Rechtsprechung
OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer Grundstücksausfahrt fahrenden Radlader; unverschuldete Fehlrektion des Ausweichenden
- verkehrslexikon.de
Zur Schreckreaktion und Ausweichbewegung vor einem verkehrswidrig aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Radlader
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG; Haftungsverteilung bei Kollision eines einem aus einem Betriebsgrundstück herausragenden Radladers ausweichenden Fahrzeug mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10 S. 1
Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs i.S. von § 7 Abs. 1 StVG; Haftungsverteilung bei Kollision eines einem aus einem Betriebsgrundstück herausragenden Radladers ausweichenden Fahrzeug mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer Grundstücksausfahrt fahrenden Radlader
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 19.10.2011 - 21 O 153/11
- OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Papierfundstellen
- VRR 2012, 302
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (40)
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. BGH VersR 1969, 58 [59]; 1972, 1074 f.; 1973, 83 f.; 1988, 641).Andererseits hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. BGH VersR 1971, 1060 [1061]; 1971, 1063 [1064]; 1973, 83 f.), und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (vgl. BGH VersR 1986, 1231 [1232] und 1988, 641).
Ein Schaden kann auch auf die Betriebsgefahr eines Kfz zurückgeführt werden, wenn es zu keiner Berührung mit ihm gekommen ist (BGH NJW 05, 2081; NJW 88, 2802).
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH VersR 1988, 641).
- BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71
Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens …
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
7 Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. BGHZ 37, 311 [317 f.]; 58, 162 [165]; VersR 1972, 1074 f.; 1973, 83 f. und 2004, 529 [531]).Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. BGH VersR 1969, 58 [59]; 1972, 1074 f.; 1973, 83 f.; 1988, 641).
Andererseits hängt die Haftung gemäß § 7 StVG nicht davon ab, ob sich der Führer des im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugs verkehrswidrig verhalten hat (vgl. BGH VersR 1971, 1060 [1061]; 1971, 1063 [1064]; 1973, 83 f.), und auch nicht davon, dass es zu einer Kollision der Fahrzeuge gekommen ist (vgl. BGH VersR 1986, 1231 [1232] und 1988, 641).
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71
Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
7 Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. BGHZ 37, 311 [317 f.]; 58, 162 [165]; VersR 1972, 1074 f.; 1973, 83 f. und 2004, 529 [531]).Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. BGH VersR 1969, 58 [59]; 1972, 1074 f.; 1973, 83 f.; 1988, 641).
- BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91
Haftung für Panikreaktionen von Tieren
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65 [66]; 107, 359 [366]; 115, 84 [86] und VersR 2005, 566 [567]).Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (vgl. BGHZ 71, 212 [214]; 115, 84 [86] und VersR 2005, 566 [567]).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (vgl. BGHZ 105, 65 [66]; 107, 359 [366]; 115, 84 [86] und VersR 2005, 566 [567]).Ob dies der Fall ist, muss mittels einer am Schutzzweck der Haftungsnorm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (vgl. BGHZ 71, 212 [214]; 115, 84 [86] und VersR 2005, 566 [567]).
- BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Ein Schaden kann auch auf die Betriebsgefahr eines Kfz zurückgeführt werden, wenn es zu keiner Berührung mit ihm gekommen ist (BGH NJW 05, 2081; NJW 88, 2802).Nach diesen Vorschriften können die jeweiligen Verursachungsbeiträge sowie ein etwaiges Verschulden berücksichtigt werden, so dass der Schaden angemessen verteilt und gegebenenfalls sogar die Haftung einem Kraftfahrer allein auferlegt werden kann (BGH VersR 2005, 992).
- BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
7 Für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. BGHZ 37, 311 [317 f.]; 58, 162 [165]; VersR 1972, 1074 f.; 1973, 83 f. und 2004, 529 [531]). - BGH, 22.10.1968 - VI ZR 178/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Erforderlich ist vielmehr, dass die Fahrweise oder der Betrieb dieses Fahrzeugs zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (vgl. BGH VersR 1969, 58 [59]; 1972, 1074 f.; 1973, 83 f.; 1988, 641). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Diese Überzeugung des Richters erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare (vgl. RGZ 15, 339; Senat NZV 2006, 261;… Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 1684/06 [Juris], st. Rspr., zuletzt etwa Urt. v. 11.06.2010 - 10 U 2282/10 [= NJW-Spezial 2010, 489 ) - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (grdl. BGHZ 53, 245 [256] = NJW 1970, 946, st. Rspr., insbesondere NJW 1992, 39 [40] und zuletzt VersR 2007, 1429 [1431 unter II 2];… Senat a.a.O. ). - BGH, 15.06.1971 - VI ZR 195/69
Verantwortlichkeit eines Verkehrsteilnehmers für falsches Reagieren in einer …
Auszug aus OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11
Zudem begründet nach ständiger Rechtsprechung das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (RGZ 92, 38; BGH LM Nr. 2 zu § 286 [A] ZPO; VRS 5 [1952] 87; 34 [1967] 434 [435]; 35 [1968] 177; VersR 1953, 337; 1958, 165; 1971, 909 [910]; 1976, 734 = DAR 1976, 184 [185] = NJW 1976, 1504 = MDR 1976, 749; VersR 1982, 443; 2009, 234 [unter II 2 a]; KG VersR 1978, 744; 1995, 38; OLG Karlsruhe VersR 1987, 692; OLG Koblenz, Urt. v. 27.10.2003 - 12 U 714/02; OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 [416]; NZV 2007, 614 = NJOZ 2007, 5944 [5950] = DAR 2007, 704; Senat, Beschl. v. 11.08.2006 - 10 U 2990/06 und v. 22.08.2007 - 10 U 3101/07; Urt. v. 18.01.2008 - 10 U 4156/07 [Juris = NJW-Spezial 2008, 201 - red. - BGH, 29.06.1971 - VI ZR 271/69
Haftungsverteilung bei Schäden eines auf der Überholspur der Bundesautobahn …
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 2/70
Anwendung der Beweisregel des § 18 StVG zur Fahrzeugführerhaftung auf die …
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
- BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75
Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens …
- BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76
Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr
- BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87
Haftung des Halters eines Streufahrzeugs
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
- BGH, 11.07.1991 - III ZR 177/90
Beweisanforderungen bei der Wirkungshaftung; Anforderungen an die Auslegung der …
- BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
- KG, 02.06.1977 - 12 U 4596/76
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision des vorfahrtberechtigten …
- KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06
Verkehrsunfallhaftung: Kollision bei Ausfahrt aus einem Grundstück mit einem …
- LG Ravensburg, 16.12.1994 - 1 O 2190/93
- OLG Celle, 27.06.2005 - 14 U 72/05
Einfahren auf eine Straße mit kurzen Zwischenstops aus einem Grundstück als …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06
Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden …
- OLG Hamburg, 19.11.1993 - 14 U 59/90
Fahrzeugentwendung; Minimalsachverhalt; Beweislast des Versicherungsnehmers; …
- OLG Karlsruhe, 21.11.1985 - 4 U 89/84
Haftungsverteilung bei Begegnung eines Motorrades mit einem LKW auf enger …
- OLG Koblenz, 25.11.2003 - 12 U 714/02
Haftung bei Kfz-Unfall: Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der …
- OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05
Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens
- OLG München, 28.07.2006 - 10 U 1684/06
- OLG München, 18.01.2008 - 10 U 4156/07
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugs mit einem …
- OLG München, 03.07.2009 - 10 U 1711/09
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines auf eine Vorfahrtstraße einfahrenden …
- OLG München, 11.06.2010 - 10 U 2282/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; …
- BGH, 03.12.1957 - VI ZR 251/56
- BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn
- BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05
Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung
- BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
- KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
- RG, 07.01.1918 - VI 346/17
1. Was ist "jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt" in § 7 Abs. 2 …
- OLG München, 13.05.2016 - 10 U 4529/15
Notwendige Feststellungen bei Schadensersatzansprüchen nach einem berührungslosen …
e) Zuletzt steht dem Kläger Darlegung und Nachweis offen, dass Verursachungsbeiträge und Verschuldensanteile des Beklagten zu berücksichtigen seien, die eine angemessene Verteilung des Schadens erlauben, und gegebenenfalls sogar die alleinige Haftung der Beklagten begründen können (BGH NZV 2007, 294; NJW 2005, 2081; 1996, 1405; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris];… Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465). - OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs- …
Nachdem unstreitig ein Unfall im Begegnungsverkehr stattgefunden hat und keine Partei geltend macht oder geltend machen kann, der Unfall sei durch höhere Gewalt (§ 7 II StVG) verursacht worden und deswegen eine Ersatzpflicht ausgeschlossen, scheitern Ansprüche des Klägers nicht schon daran, dass er vor dem eigentlichen Zusammenstoß der Fahrzeuge zu Fall gekommen ist, eine Ausweich- oder Abwehrhandlung vorgenommen hat, oder weil ihm ein mitwirkendes Fehlverhalten vorzuwerfen wäre (etwa BGH NJW 1968, 249; NJW 1971, 2030; NJW 2005, 2081; NJW 2009, 2605; NJW-RR 2008, 764; KG KGR 2000, 316: für einen Fall des angedeuteten Spurwechsels ohne Fahrzeugberührung; OLG Schleswig OLGR 1998, 4: Gegenverkehr ohne nachgewiesene Fahrfehler; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris]: das ein Ausweichmanöver möglicherweise auslösende Fahrverhalten stammt von einem nicht in den Zusammenstoß verwickelten Fahrzeug).b) Jegliche Haftungsbegrenzungen (§§ 9, 17 III, 18 I 2, III StVG), die eine Berücksichtigung der jeweiligen Verursachungsbeiträge wie eines etwaigen Verschuldens erlauben, so dass der Schaden angemessen verteilt und gegebenenfalls sogar die Haftung einem Kraftfahrer allein auferlegt werden kann (BGH NJW 2005, 2081; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris]) erfordern grundsätzlich einen entsprechenden Nachweis (…BGH und Senat, je a. a. O.), wobei die Darlegungs- und Beweislast für eine Unabwendbarkeit, für fehlendes Verschulden des Fahrzeugführers und für ein dem Geschädigten anzulastende Verhalten grundsätzlich den Halter und Führer (des als Unfallverursacher beklagten Fahrzeugs) treffen (BGH NJW 1995, 1029; 2007, 1063; 2009, 2605).
- OLG München, 07.07.2016 - 10 U 76/14
Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Radfahrers mit einem Traktor auf …
Diese Umstände erlauben eine angemessene Verteilung des Schadens und können gegebenenfalls sogar die alleinige Haftung der Beklagten begründen (BGH NZV 2007, 294; NJW 2005, 2081; 1996, 1405; Senat, Beschl. v. 16.03.2012 - 10 U 4398/11 [juris];… Urt. v. 24.11.2006 - 10 U 2555/06 [juris]; v. 01.12.2006 - 10 U 4707/06 [juris]; DAR 2007, 465). - OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs …
Ausreichend ist, wenn der Unfall unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Anspruchsgegners mit veranlasst ist, wobei eine psychisch vermittelte Kausalität ausreicht (…vgl. BGH NJW 1988, S. 2802; OLG München, VRR 2012, 302;… OLG Celle ZfS 1999, S. 56;… Hentschel, aaO, § 7 StVG, Rn. 10).