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   BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09   

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https://dejure.org/2010,4654
BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09 (https://dejure.org/2010,4654)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 (https://dejure.org/2010,4654)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09 (https://dejure.org/2010,4654)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315b StGB; § 224 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB; § 211 StGB
    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an das Vorliegen des voluntativen Vorsatzelements); Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; gefährliche Körperverletzung; Mord (gemeingefährliche Mittel); Freiheitsberaubung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 315b StGB
    Annahme eines Tötungsdelikts bei Verursachung eines Verkehrsunfalls in Selbsttötungsabsicht

  • Wolters Kluwer

    Fremdtötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Selbsttötungsversuch durch Herbeiführung eines Zusammenpralls mit einem entgegen kommenden Fahrzeug; Anforderungen an das Vorliegen des voluntativen Vorsatzelements

  • rewis.io

    Annahme eines Tötungsdelikts bei Verursachung eines Verkehrsunfalls in Selbsttötungsabsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Annahme eines Tötungsdelikts bei Verursachung eines Verkehrsunfalls in Selbsttötungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Fremdtötungsvorsatz im Zusammenhang mit einem Selbsttötungsversuch durch Herbeiführung eines Zusammenpralls mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Anforderungen an das Vorliegen des voluntativen Vorsatzelements

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tötungsvorsatz bei versuchter Selbsttötung durch Verkehrsunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 515
  • NJ 2011, 405
  • VRR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 271/99

    Beweiswürdigung; Hemmschwelle Tötungsdelikte; Versuch des Totschlages; Bedingter

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Zwar ist selbst bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 4 StR 308/92 = BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N. und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88).

    cc) Das Landgericht kann sich für die Ablehnung des bedingten Tötungsvorsatzes auch nicht auf die von ihm zitierten Senatsentscheidungen (Beschlüsse vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83 = NStZ 1984, 19 und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88 f.) stützen.

    Wegen des inneren Zusammenhangs mit der Verurteilung im Fall 2 der Urteilsgründe kann auch die gemäß §§ 69, 69 a StGB angeordnete, für sich genommen nicht zu beanstandende Maßregel nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88, 89).

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Allerdings setzt der Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Zwar ist selbst bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 4 StR 308/92 = BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.N. und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    cc) Das Landgericht kann sich für die Ablehnung des bedingten Tötungsvorsatzes auch nicht auf die von ihm zitierten Senatsentscheidungen (Beschlüsse vom 23. Juni 1983 - 4 StR 293/83 = NStZ 1984, 19 und vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = NZV 2000, 88 f.) stützen.
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Ausgehend von diesem Sachverhalt hat das Landgericht den Angeklagten nur des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (in drei tateinheitlichen Fällen, vgl. BGH, Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 223 Rdn. 22) für schuldig befunden, nicht dagegen auch eines versuchten Tötungsdelikts.
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Nach den Feststellungen liegt es vielmehr nahe, dass infolge des durch den Aufprall unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - etwa die Fahrer oder Beifahrer anderer Fahrzeuge oder die auf der Baustelle tätigen Bauarbeiter - tödliche Verletzungen hätten erleiden können (vgl. BGHSt 38, 353, 355; BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Nach den Feststellungen liegt es vielmehr nahe, dass infolge des durch den Aufprall unmittelbar verursachten Unfalls eine unbestimmte Anzahl weiterer Personen - etwa die Fahrer oder Beifahrer anderer Fahrzeuge oder die auf der Baustelle tätigen Bauarbeiter - tödliche Verletzungen hätten erleiden können (vgl. BGHSt 38, 353, 355; BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09
    Soweit der Angeklagte in der Hauptverhandlung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 - beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht Telefonverbindungsdaten aus einer auf § 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO beruhenden Vorratsdatenspeicherung verwendet, fehlt es bereits an einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge.
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (BGH, Urteile vom 16.08.2015 - 4 StR 168/05 -, NStZ 2006, 167, 168; vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, NStZ 2006, 503, 504; vom 25.03.2010 - 4 StR 594/09 -, NStZ 2010, 515; vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 -, juris).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Für Fälle des positiven Tuns hat er an das Postulat einer Hemmschwelle anknüpfend weiter ausgeführt, dass selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeute, der Tatrichter vielmehr gehalten sei, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen könnten (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 101, vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, NStZ 2001, 475, 476, und vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, NStZ 2010, 511, 512); sachlich vergleichbar fordern andere Entscheidungen vom Tatrichter, immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut habe, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91, und vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503; Urteil vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09 m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10252
LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09 (https://dejure.org/2010,10252)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2010 - 13 S 219/09 (https://dejure.org/2010,10252)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2010 - 13 S 219/09 (https://dejure.org/2010,10252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallhaftung bei Zusammenstoß mit einem Reh und irriger Annahme hinsichtlich der Verendung des Rehs neben einer Straße; Mangelnde Vorkehrung bzgl. Vermeidung von Gefährdungen nachfolgender Verkehrsteilnehmer nach Wildunfall

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wildunfall - Wenn Nachfolgende zu Schaden kommen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Folgeunfall nach Kollision mit Wild

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reh überfahren - und weitergefahren Anschließend kollidieren andere Fahrzeuge mit dem toten Tier

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Straße muss nach Wildunfall gesichert werden - Unfallfahrer haftet für Folgeschäden mit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wildunfall mit Folgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1115
  • NZV 2010, 569
  • VRR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    So ist vor allem bei Anzeichen eines Unfallgeschehens eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer notfalls sofort anhalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556; Urt. v. 5.5.1992 - VI ZR 262/91, VersR 1992, 890; Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86; Saarl. OLG MDR 2006, 89; Hentschel aaO § 3 StVO Rdnr. 29, jew. m.w.N.).

    Fährt er daher - wie hier der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges, der Zeuge ... - auf ein solches Hindernis auf, erlaubt dies grundsätzlich eine alternative Schuldfeststellung dahin, dass entweder der Bremsweg des Auffahrenden länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (vgl. BGH Urteil vom 17. November 1964 - VI ZR 188/63 = VersR 1965, 88, Urteil vom 23.06.1987 - VI ZR 188/86 = DAR 1987, 325).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Ein unabwendbares Ereignis setzt nämlich voraus, dass das Unfallereignis auch bei einem sachgemäßen, geistesgegenwärtigen Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus nicht vermeidbar war (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; BGHZ 113, 164, 165), so dass der Schädiger nur von solchen Schäden freizustellen ist, die sich auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen (vgl. BGHZ 105, 65, 69).
  • AG Öhringen, 18.12.1975 - DS 80/75

    Unerlaubter Waffenbesitz im Falle der Nichtregistrierung vor der Verschärfung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Auch wenn die Norm einerseits - im Anschluss an § 142 StGB - dem Aufklärungsinteresse der Unfallbeteiligten, andererseits aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient, insbesondere der Vermeidung weiterer Unfälle (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 2001, 387 m.w.N.), soll die Verkehrssicherungsverpflichtung aus § 34 StVO nach h.M. an das Vorliegen eines Verkehrsunfalls i.S.d. § 142 StGB, mithin an das Vorliegen eines nicht belanglosen Fremdschadens geknüpft werden, was bei dem Anfahren von - wie hier - herrenlosem Wild regelmäßig verneint wird (vgl. Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 142 StGB, Rdn. 5; Hentschel aaO § 34 StVO Rdn. 2; § 142 StGB Rdn. 22, jew. m.w.N.; a.A. AG Öhringen NJW 1976, 580).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01

    Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Auch wenn die Norm einerseits - im Anschluss an § 142 StGB - dem Aufklärungsinteresse der Unfallbeteiligten, andererseits aber auch dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient, insbesondere der Vermeidung weiterer Unfälle (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 2001, 387 m.w.N.), soll die Verkehrssicherungsverpflichtung aus § 34 StVO nach h.M. an das Vorliegen eines Verkehrsunfalls i.S.d. § 142 StGB, mithin an das Vorliegen eines nicht belanglosen Fremdschadens geknüpft werden, was bei dem Anfahren von - wie hier - herrenlosem Wild regelmäßig verneint wird (vgl. Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 142 StGB, Rdn. 5; Hentschel aaO § 34 StVO Rdn. 2; § 142 StGB Rdn. 22, jew. m.w.N.; a.A. AG Öhringen NJW 1976, 580).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Ein unabwendbares Ereignis setzt nämlich voraus, dass das Unfallereignis auch bei einem sachgemäßen, geistesgegenwärtigen Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus nicht vermeidbar war (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; BGHZ 113, 164, 165), so dass der Schädiger nur von solchen Schäden freizustellen ist, die sich auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen (vgl. BGHZ 105, 65, 69).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    So ist vor allem bei Anzeichen eines Unfallgeschehens eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer notfalls sofort anhalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556; Urt. v. 5.5.1992 - VI ZR 262/91, VersR 1992, 890; Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86; Saarl. OLG MDR 2006, 89; Hentschel aaO § 3 StVO Rdnr. 29, jew. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2005 - 4 U 313/04

    Verschulden beim Verkehrsunfall: Situationsadäquate Geschwindigkeit bei unklarer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    So ist vor allem bei Anzeichen eines Unfallgeschehens eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer notfalls sofort anhalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556; Urt. v. 5.5.1992 - VI ZR 262/91, VersR 1992, 890; Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86; Saarl. OLG MDR 2006, 89; Hentschel aaO § 3 StVO Rdnr. 29, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Der Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit nämlich nicht auf solche Hindernisse einrichten, die gemessen an den jeweiligen Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät erkennbar werden, etwa weil die Erkennbarkeit durch einen fehlenden Kontrast und/oder eine besondere Lichtabsorption atypisch eingeschränkt ist (vgl. BGH Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 = VersR 1984, 741 unter II 2 a m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    Ein unabwendbares Ereignis setzt nämlich voraus, dass das Unfallereignis auch bei einem sachgemäßen, geistesgegenwärtigen Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus nicht vermeidbar war (vgl. zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGHZ 117, 337; BGHZ 113, 164, 165), so dass der Schädiger nur von solchen Schäden freizustellen ist, die sich auch bei vorsichtigem Vorgehen nicht vermeiden lassen (vgl. BGHZ 105, 65, 69).
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09
    So ist vor allem bei Anzeichen eines Unfallgeschehens eine deutliche situationsadäquate Verlangsamung angezeigt, damit der Fahrer notfalls sofort anhalten kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2000 - VI ZR 268/99, VersR 2000, 1556; Urt. v. 5.5.1992 - VI ZR 262/91, VersR 1992, 890; Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86; Saarl. OLG MDR 2006, 89; Hentschel aaO § 3 StVO Rdnr. 29, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 28.04.1980 - RReg. 1 St 31/80

    Geschwindigkeit; Hindernis; Aufmerksamkeit; Reichweite; Abblendlichts

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Ist also ein Gegenstand auch bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit des Kraftfahrers erst auf eine kürzere Entfernung als die Reichweite seines Abblendlichtes wahrnehmbar, so scheidet ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot regelmäßig aus (vgl. BayObLG, VRS 59, 215 m.w.N.; Kammer, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 219/09, DAR 2011, 89).

    OLG, MDR 2006, 89; OLG Stuttgart, VRS 113, 86; Kammer, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 219/09, DAR 2011, 89; Hentschel aaO § 3 StVO Rn. 29, jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2017 - 7 LC 37/17

    Kostenerstattung; öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag;

    Demgegenüber wird auf der Straße liegengebliebenes Wild nicht als Beschmutzung im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO angesehen, sondern als verkehrsfremder, auf der Straße liegender Gegenstand (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 09.04.2010 - 13 S 219/09 -, NJW-RR 2010, 1115; LG Lübeck, Urt. v. 22.11.2013 - 6 O 22/13 -, juris; Janker/Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, a. a. O., § 32 StVO, Rdnr. 4; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 32 StVO Rdnr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2017 - 7 LC 35/17

    Kostenerstattung; öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag;

    Demgegenüber wird auf der Straße liegengebliebenes Wild nicht als Beschmutzung im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO angesehen, sondern als verkehrsfremder, auf der Straße liegender Gegenstand (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 09.04.2010 - 13 S 219/09 -, NJW-RR 2010, 1115; LG Lübeck, Urt. v. 22.11.2013 - 6 O 22/13 -, juris; Janker/Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, a. a. O., § 32 StVO, Rdnr. 4; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 32 StVO Rdnr. 12).
  • LG Lübeck, 22.11.2013 - 6 O 22/13

    Wildunfall und spätere Kollision eines weiteren Fahrzeug - Haftungsverteilung

    Fährt ein Kraftfahrer gleichwohl auf ein Hindernis auf, besteht gegen ihn der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dahingehend, dass entweder der Anhalteweg aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend war (vgl. BGH VersR 1965, 88; Landgericht Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1115, Rnrn. 12 und 13 bei juris).
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Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11753
AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09 (https://dejure.org/2010,11753)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 12.04.2010 - 10 C 128/09 (https://dejure.org/2010,11753)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 12. April 2010 - 10 C 128/09 (https://dejure.org/2010,11753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Abtretungserklärung verkehrsunfallbedingter Mietwagenkosten an ein Mietwagenunternehmen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Unwirksamkeit einer Abtretungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten

Papierfundstellen

  • VRR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Nur insoweit besorgt das Mietwagenunternehmen oder die Reparaturwerkstatt eine eigene Angelegenheit und keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden (BGH NJW-RR 1994, 1081; NJW 2005, 3570; NJW 2006, 1726).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob mit der gerichtlichen Geltendmachung einer zur Sicherheit abgetretenen Forderung der Zessionar eine erlaubnisfreie eigene Rechtsangelegenheit oder eine nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtige fremde Rechtsangelegenheit besorgt, ist nicht nur auf die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, sondern vor allem auch auf die gesamten tatsächlichen Umstände des Falles und des wirtschaftlichen Zusammenhangs abzustellen (BGH NJW 2006, 1726).

    Wenn jedoch nach der Geschäftspraxis des Mietwagenunternehmens die Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten eingezogen werden, bevor diese selbst ernsthaft auf Zahlung in Anspruch genommen werden, werden damit den Geschädigten Rechtsangelegenheiten abgenommen, um die sie sich eigentlich selbst zu kümmern hätten (BGH NJW 2005, 3570; NJW 2006, 1726).

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, dem praktischen Bedürfnis nach einer gewissen Mitwirkung des Mietwagenunternehmens bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 135; NJW 2006, 1726).

  • BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04

    Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Nur insoweit besorgt das Mietwagenunternehmen oder die Reparaturwerkstatt eine eigene Angelegenheit und keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden (BGH NJW-RR 1994, 1081; NJW 2005, 3570; NJW 2006, 1726).

    Wenn jedoch nach der Geschäftspraxis des Mietwagenunternehmens die Schadensersatzansprüche des Unfallgeschädigten eingezogen werden, bevor diese selbst ernsthaft auf Zahlung in Anspruch genommen werden, werden damit den Geschädigten Rechtsangelegenheiten abgenommen, um die sie sich eigentlich selbst zu kümmern hätten (BGH NJW 2005, 3570; NJW 2006, 1726).

  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Nur insoweit besorgt das Mietwagenunternehmen oder die Reparaturwerkstatt eine eigene Angelegenheit und keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden (BGH NJW-RR 1994, 1081; NJW 2005, 3570; NJW 2006, 1726).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten ist grundsätzlich dann unwirksam, wenn mit der Abtretung die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht werden soll (Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Auflage 2010, § 134 Rdnr. 21 b; BGH NJW 1985, 1223; NJW 2003, 1958; NJW 2004, 2516; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 785; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, dem praktischen Bedürfnis nach einer gewissen Mitwirkung des Mietwagenunternehmens bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers Rechnung zu tragen (BGH NJW 2005, 135; NJW 2006, 1726).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03

    Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus AG Gummersbach, 12.04.2010 - 10 C 128/09
    Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten ist grundsätzlich dann unwirksam, wenn mit der Abtretung die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht werden soll (Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Auflage 2010, § 134 Rdnr. 21 b; BGH NJW 1985, 1223; NJW 2003, 1958; NJW 2004, 2516; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 785; ständige Rechtsprechung).
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