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   OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10   

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OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 (https://dejure.org/2010,15208)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 (https://dejure.org/2010,15208)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 3 Ss OWi 814/10 (https://dejure.org/2010,15208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens bei Überschreitung der auf 30 km/h beschränkten innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersehen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung als Augenblicksversagen; Absehen vom Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit; Absehen von einem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge eines Wahrnehmungsfehlers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    NNV Fahrverbot: Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausnahme vom Fahrverbot bei Überschreitung der 30 km/h-Begrenzung innerorts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.

    Hieran ändert für sich genommen auch die ergänzende Feststellung des Amtsgerichts nichts, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende Verkehrszeichen "vor der Messstelle nicht mehrfach wiederholt worden" sei, zumal die unmittelbar vorausgehende Erwägung, wonach auch zu berücksichtigen gewesen sei, "dass die äußeren Umstände nicht zwingend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hindeuteten" , sondern "diese (...) 'lediglich' eingerichtet worden" sei, "um Anwohner vor Unfallgefahren oder übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen" , für den Senat nicht nachzuvollziehen ist (zur Frage eines Augenblicksversagens bei einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung vgl. im Übrigen OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 sowie schon KG VRS 109, 132 f.).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.

    Auf nur einfache Fahrlässigkeit kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher die an sich gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise unterlassen hat (BGHSt 43, 241 ff.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Andererseits ist die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437 f.).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Eine eigene Sachentscheidung ist dem Senat verwehrt, da in der neuen Verhandlung neben den bereits angesprochenen weiteren Feststellungen gegebenenfalls auch noch Feststellungen zu der Frage getroffen werden können, ob ein einmonatiges Fahrverbot für den Betroffenen - auch unter Berücksichtigung der hier nach Sachlage eröffneten Möglichkeiten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG - eine unverhältnismäßige Härte darstellt (zu den insoweit gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. allerdings u.a. Senatsbeschluss vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/2006 = VRR 2006, 230 ff. = DAR 2006, 515 f. = ZfSch 2006, 533 ff. m. zahlr. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 12.01.1999 - 2 ObOWi 715/98

    Glaubhaftmachung der Einlassung des Betroffenen zu seiner Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2007, 529 f. = VRS 113, Nr. 46 m. zahlr. weit. Nachw.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Andererseits ist die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte Verhaltensweisen als grobe Pflichtverletzungen ansieht, bei denen regelmäßig die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, von den Gerichten zu beachten (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437 f.).
  • BayObLG, 21.07.2000 - 1 ObOWi 351/00

    Einlassung des Betroffenen zum "Augenblicksversagen"

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00

    Grobe Nachlässigkeit bei Missachtung eines Geschwindigkeitsbeschränkung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Insbesondere kann ein den Betroffenen im Einzelfall privilegierendes sog. Augenblicksversagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 241/250 ff.; zu den gesteigerten Darlegungsanforderungen vgl. BayObLGSt 1999, 4/5 ff.; 2000, 106/107 f. und DAR 2000, 577; vgl. auch OLG Bamberg VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57) nicht anerkannt werden.
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10
    Hieran ändert für sich genommen auch die ergänzende Feststellung des Amtsgerichts nichts, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzende Verkehrszeichen "vor der Messstelle nicht mehrfach wiederholt worden" sei, zumal die unmittelbar vorausgehende Erwägung, wonach auch zu berücksichtigen gewesen sei, "dass die äußeren Umstände nicht zwingend auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hindeuteten" , sondern "diese (...) 'lediglich' eingerichtet worden" sei, "um Anwohner vor Unfallgefahren oder übermäßigen Lärmbelästigungen zu schützen" , für den Senat nicht nachzuvollziehen ist (zur Frage eines Augenblicksversagens bei einer gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung vgl. im Übrigen OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06 = VRR 2007, 113 ff. = VerkMitt. 2007 Nr. 57 = DAR 2007, 94 = NStZ-RR 2007, 123 sowie schon KG VRS 109, 132 f.).
  • OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Regelfahrverbot bei fahrlässiger

    Macht der Betroffene geltend, eine ihm unbekannte innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht wahrgenommen zu haben, weil die entsprechenden Verkehrszeichen durch einen LKW bzw. den Gegenverkehr verdeckt worden seien, kommt die Berufung auf ein sog. Augenblicksversagen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Betroffene zugleich die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht unerheblich überschritten hat (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [Deutscher] = VA 2010, 193 [Ls]).

    Ein solcher Fall ist auch gegeben, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht nur die durch das Verkehrszeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sondern auch die normalerweise innerörtlich zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h in nicht unerheblicher Weise überschritten hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [ Deutscher ] = VA 2010, 193 [Ls]; König a.a.O.; Burhoff/ Deutscher , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 3. Aufl. Rn. 1026, 984 jew. m.w.N).

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