Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-24 U 183/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5929
OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - I-24 U 183/05 (https://dejure.org/2011,5929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Vereinbarung eines Stundenhonorars in Höhe von 230,08 EUR für die Verteidigung in einem Strafverfahren; Anspruch eines Rechtsanwalts auf Zahlung eines restlichen Honorars auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung für die Verteidigung und Vertretung ...

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 3a RVG
    Nicht jeder falsche Zeitaufschrieb ist gleich Abrechnungsbetrug

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 611 BGB, § 3a RVG
    Nicht jeder falsche Zeitaufschrieb ist gleich Abrechnungsbetrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; BGB § 611; RVG § 3a
    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stundenabrechnung: Honorarkürzung bei fehlenden Nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehler im timesheet-Zeithonoravereinbarung hinfällig?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Dreimal OLG, zweimal BGH - nun hat es (endlich) ein Ende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3311
  • AnwBl 2011, 871
  • AnwBl Online 2011, 206
  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Er hat den Rechtsstreit insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde und beider Revisionsverfahren an den Senat zurückverwiesen (Urt. v. 21.10.2010 IX ZR 37/10 , NJW 2011, 63).

    a) Nach dem zweiten, den Senat bindenden Revisionsurteil (BGH NJW 2011, 63) ist die Frage der Unangemessenheit des hier vereinbarten Honorars im Sinne des § 3 Abs. 3 BRAGO, der nur eine berufsspezifische gesetzliche Ausprägung des § 242 BGB darstellt, unter dem allgemeinen Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben im Rechtsverkehr zu beurteilen.

    Es muss demnach ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben sein (BGH aaO, NJW 2011, 63).

    aa) Zwar gibt eine Überschreitung des vereinbarten Honorars um mehr als das Fünffache des gesetzlichen Honorars auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung unverändert Anlass, nach der Angemessenheit der Vergütung zu fragen (BGH NJW 2011, 63, 66 [ juris Tz. 33 ]; NJW 2010, 1364, 1368 [ juris Tz. 48 ]).

    Vielmehr kann auch in nicht durch derartige tatsächliche Verhältnisse geprägten Gestaltungen das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft im Blick auf die Vergütungshöhe dann nicht beeinträchtigt sein, wenn dem Anwalt der Nachweis gelingt, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände gleichwohl angemessen ist (BGH NJW 2010, 1364, 1368; 2011, 63, 66).

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des Senats bestätigt (vgl. BGH NJW 2011, 63, 66 sub Nr. 4 [ juris Tz. 28 f. ]).

  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Es ist also danach zu fragen, ob sich das Festhalten des Rechtsanwalts an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die regelmäßig vollständig erst bei Mandatsende vorliegen und beurteilt werden können (vgl. BGH aaO.; BGH NJW 2010, 1364; 2005, 2142 [ juris Tz. 16 ], Senat OLGR 1996, 211, als ein unerträgliches Ergebnis und deshalb als unzumutbar darstellt.

    Für eine Herabsetzung ist danach nur Raum, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände unerträglich und mit den Grundsätzen des § 242 BGB unvereinbar wäre, den Mandanten an seinem Honorarversprechen festzuhalten (BGH NJW 2010, 1364 [ juris Tz. 87 ] m. w. Nachw.).

    aa) Zwar gibt eine Überschreitung des vereinbarten Honorars um mehr als das Fünffache des gesetzlichen Honorars auch nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung unverändert Anlass, nach der Angemessenheit der Vergütung zu fragen (BGH NJW 2011, 63, 66 [ juris Tz. 33 ]; NJW 2010, 1364, 1368 [ juris Tz. 48 ]).

    Vielmehr kann auch in nicht durch derartige tatsächliche Verhältnisse geprägten Gestaltungen das Vertrauen in die Integrität der Anwaltschaft im Blick auf die Vergütungshöhe dann nicht beeinträchtigt sein, wenn dem Anwalt der Nachweis gelingt, dass die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände gleichwohl angemessen ist (BGH NJW 2010, 1364, 1368; 2011, 63, 66).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2006 - 24 U 183/05

    Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hat auf dessen Berufung die Klage insgesamt abgewiesen (Urt. v. 29.08.2006 - juris ; BeckRS 2009, 23336 ).

    - einerseits zugunsten des Beklagten durch das Urteil vom 29. August 2006 (I-24 U 183/05) hinsichtlich eines erstinstanzlich zuerkannten, aber vom Senat unter Teilabänderung des angefochtenen Urteils rechtskräftig abgewiesenen Teilbetrags von 64.163,04 EUR nebst Zinsen (Gebührenforderung) und.

    - andererseits zugunsten des Klägers durch das Urteil vom 18. Februar 2010 (I-24 U 183/05) hinsichtlich eines ebenfalls erstinstanzlich zugesprochenen und vom Senat bestätigten Teilbetrags von 9.170,94 EUR nebst Zinsen (erster Teil des Verteidigerhonorars), insoweit unter inzwischen rechtskräftig gewordener Teilzurückweisung des Rechtsmittels des Beklagten.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Es ist also danach zu fragen, ob sich das Festhalten des Rechtsanwalts an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die regelmäßig vollständig erst bei Mandatsende vorliegen und beurteilt werden können (vgl. BGH aaO.; BGH NJW 2010, 1364; 2005, 2142 [ juris Tz. 16 ], Senat OLGR 1996, 211, als ein unerträgliches Ergebnis und deshalb als unzumutbar darstellt.

    Die daraus abzuleitende Vermutung einer der Höhe nach unangemessenen Vergütung kann aber nicht nur in Fällen ganz ungewöhnlicher, geradezu extremer einzelfallbezogener Umstände widerlegt werden (so noch BGH NJW 2005, 2142, 2144).

  • BGH, 16.12.2008 - IX ZR 174/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Gebührenforderung (64.163,04 EUR nebst Zinsen) zurückgewiesen (Beschl. v. 16.12.2008 IX ZR 174/06 , juris; BeckRS 2009, 02196 ).

    Soweit der Senat die Klage auf Zahlung restlichen Verteidigerhonorars abgewiesen hatte (23.094,79 EUR nebst Zinsen), hat der Bundesgerichtshof die Revision des Klägers zugelassen, das Senatsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde und des Revisionsverfahrens an den Senat zurückverwiesen (Urt. v. 19.05.2009 IX ZR 174/06 , NJW 2009, 3301).

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO (zum vorgenommenen Kostenabschlag betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH NJW 2004, 1048).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hält zwar an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Aufrundung von Zeittakten in dem Umfange und in der Weise, wie das die hier in Rede stehende Zeittaktklausel zulässt, zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Urt. v. 29.06.2006 - I-24 U 196/04 -, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, 130 sub B.II.3b, bb und Senatsurteil in dieser Sache v. 18.02.2010, BRAK-Mitt 2010, 90 = FamRZ 2010, 1184).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Der Senat hält zwar an seiner Rechtsauffassung fest, dass die Aufrundung von Zeittakten in dem Umfange und in der Weise, wie das die hier in Rede stehende Zeittaktklausel zulässt, zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Senat, Urt. v. 29.06.2006 - I-24 U 196/04 -, AGS 2006, 530 = NJW-RR 2007, 129, 130 sub B.II.3b, bb und Senatsurteil in dieser Sache v. 18.02.2010, BRAK-Mitt 2010, 90 = FamRZ 2010, 1184).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Säumnisentscheidung; Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
    Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 174/06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Honorarvereinbarung auf einem Vordruck i.S.d. §

  • OLG München, 19.09.2012 - 7 U 736/12

    Formbedürftigkeit der Vereinbarung der Übernahme der Kosten einer

    Das OLG Düsseldorf hat in der Sache erneut durch Urteil vom 07.06.2011, Az: 24 U 183/05 entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 14 B 515/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10270
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 14 B 515/11 (https://dejure.org/2011,10270)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.2011 - 14 B 515/11 (https://dejure.org/2011,10270)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 (https://dejure.org/2011,10270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Vergnügungssteuerbescheid wird wegen Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen abgelehnt

  • rechtsportal.de

    VwVG NRW § 6
    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Vergnügungssteuerbescheid wird wegen Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen abgelehnt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zustellung während der Inhaftierung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Achtung: Richtig zugestellt? Zustellungsfragen - immer von Bedeutung…

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2683
  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 14 B 515/11
    vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - I - 17 U 20/09 -, juris.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 17 U 20/09

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - 14 B 515/11
    vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, NJW 1978, 1858 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - I - 17 U 20/09 -, juris.
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Dies bedarf jedoch ebenso keiner weiteren Aufklärung wie die sich daran anschließende Frage, ob eine eventuelle Wohnungseigenschaft aufgrund der Inhaftierung des Klägers seit dem 29. August 2018 im Zeitpunkt der Zustellung am 5. Oktober 2018 wieder entfallen war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Oktober 1951 - 2 StR 545/51, LM Nr. 1 zu § 37 StPO; Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76, NJW 1978, 1858 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 177; NStZ-RR 2003, 189 sowie Beschluss vom 11. September 2014 - III-5 RVs 85/14, juris Rn. 14; OLG Dresden, Rpfleger 2005, 269; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 17 U 20/09, BeckRS 2010, 16990; OVG Münster, NJW 2011, 2683, 2684).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

    Im Fall des Antragstellers kann auch nicht deshalb ausnahmsweise von der Aufrechterhaltung einer persönlichen Beziehung zu der bisherigen Wohnung ausgegangen werden (vgl. OVG NW, B.v. 14.6.2011 - 14 B 515/11 - juris Rn. 5), weil sein Schwager Zugang zu dieser hatte und sich um offene Rechnungen gekümmert hat oder weil sein Vermieter ohne entsprechenden Auftrag Post für ihn gesammelt hat.
  • VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)

    vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 17 U 20/09 -, juris Rn. 41 f.; BayVGH, Beschluss vom 9. November 1999 - 12 ZE 99.2801 -, juris Rn. 4, OLG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 Ws 29/06 -, juris Rn. 12.

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2003 - 2 Ss OWi 1090/02 -, NStZ-RR 2003, 189 und vom 13. November 1961 - 3 Ss 1186/61 -, BeckRS 9998, 115212; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 1991 - 2 UE 627/91 -, BeckRS 2009, 34606; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - 1 Ws 1074/89 -, BeckRS 1989, 07727; ohne Begründung ebenfalls auf den Zeitraum bis zur Zustellung abstellend: OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn. 3; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2008 - 13 L 302/08.A -, juris Rn. 8.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 1 S 10.18

    Annahmeverweigerung im Sinne der ZPO § 179 S 3; Vermittlung der persönlichen

    Vorliegend hat der Antragsteller aber erkennbar über seine dort wohnenden Eltern eine fortdauernde persönliche Beziehung zu der Wohnung aufrechterhalten (so auch: OVG Münster, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris, Rn. 5; der Beschwerdeeinwand, die Ehefrau habe in dem entschiedenen Fall offenbar eine Postempfangsvollmacht gehabt, greift nicht durch, da das OVG Münster nicht entscheidend auf eine solche Vollmacht abgestellt hat).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17

    Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als

    Vorliegend war jedoch weiterhin - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend annimmt - von einem dortigen räumlichen Lebensmittelpunkt des Klägers auszugehen, zumal durch seine weiterhin in der Wohnung lebende Ehefrau eine fortdauernde persönliche Beziehung zu der Wohnung aufrechterhalten wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2018 - OVG 1 S 10.18 -, Juris Rn 4 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, Juris Rn. 5).
  • VG Aachen, 18.09.2015 - 6 K 378/14

    Polizeirecht; Zwangsgeldfestsetzung; Androhung; Rückkehrverbot; Zustellung;

    vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92 -, juris Rn 13 f., und Urteil vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 268/86 -, juris Rn 9 f.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn 5; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 2 Ws 5/05 -, juris Rn 14 f.; Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 7 W 52/97 -, juris Rn 8 f.; Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 178 Rn. 4.
  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 5 X 22.00734

    Durchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung eines Reisepasses

    überwiegend auch zum Wohnungsbegriff in § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - der grundsätzlich sogar enger ist als der Wohnungsbegriff des Art. 13 GG, weil § 178 ZPO nicht lediglich dem Schutz des Wohnungsinhabers dient, sondern dem Ausgleich zwischen dessen Interessen und denen des Zustellungsveranlassers (MüKoZPO/Häublein/Müller, 6. Aufl., § 178 ZPO Rn. 2) - vertreten: Nach überwiegender Auffassung wird zwar grundsätzlich bei einer länger als zwei Monate andauernden Haft die Wohnungseigenschaft aufgehoben, aber nur, wenn keine sonstigen Bezugspunkte zur Wohnung, insbesondere in Form von in der Wohnung lebenden Angehörigen, mehr gegeben sind (MüKoZPO/Häublein/Müller, 6. Aufl., § 178 ZPO Rn. 9 Fn. 52; Zöller/Schultzky, 34. Aufl., § 178 ZPO Rn. 6; Graf/Preisner, BeckOK OWiG Stand 1.1.2022, § 3 VwZG Rn. 14; OVG Münster, B.v. 14.6.2011 - 14 B 515/11 - juris Rn. 5; BayObLG, B.v. 16.3.2004 - 2 ObOWi 7/2004 -, juris Rn. 11; die Nutzung der Wohnung zum Sammeln von Post als Bezugspunkt genügen lässt KG, B.v. 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17 - Rn. 3 m.w.N.; a.A. Engelhardt/App/Schlatmann/Schlatmann, 12. Auflage, § 3 VwZG Rn. 19; VG Hamburg, U.v. 21.5.2014 - 15 K 3237/10 -, juris Rn. 49; HessLAG, U.v. 15.2.2007 - 11 Sa 429/06 - juris Rn. 20; BFH, U.v. 20.10.1987 - VII R 19/87 - juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7288
OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 (https://dejure.org/2011,7288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsbeschränkung, Beginn, Augenscheinseinnahme, Lichtbilder

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 78 Abs 1 OWiG, § 78 Abs 2 OWiG, § 25 Abs 1 S 1 StVG
    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener Einführung von Schriftstücken; Berücksichtigungsfähigkeit eines kurzen Abstandes von Geschwindigkeitsbegrenzung und Messstelle

  • verkehrslexikon.de

    Zur Pflicht des Kfz-Führers, bereits am Begrenzungschild die zugelassene Geschwindigkeit einzuhalten und zum Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung eines Schriftstücks im Urteil bei fehlender Behandlung dieses Schriftstücks in der Hauptverhandlung; Begründungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine ...

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Verfahrensrüge - unterlassene Einführung von Schriftstücken

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    OWiG § 78 Abs. 2; StPO § 261
    Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge hinsichtlich der Verwertung eines Schriftstücks im Urteil bei fehlender Behandlung dieses Schriftstücks in der Hauptverhandlung; Begründungsaufwand im Ordnungswidrigkeitenverfahren für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensrüge in OWi-Sachen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Punktgenau - ohne Toleranzbereich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Tempomessung gleich hinter dem Ortsschild ist rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tempolimit gilt ab dem Schild!

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 352
  • NZV 2011, 621
  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 48/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.1993 - 5 Ss OWi 171/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 16.10.2002 - 1 Ss 127/02

    Beweisantrag, Ablehnung, Wahrunterstellung, Offenkundigkeit, Beruhen,

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 437/98

    Rüge fehlender Unterrichtung über Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Sie lässt außer Betracht, dass die Verwendung von Augenscheinsobjekten als Vernehmungsbehelfe im Rahmen einer Zeugenvernehmung nicht der Aufnahme in die Sitzungsniederschrift bedürfen, ja sogar untunlich sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 107).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Geht der Messstelle, wie hier, ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter voraus, durch den die zulässige Höchstgeschwindigkeit stufenweise mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen herabgesetzt wird, so hat der betroffene Verkehrsteilnehmer die gebotene Aufmerksamkeit jedenfalls in grob pflichtwidriger Weise außer acht gelassen (vgl. BGHSt 43, 241 ).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10
    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Jedoch hat die Rechtsbeschwerde mit der zulässig erhobenen (vgl. zu den Anforderungen Senatsbeschl. 2 SsBs 154/10 v. 24.03.2011 - NStZ-RR 2011, 352) Inbegriffsrüge gemäß § 261 StPO einen zumindest vorläufigen Erfolg.
  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 RBs 21/18

    Anforderungen an die Revisionsrüge der unterbliebenen Verlesung eines

    Beschilderungspläne können aber auch Augenscheinsobjekte sein (vgl. OLG Koblenz NZV 2011, 621).
  • KG, 18.04.2012 - 121 Ss 53/12

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Dies setzt voraus, dass mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 3 StR 520/96 - = NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2011 - 2 SsBs 154/10 - = NStZ-RR 2011, 352; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 261 Rdn. 38a; Schoreit in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11

    Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten

    Eine prozessordnungswidrige Verwertung einer bestimmten verlesbaren, aber nicht verlesenen und auch sonst nicht auf zulässige Weise (§ 78 Abs. 1 OWiG; siehe dazu OLG Koblenz v. 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 - juris)) in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde wird nicht gerügt.
  • KG, 04.03.2020 - 2 Ss 10/20

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    Die Inbegriffsrüge entspricht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn mit den Mitteln des Revisionsrechts ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass eine im Urteil getroffene Feststellung nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 17; OLG Koblenz NStZ-RR 2011, 352; KG Berlin, Beschluss vom 18. April 2012 - (4) 121 Ss 53/12 (91/12) -juris Rn. 5).Die Revision des Angeklagten W. hat unter Mitteilung der maßgeblichen Urteilsgründe und der notwendigen Aktenteile ausreichend dargelegt, dass die kleine Strafkammer die Aussage des Zeugen Pr. anhand seiner Angaben in erster Instanz gewürdigt habe, ohne diese in prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung einzuführen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18990
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 (https://dejure.org/2011,18990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung wegen unbemerkten Ausfalls der Telefonverbindung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unterbliebener Übermittlung eines Schriftsatzes über die Einlegung eines Rechtsmittels aufgrund des Ausfalls der Telefonverbindung der Verteidigerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 254
  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 17.06.2005 - 2 Ss OWi 579/05

    Wirksamkeit von Handlungen eines Verteidigers bei Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 1 RBs 152/11
    Zwar hat die Verteidigerin die Richtigkeit ihres Vortrags nicht - wie üblich - anwaltlich versichert, dies ist aber mit Rücksicht auf die Wahrheitspflicht der Rechtsanwältin unschädlich (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2005 - 2 Ss OWi 579/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 1 A 221/14

    Zurückführung einer Fristversäumung im Berufungszulassungsverfahren auf eine

    An der Einschätzung des Senats, die Fristversäumnis sei verschuldet, ändert sich nichts durch den Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf den Beschluss des OLG Hamm vom 20. September 2011 - III-1 RBs 152/11 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.08.2011 - 1 Ss Rs 68/11 (167)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20958
OLG Jena, 22.08.2011 - 1 Ss Rs 68/11 (167) (https://dejure.org/2011,20958)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.08.2011 - 1 Ss Rs 68/11 (167) (https://dejure.org/2011,20958)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 (167) (https://dejure.org/2011,20958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Bezugnahme, Urkunden, Urteilsgründe, Geschwindigkeitsmessung, Provida

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ProViDa 2000 und zur Bezugnahme auf Urkunden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Art und Weise des Einsatzes der Videoüberwachungsanlage ProViDa 2000 als Gegenstand des tatrichterlichen Urteils; Kompensation des Fehlens wesentlicher Urteilsangaben durch pauschale Bezugnahmen auf in der Akte befindliche Urkunden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsmessung - ProViDa 2000

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Art und Weise des Einsatzes der Videoüberwachungsanlage ProViDa 2000 als Gegenstand des tatrichterlichen Urteils; Kompensation des Fehlens wesentlicher Urteilsangaben durch pauschale Bezugnahmen auf in der Akte befindliche Urkunden

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 11.08.2005 - 1 Ss 216/05

    Messung mit dem ProViDa-System

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2011 - 1 SsRs 68/11
    die mit Hilfe eines standardisierten Messverfahrens - hier mittels der grundsätzlich verschiedene Einsatzarten zulassenden Videoverkehrsüberwachungsanlage ProViDa 2000 - festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 39: 291: Senatsbeschlüsse vom 11.08.2005, 1 Ss 216/05 und vom 08.05 2005, 1 Ss 60/05, bei [...]: Göhler-Seitz, OWiG , 15. Aufl., § 71 Rn. 43f m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2005 - 1 Ss 60/05

    Strafverfahren wegen Körperverletzung: Fahrverbotsverhängung bei Tätlichkeiten

    Auszug aus OLG Jena, 22.08.2011 - 1 SsRs 68/11
    die mit Hilfe eines standardisierten Messverfahrens - hier mittels der grundsätzlich verschiedene Einsatzarten zulassenden Videoverkehrsüberwachungsanlage ProViDa 2000 - festgestellt worden ist (vgl. BGHSt 39: 291: Senatsbeschlüsse vom 11.08.2005, 1 Ss 216/05 und vom 08.05 2005, 1 Ss 60/05, bei [...]: Göhler-Seitz, OWiG , 15. Aufl., § 71 Rn. 43f m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Da das Messsystem ProViDa über verschiedene Einsatzarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen verfügt (bei dem Messsystem zur Geschwindigkeitsmessung sind zwei manuelle Auswertungen sowie vier menügesteuerte Methoden, nämlich AUTO 1, AUTO 2, MAN und SPLIT, möglich; vgl. auch Löhle/Beck DAR 1994, 465, 475), wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung in diesem Zusammenhang gefordert, dass das Amtsgericht in den Urteilsgründen mitteilt, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist und welcher Toleranzabzug sich daraus ergibt (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 Ss OWi 1194/11 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11, 1 Ss Rs 68/11 (167) -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10), 1 SsOWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Dezember 2009 - SS OWi 948/09; OLG Jena, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 Ss 60/06 -, OLG Köln, Beschluss vom 30.07.1999 Ss 343/99 B; OLG Hamm, Beschluss vom 4.12.2008 - § Ss OWi 871/08 - juris; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 3 StVO Rn. 62a).

    Wird - nach dieser Rechtsprechung - das amtsgerichtliche Urteil diesen Anforderungen nicht gerecht - wie vorliegend -, so soll das Urteil bereits auf die Sachrüge hin aufzuheben sein (OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 Ss OWi 1194/11 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11, 1 Ss Rs 68/11 (167) -, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 1 Ss OWi 209/10 (214/10), 1 Ss OWi 209/10 (214/10) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - Ss OWi 948/09; OLG Jena, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 Ss 60/06 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - Ss (BS) 8/16

    Bußgeldverfahren wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Erforderliche

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick darauf, dass das Messsystem ProViDa verschiedene Einsatzmöglichkeiten - Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug durch Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg-Zeit-Messung (vgl. Thüring. OLG VRS 111, 211 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 3 Ss OWi 948/09 -, juris; Löhle/Beck, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465, 475 ff.; Cierniak, a.a.O., S. 667) - zulässt, gefordert, dass der Tatrichter - zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes - in den Urteilsgründen auch mitteilen muss, welche der verschiedenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist (vgl. Thüring. OLG, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2011 - 1 Ss Rs 68/11 -, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLG Hamm, jew. a.a.O.; OLG Bamberg DAR 2012, 154 ff.; DAR 2014, 334 f.; Burhoff, a.a.O., Rn. 2377 m.w.N. aus der Rechtsprechung; a.A. OLG Frankfurt, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16835
AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 06.09.2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 06. September 2011 - 11 OWi 91/11 (https://dejure.org/2011,16835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung,

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 1 OWiG; § 62 Abs. 1 OWiG; § 147 StPO
    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bedienungsanleitung Geschwindigkeitsmessgerät - Einsichtsrecht Verteidigung

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung - Anspruch auf Übersendung der Bedienungsanleitung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 46 Abs. 1; OWiG § 62 Abs. 1; StPO § 147
    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes zu; Recht des Verteidigers auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Messgerätes bzw. Geschwindigkeitsmessgerätes; Akteneinsicht in einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bedienungsanleitung - Lebensakte - Akteneinsicht - 1 : 1

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung

Papierfundstellen

  • VRR 2011, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Ellwangen/Jagst, 14.12.2009 - 1 Qs 166/09

    Akteneinsicht, Umfang, Bußgeldverfahren

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Das Einsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes ergibt sich bereits aus seinem Recht, den zuständigen Messbeamten als Zeugen für die ordnungsgemäße Durchführung der Messung zu befragen, was ohne Kenntnis der Bedienungsanleitung des Gerätes nicht möglich ist (LG Ellwangen in DAR 2011, 418 [LG Ellwangen 14.12.2009 - 1 Qs 166/09] ).

    Dem gegenüber ist das Landgericht Ellwangen der Auffassung, dass von der Bußgeldbehörde Kopien der Bedienungsanleitung für die Akte zur fertigen sind und die so vervollständigten Akten an die Kanzleiräume des Verteidigers zu übersenden sind, wenn die Reise des Verteidigers zum Ort der Aufbewahrung der Akten wegen der Entfernung außer Verhältnis zu Bedeutung der Sache steht (LG Ellwangen in DAR 2011, 418 [LG Ellwangen 14.12.2009 - 1 Qs 166/09] ).

  • AG Hamm, 18.05.2011 - 12 OWi 283/11

    Einsicht in die Originalbedienungsanleitung eines Messgerätes bei der

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Er stützt sich dabei auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Aachen vom 24.02.2011, 449 OWi - 505 Js 63/11 - 41/11, Amtsgericht Hamm Entscheidung vom 18.05.2011, 12 OWi 283/11 und Amtsgericht Rotenburg (Wümme), 7 OWi 99/11.
  • AG Aachen, 24.02.2011 - 449 OWi 41/11

    Umfang des Akteneinsichtsrechts i.R.e. Ordnungswidrigkeitenverfahrens

    Auszug aus AG Bremervörde, 06.09.2011 - 11 OWi 91/11
    Er stützt sich dabei auf die Entscheidungen des Amtsgerichts Aachen vom 24.02.2011, 449 OWi - 505 Js 63/11 - 41/11, Amtsgericht Hamm Entscheidung vom 18.05.2011, 12 OWi 283/11 und Amtsgericht Rotenburg (Wümme), 7 OWi 99/11.
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Daher ist die Bedienungsanleitung, falls sie sich nicht bereits ohnehin bei den Akten befindet, in Original oder Kopie auf ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch des Verteidigers zu den Akten zu nehmen, damit dieser sie im Rahmen der ihm zu gewährenden Akteneinsicht einsehen kann (vgl. zu Anträgen auf Einsicht in die Gerichtsakte: LG Ellwangen DAR 2011, 418; LG Lübeck DAR 2011, 713; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. November 2012 -2 Ss (Bz) 100/12 - bei burhoff online; Cierniak zfs 2012, 664; zu Anträgen auf Einsicht in die Akte der Verwaltungsbehörde: LG Dessau, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 6 Os 101/11 - juris; LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 23 Qs 54/12 - bei juris; AG Kleve, Beschluss vom 3. August 2008 - 11 OWi 164/08 - juris; AG Schwelm, Beschluss vom 13. April 2010 - 64 OWi 18/10 (b) - juris; AG Ellwangen NZV 2011, 363; AG Oberhause, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 26 OWi 845/10 - juris; AG Bremervörde, Beschluss vom 6. September 2011 - 11 OWi 91/11 - juris; AG Karlsruhe, Beschluss vom 22. September 2011 - 1 OWi 127/11 - bei burhoff online; AG Gießen, Beschluss vom 23. September 2011 - 5602 OWi 56/11 - bei burhoff online; AG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 312 OWi 306/11 (b) - bei burhoff online; AG Heidelberg, Beschlüsse vom 31. Oktober 2011 - 3 OWi 510 Js 22198/11 - bei juris und ZfSch 2012, 172; AG Stuttgart, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 16 OWi 3433/11 - juris; AG Hildesheim ZD 2012, 239; AG St. Wendel, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 1 OWi 65 Js 1290/11 (167/11) - juris; AG Lüdinghausen DAR 2012, 156; AG Bamberg, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 14 OWi 2311 Js 13450/11 - juris; AG Königs Wusterhausen StraFO 2012, 409; AG Parchim, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 5 OWiG 407/12 - bei burhoff online; AG Westerstede, Beschluss vom 2. November 2012 - 48 OWi 350/12 - bei burhoff online; für Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung, aber nur in das Original bei der Verwaltungsbehörde: AG Bad Kissingen ZfSch 2006, 706; AG Neuruppin ZfSch 2009, 177; AG Jena ZfSch 2009, 178; AG Verden, Beschluss vom 23. August 2010 - 9 b OWi 764/10 - juris; AG Gelnhausen NZV 2011, 362; AG Herford DAR 2010, 715; AG Aachen, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 449 OWi 41/11 - juris; AG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 12 OWi 283/11 - juris; AG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 34 OWi 547/11 - juris; AG Wuppertal, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 12 OWi 135/11 - juris; AG Nauen, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 34 OWiE - bei burhoff online; AG Cottbus StraFO 2012, 409; gegen jede Einsicht in die Bedienungsanleitung: AG Heilbronn, Beschluss vom 19. September 2011 - 21 OWi 2102/11 - bei burhoff online; AG Detmold, Beschluss vom 4. Februar 2012 - 4 OWi 989/11 - juris; AG Leutkirch, Beschluss vom 23. April 2012 - 1 OWi 47/12 - juris).
  • AG Lüdinghausen, 09.02.2012 - 19 OWi 19/12

    Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Kann dem Verteidiger somit wegen der weiten Entfernung zwischen seinem Kanzleisitz und dem Ort der Aufbewahrung der Akten eine Reise an den Aufbewahrungsort nicht zugemutet werden, ist Akteneinsicht im Wege der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung zu gewähren (AG Bremervörde, Beschl. v. 06.09.2011 - 11 OWi 91/11).
  • AG Halle/Westfalen, 13.01.2012 - 6 OWi 885/11

    Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens beim

    Dieses Recht umfaßt auch den Einblick in die Bedienungsanleitung des Gerätes, mit dem die Messung erfolgte (vgl. LG Ellwangen DAR 2011, 418; LG Lübeck DAR 2011, 713; AG Schwelm VRR 2010, 236;AG Herford DAR 2010, 715; AG Bremervörde VRR 2011, 363; AG Oberhausen Verkehrsrecht aktuell 2011, 86; AG Kleve VRR 2008, 357).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht