , 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Diese Methode findet auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zunehmend Befürworter (vgl. z. B. LG Dortmund, VRR 2011, 187 juris-Rdnr. 68; LG Karlsruhe, VRR 2010, 346; zustimmend z. B. auch Nugel, Anm. zu OLG Saarbrücken [NZV 2010, 242] in juris-PR VerkR 7/2010 Anm. 1).

    Abgelehnt wird dies z. B. vom Landgericht Dortmund (a. a. O.), dem Landgericht Karlsruhe (VRR 2010, 346 juris-Rdnr. 22 m. w. N.), dem OLG Köln (5. Zivilsenat, MRW 2011, 12 juris-Rdnr. 5; 15. Zivilsenat, Urteil vom 14. Juni 2011 15 U 9/11 juris-Rdnr. 11).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Als objektiv erforderlich können vorliegend allerdings nur 10, 00 EUR pro Tag und nicht wie durch den Beklagten auf Grundlage der Schwacke-Liste geltend gemacht 12, 00 EUR pro Tag anerkannt werden, da dem Kläger in der Mietwagenrechnung vom 27.03.2019 (Anlage K8a) auch nur 10 EUR pro Tag berechnet wurde (LG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09 -, Rn. 17, juris; OLG Köln, Urt. v. 14.07.2016 - 15 U 27/16 Tz. 9 bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14. Juli 2016 - 15 U 27/16 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 16 U 14/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten mit Hilfe von

    Z.T. wird auch die Auffassung vertreten, es sollte ein Mittelwert zwischen den Werten der Fraunhofer- und der Schwacke-Liste gebildet werden (z.B.: LG Karlsruhe -14. Mai 2010 - 9 S 442/09-juris).
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